Für ein neues Miteinander unserer Landeskirchen
- Bischof Hein und Kirchenpräsident Jung zum Kooperationspozess
- Ziele und Verfahren des Kooperationsprozesses
- Arbeitsgruppe «Recht und Finanzen»
- Bereits bestehende Bereiche der Zusammenarbeit
- Kooperationsbereich «Akademiearbeit»
- Kooperationsbereich «Mission und Ökumene»
- Kooperationsbereich «Religionspädagogik»
- Kooperationsbereich «Theologische Aus- und Fortbildung»
- Fusion der Diakonischen Werke
- Fahrplan zur Kooperation
Aktuell
«Kooperation auf Augenhöhe» - Gemeinsamer Studientag der Synoden von EKHN und EKKW in Herborn
weiter...
Statement, Mai 2009
Bischof Hein und Kirchenpräsident Jung zum Kooperationspozess
«Die Kirche ist auf dem Weg. Als bleibenden Auftrag verkündigt sie die frohe Botschaft Gottes. Ihre sichtbare Gestalt ist demgegenüber geschichtlich gewachsen und Wandlungen unterworfen. Daher ist es sinnvoll, regelmäßig zu prüfen, ob bestehende Formen verbessert werden können. In Hessen gibt es zwei große evangelische Landeskirchen, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck.
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| Dr. Martin Hein, Bischof der Ev. Kirche von Kurhessen- Waldeck |
Dr. Volker Jung, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau |
Sie sind verbunden in ihrem Auftrag. Gemeinsam sind auch ihre historischen Wurzeln in der hessischen Reformation. Zugleich sind die Herausforderungen, vor denen beide Landeskirchen heute beim Dienst für unsere Gesellschaft stehen, kaum verschieden. Das ist eine gute Grundlage, die Möglichkeiten der Kooperation zwischen beiden Landeskirchen auszuloten, ohne dass sie ihre Identität und Selbstständigkeit aufgeben.
Der Kooperationsprozess unserer Landeskirchen widmet sich den Bereichen Akademiearbeit, Mission und Ökumene, Religionspädagogik und der theologischen Aus- und Fortbildung. Weitergehende Formen der Zusammenarbeit haben die Diakonischen Werke unserer Landeskirchen auf den Weg gebracht. (...)
Mit herzlichem Gruß
Martin Hein Volker Jung»
Ziele und Verfahren des Kooperationsprozesses
- Akademiearbeit
- Mission und Ökumene
- Religionspädagogik
- Theologische Aus- und Fortbildung
Ziele
- Durch die Kooperation soll sich die Qualität der Arbeit in den Aufgabenfeldern verbessern.
- Die Handlungsfelder sollen nach innen und außen gestärkt werden.
- In Bezug auf gesellschaftliche Entwicklungen, wie beispielsweise den demografischen Wandel sollen neue Visionen und Handlungsoptionen entwickelt und erweitert werden.
- Zugleich soll sich die Identität für jede der beiden Kirchen schärfen.
- Durch die engere Kooperation sollen Ressourcen und Mittel eingespart werden.
