Kirchensteuer: Info-Broschüre «Kirche und Geld» zum Thema Kirchensteuer

Das Thema «Kirche und Geld», die Berechnung und die Verwendung von Kirchensteuern wird in der Öffentlichkeit diskutiert. Unter dem Thema «Die evangelische Kirche und das Geld.» können Sie sich hier davon überzeugen, dass die Finanzen der Kirche offen liegen. Nur wenige Organisationen sind, was ihr Einnahme- und Ausgabeverhalten betrifft, so transparent wie die evangelische Kirche.

Und das hat seinen Grund: Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium Jesu Christi in der Welt mit Wort und Tat zu verkündigen. Dazu braucht sie das Engagement der Menschen und ist auf Geld angewiesen. Den Großteil ihrer Einnahmen bezieht sie aus der Kirchensteuer.

Broschüre und Informationsblatt

Die nebenstehende Download «Die evangelische Kirche und das Geld.» gibt Auskunft über historische Hintergründe, die Finanzsituation und die Haupteinnahmequellen der evangelischen Kirche. Neben dem folgenden Artikel zum Thema «Kirchensteuer auf Kapitalerträge» finden Sie außerdem ein Informationsblatt, in dem die Einnahmen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nach Einnahmearten und die Ausgaben nach Ausgabebereichen dargestellt sind. Außerdem enthält das Dokument Informationen zur Kirchensteuer und die ab 2015 geltende Abgeltungssteuer. 

Sollten Sie weitere Informationen zum Thema «Kirche und Geld» wünschen, so stehen Ihnen die Kirchengemeinden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchenkreisämtern und im Landeskirchenamt gerne für Auskünfte zur Verfügung.

2020-02-05 503

Ratgeber / Kirchensteuer
Info-Broschüre «Kirche und Geld» zum Thema Kirchensteuer

Info-Broschüre «Kirche und Geld» zum Thema Kirchensteuer

Das Thema «Kirche und Geld», die Berechnung und die Verwendung von Kirchensteuern wird in der Öffentlichkeit diskutiert. Unter dem Thema «Die evangelische Kirche und das Geld.» können Sie sich hier davon überzeugen, dass die Finanzen der Kirche offen liegen. Nur wenige Organisationen sind, was ihr Einnahme- und Ausgabeverhalten betrifft, so transparent wie die evangelische Kirche.

Und das hat seinen Grund: Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium Jesu Christi in der Welt mit Wort und Tat zu verkündigen. Dazu braucht sie das Engagement der Menschen und ist auf Geld angewiesen. Den Großteil ihrer Einnahmen bezieht sie aus der Kirchensteuer.

Broschüre und Informationsblatt

Die nebenstehende Download «Die evangelische Kirche und das Geld.» gibt Auskunft über historische Hintergründe, die Finanzsituation und die Haupteinnahmequellen der evangelischen Kirche. Neben dem folgenden Artikel zum Thema «Kirchensteuer auf Kapitalerträge» finden Sie außerdem ein Informationsblatt, in dem die Einnahmen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nach Einnahmearten und die Ausgaben nach Ausgabebereichen dargestellt sind. Außerdem enthält das Dokument Informationen zur Kirchensteuer und die ab 2015 geltende Abgeltungssteuer. 

Sollten Sie weitere Informationen zum Thema «Kirche und Geld» wünschen, so stehen Ihnen die Kirchengemeinden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchenkreisämtern und im Landeskirchenamt gerne für Auskünfte zur Verfügung.


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Zum Thema «Kirche und Geld» gibt auch die Evangelische Kirche in Deutschland einen umfassenden Überblick unter:

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Broschüre «Die evangelische Kirche und das Geld.» mit allgemeinen Informationen zur Finanzsituation, Kirchensteuer und historischen Hintergründen:

Kirchensteuer: Stichwort: Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Frankfurt a.M. (epd). Kirchensteuern auf Zinsgewinne werden ab dem Jahr 2015 automatisch von den Banken an die Finanzämter abgeführt. Dieses neue Verfahren soll den Aufwand für betroffene Steuerpflichtige erleichtern. Bisher mussten sie selbst tätig werden und den Einzug der Kirchensteuer bei ihrer Bank beantragen oder sie bei der Einkommensteuererklärung angeben. Die Kirchen betonen, dass es sich also weder um eine neue Steuer noch um eine Steuererhöhung handelt. Diese Steuerpflicht besteht vielmehr seit Jahren.

