Predigerseminar der evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
anc_nav_start
anc_nav_haus
Bibliothek
Vikariat
FEA
Pastoralkollegs
Prädikanten
Ev. Theologie II (M.Th.)
Arbeitsstelle Gottesdienst
Ziele
Beratung
Bildungsangebote
Gottesdienstpreis
Impulse
Tipps
Kontakt
Stiftung
Gebetsnetz
Bei uns tagen
Förderverein
Kontakt
Newsletter
Links
Impressum

Patenamt stärken

„Machst du bei meinem Sohn die Patin?“
Überlegungen zu einer Stärkung des Patenamts heute

Lutz Friedrichs

Machst du bei meinem Sohn die Patin?“
Überlegungen zu einer Stärkung des Patenamts heute

Lutz Friedrichs

I. „Das hat ja noch mehr Hintergrund“
In einem narrativen Interview kommt „Heide“, Mitglied der Kirche und ihrem Selbstverständnis nach „kirchendistanziert“, auf ihr Patenamt zu sprechen. Was sie erzählt, hat exemplarischen Charakter: „Eine Freundin hat mich gefragt, ja machst du bei meinem Sohn die Patin? Und da hab’ ich dann gesagt, ja, mach’ ich gerne, aber erwarte nicht von mir, dass ich deinen Sohn im christlichen Glauben erziehe (Lachen). Oder, oder was erwartest du denn überhaupt davon, wenn ich Patin bin?“ Im Weiteren erzählt Heide, dass ihre Freundin die Taufe als „Familienereignis“ sähe und ihr Kind sie „einfach mag“. Unter dieser Voraussetzung hätte sie zustimmen können, nicht ohne zu sehen, dass sie dem Amt eigentlich nicht gerecht werde: „Wenn ihr das so locker seht, dann mach’ ich auch die Patin. […] Aber das hat also mit christlichem Glauben dann auch nicht mehr so viel zu tun. Da wird eine Zeremonie gemacht, und jeder denkt sich auch zehn Minuten seinen Teil, glaub’ ich, aber das war’s dann auch. Und das ist eigentlich auch ’n bisschen traurig dann. Denn das hat ja noch mehr Hintergrund.“ (Quellen 82, sprachlich leicht geglättet).

II. Familiäre Transformationen
Das Fallbeispiel zeigt ein spannungsreiches Zusammenspiel von kirchlichen und familiären Anforderungen an das Patenamt. Die Spannung kann sich zu einem Konflikt zuspitzen, wenn Patinnen und Paten, von der Familie ausgesucht, nicht Mitglieder der Kirche sind. Das, was nach familiärer Logik unproblematisch ist, ist für das kirchliche Selbstverständnis nur schwer akzeptabel: Wie soll ein kirchliches Amt von jemandem wahrgenommen werden können, der nicht Mitglied der Kirche ist? Denn mit dem Patenamt ist der Auftrag zur „christlichen Erziehung“ und „Hineinführung in die Kirche“ (Kammer 3) verbunden.
Die Perspektivendifferenz, die sich hier andeutet, ist nicht neu. Sie hat sich spätestens im 19. Jahrhundert zu etablieren begonnen. Nach einer wechselvollen Geschichte des Patenamts und seiner Funktionen vom Bürgen (für die Ernsthaftigkeit eines Taufbewerbers in Zeit der Verfolgung), Zeugen (im Zusammenhang mit dem Aufkommen der Kindertaufe) und Mitverantwortlichen für die christliche Erziehung kam es mit dem Entstehen der bürgerlichen Gesellschaft zu einer familiären Ausformung, die die kirchliche Sicht mehr und mehr zurückdrängte: „Nicht mehr die […] kirchliche Qualifikation war nun für die Auswahl der Paten entscheidend, sondern, dass die Paten zur Familie passen – und manchmal passten eben im Selbstbild der aufstrebenden bürgerlichen Familien ganz besonders seine Majestät bzw. ein Mitglied der königlichen Familie. Die wie auch immer im Einzelnen zu bestimmende kirchliche Funktion der Patenschaft transformiert sich also hier zu einer bürgerlichen Funktion im Sinne eines zivilen Beistands. Der Pate begleitet sein Patenkind beim Hineinwachsen in die Gesellschaft allgemein“ (Schwab 403f). Diese bürgerlich-familiäre Transformation war „keineswegs ein Raub der bürgerlichen Familie“ (Schwab 404), sondern von kirchlich-theologischen Entwicklungen seit der Reformation zumindest begünstigt: „Durch die Einführung der Kirchenbücher […] war die Zeugenfunktion hinfällig geworden. Die allgemeine Schulpflicht […] sorgte für eine geregelte […] religiöse Unterweisung, so dass also auch der pädagogischen Funktion der Paten Genüge getan war. Schließlich war die Stellvertretung im Glauben und das Antwortgeben in der Taufhandlung an Kindes Statt auch theologisch dank des neuzeitlichen Subjektivitätsprinzips in Misskredit geraten.“ (ebd.)
Die Antwort der Kirchen auf diese Entwicklung verlief seitdem in zwei gegenläufige Richtungen: Entweder wurde versucht, das Patenamt gegen den gesellschaftlichen Trend kirchlich zu intensivieren (zuerst bei Carl Immanuel Nitzsch 1860) oder es wurde als christlicher Brauch ohne besondere kirchliche Anforderungen beibehalten (Friedrich Niebergall: „ein Anachronismus“).

