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Schriftliche Auskunftserteilung
Wir bearbeiten im Rahmen unseres Dienstbetriebes schriftliche
Anfragen mit einer Bearbeitungszeit von nicht mehr als zwei Stunden pro Anfrage,
so dass wir Sie bitten möchten, sich auf ca. drei oder vier gesuchte Personen
oder Fragestellungen pro Schreiben zu beschränken. Das Suchergebnis erhalten Sie
in Form von Readerprinterkopien der gefundenen Kirchenbucheinträge.
Die Bearbeitung von Anfragen zu Familienforschungszwecken ist gebührenpflichtig.
Wir erheben nach unserer Gebührenordnung
folgende Gebühren:
- je angefangene halbe Stunde - EUR 18,00
- je Readerprinterkopie - EUR 1,50.
Anfragen innerhalb Deutschlands sowie ausländische Suchaufträge mit Hinweis
auf ein in Deutschland geführtes Konto werden gegen Rechnung beantwortet.
Bei Anfragen aus dem Ausland ohne deutsches Konto erhält der Auftraggeber
nach Durchführung der Suche eine kurze Mitteilung über die Höhe der zu zahlenden
Gebühren verbunden mit der Bitte, uns einen entsprechenden Scheck (Euroscheck
ohne Scheckgebühr) zu schicken. Die Kopien der gesuchten Kirchenbucheinträge werden
nach Eingang des gewünschten Schecks zugesandt.
Internationale Postantwortscheine können aufgrund geänderter Postbestimmungen
von uns nicht als Portoersatz verwendet werden.
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Schriftliche Anfrage:
Hier finden Sie alle Möglichkeiten, wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen können:
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