Das neue Verfahren greift erst, wenn die Zinsgewinne des angelegten Kapitals bei Ledigen 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro insgesamt überschreiten. Erst dann erhebt der Staat eine Kapitalertragssteuer von 25 Prozent. Auf diese 25 Prozent fallen in den meisten Bundesländern neun Prozent Kirchensteuer an. Diese Steuerpflicht besteht seit vielen Jahren. Wer weniger Zinsgewinne erwirtschaftet, zahlt darauf auch keine Steuern. Zuviel bezahlte Kirchensteuern werden über die Einkommensteuer zurückerstattet.

Mit dem neuen Verfahren wird den Banken vom Bundeszentralamt für Steuern verschlüsselt mitgeteilt, ob der Kontoinhaber Mitglied einer steuererhebenden Kirche oder Religionsgemeinschaft ist. Daraufhin leiten diese die fälligen Kirchensteuern über die Finanzämter an die entsprechende Religionsgemeinschaft weiter. Dafür war bisher eine gesonderte Zustimmung nötig, die nun entfällt.

Kirchenmitglieder, die das automatisierte Verfahren ablehnen, können ihm schriftlich widersprechen. In diesem Fall werden die Zinsgewinne über die Steuerklärung von den Finanzämtern nachversteuert. (20.08.2014)

2016-07-15 14397


Stichwort: Kirchensteuer auf Kapitalerträge

 

Frankfurt a.M. (epd). Kirchensteuern auf Zinsgewinne werden ab dem Jahr 2015 automatisch von den Banken an die Finanzämter abgeführt. Dieses neue Verfahren soll den Aufwand für betroffene Steuerpflichtige erleichtern. Bisher mussten sie selbst tätig werden und den Einzug der Kirchensteuer bei ihrer Bank beantragen oder sie bei der Einkommensteuererklärung angeben. Die Kirchen betonen, dass es sich also weder um eine neue Steuer noch um eine Steuererhöhung handelt. Diese Steuerpflicht besteht vielmehr seit Jahren.

Das neue Verfahren greift erst, wenn die Zinsgewinne des angelegten Kapitals bei Ledigen 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro insgesamt überschreiten. Erst dann erhebt der Staat eine Kapitalertragssteuer von 25 Prozent. Auf diese 25 Prozent fallen in den meisten Bundesländern neun Prozent Kirchensteuer an. Diese Steuerpflicht besteht seit vielen Jahren. Wer weniger Zinsgewinne erwirtschaftet, zahlt darauf auch keine Steuern. Zuviel bezahlte Kirchensteuern werden über die Einkommensteuer zurückerstattet.

Mit dem neuen Verfahren wird den Banken vom Bundeszentralamt für Steuern verschlüsselt mitgeteilt, ob der Kontoinhaber Mitglied einer steuererhebenden Kirche oder Religionsgemeinschaft ist. Daraufhin leiten diese die fälligen Kirchensteuern über die Finanzämter an die entsprechende Religionsgemeinschaft weiter. Dafür war bisher eine gesonderte Zustimmung nötig, die nun entfällt.

Kirchenmitglieder, die das automatisierte Verfahren ablehnen, können ihm schriftlich widersprechen. In diesem Fall werden die Zinsgewinne über die Steuerklärung von den Finanzämtern nachversteuert. (20.08.2014)


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Informationsblatt zu den Einnahmen und Ausgaben der Landeskirche mit Hinweisen zur Kirchensteuer und Abgeltungssteuer:

info_outline Servicetelefon:

Fragen rund um die Kapitalertragssteuer beantwortet auch das EKD-Servicetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 0800/5040602 (9-18 Uhr).