Fragen zum Pachtwesen

Die Kirchengemeinden des Kirchenkreises Melsungen verfügen zusammen über 330 ha landwirtschaftliche Fläche, die verpachtet wird.
Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen:

Die Verpachtung erfolgt durch den Kirchenvorstand der jeweiligen Kirchengemeinde.

Kirchliche Ländereien werden i. d. R. für 9 Jahre verpachtet. Pachtanträge sind direkt an den Kirchenvorstand der betreffenden Kirchengemeinde zu stellen. Für Voranfragen über unverpachtete Flächen steht Ihnen das Kirchenkreisamt in Melsungen gern zur Verfügung ( Telefon: 05661/ 709322 - Norbert Gerlach)