Kooperationsrat
- Kirchenrat Jörn Dulige, Beauftragter der evangelischen Kirchen am Sitz der hessischen Landesregierung
seitens der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau: - Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau
- Kirchenpräsident Dr. Volker Jung
- Oberkirchenrätin Cordelia Kopsch, Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten
- Dr. Ulrich Oelschläger, Präses der Synode
- Pfarrer Wolfgang Prawitz, Vorstand der Synode
- Ltd. Oberkirchenrat Heinz Thomas Striegler, Leiter der Kirchenverwaltung
seitens der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck: - Bischof Prof. Dr. Martin Hein
- Vizepräsident Dr. Volker Knöppel
- Dekan Fritz-Eckhard Schmidt
- Dekan Kirchenrat Rudolf Schulze, Präses der Synode
- Oberlandeskirchenrat Dr. Eberhard Schwarz, Landespfarrer und Dezernent für Diakonie
- Andrea Stöber, Mitglied der Synode
Koordinierungsgruppe
Arbeitsgruppe «Recht und Finanzen»
Seitens der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau:
- Ltd. Oberkirchenrat Heinz Thomas Striegler, Leiter der Kirchenverwaltung
- Oberkirchenrat Thorsten Hinte
- Oberkirchenrat Jo Hanns Lehmann
- Oberkirchenrat Christian Ebert
Seitens der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck:
- Vizepräsident Dr. Volker Knöppel
- Kirchenverwaltungsdirektor Erwin Ritte
- Kirchenrechtsoberrat Timo Koch
- Kirchenverwaltungsoberrat Armin Fuhrmann
- Kirchenamtsrat Jörn Kring
Fachbeauftragte
Akademiearbeit:
- Oberkirchenrat Christian Schwindt, komm. Leiter für Zentrum für gesellschaftliche Verantwortung
- Oberlandeskirchenrat Dr. Eberhard Stock, Dezernent für Bildung
Mission und Ökumene:
- Oberkirchenrat Pfarrer Detlev Knoche, Leiter des Zentrums Ökumene
- Pfarrer Dr. Frank Hofmann, Vorsitzender der Kammer für Mission und Ökumene
Religionspädagogik:
- Oberkirchenrat Pfarrer Sönke Krützfeld, kirchliche Dienste Schule und Religionsunterricht
- Oberlandeskirchenrat Dr. Eberhard Stock, Dezernent für Bildung
Theologische Aus- und Fortbildung:
- Oberkirchenrat Pfarrer Jens Böhm, Referatsleiter Personalförderung und Hochschulwesen
- Dr. Regina Sommer, Referentin für theologische Ausbildung
Synoden
Diakonische Werke
Arbeitsgruppe «Recht und Finanzen»
Vorgaben
- auf Dauer angelegt
- schlanke Strukturen
- Kooperation in den Arbeitsfeldern «Akademie», «Ökumene», «Religionspädagogik» und «Theologische Ausbildung»
- offen für weitere Kooperationsfelder
- Bildung von gemeinsamen Einrichtungen
- Verbesserung der Qualität
- Einsparungen durch Synergien
Vorschläge der Arbeitgruppe
- Bildung eines Kirchlichen Verbandes durch die EKHN und die EKKW
- Der Kirchliche Verband ist Rechtsträger für gemeinsame Einrichtungen in den Kooperationsfeldern.
- Der Kirchliche Verband hat eine schlanke Struktur und nur ein Organ (Kooperationsrat).
- Der Kooperationsrat hat keine kirchenleitende Funktion. Er entscheidet nicht über die Inhalte in den einzelnen Kooperationsfeldern.
- Der Kooperationsrat beschließt für jedes Kooperationsfeld eine eigene Ordnung, die die Arbeitsweise in dem Arbeitsfeld regelt.
- Der Kooperationsrat und die Gremien für die einzelnen Kooperationsfelder sind paritätisch zusammengesetzt.
- Einheitliches Arbeitsrecht
- Fester Finanzierungsschlüssel
- Festlegung auf Einsparziele
Bereits bestehende Bereiche der Zusammenarbeit
- Evangelische Hochschule Darmstadt mit dem Studienstandort Treysa (Hephata)
- Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung
- Marburger Konferenz (regelmäßige Treffen der Kirchenleitungen und des Beauftragten der evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung)
- Beauftragter für den Datenschutz
- Evangelische Landesorganisation für Erwachsenenbildung (ELO)
- Evangelische Jugend Hessen im Hessischen Jungendring
- Beratungsarbeit des Instituts für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision (IPOS)
- Landwirtschaftliche Familienberatung
- Motorradseelsorge
- Heimvolkshochschule Fürsteneck
- Konferenz der Pröpstinnen und Pröpste
- Konferenz der Dekaninnen und Dekane
- Evangelisches Gesangbuch – Regionalteil
- Kooperation von Pädagogisch Theologischem Institut der EKKW und Religionspädagogischem Institut (und vormals Religionspädagogischem Studienzentrum) der EKHN
- EDV-Centrum für Kirche und Diakonie GmbH
- Gegenseitige Vertretung in Gremien von Missionswerken
- Hans-von-Soden Institut
- Evangelische Ruhegehaltskasse Darmstadt
- Kirchliche Zusatzversorgungskasse Darmstadt
- Evangelischer Pressedienst
- Institut für Kirchenbau und kirchliche Kunst der Gegenwart an der Phillips-Universität Marburg
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Hessen-Rheinhessen
- Privatrundfunkausschuss
- EPD Arbeitsgemeinschaft
- Arbeitskreis «Kirche und Sport»
- Gemeinsame Gestaltung der Auftritte bei Großveranstaltungen (z.B. Landesgartenschau, Hessentag)
Die Diakonischen Werke Kurhessen-Waldeck (DWKW) und Hessen und Nassau (DWHN) arbeiten bereits (z.T. seit langem) in folgenden Bereichen zusammen:
- Liga der freien Wohlfahrtspflege (turnusmäßig wechselnder, gemeinsamer Sitz im Vorstand)
- Gemeinsame Referate «Krankenhauswesen» und «Behindertenhilfe»
- Gemeinsame Arbeitsgemeinschaft «Jugendhilfe»
- Absprachen zu Schwerpunktsetzungen im Bereich des Sozialrechts
- Kooperation zwischen Evangelischer Fachhochschule Darmstadt, HEPHATA Hessisches Diakoniezentrum e.V. und Evangelischem Fröbelseminar im Bereich Aus- und Fortbildung
Kooperationsbereich «Akademiearbeit»
Beschlusslage
Evangelische Akademie an zwei Standorten
EKHN und EKKW gründen – entsprechend den Maßnahmen unter III.1. – eine gemeinsame Evangelische Akademie, in die die Evangelische Akademie Hofgeismar, die Evangelische Akademie in Hessen und Nassau e.V. sowie die Stadtakademie des Evangelischen Regionalverbands Frankfurt (ERV) einbezogen werden.
Als Standorte werden festgelegt: Hofgeismar und Frankfurt
In jedem Arbeitsbereich des Kooperationsprozesses mit gemeinsamer Trägerschaft soll mittelfristig (innerhalb von 8 Jahren) eine Einsparauflage von 20 Prozent erreicht werden (Synodenbeschluss Herbst 2009, III.1.)
Chancen
- Gewinn an Kompetenz
- Gewinn an Profil
- Gewinn an Inhalten
- Gewinn an Handlungsspielräumen und Flexibilität u.a. in der Tagungsplanung
- Ein öffentlicher Auftritt
- Bessere «Abfederung» finanzieller Einsparauflagen (s. auch Beschlusslagen in den Kirchen)
Konzeption I
Organisationsaufbau
- Eine Leitung
- Ein Kollegium
- Ein Budget
- Eine Öffentlichkeitsarbeit
Konzeption II
Inhaltliche Schwerpunktfelder der Arbeit
- Schwerpunktfeld 1: Theologie / Kirche
- Schwerpunktfeld 2: Interreligiöser Dialog
- Schwerpunktfeld 3: Rechtsethik / Rechts- und Sozialstaat / Demokratie
- Schwerpunktfeld 4: Wirtschaft –Wirtschaftsethik / Wirtschaftspolitik/Sozialpolitik
- Schwerpunktfeld 5: Kultur I: Kunst u. Kirche
- Schwerpunktfeld 6: Kultur II: Film / Neue Medien / Literatur
- Schwerpunktfeld 7: Junge Akademie / Kinder- und Schülerakademie
- Schwerpunktfeld 8: Bildungspolitik / Pädagogik
- Schwerpunktfeld 9: Ethik in den Naturwissenschaften / Ökologie /Landwirtschaft
- Schwerpunktfeld 10: Dialog Theologie-Naturwissenschaft
- Schwerpunktfeld 11: Medizin - Medizinethik / Gesundheit / Psychotherapie
- Schwerpunktfeld 12 Internationales / Ökumene / Frieden und Sicherheit
Die bisherigen 12 Schwerpunktfelder der Arbeit müssen im Rahmen der Entwicklung einer inhaltlich - thematischen Konzeption einer gemeinsamen Akademie überprüft und- konzentriert werden.
