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(von Brigitte Jonas, epd/20.11.2000)
Mit dem Buß- und Bettag fiel ungeachtet aller kirchlichen Proteste einer
der hier zu Lande jüngsten gesetzlichen Feiertage. Erst im Jahr 1950 war
der gemeinhin als «typisch evangelisch» apostrophierte Tag am Mittwoch
vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres kalendarisch festgeschrieben worden.
Wie an anderen gesetzlichen Feiertagen auch, sollte an diesem Tag nicht gearbeitet
werden, wobei insbesondere alle ruhestörenden Arbeiten untersagt waren. Zur
Kompensation der Kosten der Pflegeversicherung für die Unternehmen wurde
der Feiertag 1995 wieder abgeschafft.
Mit dem vor 50 Jahren eingeführten gesetzlichen Buß- und Bettag, der
lediglich in Bayern nur für Gemeinden mit überwiegend protestantischer
Bevölkerung galt, wurden erstmals seit der Reformation die in den einzelnen
Landeskirchen unterschiedlichen «Bußtermine» vereinheitlicht.
Zwar hatte bereits Friedrich Wilhelm III. anno 1816 einen so genannten Landes-Buß-
und Bettag angeordnet. Doch gab es noch gegen Ende des 19. Jahrhunderts in den
damals 28 protestantischen Landeskirchen Deutschlands insgesamt 47 Bußtage.
Sie wurden an 24 über das ganze Jahr verteilten Tagen begangen, waren jedoch
nur von jeweils regionaler Bedeutung.
Obwohl diese «Bußtermine» als typisch protestantisch galten,
sind für die Allgemeinheit angeordnete Bußtage bereits weitaus älteren
Ursprungs. Als Vorbild dürfte dabei der alttestamentliche «Versöhnungstag»
gedient haben. Bei Seuchen- und Kriegsgefahr, bevorstehenden Missernten und nach
Unwetterkatastrophen wurden sie als behördliche Maßnahmen ebenso angeordnet
wie bei Teuerung oder anderen «gefährlichen Zeiten». Dementsprechend
wurden die meisten Bußtage angesichts der Schrecken des Dreißigjährigen
Krieges registriert.
Diese althergebrachten Bußtage standen gänzlich im Gegensatz zu der
von Martin Luther und seinen Mitstreitern angestrebten Erneuerung des kirchlichen
Bußbegriffes: In der mittelalterlichen Kirche diente jedes Bußverfahren
dem Erhalt der kirchlichen Sittenzucht, mit Werken der Buße wie Beten, Fasten
und Almosengeben konnte der Einzelne Vergebung erlangen. Luther indes bekämpfte
eine derartige institutionelle Verengung des Bußbegriffs und definierte
«Buße» nicht mehr als eine gelegentliche Ausnahmesituation,
sondern vielmehr als die Grundhaltung eines jeden christlichen Lebens.
Allerdings fassten weder die protestantische Neuinterpretation des Bußbegriffs
noch die Vielzahl staatlich verordneter Buß- und Bettage in der Bevölkerung
festen Fuß, so dass bereits die Vorgänger des späteren Buß-
und Bettages zumeist nur die Rolle eines gewöhnlichen Feiertages und zusätzlichen
arbeitsfreien Tages spielten. Noch 1886 wurden sie in Meyers-Konversations-Lexikon
allerdings als «dem Gottesdienst gewidmete Tage» bezeichnet, «welche
den besonderen Zweck haben, die Kirchengemeinden auf ihre sittlichen Notstände
aufmerksam zu machen».
Heute nurmehr als kirchlicher Gedenktag begangen und damit seines einstmals öffentlichen
Charakters enthoben, gilt der Buß- und Bettag inzwischen vielen Christen
als Tag «persönlicher Gewissensprüfung». In vielen Gemeinden
findet man an diesem Tag - zumeist in Form einer eigens ausgestalteten Andacht
- aber auch Zeit für Gebete für die Welt, für den Frieden und die
Ökumene.
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