Ja, mit Gottes Segen!


(Foto: medio.tv/Schauderna) © Sie wollen heiraten und interessieren sich für eine kirchliche Trauung? Die Entscheidung zur Trauung ist ein wichtiger Schritt im Leben eines Paares. Die Beziehung erhält durch die Eheschließung eine neue Qualität und Verbindlichkeit. Es erfordert Mut, den «Bund für´s Leben» zu schließen, denn niemand kann den weiteren Lebensweg überblicken. Darum ist es gut, diese Entscheidung füreinander vor Gott zu bringen, ihn um seinen Segen für den gemeinsamen Weg durch das Leben zu bitten.

Auf diesen Ratgeberseiten möchten wir wichtige Fragen beantworten, die Sie sich vielleicht bei der Vorbereitung Ihres Festes stellen und wünschen Ihnen ein unvergessliches Fest!

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Fragen und Antworten

Wann können wir kirchlich getraut werden?

Ihrer kirchlichen Trauung geht immer die standesamtliche Trauung voraus. Sobald Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden haben, sollten Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer den Termin klären.

Welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer kann uns trauen?

In der Regel nimmt die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Wohnortgemeinde die Trauung vor. Es ist aber möglich, dass Sie sich von einer anderen Pfarrerin oder einem anderen Pfarrer trauen lassen.

Können wir uns die Kirche selbst aussuchen, in der wir getraut werden wollen?

Ja, das können Sie. Sie sind in jeder evangelischen Kirche willkommen, Ihre Hochzeit zu feiern.

Was kostet eine kirchliche Trauung?

Die kirchliche Trauung ist für jedes Mitglied der evangelischen Kirche kostenlos. Lediglich die Auslagen für Orgel- oder Küsterdienste werden in manchen Gemeinden erhoben. Höhere Kosten können anfallen, wenn Sie besondere Wünsche etwa für die musikalische Gestaltung haben.

Was ist, wenn einer von uns nicht evangelisch ist?

Eine evangelische Trauung ist auch dann möglich, wenn nur einer von Ihnen Mitglied der evangelischen Kirche ist.

Was versteht man unter einer «ökumenischen Trauung»?

Wenn ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, kann der Gottesdienst entweder in einer evangelischen Kirche unter Beteiligung eines katholischen Priesters oder in einer katholischen Kirche unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies «ökumenisch» genannt. Wird ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert, braucht der katholische Partner/ die katholische Partnerin zuvor von der katholischen Wohnortgemeinde eine Genehmigung («Dispens»).

Was ist, wenn einer von uns einer anderen Religion angehört, z.B. Muslima oder Moslem ist?

Auch dann ist eine evangelische Trauung möglich. Im Traugespräch muss nur geklärt werden, ob und wie sich der nicht-christliche Partner oder die nichtchristliche Partnerin eine Teilnahme an einem christlichen Gottesdienst vorstellen kann.

Können sich gleichgeschlechtliche Paare auch trauen lassen?

Das Traugesetz gilt in Kurhessen-Waldeck auch für gleichgeschlechtliche Paare. Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat im April 2018 eine Änderung ihres Traugesetzes verabschiedet, die auf die im Oktober 2017 in Kraft getretene staatliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Trauung folgt.

Als Grundvoraussetzung für einen «kirchlichen Segnungsgottesdienst anlässlich einer Eheschließung» gilt weiterhin eine staatliche Eheschließung. Bereits im Jahr 2011 hatte die Landessynode Paaren, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eröffnet, in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet zu werden. Dazu war von der Liturgischen Kammer eine Handreichung «Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft» erarbeitet worden, die auch bei der Trauung weiterhin herangezogen werden soll.

Muss die Trauung in einer Kirche stattfinden?

In der Regel finden Trauungen in einer unserer schönen Kirchen statt. Sie sind besondere Orte der Nähe zu Gott, in denen Trauungen festlich gefeiert werden können. Es ist aber auch möglich, dass Sie an einem anderen Ort getraut werden.

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung frei wählen?