III. Spannungen gestalten
Die Lage hat sich seitdem nicht grundlegend verändert. Im einen Fall ist das Amt überbestimmt, was nicht selten Unverständnis, Missstimmung oder Ärger auf Seiten der Tauffamilien hervorruft. Im anderen Fall ist es unterbestimmt und hinterlässt das Gefühl, das Ureigene aufzugeben. Zwar haben die Aufgaben „Zeuge“, „Stellvertreter“ und „Miterzieher“ ihre ursprüngliche Funktion (Zeuge), Plausibilität (Stellvertreter) und Relevanz (Miterzieher) weitgehend verloren. Dennoch muss gesehen werden, dass das Patenamt seinen Reiz, auch seine religiöse Dimension, nicht verloren hat: Es sind nicht nur die besondere „Ehre“, das Vertrauen und die Anerkenntnis, die dieses Amt so besonders machen, sondern auch das Zutrauen, für das Kind ein „bissele Engel“ (Friedrichs 2000) zu sein. Heide ist „ein bisschen traurig“, weil sie spürt, dass eine nur bürgerlich-familiäre Sinnzuschreibung dem Amt nicht gerecht wird. Das Amt ist immer „mehr“ als das, was aus ihm gemacht wird.
Wie kann ein Verständnis des Patenamts aussehen, das sich dieser Situation stellt? Ich formuliere drei Aspekte:

