Kirchenbuchüberlieferung
Für einen Großteil der Pfarrgemeinden liegen uns die Kirchenbücher auf Microfiches
verfilmt im Archiv vor, so dass die Originale aus konservatorischen Gründen nicht
mehr eingesehen werden dürfen. Unsere Überlieferung ist jedoch nicht flächendeckend
und weist auch innerhalb einzelner Pfarreien Lücken auf.
Einige Pfarrarchive einschließlich der noch nicht verfilmten Kirchenbücher
werden im Archiv auch als Deposita aufbewahrt.
Die Kirchenbücher (auch Microfiches) unterliegen bei der öffentlichen Benutzung
Schutzfristen, welche in § 10 des Archivgesetzes der EKKW geregelt sind.
Demnach sind die Kirchenbücher mit Stand 31.12.2004 folgendermaßen freigegeben:
- Taufen bis 1908
- Konfirmationen bis 1923
- Trauungen bis 1948
- Beerdigungen bis 1978.
Bei Personendaten nach dem 1. Oktober 1874 können Ihnen auch die örtlichen
Standesämter weiterhelfen.
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