
Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit dem Bischof, den Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich.
Die Landessynode wählt den Bischof und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Sie schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.
Der Landessynode gehören 95 Mitglieder an, dabei sind die Laien, d.h. die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise gewählt; sie sind für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen der Bischof sowie seine juristischen und theologischen Stellvertreter, der Vizepräsident und die Prälatin. Die Synode beruft bei ihrer Konstituierung zwölf weitere Mitglieder, von denen mindestens 8 Laien sein müssen. Bei deren Berufungen sollen «die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte» (Artikel 90 (6) der Grundordnung) vertreten sein.
Die Tagungen der Landessynode finden in der Regel zwei Mal im Jahr statt, im Frühjahr und in der Woche vor dem ersten Advent. Ihre Sitzungen werden durch den oder die Präses und seine oder ihre Stellvertreter geleitet.
Der Bischof repräsentiert die Landeskirche in der Öffentlichkeit. Er wird auf Lebenszeit von der Landessynode gewählt. Der Bischof und die Landessynode tragen «im Miteinander und Gegenüber» die oberste Verantwortung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Bischof der EKKW:
Dr. Martin Hein
Tel.: (0561) 9378-201
Fax: (0561) 9378-460
E-Mail: bischof@ekkw.de
Ständige Vertreter:
Prälatin Marita Natt
Vizepräsident Dr. Volker Knöppel
Mehr über den Bischof der EKKW, Dr. Martin Hein, können Sie hier erfahren:
Die Pröpstinnen und Pröpste leiten die vier Sprengel der Landeskirche (Sprengel Hanau, Hersfeld, Kassel, Waldeck-Marburg) im Einvernehmen mit dem Bischof durch seelsorgerliche Beratung, Weisung und Hilfe und unterstützen ihn in seiner Arbeit.
Sprengel Kassel:
Reinhold Kalden
Sprengel Waldeck-Marburg:
Helmut Wöllenstein
Sprengel Hersfeld:
Sabine Kropf-Brandau
Sprengel Hanau:
Bernd Böttner
Der Rat der Landeskirche ist das Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien. Ihm gehören den Bischof (als Vorsitzender) sowie seine beiden Stellvertreter, die Prälatin und der Vizepräsident an, die Pröpste und Pröpstinnen, der Synodalvorstand (Präses als stellvertretender Vorsitzender des Rates der Landeskirche) sowie acht Synodale, sechs Laien und zwei Pfarrer.
Dabei muss ein Mitglied des Rates der Landeskirche Vertreter der diakonischen-missionarischen Arbeit sein. Der Rat verfügt über weitreichende rechtliche Kompetenzen: So kann er zwischen den Tagungen der Landessynode unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsverordnungen erlassen.
Er beruft auf Vorschlag des Bischofs u.a. die Stellvertreter des Bischofs, die Pröpste, die Dezernenten des Landeskirchenamtes, die Dekane der Kirchenkreise und entscheidet in Zweifels- und Streitfragen, welche die Kirchenleitungsorgane betreffen.
Hier finden Sie die Mitglieder des Rates der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck:
Das Landeskirchenamt hat an der Leitung und Verwaltung mitzuwirken und die Kirchengemeinden, kirchlichen Werke und Verbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Es führt die Aufsicht über die Verwaltung der Kirchengemeinden, kirchlichen Verbände und Stiftungen. In ihm arbeiten rund 150 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Das Landeskirchenamt setzt sich unter dem Vorsitz des Bischofs zusammen aus theologischen und juristischen Dezernenten. Sie bilden das sogenannte Kollegium. Ständige Stellvertreter des Bischofs sind die Prälatin (Theologische Stellvertreterin) und der Vizepräsident (Juristischer Stellvertreter). Der Vizepräsident ist zugleich Geschäftsführer des Landeskirchenamtes.
Landeskirchenamt der EKKW
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Tel.: (0561) 9378-0
Fax: (0561) 9378-400
eMail: landeskirchenamt@ekkw.de
Die grundlegenden Abschnitte über die Leitung und Verwaltung der Landeskirche finden sich in den Artikeln 89 bis 141 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. (Die Grundordnung finden Sie hier.)
Das Landeskirchenamt hat seinen Internet-
auftritt grundlegend überarbeitet. Die neue Version mit vielfältigen Informationen zu Aufbau, Aufgaben und Ansprechpartnern finden Sie auf ekkw.de hier: