Interviews: Nachgefragt... 2011-05-24 8957


Nachgefragt...

 
Foto: Bischof Martin Hein vor Journalisten in Hofgeismar. (Foto: medio.tv/Schauderna) Bischof Martin Hein vor Journalisten in Hofgeismar. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Bischof Prof. Dr. Martin Hein stellte sich den Fragen von medio-Redaktionsleiter Pfarrer Christian Fischer am 13.05.2011 in Hofgeismar.

Fischer: Herr Bischof Hein, auf der Synode hatten Sie hochrangigen Besuch. Warum wurde der Bischof der Koptisch-Orthodoxen Kirche eingeladen?

Bischof Hein: Das war eine weitsichtige Entscheidung des Präsidiums unserer Synode angesichts der Nachrichten, die uns Anfang des Jahres aus Ägypten erreichten und in denen es um deutliche Maßnahmen gegen Christen in Alexandrien ging. Da hatte das Präsidium der Synode entschieden, den hier für Deutschland zuständigen Generalbischof Damian aus Höxter zu unserer Synode einzuladen, um von ihm unmittelbare Informationen über die Situation der verfolgten Christen in Ägypten zu erfahren.
Das ist inzwischen dadurch noch einmal besonders aktuell geworden, dass am vergangenen Wochenende Auseinandersetzungen zwischen Christen und Muslimen in Ägypten stattgefunden haben, so dass wir auch aus diesem Bereich unmittelbare Informationen bekommen konnten. Wir wollten, so habe ich die Entscheidung des Präsidiums verstanden, damit auch ein Zeichen unserer Solidarität zum Ausdruck bringen. Denn es ist so, wie es der Apostel Paulus sagt: «Wenn ein Glied leidet, leiden die anderen mit». Und wir sind vereint, bei allen Unterschieden, in der einen weltweiten, für alle Menschen offenen Kirche Jesu Christi.

Fischer: Was können Christen in Deutschland ganz konkret für Christen in Ägypten tun?

Bischof Hein: Ich denke, man kann drei Dinge tun. Das Wichtigste ist: für diese Menschen beten. Das ist das ganz Wesentliche. Denn nur, wofür ich wirklich von ganzem Herzen bete, dafür kann ich mich auch auf andere Weise einsetzen. Und das ist das Zweite: Wir setzen uns politisch ein. Als Synode haben wir eine entsprechende Verlautbarung verabschiedet, die wir jetzt auch den politisch Verantwortlichen in Deutschland, aber auch in Ägypten zukommen lassen. Und schließlich kann man über das Büro von Generalbischof Damian bestimmte Hilfsmaßnahmen und auch finanzielle Unterstützung den Christen dort zukommen lassen. Aber das Wesentlichste ist, dass wir zunächst einmal für verfolgte Christen dieser Welt beten.

Fischer: Sie beschäftigen sich auf dieser Synode auch mit anderen Fragen, zum Beispiel mit der Seelsorge. Warum braucht es ein Gesetz zur Seelsorge?

Bischof Hein: Seelsorge ist eine maßgebliche Äußerung und Handlung der Kirche, in erster Linie der Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie werden gemeinhin auch Seelsorger genannt. Die Seelsorge ist bisher in Deutschland durch das Beichtgeheimnis gesetzlich geschützt. Es ermöglicht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Nun gibt es allerdings labile Fälle, etwa des Abhörens von Telefonen oder des Abhörens von Räumen, in denen eigentlich eine geschützte Seelsorge stattfinden müsste. Darum muss dem Staat gegenüber von Seiten der Kirche genau definiert werden, welche Personen unter den Schutz des Seelsorgegeheimnisses fallen. Und das nötigt uns wiederum dazu, auch gegenüber der Öffentlichkeit deutlich zu machen, was wir als Kirche unter Seelsorge verstehen und wer unter dem Schutz des Seelsorgegeheimnisses steht.

Fischer: Was erhoffen Sie sich von dem Gesetz?

Bischof Hein: Wir erhoffen uns davon, dass dem Staat eine Handhabe gegeben wird, seinerseits diesen geschützten Raum konkret zu beschreiben. Etwa in Justizvollzugsanstalten, in denen Gefängnisseelsorger diese Räume brauchen, die nicht abgehört werden können. Wir wissen auch, dass der Begriff der Seelsorge in anderen Religionen, zum Beispiel im Islam, vollkommen unbekannt ist. Das heißt: hier geht es um etwas, was die christlichen Kirchen ihrerseits gegenüber dem Staat definieren müssen und auf das der Staat seinerseits dann in der staatlichen Gesetzgebung Rücksicht nehmen kann.

Fischer: Und wer wird nach dem Gesetz als Seelsorger angesehen und unter welchen Rahmenbedingungen soll die Seelsorge stattfinden?
 
Bischof Hein: Zunächst einmal umfasst es die ordinierten Pfarrerinnen und Pfarrer. Aber dann auch all jene, die durch einen speziellen und nachweisbaren Auftrag von der Kirche zur Seelsorge beauftragt worden sind. Seelsorge ist zunächst eine Aufgabe, die alle Christen an allen Christen wahrnehmen sollen. Im Seelsorgegesetz geht es aber um einen speziell definierten Kreis von Menschen, die dann gegenüber dem staatlichen Zugriff durch einen klaren Auftrag deutlich geschützt sind.

Fischer: Herr Bischof, vielen Dank für das Gespräch!

(13.05.2011)


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