Freitag, 13. Mai 2011

Koptischer Bischof Anba Damian zur Situation in Ägypten
Landessynode verabschiedet Resolution zur Bedrängung und Verfolgung von Christen

Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (13.5.) eine Resolution zur «Bedrängung und Verfolgung von Christen» verabschiedet. Die Synodalen appelieren in ihrer Erklärung an die ägyptische Regierung, positive Religionsfreiheit zu gewährleisten. Mit Blick auf die Lage vor allem in Ägypten fordern sie die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck für die freie Religionsausübung in den Ländern einzusetzen, in denen Christen bedrängt und verfolgt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Landeskirche. Bei der Unterstützung von Bewegungen, die nach freiheitlichen politischen Formen suchen, sei die allgemeine Religionsfreiheit einzufordern. «Wir bekunden unsere Solidarität mit den bedrängten Christen und schließen sie ein in unser Gebet», so die Synodalen.
 
Der Resolution war ein Vortrag des Generalbischofs der Koptisch-Orthdoxen Kirche in Deutschland, Anba Damian, vorausgegangen. Er war auf Einladung der Synode in Begleitung dreier koptischer Christen, die Opfer der Gewalt in Ägypten geworden waren, nach Hofgeismar gekommen. Bischof Damian schilderte die bis in die Zeit des Evangelisten Markus zurückreichende Geschichte der ägyptischen Kirche. Sie sei die Wiege des Mönchtums und seit je eine Märtyrerkirche gewesen.

Unter dem Druck des Islam seien Kopten vermehrt ausgewandert, so dass es heute eine weltweite koptische Kirche gebe. Nach der ägyptischen Revolution sei die Situation der Kopten schwerer geworden. Es gebe eine zunehmende Radikalisierung bestimmter muslimischer Gruppen. Die ägyptische Regierung greife gegen die wachsende Gewalt nicht hinreichend durch und es gebe keine rechtsstaatliche Sicherheit. Er appellierte, die koptischen Christen stärker zu unterstützen und gegenüber der ägyptischen Übergangsregierung klare Worte zu finden. Am Ende dankte er dafür, vor der Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sein Anliegen deutlich machen zu dürfen.
 
Die Kollekten der Synoden-Gottesdienste kommen verwundeten koptischen Christen zugute, die Bischof Anba Damian zur Behandlung und Versorgung aus Ägypten nach Deutschland hat kommen lassen. (13.05.2011)

Im Wortlaut:

Lesen Sie hier die Resolution der Landessynode im Wortlaut:

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Nachgefragt:

Bischof Martin Hein im medio-Interview über die Solidarität mit Christen in Ägypten und das Seelsorgegesetz:

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Internetradio:

Hören Sie hier einen Beitrag zum Thema von medio-Reporter Torsten Scheuermann:

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Prälatin Natt schlägt fremdfinanzierte Pfarrstellen vor

Hofgeismar (epd). Die Prälatin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Marita Natt, hat vorgeschlagen, angesichts sinkender Einnahmen Pfarrstellen fremdfinanzieren zu lassen. In vielen Industriebetrieben und in Schulen gebe es einen Bedarf an Seelsorge, sagte sie am Freitag in Hofgeismar vor Journalisten. Um in Zukunft die Versorgung der Gemeinden mit Pfarrern zu gewährleisten, sei auch eine Erhöhung der Zahl der Theologiestudenten nötig.

«Jeder, der dazu geeignet ist, wird in unserer Kirche auch Pfarrer», versicherte Präses Rudolf Schulze. Pfarrer sei nach wie vor ein Beruf mit Beschäftigungsgarantie. Bischof Martin Hein wies darauf hin, dass die Kirche angesichts zurückgehender Einnahmen in Zukunft darüber diskutieren müssen, welche Arbeitsfelder sie sich noch leisten könne und welche nicht. Für den nächsten Doppelhaushalt 2012/2013 werde man noch einmal mit einem Sparhaushalt auskommen, sagte Vizepräsident Volker Knöppel. Dann aber müsse eine Prioritätendiskussion beginnen.

Natt wandte sich gegen den Eindruck einer allgemeinen Kirchenmüdigkeit. Die Kirche habe nach wie vor eine hohe Bedeutung für das gesellschaftliche Leben, sagte sie. Besonders hervorzuheben sei das Engagement der zahlreichen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter. «Es soll nicht kleingeredet werden, was in unseren Gemeinden passiert», betonte sie.

