Freiwilliger Gemeindebeitrag

Der Freiwillige Gemeindebeitrag wird im Kirchenkreis Melsungen seit Sommer 2007 als freiwillige und regelmäßige Beitragszahlung von Gemeindegliedern und Freunden der Evangelischen Kirche erbeten. Dies wurde notwendig, um die lebendige Gemeindearbeit in den einzelnen Kirchengemeinden trotz sinkender Finanzzuweisung aufrecht zu erhalten. Die Beitragszahlungen werden gezielt für bestimmte Vorhaben in der jeweiligen Ortsgemeinde verwendet: z.B. für den Erhalt von Jugendarbeiterstellen, Kirchenmusik, eine neue Friedhofsorgel, ein Reparatur des Kirchenfensters u.a. Viele Menschen in unserem Kirchenkreis sehen dies als aktive Gestaltungsmöglichkeit  kirchlicher Arbeit in unserer Region. Im Jahr 2011 haben insgesamt 1844 Spender eine Summe von 118.173,11 Euro gespendet.

Der Kirchenkreis Melsungen ist dankbar, dass so viele Menschen die kirchliche Arbeit in unseren Gemeinden unterstützen.

Das örtliche Pfarramt informiert alle Beitragszahler über die Verwendung des Geldes und übersendet eine Spendenquittung.

Linktipp

Was ist das eigentlich, spenden?

Link öffnen

Bankverbindungen und Zweckbestimmungen

Alle Konten sind bei der Evangelischen Kreditgenossenschaft Kassel, BLZ 520 604 10

Konto-Nr.

Verwendungszweck 2013
Altmorschen

29 21103

Klosterkirche + allg. Gemeindearbeit

Eubach

29 22401

Heina

29 22606

Dagobertshausen

29 21707

Finanzierung Kirchenzeitung + Inventar Friedhofskapelle

Elfershausen

29 22207

Finanzierung Kirchenzeitung

Hilgershausen

29 23009

Finanzierung Kirchenzeitung (evlt. Krippenfiguren)

Dörnhagen    

10 29 22002

2012: Start Mailing 11/2012 (Eingang Toilette Gemeindehaus)

Fuldabrück   

29 21901

2012: Start Mailing 11/2012 (Jugendarbeit)

Felsberg

21 22103

1) Friedenskirche Böddiger
2) Buntfenster Nikolaikiirche Schutzvorrichtung
Böddiger

21 22103

Friedenskirche Böddiger
Guxhagen

29 21600

Aufgaben in der eigenen Gemeinde
Ellenberg

29 22304

Aufgaben in der eigenen Gemeinde
Heinebach

29 22703

Körle

29 23408

Orgelsanierung und allgemeine Gemeindearbeit

Empfershausen   

29 25303

Kirchensanierung

Lobenhausen       

29 23602

Sanierung der Orgel

Landefeld/Metzebach/Nausis

29 25109

allgemeine Gemeindearbeit

Herlefeld

29 22908

allgemeine Gemeindearbeit

Beiseförth-Malsfeld

29 23700

 
Melsungen

29 23807

Kehrenbach

29 23106

Kinder- und Jugendarbeit

Kirchhof

29 23203

Jugendarbeit
Obermelsungen

29 24102

Röhrenfurth

29 24307

Schwarzenberg

29 24501

Mörshausen

29 23904

allgemeine Gemeindearbeit

Adelshausen

29 21006

allgemeine Gemeindearbeit

Bergheim

29 21308

allgemeine Gemeindearbeit

Neumorschen

29 24005

eigene Gemeinde

Binsförth

29 21405

eigene Gemeinde

Konnefeld

29 23300

eigene Gemeinde

Wichte

29 24900

eigene Gemeinde

Pfieffe

29 24200

Kirchenmusik
Bischofferode

29 21502

Erhaltung der Kirche
Vockerode

29 24706

Erhaltung der Kirche
Weidelbach

29 34809

Erhaltung der Kirche
Spangenberg

29 24609

Kinder- und Jugendarbeit

Elbersdorf

29 22100

Kinder- und Jugendarbeit

Wollrode

29 25001

Aufgaben in der eigenen Gemeinde
Grebenau

29 22509

Aufgaben in der eigenen Gemeinde
Wolfhagen-Brunslar-Deute

21 26800

Download

Beschluss der Kreissynode vom 1.11.2006 (PDF)

