Synode für Kooperation mit Schwesterkirche in Hessen und Nassau

Die Synodalen während der Abstimmung im Synodalsaal in Hofgeismar. Links im Bild: Bischof Martin Hein. (Foto: medio.tv/Küster)
Zu Beginn der Aussprache hatte Bischof Dr. Martin Hein für die Kooperation beider Landeskirchen in einem Redebeitrag geworben, das wortgleich von dem Leitenden Geistlichen der EKHN, Kirchenpräsident Dr. Volker Jung, auf der dortigen Synode in Frankfurt verlesen wurde: «Wir können uns aufeinander verlassen, wir haben auf Augenhöhe miteinander verhandelt.» Von der Kooperation würden beide Kirchen profitieren; der Kooperationsprozess werde auch weiterhin transparent gestaltet.
Der nun zur Umsetzung anstehende Beschluss der Landessynode sieht eine Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in den Bereichen Akademiearbeit, Mission und Ökumene, Religionspädagogik und Theologische Ausbildung vor.
Akademiearbeit
Die Landeskirchen gründen eine gemeinsame Evangelische Akademie mit zwei Standorten, in die die Evangelische Akademie Hofgeismar, die Evangelische Akademie in Hessen und Nassau e.V. sowie die Stadtakademie des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt einbezogen werden. Der Standort Hofgeismar bleibt erhalten. Für den zweiten Standort der Akademie in Frankfurt werden Objekte geprüft, die den Kriterien für einen Akademie-Standort gerecht werden. Zugleich soll ein gemeinsames Kollegium unter einer Leitung entstehen sowie eine Geschäftsstelle in Frankfurt.
Mission und Ökumene
Die Landeskirchen führen ihre Einrichtungen und Beauftragungen im Bereich Mission und Ökumene zu einem gemeinsamen Zentrum «Mission – Ökumene – Weltverantwortung» zusammen. Der Standort des gemeinsamen Zentrums ist Frankfurt. Auch regionale oder mit einem Gemeindepfarramt verknüpfte Beauftragungen auf diesem Gebiet sollen dem neuen Zentrum zugeordnet werden. Vertreter des Arbeitsbereichs «Mission und Ökumene» und der Diakonischen Werke sollen zudem ein Konzept für den Bereich «Freiwilligendienste, Seelsorge und Beratung von Kriegsdienstverweigerern, Zivildienstseelsorge und Zivildienstlehrgänge» erarbeiten.
Religionspädagogik
Beide Landeskirchen gründen ein gemeinsames Religionspädagogisches Institut mit integrierter Regionalstruktur, in das die bisher bestehenden Einrichtungen Religionspädagogisches Zentrum (EKHN) und Pädagogisch Theologisches Institut (EKKW) sowie die Stellen der religionspädagogischen Studienleiter einbezogen werden. Der Standort des neuen Instituts ist Kassel. Für das Institut wird kein eigenes Tagungshaus vorgehalten. Stattdessen werden Kapazitäten in vorhandenen Tagungshäusern der Landeskirchen genutzt. Regionale wohnortnahe Fortbildungsangebote werden verstärkt. Die Teile der Kirchengebiete, die nicht Hessen liegen (EKHN – Rheinland-Pfalz; EKKW – Thüringen) sollen in die bestehende Regionalstruktur integriert werden. Auf regionale Besonderheiten wird dabei Rücksicht genommen.
Theologische Ausbildung
Beide Landeskirchen machen die Ausbildungs- und Einstellungssequenz vom Vikariat bis zur Einstellung als Hilfspfarrer bzw. Pfarrvikar wechselseitig durchlässig. Experten sollen eine Angleichung der Zugangsverfahren zum Pfarrdienst und eine gemeinsame Prüfungsordnung erarbeiten. Die beiden Theologischen Seminare, das Evangelische Predigerseminar in Hofgeismar und das Theologische Seminar in Herborn, bleiben erhalten.
Kooperation soll Einsparungen ermöglichen
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass in jedem Arbeitsbereich des Kooperationsprozesses mit gemeinsamer Trägerschaft mittelfristig (innerhalb von 8 Jahren) eine Einsparquote von 20 Prozent erreicht werden soll.