Der Rückgang der Zahl der Kirchenmitglieder hänge mit dem allgemeinen Rückgang der Bevölkerung in Deutschland zusammen, fuhr Natt fort. Zudem müssten viele Menschen die Region, in der sie aufgewachsen seien, verlassen, um Arbeit zu finden. Man müsse dann überlegen, wie man für die, die blieben, die Kirchenmitgliedschaft attraktiver gestalten könne. So sei etwa die Zusammenlegung von zu klein gewordenen Gemeinden auch eine Chance, das Gemeindeleben wieder attraktiver zu gestalten. (13.05.2011)

Nachgefragt:

Prälatin Natt im medio-Interview zu den Chancen des demografischen Wandels und des Pfarrernachwuchses:

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Nachgefragt:

Präses Schulze im medio-Interview über die Synodenkultur in EKHN und EKKW sowie die Folgen von Fukushima:

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Landessynode fordert Änderung des Bleiberechts

Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat auf ihrer Tagung gefordert, die Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge zu überarbeiten. Sie spricht sich am Freitag (13.5.) dafür aus, die Kettenduldungen für Flüchtlinge abzuschaffen und neue gesetzliche Bleiberechtsregelungen zu formulieren. Sie sollten folgende Standards beinhalten:
  • Verzicht auf eine Stichtagsregelung und stattdessen Orientierung an einer  Mindestaufenthaltsdauer der Flüchtlinge,
  • Senkung der Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung,
  • verstärkte Einbeziehung humanitärer Kriterien,
  • Verzicht auf restriktive Ausschlussgründe,
  • stärkerer Schutz für Familien.

Sie bittet Bischof Prof. Dr. Martin Hein, sich bei der Landesregierung, den Abgeordneten des hessischen Landtages und den Bundestagsabgeordneten aus Kurhessen-Waldeck für diese Forderung stark zu machen. Der Beschluss unterstützt damit auch die Forderung der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und des Diakonischen Werks der EKD.

Hintergrund: Bleiberechtsregelung

Die bisher bestehende Bleiberechtsregelung läuft am 31.12.2011 aus. Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass der überwiegende Teil der langjährig hier «geduldeten» Menschen wegen der bisherigen restriktiven Rahmenbedingungen keinen Aufenthaltstitel erlangen konnten. Um die angestrebte Abschaffung der sogenannten Kettenduldungen zu erreichen ist über die bloße Verlängerung hinaus eine Überarbeitung der restriktiven Ausschlussgründe notwendig. (13.05.2011)

Im Wortlaut:

Lesen Sie hier den Beschluss der Landessynode im Wortlaut:

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Synode verabschiedet Kirchengesetze

Hofgeismar (epd). Mit großer Mehrheit hat die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am Freitag (13.5.) eine Änderung des Finanzzuweisungsgesetzes verabschiedet. Die Änderungen sehen eine gerechtere und transparentere Verteilung der Mittel an die Kirchengemeinden vor, begründete Vizepräsident Volker Knöppel in Hofgeismar die Änderungen. Es gehe dabei nicht um neue Geldmittel, sondern darum, die vorhandenen Mittel umzuverteilen. Knöppel wies zugleich darauf hin, dass angesichts der immer knapper werdenden Mittel eine Diskussion über vorrangige und nachrangige Aufgaben der Kirche beginnen müsse.

Verabschiedet wurde auch ein Gesetz, mit dem die Landeskirche einem von der Evangelischen Kirche in Deutschland 2009 beschlossenen Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses zustimmt. Ziel dieses Gesetzes sei es, Standards für die Wahrung des Seelsorgegeheimnisses zu bestimmen, sagte Prälatin Marita Natt. Die notwendigen Ausführungsbestimmungen wolle man gemeinsam mit der hessen-nassauischen Kirche erarbeiten. (13.05.2011)

Hinweis der Redaktion: Alle Kirchengesetze & Beschlüsse der Landessynode finden Sie im Dokumentationsbereich dieser Tagung.

Stellungnahme:

Lesen Sie hier eine Stellungnahme des Vorsitzenden des Finanzausschusses, Dekan Fritz-Eckhard Schmidt, zur Änderung des Finanzzuweisungsgesetzes:

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Nachgefragt:

Bischof Martin Hein im medio-Interview über die Solidarität mit Christen in Ägypten und das Seelsorgegesetz:

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Synode empfiehlt Gemeinden Qualitätsüberprüfung ihrer Arbeit

Hofgeismar (epd). Ein «Qualitätsregister» ist von der Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck den Kirchenkreisen und Gemeinden zur Anwendung empfohlen worden. Das Register sei ein Instrument, mit dem sie die Qualität ihrer Arbeit selbst überprüfen könnten, sagte Vizepräsident Volker Knöppel am Freitagabend bei der Vorstellung des Registers.

Das Register sei bereits in einigen Kirchenkreisen und Gemeinden erprobt worden, erläuterte Knöppel. Es handele sich hierbei um ein freiwilliges Angebot, betonte er. Über die Verwendung der Ergebnisse könnten die Gemeinden selbst entscheiden.

Joachim König von der Evangelischen Hochschule in Nürnberg, an der das Register entwickelt wurde, hob hervor, dass man mit dem Register Stärken und Schwächen der kirchlichen Arbeit gezielt herausfinden könne. Untersucht werden könne die Qualität von Gottesdiensten, Seelsorge, Bildung, Mission und Diakonie. Eine Untersuchung solle alle drei bis fünf Jahre stattfinden. Die Entwicklung des Registers geht auf einen Beschluss der kurhessischen Herbstsynode aus dem Jahr 2006 zurück. (14.05.2011)

Im Wortlaut:

Lesen Sie hier den Beschluss der Landessynode im Wortlaut:

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