1. Das Patenamt markiert in exemplarischer Weise eine Grundspannung gegenwärtiger Taufpraxis: „Der spannungsvolle Zusammenhang von Kirche und Familie innerhalb der Taufpraxis begründet aber zugleich auch die besondere Bedeutung der Taufe im neuzeitlichen Christentum. Die Spannung produktiv zu gestalten, ist demnach praktisch-theologische Maßgabe. […] Das bedeutet auch, den Zusammenhang von Patenamt und Taufgeschehen festzuhalten, der Taufpate ist zugleich Taufzeuge im öffentlichen Gottesdienst und er übernimmt in ihm einen liturgischen Part, in dem er als Person, aber eben auch als Glied der christlichen Kirche angesprochen wird.“ (Fechtner/Friedrichs 141)
Worauf es stärker als bisher ankommt ist, das eigene Profil des Patenamts – insbesondere im Gegenüber zur Rolle der Eltern – zu sehen und es sichtbar werden zu lassen, im Taufgottesdienst beispielsweise durch
- ein eigenes, nicht mit den Eltern zusammen gesprochenes Versprechen, um die Aufgabe der freundschaftlichen und religiös-christlichen Begleitung („ich nehme dich so, wie du bist“) anstelle der unrealistisch wirkenden religiösen Erziehung im engeren Sinn deutlich werden zu lassen
- ein Ritual der Übergabe des Kindes am Taufstein aus der Hand der Eltern in die Hand der Patinnen und Paten, in dem symbolisch der spannungsreiche Akt der Trennung und des Anvertrauens zum Ausdruck kommt.
Wird das Patenamt auch im Konfirmationsgottesdienst, in Tauferinnerungsgottesdiensten und dem Einschulungsgottesdienst sichtbar gemacht, kommt darüber hinaus der Wegcharakter des Glaubens anschaulich zur Darstellung.
2. Der Wandel der Taufpraxis hin zu einer Ästhetisierung des Sinnerlebens und der Mitbeteiligung der „Betroffenen“ lässt sich auch als Chance nutzen, die Patinnen und Paten an der Entdeckung dessen, was Sinn der Taufe ist, einzubeziehen. Das sollte bereits im Taufgespräch seinen Anfang nehmen. Sind hier nicht Lehrinhalte Thema, sondern Elemente des Taufrituals, die entdecken lassen, „welches Geheimnis ein Kind ist“ (Grün 109) und wie ein neues Verhalten im rituellen Spiel „einzuüben“ (ebd.) ist, kann ein positiver Identifikationsprozess mit der kirchlichen Aufgabe beginnen, der durch weitere Formen der Beteiligung – etwa das Gestalten einer Taufkerze oder das Schreiben eines Briefes an sich selbst (zu öffnen erst kurz vor der Konfirmation) –unterstützt werden kann.
Es gilt also, sich im Rahmen des Taufhandelns kreativ der Aufgabe einer elementaren religiösen Bildung zu stellen, die sich im Vollzug religiöser Praxis als besonders anschaulich und lebensnah erweist.
3. Spannungsreich bleibt, den konstitutiven Zusammenhang von Patenamt und Kirchenzugehörigkeit festzuhalten, ohne damit „kirchenzuchtlich“ missverstanden zu werden. Die Zeit, in der ein Ausschluss vom Patenamt als „Kirchenstrafe“ wirksam werden konnte, ist vorbei. Heute ist das ganz andere Problem drängend, wie überhaupt Patinnen und Paten gefunden werden können, die der Grundregel entsprechen: „evangelisch und konfirmiert“ (Kammer 11). Die Landeskirchen reagieren rechtlich mit behutsamen Öffnungen, wissend, dass sich die Praxis inzwischen vielfach „über das kirchenrechtliche Herkommen hinwegsetzt“ (Kammer 5). Der Druck der Faktizität lässt solche kirchenrechtlichen „Herkommen“ (Kammer 4) relativieren und schlussfolgern: „Auf die Forderung nach wenigstens einem evangelischen Paten kann in Ausnahmefällen verzichtet werden.“ (Kammer 11) Nicht nur diese Position, auch andere wie etwa die Frage, ob eine Patenschaft (vor der Konfirmation) beendet werden kann oder der Austritt zum Ende der Patenschaft führt, sind umstritten und weit entfernt von einer einheitlichen Lösung.
Spielraum gibt die Einsicht, dass das Patenamt nicht taufkonstitutiv ist. „Taufzeugen“ für den Fall zu benennen, dass Kirchenmitglieder als Patinnen und Paten, wie es sich verstärkt in Ostdeutschland zeigt, nicht zur Verfügung stehen, erscheint als naheliegender Ausweg, zumal wenn er als Brücke für Menschen verstanden wird, die ein klassisches Patenversprechen im Gottesdienst aus Gewissensgründen nicht sprechen können – oder als Brücke zur Annäherung an den christlichen Glauben durch eine Aufgabe, die gleichsam in seinem Nahbereich, der Taufe, liegt. Kritisch zu bedenken bleibt jedoch die Gefahr, das Amt der Patinnen und Paten mit einem solchen Zwei-Stufen-Modell zu schwächen, nicht zuletzt dadurch, dass mit einer nur punktuellen Zeugenschaft die Idee der Lebensbegleitung im Glauben – die in der Zeit der Adoleszenz im Gegenüber zu den Eltern noch einmal besonders bedeutsam wird – auf dem Spiel steht.