Konzeption III
Studienleitung
Unter der Voraussetzung, dass zwei Standorte inhaltlich gepflegt werden und 12 Schwerpunktfelder betreut werden sollen, ist zur angemessenen Wahrnehmung der Aufgaben ein Kollegium von mindestens zehn StudienleiterInnen (inklusive eines Direktors / einer Direktorin) notwendig.
Was konnte noch geklärt werden?
Standort Frankfurt: Als Akademiestandort in Frankfurt ist RÖMER 9 (derzeitiger Sitz der Evangelischen Stadtakademie auf dem Römerberg in Frankfurt) vorgesehen (Beschlüsse in der EKHN sind in Vorbereitung).
Akademie in Hessen und Nassau: Die beiden Akademien Evangelische Akademie Arnoldshain und die Evangelische Stadtakademie Frankfurt schließen sich 2012 zusammen.
Zeitplan
Synodaler Prozess:
- 17.9.2011: Gemeinsamer synodaler Studientag
- November 2011: Erste Lesung des Kooperationsvertrages
- November 2012: Verabschiedung des Kooperationsvertrages
Konkrete Umsetzung : «Eine Akademie an zwei Standorten»
- Februar 2013: gemeinsame Kollegiumsklausur, Verabredung gemeinsamer Veranstaltungen für 2013, Erarbeitung eines gemeinsamen Programms für 2014
- September 2013: Große «Konzepttagung» zur Neuausrichtung der Akademie
- Januar 2014: Inkraftsetzung des gemeinsamen Budgets, der neuen Leitungsstruktur, der neuen Begleitgremienstruktur.
Trägerschaft für die gemeinsame Akademie an zwei Standorten
- Die Beschlusslage setzt die Trägerschaft der beiden Kirchen für die gemeinsame Akademie voraus.
- Dies bedeutet für die EKKW, dass sie auf die Struktur des Akademiegesetzes verzichten muss.
- Dies bedeutet für die EKHN, dass sich der Akademieverein aus der Trägerschaft der Akademie zurückziehen muss.
Ev. Akademie in Hessen und Nassau
- In der EKHN erweitert sich derzeit der Akademieverein unter Beteiligung des Ev. Regionalverbandes Frankfurt zu einer gemeinsamen Struktur, die ab 2012 bestehen soll.
- Diese Entwicklung muss den hier benannten Zeitplan berücksichtigen (etwa bei der Besetzung der Gremien des neuen Vereins zum 1.1.2012.)
Zuordnung der Standorte
- Geschäftsführung, Öffentlichkeitsarbeit und Leitung werden in Frankfurt platziert.
- Die stellvertretende Leitung wird in Hofgeismar verortet.
- Frankfurt und Hofgeismar werden gleichberechtigte Standorte der gemeinsamen Akademie sein.
Kooperationsbereich «Mission und Ökumene»
«EKKW und EKHN führen ... ihre Einrichtungen und Beauftragungen im Bereich von Mission und Ökumene zu einem gemeinsamen Zentrum ‚Mission – Ökumene – Weltverantwortung‘ zusammen. Bei Stellungnahmeverfahren über die EKD bzw. die UEK, hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit Missionswerken und bezüglich Anfragen Delegierten zu Vollversammlungen des ÖRK, der KEK oder der GEKE arbeiten beide Kirche … sehr eng zusammen.»
- Die Synoden erteilten den Auftrag «zur Konzeptentwicklung für den Bereich ‚Freiwilligendienste...‘. Das zu entwickelnde Konzept soll die gemeinsame Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgaben in einem Zentrum vorsehen.»
- Einsparauflage: 20% innerhalb von 8 Jahren (Basisjahr: 2009)
- Standort des gemeinsamen Zentrums: Frankfurt am Main
Beschluss des Kooperationsrates im Januar 2011: Eine Ausstrahlung des Kompetenzzentrums «Mission – Ökumene – Weltverantwortung» auf beide Kirchengebiete muss durch eine regional verankerte fachliche Präsenz des Arbeitsbereiches sichergestellt werden.»