Tag und Uhrzeit der Trauung stimmen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ab. Lediglich in der Karwoche, am Ewigkeitssonntag und in der Woche des Buß- und Bettags können keine Trauungen stattfinden.

Wie läuft ein Traugespräch ab?

Im Traugespräch lernen Sie die Pfarrerin oder den Pfarrer kennen, die oder der Sie trauen wird. Sie sprechen über den Inhalt und die Gestaltung der Feier, den Ablauf, die Musik, die Sie sich wünschen und die Möglichkeiten, wie sich Ihre Verwandte und Freunde aktiv beteiligen können. Zudem erfahren Sie etwas über die örtlichen Sitten beim Blumenschmuck in der Kirche oder über das Fotografieren im Gottesdienst.

Welche Dokumente werden gebraucht?

Sie benötigen das Familienstammbuch mit Heiratsurkunde vom Standesamt. Falls die Traukirche nicht in der eigenen Gemeinde ist, brauchen Sie eine Bescheinigung, dass Ihre Kirchengemeinde über die Trauung informiert ist («Dimissoriale»).

Wie verläuft der Gottesdienst?

Für den Verlauf eines Traugottesdienstes gibt es eine kirchliche Ordnung. Wie in jedem Gottesdienst wird auch in einem Traugottesdienst gebetet, gesungen, aus der Bibel gelesen und gepredigt. Das Ehepaar gibt sich vor der Gemeinde das Trauversprechen und empfängt den Trausegen. Die Einzelheiten des Ablaufs werden im Traugespräch besprochen.

Können Angehörige oder Freunde im Traugottesdienst mitwirken?

Ja, und das ist auch besonders schön. Sie können zum Beispiel Lesungen oder Gebete übernehmen oder an der musikalischen Gestaltung mitwirken.

Können wir unsern Trauspruch selbst wählen?

Ja, Sie können sich Ihren Trauspruch selbst aus der Bibel auswählen. In der Regel wird der Pfarrer oder die Pfarrerin über den Trauspruch predigen. Ausgewählte Trausprüche finden Sie auf der Internetseite www.trauspruch.de.

Brauchen wir Trauzeugen?

Für die kirchliche Trauung brauchen Sie keine Trauzeugen. Aber Sie können Verwandte oder Freunde bitten, Sie in besonderer Weise zu begleiten. Sprechen Sie dies mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ab.

Können wir gleichzeitig mit unserer Trauung unser Kind taufen lassen?

Das können Sie. Es haben sich inzwischen eigene Formen für einen Gottesdienst mit Trauung und Taufe entwickelt.

Wer sorgt für den Schmuck der Kirche?

Die Kirche ist wie für jeden Gottesdienst mit Blumen geschmückt. Wenn Sie besonderen Schmuck wünschen, sprechen Sie mit dem zuständigen Pfarramt und erkundigen Sie sich, wer dafür zuständig ist.

Dürfen Blumen gestreut werden?

Das hängt von den Gepflogenheiten und Möglichkeiten der Kirche ab, in der Sie getraut werden wollen. Oft hängt es auch von der Beschaffenheit der Fußböden ab, ob Blumen gestreut werden dürfen oder nicht.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Ja, in den meisten Gemeinden ist dies möglich. Empfehlenswert ist, eine Person um das Fotografieren und/oder Filmen zu bitten, um Unruhe und Ablenkung im Gottesdienst zu vermeiden. Ob und von wo aus gefilmt und fotografiert werden kann, besprechen Sie mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin.

Wofür soll die Geldsammlung am Ende des Gottesdienstes verwendet werden?

In der Regel ist die Kollekte am Ausgang des Gottesdienstes für die Arbeit der Kirchengemeinde bestimmt, in der Sie getraut werden. Wollen Sie die Kollekte einem anderen kirchlichen und diakonischen Zweck widmen, erkundigen Sie sich bitte vorher im Pfarramt darüber.

Linktipp
Anregungen für Trausprüche finden Sie hier:
Download
Laden Sie hier eine Broschüre der Landeskirche zum Thema "Trauung" herunter: