Landessynode Bischof Pröpstinnen/Pröpste Rat der Landeskirche Landeskirchenamt
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Die Landessynode

Der Tagungssaal der Landessynode in Hofgeismar (Foto: medio.tv)
Der Tagungssaal der Landessynode in Hofgeismar (Foto: medio.tv)

Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit dem Bischof, den Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich.

Die Landessynode wählt den Bischof und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Sie schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

Der Landessynode gehören 90 Mitglieder an, dabei sind die Laien, d.h. die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise gewählt; sie sind für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen der Bischof sowie seine juristischen und theologischen Stellvertreter, der Vizepräsident und die Prälatin. Die Synode beruft bei ihrer Konstituierung zwölf weitere Mitglieder, von denen mindestens 8 Laien sein müssen. Bei deren Berufungen sollen "die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte" (Artikel 90 (6) der Grundordnung) vertreten sein.

Die Tagungen der Landessynode finden in der Regel zwei Mal im Jahr statt, im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Ihre Sitzungen werden durch den oder die Präses und seine oder ihre Stellvertreter geleitet.

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Tipp:

Weitere Informationen zur Landessynode der EKKW finden Sie hier:

Bischof

Der Bischof repräsentiert die Landeskirche in der Öffentlichkeit. Er wird auf Lebenszeit von der Landessynode gewählt. Der Bischof und die Landessynode tragen «im Miteinander und Gegenüber» die oberste Verantwortung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.

Bischof der EKKW:

Dr. Martin Hein

Tel.: (0561) 9378-201
Fax: (0561) 9378-460
E-Mail: bischof@ekkw.de

Ständige Vertreter:
Prälatin Roswitha Alterhoff
Vizepräsident Dr. Volker Knöppel

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Linktipp:

Mehr über den Bischof der EKKW, Dr. Martin Hein, können Sie hier erfahren:

Pröpstinnen und Pröpste

Die Pröpstinnen und Pröpste leiten die vier Sprengel der Landeskirche (Sprengel Hanau, Hersfeld, Kassel, Waldeck-Marburg) im Einvernehmen mit dem Bischof durch seelsorgerliche Beratung, Weisung und Hilfe und unterstützen ihn in seiner Arbeit.

Sprengel Kassel:

Propst Reinhold Kalden

Sprengel Waldeck-Marburg:

Helmut Wöllenstein

Sprengel Hersfeld:

Pröpstin Marita Natt

Sprengel Hanau:

vakant (Das Propstamt im Sprengel Hanau wird vorläufig kommissarisch vom dienstältesten Dekan des Sprengels Hanau ausgeübt, dem Fuldaer Dekan Bengt Seeberg.)

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Mehr Information:

Weitere Informationen zu den Pröpstinnen und Pröpsten der Landes- kirche finden Sie hier:

Rat der Landeskirche

Der Rat der Landeskirche ist das Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien. Ihm gehören den Bischof (als Vorsitzender) sowie seine beiden Stellvertreter, die Prälatin und der Vizepräsident an, die Pröpste und Pröpstinnen, der Synodalvorstand (Präses als stellvertretender Vorsitzender des Rates der Landeskirche) sowie sieben Synodale, fünf Laien und zwei Pfarrer.

Dabei muss ein Mitglied des Rates der Landeskirche Vertreter der diakonischen-missionarischen Arbeit sein. Der Rat verfügt über weitreichende rechtliche Kompetenzen: So kann er zwischen den Tagungen der Landessynode unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsverordnungen erlassen.

Er beruft auf Vorschlag des Bischofs u.a. die Stellvertreter des Bischofs, die Pröpste, die Dezernenten des Landeskirchenamtes, die Dekane der Kirchenkreise und entscheidet in Zweifels- und Streitfragen, welche die Kirchenleitungsorgane betreffen.

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Mitglieder des Rates

Hier finden Sie die Mitgleider des Rates der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck:

Kurzbeschreibung

Das Haus der Kirche in Kassel - Sitz des Landeskirchenamtes (Foto: medio.tv/Schauderna)
Das Haus der Kirche in Kassel - Sitz des Landeskirchenamtes (Foto: medio.tv/Schauderna)

Das Landeskirchenamt hat an der Leitung und Verwaltung mitzuwirken und die Kirchengemeinden, kirchlichen Werke und Verbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Es führt die Aufsicht über die Verwaltung der Kirchengemeinden, kirchlichen Verbände und Stiftungen. In ihm arbeiten rund 150 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Das Landeskirchenamt setzt sich unter dem Vorsitz des Bischofs zusammen aus theologischen und juristischen Dezernenten. Sie bilden das sogenannte Kollegium. Ständige Stellvertreter des Bischofs sind die Prälatin (Theologische Stellvertreterin) und der Vizepräsident (Juristischer Stellvertreter). Der Vizepräsident ist zugleich Geschäftsführer des Landeskirchenamtes.

Landeskirchenamt der EKKW
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel

Tel.: (0561) 9378-0
Fax: (0561) 9378-400
eMail: landeskirchenamt@ekkw.de

Die grundlegenden Abschnitte über die Leitung und Verwaltung der Landeskirche finden sich in den Artikeln 89 bis 141 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. (Die Grundordnung finden Sie hier.)

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Linktipp:

Das Landeskirchenamt finden Sie auf ekkw.de hier: