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Foto von der DigitalenHerbstsynode der EKKW 2021

Gebäudetalk als neues digitales Dialogformat gestartet

Die digitalen Gebäudetalks bringen Menschen miteinander ins Gespräch, die sich an unterschiedlichen Orten mit der kirchlichen Gebäudesituation beschäftigen. Neben dem Ideen- und Erfahrungsaustausch bietet das Gesprächsformat auch hilfreiche Informationen zu wichtigen Themen und Fragen im Gebäude-Teilprozess.

Die Gebäudetalks:

  • Dienstag, 7. Mai, 17 Uhr >>> 
    Beschluss der Frühjahrssynode zur Weiterarbeit im Gebäudestrategieprozess
      
  • Dienstag, 18. Juni, 19 Uhr >>> 
    Entwicklung des Gebäudestrategieprozesses im Test-Kirchenkreis Eder
     
  • Montag, 8. Juli, 17 Uhr >>>
    Sozialraum-Orientierung, Impuls: Bischöfin Dr. Beate Hofmann
     
  • FAQs >>>
Foto (Ausschnitt): Neubau "Kirche unterwegs" am Edersee

Foto (Ausschnitt): Neubau "Kirche unterwegs" am Edersee

Digitaler Gebäudetalk am 7. Mai zum Beschluss der Frühjahrssynode

Der 1. digitale Gebäudetalk des Gebäudestrategieprozesses 2026 + fand am 7. Mai statt. Mit der ausgebuchten Veranstaltung startete die EKKW ein neues Dialogformat zum Gebäudestrategieprozess.

Hauptthema war der Beschluss, den die Frühjahrssynode (25.-27.04.2024) zur Weiterarbeit im Gebäudestrategieprozess 2026+ fassen wird.

In der einstündigen Online-Veranstaltung diskutierten über 30 Haupt- und Ehrenamtliche aus der gesamten Landeskirche zentrale Themen des Gebäudestrategieprozesses. Sie brachten ihre Fragen und Perspektiven ein.

Zu Beginn gaben die Prozessverantwortlichen Oberlandeskirchenrat Timo Koch, Leiter des Dezernats Bau und Liegenschaften, und Dekan Christian Wachter, Schwalm-Eder, zwei kurze inhaltliche Impulse zu Sachstand und Perspektiven nach dem Beschluss der Frühjahrssynode zum Gebäudestrategieprozess. Die Teilnehmenden diskutierten zuerst in Kleingruppen (Break-out-Sessions). Anschließend wurden Fragen und Perspektiven dann in das Plenum eingebracht und besprochen.

Der Gebäudeprozess benötigt eine breite Einbindung der Gemeinden und Menschen vor Ort. Es ist nicht nur ein verwaltungsmäßiger Prozess, sondern er lebt von Offenheit und Transparenz sowie dem Austausch über Erfahrungen, gute Beispiele und der Vernetzung untereinander. Diesem Ziel dienen die Gebäudetalks. Sie wollen ein leicht zugängliches und informatives Format sein. Sie widmen sich aktuellen Themen und fördern landeskirchenweit den Austausch und das „Community-Building“ zum Gebäudeprozess.

Die Diskussionen der Gebäudetalks werden in einer „Liste der Fragen und Antworten“ (FAQs) festgehalten und fortgeschrieben: >>>

Wichtig ist: alle können teilnehmen und sind eingeladen. Denn wie stand auch auf einer der Karten zu lesen: „Wir als Ehrenamtliche sind gefühlsmäßig aus diesem Prozess ausgeschlossen.“ Genau diesem Empfinden wollen die Gebäudetalks entgegenwirken. Nach den Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist dies gelungen.

 

Foto (Ausschnitt): Neubau "Kirche unterwegs" am Edersee

Foto (Ausschnitt): Neubau "Kirche unterwegs" am Edersee

Zweiter Gebäudetalk: 18. Juni, 19:00 Uhr

Im Mittelpunkt des zweiten Gebäudetalks werden die Arbeiten des “Test-Kirchenkreises” Eder am Gebäudestrategieprozess stehen.

Die Gäste:

  • Petra Hegmann (Frankenberg), Dekanin des Kirchenkreises Eder
  • N.N.

Weitere Informationen folgen.

Anmeldung / Zoom-Link

Wir bitten um Anmeldung bis Sonntag, 16.06.2024, an gebaeudestrategie2026@ekkw.de. Besten Dank!

Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung inklusive Zoom-Link wird Ihnen dann zugeschickt. 

 

Foto (Ausschnitt): Neubau "Kirche unterwegs" am Edersee

Foto (Ausschnitt): Neubau "Kirche unterwegs" am Edersee

Dritter Gebäudetalk: 8. Juli, 17:00 Uhr

Thema des dritten Gebäudetalks ist die “Sozialraum-Orientierung”.

Impuls: Bischöfin Dr. Beate Hofmann

Weitere Informationen folgen.

Moderiert werden die digitalen Gebäudetalks von Oliver Will (Geschäftsführer "Die Strategiemanufaktur", Berater des Teilprozesses Gebäudestrategie 2026+) und Christoph Baumanns (ekkw).

 

Foto (Ausschnitt): Neubau "Kirche unterwegs" am Edersee

Foto (Ausschnitt): Neubau "Kirche unterwegs" am Edersee

Fragen & Antworten aus den Gebäudetalks

Die Diskussionen der Gebäudetalks werden in einer „Liste der Fragen und Antworten“ (FAQs) festgehalten und fortgeschrieben. Hier der aktuelle Stand:

Wer beschließt am Ende den Gebäudeplan?

Die Gebäude gehören den Kirchengemeinden, sie entscheiden über die Fragestellung, wie diese künftig genutzt und erhalten werden können oder aufzugeben sind.
Die Kreissynode beschließt einen Plan, in dem die Gebäude aufgezeichnet sind, die künftig noch antragsberechtigt sind.

Wie verhält sich die Beschlusslage der Kirchenkategorisierung (A-B-C) zu dem zu erstellenden Gebäudeplan?

Mit der Kategorisierung der Kirchen sind hilfreiche Vorarbeiten bereits getan. Möglicherweise orientiert sich das Ergebnis des Gebäudeplans auch an jenen Beschlüssen. 
Auch die Gebäudebedarfspläne für Gemeindehäuser können gut in diesem Zusammenhang angeschaut werden.
Zuarbeit zum Gebäudeplan bekommen wir auch durch die zu erstellenden Pfarrstellenpläne.

Wie ist das Ampelsystem zu verstehen?

Über die Farbe grün entscheidet die Kreissynode auf Vorschlag der Gemeinden / Kooperationsräume. Über gelb und rot entscheidet der Kirchenvorstand.

Bekommen wir noch mehr Kirchenaustritte, wenn wir Kirchen und Gemeindehäuser aufgeben?

Natürlich ist das ein konfliktreiches Thema. Es wird darauf ankommen, dass die Verantwortlichen vernünftig und liebevoll mit den Gebäuden umgehen, und dies entsprechend nach außen kommunizieren.

Wenn wir ein Gebäude verkaufen, wer bekommt das Geld?

Dafür gibt es Regeln. Jetzt ist es schon so, dass Kirchengemeinden von Verkäufen immer auch profitieren, selbst dann, wenn sie nicht Eigentümerin der Grundstücke sind. 
Ist die Pfarrei im Eigentum des Grundstücks, sind allein die Erlöse aus dem Verkauf des Grundstücks zweckgebunden, und selbst davon werden 20% des Erlöses den Kirchengemeinden gutgeschrieben zur freien Verfügung.
Der Erlös aus dem Verkauf des Gebäudes verbleibt zweckbestimmt für Baumaßnahmen in Gänze bei der Kirchengemeinde.
Ein Gewinn für die Kirchengemeinde ist auch schon allein die Aufgabe eines Gebäudes, dessen Unterhalt sie dann nicht mehr zu leisten hat.  

Wie ist das mit der Sicherungspflicht und dem Versicherungsschutz für nicht mehr genutzte Gebäude?

Solange ein Gebäude im Eigentum der Kirchengemeinde ist, bleibt diese für die Sicherungspflicht verantwortlich.
Für jedes Gebäude wird aus der Matrix erkennbar sein, welche finanziellen Mittel diesen zur Verfügung stehen, selbst dann, wenn keine Mittel aus dem Kirchenkreis beantragt werden können. 
Bei dem einen Gebäude sind es möglicherweise regelmäßige Einnahmen durch Vermietungen, bei dem anderen können es Zinsen aus einer Baulastrücklage sein. 

Welche Bedeutung hat die Matrix? Ergeben sich aus dieser bereits Ergebnisse?

Die Matrix ist ein Werkzeug, zur objektiven Wahrnehmung des Gebäudes. Mit der Matrix erkennen die Verantwortlichen, welchen Nutzen sie mit dem Gebäude verbinden und welche Lasten sich aus dem Betreiben des Gebäudes ergeben.
Aus der Matrix geht am Ende auch hervor, welche Anstrengungen und zu bildenden Rücklagen für ein Gebäude notwendig sind, um es zu erhalten. 

Wie binden wir die Jugend in den Gebäudeprozess mit ein?

Insbesondere in der Jugendarbeit ist es sinnvoll, den Kooperationsraum zu betrachten und im Kooperationsraum Jugendarbeit gemeinsam zu verantworten. Vielfach geschieht das genau so. 
Ansprechpartner sind die Hauptamtlichen im Kirchenkreis mit den ehrenamtlichen Jugendlichen.

Wenn Gebäude aufgegeben werden, hängen auch Arbeitsplätze daran. Wie gehen wir damit um?

Wenn tatsächlich Kündigungen beispielsweise im Küster- oder Reinigungsdienst ausgesprochen werden müssen, weil die Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, gibt es einen Härtefallfonds der Landeskirche.

Was ist die besondere Situation der Pfarrhäuser?

Häuser sind Mietobjekte. Mit den Mieten sind Rücklagen zu bilden, die im besten Fall dem Erhalt des Gebäudes dienen.
Grundsätzlich gilt die Dienstwohnungspflicht für alle vollen Pfarrstellen. 
In Ausnahmen gibt es die Möglichkeit, von der Dienstwohnungpflicht zu befreien.
Wird eine Pfarrperson von der Dienstwohnungpflicht befreit, muss die Landeskirche ihr den wohnungsbezogenen Bestandteil des Gehalts auszahlen.
Es wäre folgerichtig, wenn dieser Bestandteil des Pfarrgehalts im Falle einer ausgeübten Residenzpflicht der Kirchengemeinde entsprechend zweckgebunden zum Erhalt des Pfarrhauses zur Verfügung gestellt würde.

Haben wir Ansprechpartner für Rückfragen?

Community

Gut, wenn sich diejenigen zusammentun, die an den verschiedenen Orten unserer Landeskirche ihren je eigenen Gebäudestrategieprozess gestalten!

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