Leitung: Die Leitungsorgane der Landeskirche 2019-02-07 7974


Die Leitungsorgane der Landeskirche

 
(Foto: medio.tv/Schauderna)

Leitung: Die Landessynode

Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit der Bischöfin, den Pröpstinnen und dem Propst, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich.

Die Landessynode wählt die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Sie schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

2022-12-06 1021


Die Landessynode

 

Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit der Bischöfin, den Pröpstinnen und dem Propst, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich.

Die Landessynode wählt die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Sie schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

Blick in den Synodalsaal der Evangelischen Tagungsstätte in Hofgeismar. (Archiv-Foto: medio.tv/Schauderna)

Der Landessynode gehören 78 Mitglieder an, dabei sind die Laien, d.h. die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise gewählt; sie sind für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen die Bischöfin sowie ihre juristische Stellvertreterin und ihr theologischer Stellvertreter, die Vizepräsidentin und der Prälat.


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Weitere Informationen zur Landessynode der EKKW finden Sie hier:

Leitung: Die Bischöfin

Die Bischöfin repräsentiert die Landeskirche in der Öffentlichkeit. Sie wird auf Lebenszeit von der Landessynode gewählt. Die Bischöfin und die Landessynode tragen «im Miteinander und Gegenüber» die oberste Verantwortung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Die Bischöfin wird ständig vertreten durch Prälat Burkhard zur Nieden (Theologischer Stellvertreter) und Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel (Juristische Stellvertreterin).

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Die Bischöfin

 

Die Bischöfin repräsentiert die Landeskirche in der Öffentlichkeit. Sie wird auf Lebenszeit von der Landessynode gewählt. Die Bischöfin und die Landessynode tragen «im Miteinander und Gegenüber» die oberste Verantwortung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Die Bischöfin wird ständig vertreten durch Prälat Burkhard zur Nieden (Theologischer Stellvertreter) und Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel (Juristische Stellvertreterin).

Name
  • Prof. Dr. Beate Hofmann
  • Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
  • (0561) 9378 201
  • (0561) 9378 460
  • bischoefin@ekkw.de

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Mehr über Bischöfin Beate Hofmann können Sie hier erfahren:

Leitung: Die Pröpstinnen und Pröpste

Die Pröpstinnen und der Propst leiten die drei Sprengel der Landeskirche (Sprengel Hanau-Hersfeld, Kassel und Marburg) im Einvernehmen mit der Bischöfin durch seelsorgerliche Beratung, Weisung und Hilfe und unterstützen sie in ihrer Arbeit.

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Die Pröpstinnen und Pröpste

 

Die Pröpstinnen und der Propst leiten die drei Sprengel der Landeskirche (Sprengel Hanau-Hersfeld, Kassel und Marburg) im Einvernehmen mit der Bischöfin durch seelsorgerliche Beratung, Weisung und Hilfe und unterstützen sie in ihrer Arbeit.

Name
Name
Name

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Weitere Informationen zu den Pröpstinnen und Pröpsten der Landeskirche finden Sie hier:

Leitung: Der Rat der Landeskirche

Der Rat der Landeskirche ist das Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien. Ihm gehören an: die Bischöfin (als Vorsitzende) sowie ihre stellvertretenden Personen, der Prälat (theologisch) und die Vizepräsidentin (juristisch), die Pröpstinnen und der Propst, die Mitglieder des Synodalvorstandes (Präses als stellvertretender Vorsitzender des Rates der Landeskirche) sowie acht Synodale, sechs Laien und zwei Pfarrpersonen.

Dabei muss ein Mitglied des Rates der Landeskirche vertretend für die diakonisch-missionarische Arbeit sein. Der Rat verfügt über weitreichende rechtliche Kompetenzen: So kann er zwischen den Tagungen der Landessynode unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsverordnungen erlassen.

Er beruft auf Vorschlag der Bischöfin u.a. die stellvertrenden Personen der Bischöfin, die Pröpste, die Dezernentinnen und Dezernenten des Landeskirchenamtes, die Dekaninnen und Dekane der Kirchenkreise und entscheidet in Zweifels- und Streitfragen, welche die Kirchenleitungsorgane betreffen.

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Der Rat der Landeskirche

 

Der Rat der Landeskirche ist das Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien. Ihm gehören an: die Bischöfin (als Vorsitzende) sowie ihre stellvertretenden Personen, der Prälat (theologisch) und die Vizepräsidentin (juristisch), die Pröpstinnen und der Propst, die Mitglieder des Synodalvorstandes (Präses als stellvertretender Vorsitzender des Rates der Landeskirche) sowie acht Synodale, sechs Laien und zwei Pfarrpersonen.

Dabei muss ein Mitglied des Rates der Landeskirche vertretend für die diakonisch-missionarische Arbeit sein. Der Rat verfügt über weitreichende rechtliche Kompetenzen: So kann er zwischen den Tagungen der Landessynode unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsverordnungen erlassen.

Er beruft auf Vorschlag der Bischöfin u.a. die stellvertrenden Personen der Bischöfin, die Pröpste, die Dezernentinnen und Dezernenten des Landeskirchenamtes, die Dekaninnen und Dekane der Kirchenkreise und entscheidet in Zweifels- und Streitfragen, welche die Kirchenleitungsorgane betreffen.


arrow_forward Mitglieder des Rates

Hier finden Sie die Mitglieder des Rates der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck:

Leitung: Das Landeskirchenamt

Das Landeskirchenamt hat an der Leitung und Verwaltung mitzuwirken und die Kirchengemeinden, kirchlichen Werke und Verbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Es führt die Aufsicht über die Verwaltung der Kirchengemeinden, kirchlichen Verbände und Stiftungen.

Das Landeskirchenamt setzt sich unter dem Vorsitz der Bischöfin zusammen aus theologischen und juristischen Dezernentinnen und Dezernenten. Sie bilden das sogenannte Kollegium. Ständige stellvertretende Personen der Bischöfin sind der Prälat (Theologischer Stellvertreter) und die Vizepräsidentin (Juristische Stellvertreterin). Die Vizepräsidentin ist zugleich Geschäftsführerin des Landeskirchenamtes.

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Das Landeskirchenamt

 

Das Landeskirchenamt hat an der Leitung und Verwaltung mitzuwirken und die Kirchengemeinden, kirchlichen Werke und Verbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Es führt die Aufsicht über die Verwaltung der Kirchengemeinden, kirchlichen Verbände und Stiftungen.

Das Landeskirchenamt setzt sich unter dem Vorsitz der Bischöfin zusammen aus theologischen und juristischen Dezernentinnen und Dezernenten. Sie bilden das sogenannte Kollegium. Ständige stellvertretende Personen der Bischöfin sind der Prälat (Theologischer Stellvertreter) und die Vizepräsidentin (Juristische Stellvertreterin). Die Vizepräsidentin ist zugleich Geschäftsführerin des Landeskirchenamtes.

Name

Die grundlegenden Abschnitte über die Leitung und Verwaltung der Landeskirche finden sich in den Artikeln 89 bis 141 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. (Die Grundordnung finden Sie hier.)


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Den Internetauftritt des Landeskirchenamtes mit vielfältigen Informationen zu Aufbau, Aufgaben und Ansprechpartnern finden Sie hier: