Pfarrerin Sabine Georges in den Rat der Landeskirche gewählt
Stichwort: Rat der Landeskirche
Der Rat der Landeskirche ist in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck das Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien. Ihm gehören 18 Personen, qua Amt der Bischof (als Vorsitzender) sowie seine beiden Stellvertreter, die Prälatin und der Vizepräsident an, die Pröpste und Pröpstinnen, der Synodalvorstand (Präses als stellvertretender Vorsitzender des Rates der Landeskirche) sowie sieben Synodale, fünf Laien und zwei Pfarrer. Dabei muss ein Mitglied des Rates der Landeskirche Vertreter der diakonischen-missionarischen Arbeit sein.
Der Rat verfügt über weitreichende rechtliche Kompetenzen: So kann er zwischen den Tagungen der Landessynode unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsverordnungen erlassen. Der Rat der Landeskirche beruft auf Vorschlag des Bischofs u.a. die Stellvertreter des Bischofs, die Pröpste, die Dezernenten des Landeskirchenamtes, die Dekane der Kirchenkreise und entscheidet in Zweifels- und Streitfragen, welche die Kirchenleitungsorgane betreffen. (24.11.2005)
Rat der Landeskirche:
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Mitglieder
