Interviews: Bischof Hein zur Stellungnahme des Deutschen Ethikrats «Hirntod und Entscheidung zur Organspende»

Das Interview mit Bischof Prof. Dr. Martin Hein führte Rainer Clos vom Evangelischen Pressedienst (epd) am 24.2.2015.

epd: Herr Bischof Hein, der Deutsche Ethikrat, dem Sie angehören, befasst sich in einer aktuellen Stellungnahme mit dem Spannungsverhältnis von Hirntod und Organentnahme. Befürworten Sie Organtransplantationen? Und was rät der Ethikrat?

Bischof Hein: Prinzipiell befürworte auch ich die Möglichkeit der Organtransplantation. Wir unterscheiden die Entnahme von Organen bei lebenden Spendern, etwa Nierentransplantationen, und bei toten Spendern, die sogenannte postmortale Organspende. Die Voraussetzungen der Entnahme bei toten Spendern ist bei uns durch das Transplantationsgesetz rechtlich geregelt.

Der Deutsche Ethikrat tritt klar für die Möglichkeit von Organtransplantationen ein und spricht sich einstimmig dafür aus, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine Organentnahme festgehalten werden muss. Der Herzstillstand allein genügt also nicht! Zugleich weist der Ethikrat darauf hin, dass mit der postmortalen Organspende grundsätzliche Fragen verbunden sind, die offen erörtert werden sollten. Information und Kommunikation über Organspenden sind zu verbessern und so transparent wie möglich zu gestalten.

epd: Der Hirntod galt bisher als etabliertes Kriterium für die Grenze zwischen Leben und Tod eines Menschen und somit als ausreichende Voraussetzung für  eine Organentnahme, wenn eine Einwilligung vorliegt. Sie gehören zu einer Minderheit im Ethikrat, die Zweifel an der Tragfähigkeit des Hirntodkriteriums anmeldet. Worauf gründen Ihre Einwände? Was sind die Folgen für die Organtransplantation?

Bischof Hein: Umstritten ist im Ethikrat, ob der Hirntod nicht nur ein notwendiges, sondern auch ein hinreichendes Kriterium für den Tod eines Menschen ist. Die Mehrheit der Mitglieder bejaht dies. Für sie ist der Hirntod ein sicheres Todeszeichen. Ich selbst gehöre zu der Minderheit, die hier differenziert: Selbst nach Feststellung des Hirntods verfügt der menschliche Organismus mit Hilfe der Intensivmedizin über vielfältige Funktionen. Man kann sagen: In gewisser Hinsicht «lebt» er. Denken Sie etwa an erfolgreich verlaufene Schwangerschaften bei hirntoten Schwangeren! Das hat insofern Folgen für die Möglichkeit von Organtransplantationen, als wir uns bewusstmachen müssen, dass die Entnahme von Organen - vereinfacht gesagt - aus einem «lebenden» Körper erfolgt. Es handelt sich aber um keine Tötung, sofern der Eingriff «dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht». Ärzte greifen also aufgrund dieser Willensäußerung in die allerletzte Sterbephase ein, tun dies aber zu einem Zeitpunkt, an dem unter den Bedingungen der Nicht-Einwilligung der Sterbeprozess bereits abgeschlossen wäre.

Das klingt kompliziert - und ist es auch! Es geht der Minderheit im Ethikrat um die - von der Mehrheit abweichende - Beurteilung physiologischer Prozesse bei Hirntoten («Leben» als Zusammenspiel des ganzen Organismus) und um eine sachgemäße Antwort auf die Frage, wie unter diesen Voraussetzungen gleichwohl Organentnahmen möglich sind. Die Minderheit bezieht sich hier auf die «Anerkennung der Selbstbestimmung des Einzelnen über seine leiblich-seelische Integrität».

epd: Die Vertreter von evangelischer und katholischer Kirche, die bislang in dem Punkt Hirntod im Gleichschritt waren, nehmen nunmehr unterschiedliche Positionen ein hinsichtlich des Zeitpunktes, ab dem die Organentnahme zulässig ist. Bisher schon gibt es evangelisch-katholische Differenzen beim Anfang des Lebens, etwa hinsichtlich der Stammzellforschung. Haben diese bioethischen Trennlinien hinsichtlich der Bewertung des Hirntodes als irreversibler Todeszeitpunkt eines Menschen ökumenische Rückwirkungen?

