Kreissynode: Reformationstag soll gesetzlicher Feiertag in Hessen werden
Das Thema Reformationsjubiläum 2017 und die bis dahin geplanten Veranstaltungen im Rahmen der Lutherdekade bildeten den thematischen Schwerpunkt der Frühjahrssitzung der Kirchenkreissynode Hersfeld. Neben einer Auseinandersetzung mit den Reformationsjubiläen der vergangenen Jahrhunderte (Referent: Prof. Dr. Dr. Schilling, Kiel), wurde die Frage nach der Bedeutung der Reformation für unsere Gegenwart unter verschiedenen Aspekten erörtert. In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag an die Landessynode zum Thema Reformationstag mit folgendem Wortlaut verabschiedet:Antrag der Kreissynode Hersfeld an die Landessynode
Der Reformationstag soll auch in Hessen gesetzlicher Feiertag werden
Die Kreissynode Hersfeld beantragt, die Landessynode möge den Rat der Landeskirche beauftragen, sich bei der Hessischen Landesregierung und den im Hessischen Landtag vertretenen Parteien dafür einzusetzen, dass der Reformationstag im § 1 des Hessischen Feiertagsgesetzes als gesetzlicher Feiertag verankert wird.
Begründung:
Am 31. Oktober wird des Anschlags der 95 Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg durch Martin Luther gedacht. Dieser Thesenanschlag löste die reformatorische Bewegung aus. Er hob die biblische Einsicht neu ins Bewusstsein, dass Menschen die Liebe Gottes nicht erst verdienen müssen, sondern dass Gott sie aus freier Liebe annimmt. Dadurch wurde die befreiende Erkenntnis wieder entdeckt, dass kein Mensch seine Würde selbst erwerben oder beweisen muss, sondern Gott jedem Menschen unabhängig von seiner individuellen Herkunft die Würde zugesprochen hat.
Mit dem Thesenanschlag von 1517 beginnt der reformatorische Aufbruch zur Freiheit und zur Selbstbestimmung des Christen vor Gott. Während im Mittelalter die Kirche beanspruchte, die einzige legitime Instanz für die Deutung religiös-weltanschaulicher Überzeugungen zu sein, setzt die Reformation auf die Gewissensfreiheit und Mündigkeit des einzelnen Christen. Sie bezieht sich dabei auf die Bibel als der maßgeblichen Glaubensurkunde für Christen. Durch ihre Übersetzung ins Deutsche wird die biblische Botschaft auch Laien zugänglich und ermöglicht allen Menschen, die Lehren der Kirche in der Bibel selbst zu überprüfen. Als weitere Folge der Reformation entfaltete die Lutherbibel eine erhebliche kulturelle Wirkung, weil sie einen wesentlichen Impuls für die Entwicklung der gemeinsamen deutschen Sprache darstellt.
Die Reformation Martin Luthers hat Freiheit und Verantwortung als existenzielle Grundbedingungen des Menschen neu zur Geltung gebracht. Damit stellt sie einen Wendepunkt in der Geschichte des Abendlandes dar: Nur wenige Ereignisse haben die Geistesgeschichte des Abendlandes so nachhaltig verändert. Ohne diese Werte ist die Entwicklung der aufgeklärten und modernen Gesellschaft nicht denkbar.
Allein wegen dieser befreienden Wirkungsgeschichte ist es auch unabhängig von religiösen und konfessionellen Einschätzungen angebracht, der Erinnerung an die Reformation durch einen staatlich geschützten Feiertag Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist dieser Tag für evangelische Christen ein besonderer Festtag, weil er die Wiederentdeckung der zuvorkommenden Liebe Gottes und den Aufbruch der evangelischen Kirche markiert.
Nicht zuletzt im Blick auf die konfessionelle Wirklichkeit in Hessen sollte der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag eingeführt werden. Von den rund 4 Millionen Angehörigen der beiden großen Volkskirchen gehören rund 2,5 Millionen den evangelischen Landeskirchen, rund 1,5 Millionen der römisch-katholischen Kirche an. Da der römisch-katholischen Minderheit mit dem Fronleichnamstag ein eigener konfessionell geprägter Feiertag zugestanden wird, ist es an der Zeit, auch der evangelischen Bevölkerungsmehrheit mit dem Reformationstag am 31. Oktober einen gesetzlichen Feiertag zuzugestehen.
Die EKD hat die 10 Jahre bis zum 500. Reformationsjubiläum 2017 als „Dekade der Freiheit“ ausgerufen. Nutzen wir die Zeit, um den Gedenktag des Reformationsfestes im Bewusstsein der Menschen zu verankern und ihn – wie es in anderen Bundesländern der Fall ist – zum staatlichen Feiertag zu erheben.