Kooperationsvereinbarung
In der Kooperationsvereinbarung ist die Wahrung der Selbstständigkeit und rechtlichen Rahmenbedingungen beider Landeskirchen verankert. Zugleich wird die Hoffnung geäußert, «auf den Feldern der Kooperation zu einem noch wirksameren Einsatz von Kräften und Mitteln zu kommen und die Qualität der Arbeit zu sichern». Für die Arbeitsfelder mit einer gemeinsamen Trägerschaft sollen paritätisch besetzte Gremien geschaffen werden. Ein Vertrag hierüber soll den Synoden im Herbst 2010 vorgelegt werden. Die Kooperationsfelder sollen gemeinsam finanziert werden, wobei ein Finanzierungsschlüssel von 2/3 (EKHN) zu 1/3 (EKKW) vorgesehen ist. Der Finanzierungsschlüssel und die abgestrebten Einsparungen sollen nach acht Jahren überprüft werden. Für die Mitarbeiter gilt das Arbeitsreicht des jeweiligen Standorts, bei zwei Standorten gilt das Recht der jeweiligen Kirche.
Weiterer Zeitplan
Als weiteren Zeitplan sieht die Kooperationsvereinbarung Folgendes vor:
- Herbst 2010 - Vorlage des Entwurfs eines Vertrags für eine gemeinsame Trägerschaft vor den Synoden
- Frühjahr 2011 - Konstituierung der gemeinsamen Trägerschaft
- Herbst 2011 – Erlass der notwendigen Ordnungen für die einzelnen Arbeitsfelder
- ab 01/2012 – Umsetzung in den verschiedenen Aufgabengebieten.
(25.11.2009)
Linktipp:
Zur Beschlussfassung der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau finden Sie Informationen im Bereich «Aktuell» auf ekkw.de:
weiter...
Beschlussvorlage:
Lesen Sie hier die Beschlussvorlage für eine gemeinsame Tätigkeit in den Be-
reichen Akademiearbeit, Mission und Ökumene, Religionspädagogik und Theologische Ausbildung:
PDF-Dokument
Einbringungsstatement:
Lesen Sie hier das Einbringungsstatement des Kirchenpräsidenten der EKHN, Volker Jung, und des Bischofs der Landeskirche, Martin Hein:
PDF-Dokument
Landessynode: Reformationstag soll gesetzlicher Feiertag werden
Stichwort „Reformationstag“
Am Reformationstag erinnern Protestanten in aller Welt an den Beginn der Reformation durch Martin Luther vor fast 500 Jahren. Ob Luther seine gegen den Ablasshandel gerichteten 95 Thesen am 31. Oktober 1517 tatsächlich an die Tür der Wittenberger Schlosskirche schlug, ist zwar historisch nicht gesichert. Die öffentliche Wirkung seiner Thesen ist jedoch unumstritten. Heute wird der Gedenktag auch als Gelegenheit zur evangelischen Selbstbesinnung und Selbstprüfung verstanden. Der Reformationstag ist gesetzlicher Feiertag in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Baden-Württemberg ist der Tag schulfrei. (25.11.2009)
Landessynode verabschiedet Doppelhaushalt 2010/2011
Vizepräsident Dr. Volker Knöppel wies darauf hin, dass auch in den kommenden Jahren weitere Einsparmaßnahmen entwickelt werden müssten. In der langfristigen Finanzplanung gehe man bisher davon aus, dass für die Jahre 2012 und 2013 Defizite ausgewiesen würden. (25.11.2009)
30 Jahre Mitglied der Landessynode
Hans-Werner Müller mit Martinsmedaille geehrt
Müller bekleidete viele wichtige Funktionen in Leitungsgremien der Landeskirche. So gehörte er neben der Landessynode auch seit 1986 dem Finanzausschuss der Landeskirche an und war seit 1998 stellvertretendes Mitglied im Rat der Landeskirche. Er ist Mitglied im Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Zudem wirkte er im ehemaligen Personalstellenausschuss der Landeskirche mit.
In seiner Kirchengemeinde Todenhausen (Kirchenkreis Marburg-Land) ist Müller seit 1971 bis heute Mitglied des Kirchenvorstandes, die meiste Zeit davon als Kirchenvorstandsvorsitzender. Seit 1966 wirkt er im Posaunenchor der Kirchengemeinde Todenhausen mit, mehr als 30 Jahre war er dabei in der Ausbildung von Jungbläsern tätig. Zudem war er von 1977 bis 1983 Mitglied der Kreissynode des Kirchenkreises Marburg-Land und von 1983 bis 1989 stellvertretendes Mitglied dieser Kreissynode. (26.11.2009)