Bischof Hein: Zunächst einmal: Nach den Bestimmungen des Ethikratsgesetzes üben die Mitglieder ihr Amt persönlich und unabhängig aus. Es gibt also keinerlei Weisungsrecht der Kirchen, an das die kirchlichen Vertreter gebunden wären. Man sollte bei der aktuellen Verlautbarung zu Hirntod und zur Organspende keine Bruchlinien vermuten, die konfessioneller Natur wären. Es geht um divergierende, jeweils gut begründete Einschätzungen. Zudem liegt in der Fragestellung ein
Missverständnis vor: Natürlich setzen auch die Vertreter der Minderheit, der der evangelische Theologieprofessor Peter Dabrock und ich, aber etwa auch die Vorsitzende des Ethikrats, Professorin Christiane Woopen angehören, das irreversible Erlöschen aller Hirnfunktionen als notwendiges Kriterium voraus. Da sind wir uns einig! Denjenigen, die die Minderheitsmeinung vertreten, geht es darum, deutlich zu machen, dass zwischen Hirntod und Tod genau zu
unterscheiden ist. Die Organentnahme erfolgt in der Phase zwischen irreversiblem Hirntod und dem «eigentlichen» Tod, der ohne intensivmedizinische Unterstützung und Organentnahme längst eingetreten wäre. Das ist der entscheidende Differenzpunkt.

(24.2.2015)

2015-02-26 15474

Nachgefragt...
Bischof Hein zur Stellungnahme des Deutschen Ethikrats «Hirntod und Entscheidung zur Organspende»

 
Foto: Bischof Prof. Dr. Martin Hein (Archiv-Foto: medio.tv/Schauderna) Bischof Prof. Dr. Martin Hein (Archiv-Foto: medio.tv/Schauderna)

Das Interview mit Bischof Prof. Dr. Martin Hein führte Rainer Clos vom Evangelischen Pressedienst (epd) am 24.2.2015.

epd: Herr Bischof Hein, der Deutsche Ethikrat, dem Sie angehören, befasst sich in einer aktuellen Stellungnahme mit dem Spannungsverhältnis von Hirntod und Organentnahme. Befürworten Sie Organtransplantationen? Und was rät der Ethikrat?

Bischof Hein: Prinzipiell befürworte auch ich die Möglichkeit der Organtransplantation. Wir unterscheiden die Entnahme von Organen bei lebenden Spendern, etwa Nierentransplantationen, und bei toten Spendern, die sogenannte postmortale Organspende. Die Voraussetzungen der Entnahme bei toten Spendern ist bei uns durch das Transplantationsgesetz rechtlich geregelt.

Der Deutsche Ethikrat tritt klar für die Möglichkeit von Organtransplantationen ein und spricht sich einstimmig dafür aus, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine Organentnahme festgehalten werden muss. Der Herzstillstand allein genügt also nicht! Zugleich weist der Ethikrat darauf hin, dass mit der postmortalen Organspende grundsätzliche Fragen verbunden sind, die offen erörtert werden sollten. Information und Kommunikation über Organspenden sind zu verbessern und so transparent wie möglich zu gestalten.

epd: Der Hirntod galt bisher als etabliertes Kriterium für die Grenze zwischen Leben und Tod eines Menschen und somit als ausreichende Voraussetzung für  eine Organentnahme, wenn eine Einwilligung vorliegt. Sie gehören zu einer Minderheit im Ethikrat, die Zweifel an der Tragfähigkeit des Hirntodkriteriums anmeldet. Worauf gründen Ihre Einwände? Was sind die Folgen für die Organtransplantation?

