Mittwoch, 23. November 2011
- Landessynode ermöglicht öffentliche Segnung von Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, im Gottesdienst
- Prälatin Natt zu den Neuregelungen im Pfarrerdienstgesetz und zur Debattenkultur in der Synode
- Landessynode verabschiedet Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013
- Kirchenkreise Marburg-Stadt, Marburg-Land und Kirchhain zu zwei Kirchenkreisen vereinigt
- Landessynode fordert Null-Toleranz bei der Ausbringung von gentechnisch verändertem Saatgut
- Resolution zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Libyen verabschiedet
- Impressionen des Tages
Landessynode ermöglicht öffentliche Segnung von Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, im Gottesdienst

Nach ausführlicher Debatte: Die Synode stimmt für die öffentliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren im Gottesdienst. (Fotos: medio.tv/Küster)
Voraussetzung einer solchen Segnung ist neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft, dass mindestens einer der Partner evangelisch ist, heißt es in dem Beschluss. Pfarrer dürfen zu einer solchen Handlung nicht gezwungen werden, müssen die Antragsteller dann aber an einen anderen Seelsorger verweisen.
Vorausgegangen war der Zustimmung eine ausführliche Debatte, an der sich zahlreiche Synodale beteiligten. Dem Wunsch von Präses Rudolf Schulze, in dem Beschluss festzuhalten, dass Ehe und Familie Leitbild der Kirche für verbindlich gelebte Partnerschaft seien und die Segnung in klar zu unterscheidender Weise von einer Trauung geschehen solle, folgte die Synode nicht.
Propst Helmut Wöllenstein, der die Beschlussvorlage in die Synode eingebracht hatte, wies darauf hin, dass die neue Regelung zwischen einer pastoralen Handlung und einer Amtshandlung liege.
Der Unterschied von Trauung und Segnung sei schon durch die Namensgebung klar. Die bisherige Form der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften lediglich in der Seelsorge sei vielfach als diskriminierend empfunden worden, ergänzte der Synodale Werner Pausch. Bischof Martin Hein erinnerte an die lange Schuldgeschichte der evangelischen Kirche gegenüber homosexuell lebenden Menschen. (23.11.2011)
Download:
Lesen Sie hier den Beschluss der Landessynode im Wortlaut:
PDF-Dokument
Im Interview:
Prälatin Natt zu den Neuregelungen im Pfarrerdienstgesetz und zur Debattenkultur in der Synode
Nachgefragt:
Prälatin Natt im medio-Interview über die neuen Regelungen des Pfarrerdienstgesetzes und die Debattenkultur in der Synode:
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Landessynode verabschiedet Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013
Das sparsame Haushalten sowie die in den Jahren 2006 bis 2011 erfolgte Konsolidierung zahle sich aus, sagte Knöppel. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck wolle als erste evangelische Kirche in Deutschland aufgrund zurückgehender finanzieller Mittel eine sogenannte «Posterioritätendiskussion» führen. Ein zwölfköpfiger Ausschuss soll herausarbeiten, welche Arbeitsfelder in die Kirche zukünftig nachrangig bearbeitet werden sollen.
Ebenfalls verabschiedet von der Synode wurde ein Nachtragshaushalt für 2011, der sich auf rund 2,5 Millionen Euro beläuft. Dieser Nachtragshaushalt ist vor allem wegen gestiegener Personalkosten nötig geworden. (24.11.2011)
Strukturreform
Kirchenkreise Marburg-Stadt, Marburg-Land und Kirchhain zu zwei Kirchenkreisen vereinigt
Die Vereinigung geschehe auf Initiative der Kirchenkreise selber, die in einem gemeinsamen Strukturausschuss seit 2009 zusammengearbeitet und sich auf Lösungen verständigt hätten, heißt es in einer Pressemitteilung der Landeskirche. In allen Kreissynoden hätten die Lösungen große Mehrheiten gefunden. Die beiden neu zubildenden Kirchenkreise enthalten jeweils 30 bzw. 39 Pfarrstellen und sollen ein gemeinsames Kirchenkreisamt haben. Die Kirchengemeinde Gemünden-Bunstruth werde in den Kirchenkreis Frankenberg umgegliedert. Über den Dienstsitz des künftigen Kirchenkreises Kirchhain entscheidet der Rat der Landeskirche. Aus den jeweils neu zu bildenden Kreissynoden heraus müssten dann auch die Landessynodalen neu gewählt werden. (24.11.2011)
Landessynode fordert Null-Toleranz bei der Ausbringung von gentechnisch verändertem Saatgut
Das bisherige Zulassungsverfahren bei der EU für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen sei mangelhaft, hieß es in der Begründung. Soziale und wirtschaftliche Schadwirkungen würden nicht berücksichtigt.
Ferner forderte die Synode die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass bei Saat- und Pflanzengut eine Null-Toleranz-Grenze gelte. Auch ein scheinbar geringer Schwellenwert von 0,1 Prozent, wie von der Agro-Gentechnik gefordert, würde zu einer schleichenden Verunreinigung des Saatgutes führen.
Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hatte 2001 ein Anbauverbot von genveränderter Saat- und Pflanzengut für kircheneigene Flächen beschlossen. Fast alle anderen Kirchen in Deutschland haben ähnliche Regelungen. (24.11.2011)
Forderung nach dauerhaften Resettlementprogramm
Resolution zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Libyen verabschiedet
In der Resolution werde zum einen dazu aufgerufen, die Forderung des UN-Flüchtlingswerk UNHCR nach einem dauerhaften Resettlementprogramm zu unterstützen, teilte die Pressestelle der Landeskriche mit. Einige Tausend afrikanische Flüchtlinge säßen in Libyen fest und könnten nicht in ihre Heimatländer zurückkehren. Ähnlich sei es auch in anderen Ländern Afrikas und Asiens, genannt werde ausdrücklich die Situation irakischer Flüchtlinge in Syrien. Deutschland müsse im Rahmen des Resettlementprogramms die Bereitschaft zeigen, eine dauerhafte Ansiedlung von Flüchtlingen in Deutschland zu ermöglichen.
Über diesen politischen Appell hinaus ruft die Landessynode auch die kirchlichen Einrichtungen auf, diesen Aufruf auf allen Ebenen weiterzutragen. «Engagieren Sie sich auf Ihrer kirchlichen Ebene für ein entsprechendes kirchenpolitisches Votum ... Fordern Sie ein dauerhaftes Resettlementprogramm in Deutschland und eine mutige, humanitäre Lösung», so die Synodalen. Dazu böten Kirche und Diakonie ein dichtes Netz von Unterstützungsmöglichkeiten an. (24.11.2011)