IV. Wie wird Religion erinnerbar?
An „Heide“ wird nicht nur ein Stück taufpraktische Normalität sichtbar, sondern auch, dass zu dieser Normalität ein Reflexivwerden des eigenen „Amts“-Verständnisses im Feld konkurrierender Sinnansprüche gehört, die kommunikativ ausgehandelt sein wollen („Was erwartest du denn überhaupt...“): Ist sie nicht darin typisch, dass sie ihr Amt im Wissen darum übernimmt, dass sie es eigentlich gar nicht ausfüllen kann?
Statt in die eine, nur bürgerliche oder die andere, nur kirchliche Logik zu verfallen, plädiere ich dafür, die Spannung konstruktiv werden zu lassen. Sie wird es in gewissem Sinn auch für „Heide“, weil sie, obwohl sie der bürgerlich-familiären Logik folgt, dennoch nicht bereit ist, die Idee der religiösen Erziehung preiszugeben. Es ist, als sei ihr bewusst, dass der Glaube, weil er nie als Besitz zu haben ist, der persönlichen Begleitung bedarf.
Auf die Frage, ob ihnen vor der Taufe erklärt worden sei, was das Patenamt aus Sicht der Kirche bedeute, haben Patinnen und Paten im Rahmen einer empirischen Taufstudie geantwortet, sie wären darauf nicht angesprochen worden. Ist das nicht passiert oder erinnern sie es nicht? Wird von Letzterem ausgegangen, wäre nachdenkenswert, eine Stärkung des Patenamts bei gleichzeitiger realitätsbezogener Anerkenntnis seiner „Reichweite“ auch in dem Sinn anzustreben, dass zu klären wäre, wie Religion heute eigentlich erinnerbar wird – oder anders gefragt, wie das, was „Heide“ sich in „zehn Minuten“ gedacht hat, nicht verloren geht: Welche Formen des Lernens jenseits des „Nur-darüber-Sprechens“ sind hier denkbar und sinnvoll? In jedem Fall aber gilt: Wer das Patenamt stärken will, muss auch bereit sein, diesem mehr Aufmerksamkeit, Zeit und Kreativität zu schenken.


Literatur
Fechtner, Kristian/Friedrichs, Lutz: Taufe und Taufpraxis heute. Praktisch-theologische Anmerkungen im Anschluss an eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD, in: PTh 44 (2009) 135-145 
Friedrichs, Lutz: „Ein bissele Engel – das sind wir schon ...“ Plädoyer für das Taufgespräch, in: PTh 89 (2000) 418-434
Grün, Anselm: Geborgenheit finden – Rituale feiern. Wege zu mehr Lebensfreude, Stuttgart 1997
Schwab, Ulrich: Die Taufpaten. Praktisch-theologische Erwägungen zu Genese und Gestalt einer Institution, in: ZThK 92 (1995), 396–412
Studien- und Planungsgruppe der EKD (Hg.): Quellen religiöser Selbst- und Weltdeutung Band 1, Hannover 1998, 67-91 („Heide“)
Theologische Kammer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck: Das Amt der Taufpaten. Überlegungen zu seinem Verständnis und seiner Gestaltung, Kassel 2002

Der Aufsatz ist erschienen in: ZGP 2-2009.


 

Zurück zur Übersicht