(Foto: medio.tv/Schauderna)
(Foto: medio.tv/Schauderna)

Fragen und Antworten zum Thema «Hochzeit und Heiraten»

Trausprüche:

Der Trauspruch ist ein Satz oder ein Abschnitt aus der Bibel, der dem Glauben und den Hoffnungen des Paares entsprechen soll. Anregungen halten wir für Sie hier bereit:

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Hier finden Sie die Broschüre rund um das Thema Hochzeit und Trauung:

Wer kann sich evangelisch trauen lassen?

Wer evangelisch getauft und Mitglied der Evangelischen Kirche ist, kann sich evangelisch trauen lassen.

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Was ist, wenn die Braut oder der Bräutigam nicht evangelisch ist?

Eine evangelische Trauung ist auch dann möglich, wenn nur die Braut oder der Bräutigam Mitglied der evangelischen Kirche ist.

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Was ist eine „ökumenische Trauung“?

Wenn ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder in einer evangelischen Kirche der Gottesdienst unter Beteiligung eines katholischen Priesters oder in einer katholischen Kirche der Gottesdienst unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies „ökumenisch“ genannt. Wird ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert, muss der katholische Ehepartner zuvor bei einer katholischen Wohnortgemeinde eine Genehmigung einholen („Dispens“).

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Können Geschiedene evangelisch getraut werden?

Ja, eine evangelische Trauung ist auch dann möglich, wenn einer oder beide Partner schon einmal verheiratet waren.

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Was ist, wenn Braut oder Bräutigam einer nichtchristlichen Religion angehört, z. B. Muslima oder Moslem ist?

In diesem Fall kann im Traugespräch geklärt werden, ob der oder die nicht-christliche Partner/in ein Versprechen in einem christlichen Gottesdienst abgeben möchte. Eine evangelische Trauung ist in der Regel möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

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Wann können wir kirchlich getraut werden?

Die standesamtliche Trauung muss der kirchlichen Trauung vorausgehen. Sobald Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden haben, sollten Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer den Termin klären.

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Welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer kann uns trauen?

In der Regel nimmt die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Wohnortgemeinde die Trauung vor. Es ist aber möglich, dass Sie sich von einer anderen Pfarrerin oder einem anderen Pfarrer trauen lassen. Wenn Sie von einer Pfarrerin oder einem Pfarrer aus einem anderen Ort getraut werden möchten sprechen Sie Einzelheiten dazu bitte mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer vor Ort ab.

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Können wir uns die Kirche selbst aussuchen, in der wir getraut werden wollen?

Grundsätzlich sind Sie in jeder evangelischen Kirche willkommen, Ihre Hochzeit zu feiern. Sie müssen zunächst ihre Heimat-kirchengemeinde verständigen. Dort wird Ihnen in der Regel ein Schreiben ausgestellt („Dimissoriale“), mit dem Sie sich dann an die Pfarrerin oder den Pfarrer der ausgewählten Kirche wenden können. Sie müssen dann klären, ob die Pfarrerin oder der Pfarrer dieser Gemeinde bereit ist, Sie zu trauen oder ob Ihre Gemeindepfarrerin oder Ihr Gemeindepfarrer Sie dort traut.

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Muss die Trauung in einer Kirche stattfinden?

In der Regel finden Trauungen in einer Kirche statt. Sie ist der Ort, an dem Christinnen und Christen sich zum Gottesdienst versammeln, beten, singen und sich austauschen. Menschen fühlen sich an kaum einem Ort Gott so eng verbunden wie in der Kirche. Falls Sie an einem anderen Ort getraut werden wollen, sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

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Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung frei wählen?

Den Tag und die Uhrzeit der Trauung bestimmt das Brautpaar in Abstimmung mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. In der Karwoche und an einigen Festtagen können keine Trauungen stattfinden.

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Wie läuft ein Traugespräch ab?

Im Traugespräch lernen sich Pfarrerin oder Pfarrer und das Brautpaar kennen. Sie werden über den Sinn und Gestaltung der kirchlichen Feier sprechen, den konkreten Ablauf des Gottes dienstes und die Möglichkeiten besprechen, wie beispielsweise Verwandte und Freunde den Gottesdienst mitgestalten können. Auch Ihre Musikwünsche sind Thema des Gesprächs. Außerdem gibt es unterschiedliche örtliche Gebräuche beim Blumenschmuck in der Kirche und in der Frage, inwieweit im Gottesdienst fotografiert werden kann.

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Welche Dokumente werden gebraucht?