Das künftige gemeinsame Zentrum
«Mission - Ökumene - Weltverantwortung»
Leitung und Geschäftsführung (2 Stellen)
Weltverantwortung: Partnerschaften – Entwicklung – Ökumenische Diakonie (5 Stellen)
- 1 Beauftragte/r Afrika
- 1 Beauftragte/r Europa
- 1 Beauftragte/r Brot für die Welt 1 Beauftragte/r Asien
- 1 Beauftragte/r Ökum. Diakonie / KED
Gute Nachbarschaft: Zeugnis – Dialog – missionarische Kompetenz (5,5 Stellen)
- 1,5 Beauftragte Interkonfessioneller Dialog
- 1 Beauftragte/r Weltanschauungsfragen
- 2 Beauftragte Interreligiöser Dialog
- 1 Beauftragte/r Missions- und Ökumenetheologie
Friedensverantwortung (1 Stelle)
- 1 Beauftragte/r für Friedensarbeit
- Die EKHN prüft gegenwärtig, ob weitere Ressourcen für Friedenserziehung an Schulen zur Verfügung gestellt werden können.
Ökumenische / Interkulturelle Bildungs- und Begegnungsarbeit (4 Stellen ohne Ausbildungshilfe)
- 2 Beauftragte Ökumenische Bildungsarbeit
- 2 Beauftragte Interkulturelle Bildungsarbeit
(Stand: August 2011)
Das gemeinsame Zentrum wird insbesondere...
- bisher unterschiedliche Schwerpunkte zusammenführen;
- gemeinsame Positionen für beide Kirchen erarbeiten;
- die Präsenz des Handlungsfeldes in den Regionen sicher stellen;
- die Zusammenarbeit mit den Missionswerken klären.
Kooperationsbereich «Religionspädagogik»
Auftragslage
Schaffung eines gemeinsamen Religionspädagogischen Instituts für beide Kirchen: «EKKW und EKHN gründen … ein gemeinsames Religionspädagogisches
Institut (RPI) mit integrierter Regionalstruktur» (Auszug Synodenvorlage 2009)
Zentrale Aufgabenfelder des RPI
- Grundschule
- Förderschule
- Haupt- und Realschule, Realschule plus
- Gymnasium
- Berufsbildende Schule
- Medienpädagogik
- Schulseelsorge/Schülerarbeit/schulbezogene Jugendarbeit
- Schnittstelle Elementarpädagogik zu den Fachbereichen Kindertagesstätten in Diakonie (EKKW) bzw. Zentrum Bildung (EKHN)
- Konfirmandenarbeit
- Vikarsausbildung (nur für EKKW)
Synodale Beschlusslage zum zentralen Standort:
Gegenüber der Konzeption des Instituts werden in den Synoden keine Vorbehalte geäußert. Hinsichtlich des Standortes Kassel für die Zentrale des Instituts schließt sich die EKHN der Vorlage nicht an.
Beschluss der zehnten Synode der EKHN (20. Februar 2010):
«4.2 Der Standort Schönberg wird spätestens zum 31.12.2012 aufgegeben. Spätestens bis zur endgültigen Schließung des Standorts Schönberg sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
- - Die religionspädagogischen Fortbildungsveranstal- tungen werden von mindestens 5 Orten der EKHN aus regional angeboten und zentral koordiniert (mindestens 5 Stellen).
- - Die Kirchenleitung richtet einen erkennbaren Standort im Bereich der EKHN ein, an dem diese Koordination sowie die konzeptionelle Arbeit des bisherigen Religionspädagogischen Zentrums erfolgen kann (mindestens 2,5 Stellen). ...»
Lösungsmöglichkeit im Hinblick auf die Standortfrage
Beide Synoden modifizieren ihre Beschlüsse:
- Die EKKW verzichtet auf den Standort Kassel zugunsten eines anderen Standortes im Bereich der EKKW;
- Daher kann die EKHN gleichzeitig auf den «erkennbaren Standort im Bereich EKHN» verzichten.