PDF-Dokument

Häufig gestellte Fragen zum freiwilligen Gemeindebeitrag

1.  Ich zahle doch Kirchensteuer, warum soll ich dann noch den Gemeindebeitrag zahlen?

Wir sind allen Kirchensteuerzahlern dankbar, dass sie mit großer Treue die finanzielle Grundlage für die kirchliche Arbeit legen. Das Angebot eines freiwilligen Gemeindebeitrags richtet sich vor allem an 4 Zielgruppen: (1) Etwa zwei Drittel der Mitglieder unserer Kirche zahlen keine Kirchensteuern, darunter viele Rentner. Für sie ist der Gemeindebeitrag eine Möglichkeit, einen regelmäßigen finanziellen Beitrag für die kirchliche Arbeit zu leisten. (2) Darüber hinaus gibt es Kirchenmitglieder, denen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Lohn- oder Einkommensteuer zu vermindern. Dadurch sinkt auch die Kirchensteuer. Auch für diesen Personenkreis ist der Gemeindebeitrag ein Angebot, je nach eigener Finanzkraft die kirchlichen Dienste zu unterstützen. (3) Außerdem gibt es Eltern, die selbst nicht Mitglieder der Kirche sind, deren Kinder aber der Kirche angehören. Ihnen machen wir das Angebot, die Ortsgemeinde durch den freiwilligen Gemeindebeitrag zu unterstützen. (4) Schließlich gibt es auch Gemeindeglieder, die zusätzlich zur Kirchensteuer ihre Gemeinde vor Ort besonders unterstützen wollen. In jedem Fall ist der Gemeindebeitrag eine rein freiwillige Leistung. Seine Höhe kann jeder Beitragszahler selbst festlegen, ebenso ob seine Zahlungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen.


2. Warum reicht die Kirchensteuer nicht aus?

Durch die Bevölkerungsentwicklung nimmt die Zahl der Kirchensteuerzahler ab. Andererseits steigen die Personalkosten für die Mitarbeiterschaft und die Unterhaltungskosten für die kirchlichen Gebäude. Aus diesem Grund stehen viele unserer Gemeinden vor der Frage, entweder bewährte kirchliche Angebote zu reduzieren (z. B. professionelle Kinder- und Jugendarbeit, Kirchenmusik) oder neue Finanzquellen zu erschließen. Eine solche positive Möglichkeit ist der freiwillige Gemeindebeitrag.


3. Was macht die Kirche mit der Kirchensteuer?

In der Kirche arbeiten Menschen für Menschen. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck investiert über 70 % der Einnahmen in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie beschäftigt über 12.000 Menschen mit mindestens einer halben Stelle, die mit mehr als 38.000 Ehrenamtlichen zusammenarbeiten. In 940 Kirchengemeinden von Kurhessen-Waldeck wird sonntags Gottesdienst gefeiert. Wer seelsorgerliche Hilfe sucht, kann sich überall an Pfarrerinnen und Pfarrer wenden. Die Kirche begleitet Menschen in wichtigen Momenten des Lebens, wie etwa der Taufe, der Konfirmation, der Trauung und der Bestattung. Daneben gibt es vielfältige Bildungs- und kulturelle Angebote, z. B. Konzerte. Für die Kleinsten werden über 200 Evangelische Kindertagesstätten unterhalten. Außerdem gibt es in unserer Landeskirche 2.500 Gebäude, die Raum für viele Veranstaltungen bieten, darunter sind 1.200 Kirchen, von denen 800 unter Denkmalschutz stehen. Sie werden mit hohem finanziellen Aufwand für künftige Generationen erhalten.


4. Was geschieht mit meinem freiwilligen Gemeindebeitrag?

Ihre Beitragszahlung wird gezielt für besondere Vorhaben in Ihrer Gemeinde verwendet. Am Beginn des Jahres erhalten Sie eine Information, wofür im kommenden Jahr das Geld verwendet werden soll. Nach Abschluss des Jahres werden Sie darüber informiert, was mit dem Geld geschehen ist.


5. Kann ich auch Amtshandlungen in Anspruch nehmen, wenn ich keinen Gemeindebeitrag bezahle?

Ja. Jedes Gemeindeglied der Evangelischen Kirche hat einen Anspruch auf die kirchlichen Amtshandlungen, wie Taufe, Konfirmation, Trauung oder Beerdigung. Die seelsorgerliche Begleitung durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin ist unabhängig davon, ob und wie viel ein Mensch für die Kirche spendet oder Kirchensteuer zahlt.


6. Worin besteht der Vorteil einer Einzugsermächtigung?

Die Einzugsermächtigung ist der preiswerteste Zahlungsweg, weil weder für den Spender noch für die kirchliche Verwaltung Bankgebühren entstehen. Auch ist der Verwaltungsaufwand bei der Buchung der Zahlungen geringer. Die Einzugsermächtigung macht es darüber hinaus möglich, dass jeder Beitragszahler einmal im Jahr durch einen Brief informiert wird, für welchen Zweck seine Beitragszahlung verwendet worden ist; denn durch die Einzugsermächtigung kennt unser Kirchenkreisamt die vollständige Anschrift des Beitragszahlers.


7. Kann ich den Gemeindebeitrag von der Steuer absetzen?

Ja. Zum Ende des Jahres erhält der Beitragszahler eine Spendenbescheinigung für seine Steuererklärung. Auf besonderen Wunsch kann die Spendenbescheinigung auch während des laufenden Jahres ausgestellt werden.