Sie benötigen das Stammbuch mit Heiratsurkunde vom Standesamt. Falls die Traukirche nicht in der eigenen Gemeinde ist, brauchen Sie eine Bescheinigung, dass Ihre Kirchengemeinde über die Trauung informiert ist („Dimissoriale“).

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Was kostet eine Trauung?

Als Kirchenmitglied zahlen Sie Kirchensteuer, daher sind die grundlegenden Kosten bereits bezahlt (Pfarrergehalt, Kirchengebäude). Aber für manche Menschen in der Gemeinde fällt zusätzliche Arbeitszeit an (Küster, Organistin), so dass kleine Beträge zwischen 20 und 50 Euro noch auf Sie zukommen können. In manchen Gemeinden werden Kirchen in großem Umfang für Trauungen genutzt, so dass zusätzliche Verwaltungs- und Bereitstellungskosten anfallen.

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Wie verläuft der Gottesdienst?

Für den Verlauf eines Traugottesdienst gibt es eine kirchliche Ordnung (Agende). Wie in jedem Gottesdienst wird auch in einem Traugottesdienst gebetet, gesungen, aus der Bibel gelesen und gepredigt. Das Brautpaar gibt sich vor der Gemeinde das Trauversprechen und empfängt den Trausegen. Die Einzelheiten des Gottesdienstablaufs werden Sie im Traugespräch mit dem Pfarrer oder Pfarrerin absprechen können.

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Können Angehörige oder Freunde im Traugottesdienst mitwirken?

Ja, und das ist auch besonders schön. Sie können zum Beispiel Lesungen oder Gebete übernehmen oder an der musikalischen Gestaltung mitwirken.

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Können wir unsern Trauspruch selbst wählen?

Ja, Sie können sich Ihren Trauspruch selbst aus der Bibel auswählen. In der Regel wird der Pfarrer oder die Pfarrerin dann über den Trauspruch auch predigen. Unter www.trauspruch.de finden Sie eine Auswahl von Trausprüchen.

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Brauchen wir Trauzeugen?

Für die kirchliche Trauung brauchen Sie keine Trauzeugen. Aber Sie können Verwandte oder Freunde bitten, Sie in besonderer Weise zu begleiten. Sprechen Sie dies mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ab.

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Können wir gleichzeitig mit unserer Trauung unser Kind taufen lassen?

Das können Sie. Es haben sich inzwischen eigene Formen für einen Gottesdienst mit Trauung und Taufe entwickelt. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

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Wer sorgt für den Schmuck der Kirche?

Die Kirche ist wie für jeden Gottesdienst mit Blumen geschmückt. Wenn Sie besonderen Schmuck wünschen, sprechen Sie mit dem zuständigen Pfarramt und erkundigen Sie sich, wer dafür zuständig ist.

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Dürfen Blumen gestreut werden?

Das hängt von den Gepflogenheiten und Möglichkeiten der Kirche ab, in der Sie getraut werden wollen. Oft hängt es auch von der Beschaffenheit der Fußböden ab, ob Blumen gestreut werden dürfen oder nicht. Nahrungsmittel wie Reis sollten Sie nicht streuen.

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Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

In den meisten Gemeinden ist dies möglich. Schön ist es, wenn Sie nur eine Person darum bitten, um unnötige Unruhe im Gottesdienst zu vermeiden. Ob und von wo aus gefilmt und fotografiert werden kann, erfahren Sie von Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin.

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Wofür soll die Geldsammlung am Ende des Gottesdienstes verwendet werden?

In der Regel ist die Kollekte am Ausgang des Gottesdienstes für die Arbeit der Kirchengemeinde bestimmt, in der Sie getraut werden. Wollen Sie die Kollekte einem anderen kirch - lichen und diakonischen Zweck widmen, erkundigen Sie sich bitte vorher im Pfarramt darüber.

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Können wir einen Gottesdienst zum Ehejubiläum feiern?

Wenn einer Ehe durch die Zeit Bestand geschenkt wurde, ist dies ein schöner Anlass, Gott dafür zu danken und miteinander einen Gottesdienst zu feiern. Wünschen Sie einen Gottesdienst zur Silbernen oder Goldenen Hochzeit, so sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

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Wir leben in einer „Eingetragenen Partnerschaft“. Können wir kirchlich getraut werden?

Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Feier zur Eheschließung von Mann und Frau. Menschen, die verantwortlich unter dem Wort Gottes miteinander leben wollen, können gesegnet werden. Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft als Form des Zusammenlebens
wird dabei nicht gesegnet. Eine eigene Segenshandlung im öffentlichen Gottesdienst ist nicht möglich. Sie hat ihren Ort in der Seelsorge. Näheres besprechen Sie bitte mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin.

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