Weitere zu leistende Aufgaben
- Erarbeitung einer Ordnung für das gemeinsame Institut
- Aufbau einer angemessenen sächlichen und personellen Support-Struktur im Bereich der EKKW - Regionalstellen
- Vereinheitlichung der Kompetenzen in der regionalen Struktur (Beispiel: RU – Einsatz von Pfarrern)
Vorteile eines gemeinsamen Instituts
- Übergreifende Arbeitsfelder können gemeinsam wahrgenommen werden (Beispiele: Übergänge Elementarbereich/Primarbereich, Lehrplanarbeit, Kompetenzorientiertes Unterrichten)
- Gemeinsame Wahrnehmung der Weiterbildung Schulseelsorge
- Kooperation mit Institut für Qualitätsentwicklung, Amt für Lehrerbildung, Führungsakademie
- Gemeinsame Initiativen zur Stärkung religionspädagogischer Arbeit in der Kirche (Beispiel: Konfirmandenarbeit)
- Vollständige Wahrnehmung der zentralen religionspädagogischen Aufgabenfelder und die Möglichkeit, auf neue Herausforderungen zu reagieren (Beispiel: Inklusion)
- Selbstständige Schulen erhalten eine stärkere regionale Unterstützung
- Gestärkte regionale Servicestruktur (Beispiel: Bibliothek /Unterrichtsmaterialien)
(Stand: 17. September 2011)
Kooperationsbereich «Theologische Aus- und Fortbildung»
Kontaktausschuss Kirchen und theologische Fakultäten
In einem gemeinsamen Kontaktausschuss von Kirchen und Fakultäten in Hessen und Rheinland-Pfalz wird das Zusammenwirken in Ausbildungsfragen gestärkt. Die Auswirkungen veränderter kirchlicher und universitärer Rahmenbedingungen theologischer Ausbildung auf Studium, Vikariat und Berufspraxis werden bedacht.
Nachwuchsgewinnung
Die Zahl der Theologiestudierenden beider Landeskirchen ist zu niedrig. Ab 2017 werden sehr viele Pfarrerinnen und Pfarrer aus dem aktiven Dienst ausscheiden und in den Ruhestand gehen. Trotz Stellenkürzungen wird Nachwuchs dringend gebraucht! Die EKKW und EKHN werben gemeinsam mit der Broschüre «Kirche, Campus und Karriere» und der gleichgestalteten Homepage theologiestudium-ekhn.de / theologiestudium-ekkw.de.
Gemeinsame Prüfungsordnung und gemeinsames Prüfungsamt
Die neue Rahmenprüfungsordnung der EKD für das Theologiestudium mit Berufsziel Pfarramt wird in beiden Kirchen gemeinsam umgesetzt. Ebenso wird eine gemeinsame Prüfungs- ordnung für das Zweite Theologische Examen angestrebt. Ein gemeinsames Prüfungsamt (0,5 Stelle) wird eingerichtet.
Vikariat
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Vikariat werden angeglichen. Auch «Spätberufene» aus dem berufsbegleitenden Masterstudiengang Evangelische Theologie in Marburg können in den Ausbildungs- und Pfarrdienst übernommen werden. Das Predigerseminar in Hofgeismar und das Theologische Seminar in Herborn arbeiten in der Lehrpfarrer/innen / Mentor/innen – Qualifikation zusammen. Gemeinsame Ausbildungsbausteine werden entwickelt, ein Lehrtransfer zwischen den Seminaren wird angestrebt.
Graduiertenförderung
EKHN und EKKW planen eine gemeinsame Trägerschaft des «Hans-von-Soden-Instituts für theologische Forschung an der Universität Marburg», an dem begabte Pfarrerinnen und Pfarrer zwei bis drei Jahre forschen können. Die EKHN hat schon jetzt Gaststatus im Vorstand. In einem gemeinsamen Promovierendenkolleg tauschen sich Doktorandinnen und Doktoranden aus beiden Kirchen einmal jährlich über ihre Forschungsprojekte aus.
