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Kirchenbuchüberlieferung

Für einen Großteil der Pfarrgemeinden liegen uns die Kirchenbücher auf Microfiches verfilmt im Archiv vor, so dass die Originale aus konservatorischen Gründen nicht mehr eingesehen werden dürfen. Unsere Überlieferung ist jedoch nicht flächendeckend und weist auch innerhalb einzelner Pfarreien Lücken auf.

Einige Pfarrarchive einschließlich der noch nicht verfilmten Kirchenbücher werden im Archiv auch als Deposita aufbewahrt.

Die Kirchenbücher (auch Microfiches) unterliegen bei der öffentlichen Benutzung Schutzfristen, welche in § 10 des Archivgesetzes der EKKW geregelt sind. Demnach sind die Kirchenbücher mit Stand 31.12.2004 folgendermaßen freigegeben:

  • Taufen bis 1908
  • Konfirmationen bis 1923
  • Trauungen bis 1948
  • Beerdigungen bis 1978.

Bei Personendaten nach dem 1. Oktober 1874 können Ihnen auch die örtlichen Standesämter weiterhelfen.

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