Bischof Hein: Umstritten ist im Ethikrat, ob der Hirntod nicht nur ein notwendiges, sondern auch ein hinreichendes Kriterium für den Tod eines Menschen ist. Die Mehrheit der Mitglieder bejaht dies. Für sie ist der Hirntod ein sicheres Todeszeichen. Ich selbst gehöre zu der Minderheit, die hier differenziert: Selbst nach Feststellung des Hirntods verfügt der menschliche Organismus mit Hilfe der Intensivmedizin über vielfältige Funktionen. Man kann sagen: In gewisser Hinsicht «lebt» er. Denken Sie etwa an erfolgreich verlaufene Schwangerschaften bei hirntoten Schwangeren! Das hat insofern Folgen für die Möglichkeit von Organtransplantationen, als wir uns bewusstmachen müssen, dass die Entnahme von Organen - vereinfacht gesagt - aus einem «lebenden» Körper erfolgt. Es handelt sich aber um keine Tötung, sofern der Eingriff «dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen entspricht». Ärzte greifen also aufgrund dieser Willensäußerung in die allerletzte Sterbephase ein, tun dies aber zu einem Zeitpunkt, an dem unter den Bedingungen der Nicht-Einwilligung der Sterbeprozess bereits abgeschlossen wäre.

Das klingt kompliziert - und ist es auch! Es geht der Minderheit im Ethikrat um die - von der Mehrheit abweichende - Beurteilung physiologischer Prozesse bei Hirntoten («Leben» als Zusammenspiel des ganzen Organismus) und um eine sachgemäße Antwort auf die Frage, wie unter diesen Voraussetzungen gleichwohl Organentnahmen möglich sind. Die Minderheit bezieht sich hier auf die «Anerkennung der Selbstbestimmung des Einzelnen über seine leiblich-seelische Integrität».

epd: Die Vertreter von evangelischer und katholischer Kirche, die bislang in dem Punkt Hirntod im Gleichschritt waren, nehmen nunmehr unterschiedliche Positionen ein hinsichtlich des Zeitpunktes, ab dem die Organentnahme zulässig ist. Bisher schon gibt es evangelisch-katholische Differenzen beim Anfang des Lebens, etwa hinsichtlich der Stammzellforschung. Haben diese bioethischen Trennlinien hinsichtlich der Bewertung des Hirntodes als irreversibler Todeszeitpunkt eines Menschen ökumenische Rückwirkungen?

Bischof Hein: Zunächst einmal: Nach den Bestimmungen des Ethikratsgesetzes üben die Mitglieder ihr Amt persönlich und unabhängig aus. Es gibt also keinerlei Weisungsrecht der Kirchen, an das die kirchlichen Vertreter gebunden wären. Man sollte bei der aktuellen Verlautbarung zu Hirntod und zur Organspende keine Bruchlinien vermuten, die konfessioneller Natur wären. Es geht um divergierende, jeweils gut begründete Einschätzungen. Zudem liegt in der Fragestellung ein
Missverständnis vor: Natürlich setzen auch die Vertreter der Minderheit, der der evangelische Theologieprofessor Peter Dabrock und ich, aber etwa auch die Vorsitzende des Ethikrats, Professorin Christiane Woopen angehören, das irreversible Erlöschen aller Hirnfunktionen als notwendiges Kriterium voraus. Da sind wir uns einig! Denjenigen, die die Minderheitsmeinung vertreten, geht es darum, deutlich zu machen, dass zwischen Hirntod und Tod genau zu
unterscheiden ist. Die Organentnahme erfolgt in der Phase zwischen irreversiblem Hirntod und dem «eigentlichen» Tod, der ohne intensivmedizinische Unterstützung und Organentnahme längst eingetreten wäre. Das ist der entscheidende Differenzpunkt.

(24.2.2015)


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