Fusion der Diakonischen Werke
Dies bedeutet im Einzelnen:
- Stärkung der Einheit des diakonischen Zeugnisses der Kirchen
- Mit einer Stimme sozialpolitischer Anwalt gegenüber Land und Liga sein
- Synergien für Professionalisierung und neue Schwerpunktsetzung
- Einheitliche Steuerung der regionalen Präsenz
- Fusion ist mehr als Bestandssicherung
Der Weg – Fusion ist ein Prozess
Auf dem Weg zur Fusion sind Bereichsprojektgruppen (BPG) ins Leben gerufen worden. Diese Bereichsprojektgruppen bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Arbeitsbereiche in den beiden Geschäftsstellen und sind von den Vorständen beider Verbände benannt worden. Aufgabe der Bereichsprojektgruppen ist es, zunächst Bestandsanalysen über die derzeitigen Arbeitsfelder und -strukturen zu erarbeiten. Diese Bestandsanalysen sind die Grundlage dafür, dass die Bereichsprojektgruppen jeweils mindestens zwei Grundmodelle für die künftigen Arbeitsstrukturen im fusionierten Verband erstellen.
Es gibt Bereichsprojektgruppen in 15 Arbeitsfeldern. Erste Zwischenergebnisse liegen vor. Die Arbeit der Gruppen soll bis März 2012 abgeschlossen sein.
Der Weg – was schon erreicht wurde
- Eine Lösung für die so genannten «unregelmäßigen Verben»
- Themen und Arbeitsbereiche, die bisher jeweils sowohl in der Verantwortung der Diakonie als auch der Landeskirchen liegen
- Anspruch und Ziel: Das künftige DW als Dienstleister in diesen Bereichen für Diakonie und Kirche!
Migration/Interkulturelles Zusammenleben: Verortung im künftigen DW; Integration der Arbeitsstelle der EKKW im DW
Freiwilligendienste: Bildung eines Zentrums in Verantwortung des künftigen DW
Kindertagesstättenfachberatung: Gebiet der EKKW: DW Gebiet der EKHN: Zentrum Bildung (EKHN)
Ökumenische Diakonie: In Zukunft: Gemeinsames Zentrum für Ökumen, Mission, und Weltverantwortung der beiden Kirchen; bis dahin: Gebiet der EKKW: DW; Gebiet der EKHN: Zentrum Ökumene (EKHN)
Regionale Diakonische Werke: Gebiet der EKHN: Trägergeselllschaft (DW + ?) Gebiet der EKKW: kirchliche Trägerschaft zentrale Steuerung und Verwaltung: DW
Der Weg – Einbindung der Synoden
Bisher 2006 bis 2011: Regelmäßige Information der Synoden über den Fortgang des Fusionsprozesses.
In Zukunft 2011 / 2012: Vorlagen an die Synoden zur Diskussion und Beschlussfassung, insbesondere zu den Themen:
- Arbeitsrecht (Mitarbeitervertretungsgesetz, Arbeitsrechtsregelungsgesetz)
- Diakoniegesetz
- Überleitungs- bzw. Fusionsvertrag
Das DW... - Der Name
Das neue gemeinsame Diakonische Werk braucht ab dem 1. Januar 2013 einen Namen.
Fahrplan zur Kooperation
Gemeinsamer Studientag der Synoden
26. September 2011:
Koordinierungsgruppe
27. September 2011 (EKHN) / 4. – 5. Oktober 2011 (EKKW):
Beratung in Kirchenleitung bzw. Rat der Landeskirche
20. Oktober 2011:
Kooperationsrat
26. Oktober 2011:
Arbeitsgruppe «Recht und Finanzen»
21. – 24. November 2011 (EKKW) / 23. – 26. November 2011 (EKHN):
Erste Lesung des Kooperationsvertrages auf den Tagungen der jeweiligen Landessynoden
2012:
Kooperationsrat
Koordinierungsgruppe
Gemeinsamer Studientag der Synoden
Gemeinsame Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse und Kammern
Gemeinsame Sitzung der Kirchenleitung (EKHN) und des Rates (EKKW)
Propstei- und Sprengeltreffen
November 2012:
Gemeinsame Synodaltagung (Beschluss des Kooperationsvertrages)

