Die Landessynode
Die Landessynode wählt den Bischof und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Sie schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.
Der Landessynode gehören 95 Mitglieder an, dabei sind die Laien, d.h. die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise gewählt; sie sind für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen der Bischof sowie seine juristischen und theologischen Stellvertreter, der Vizepräsident und die Prälatin.
Die Synode beruft bei ihrer Konstituierung zwölf weitere Mitglieder, von denen mindestens 8 Laien sein müssen. Bei deren Berufungen sollen «die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte» (Artikel 90 (6) der Grundordnung) vertreten sein.
Die Tagungen der Landessynode finden in der Regel zwei Mal im Jahr statt, im Frühjahr und in der Woche vor dem ersten Advent. Die Sitzungen der Landessynode werden durch den oder die Präses und seine oder ihre Stellvertreter geleitet.
Tipp:
Weitere Informationen zur Landessynode der EKKW finden Sie hier:
mehr zur Synode
Bischof

Prof. Dr. Martin Hein
Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Tel.: (0561) 9378-201
Fax: (0561) 9378-460
E-Mail: bischof@ekkw.de
Ständige Vertreter:
Prälatin Marita Natt
Vizepräsident Dr. Volker Knöppel
Linktipp:
Mehr über Bischof Martin Hein können Sie hier erfahren:
ekkw.de/bischof
Pröpstinnen und Pröpste
Mehr Information:
Weitere Informationen zu den Pröpstinnen und Pröpsten der Landeskirche finden Sie hier:
Sprengel Waldeck-Marburg
Sprengel Hersfeld
Sprengel Hanau
Rat der Landeskirche
Dabei muss ein Mitglied des Rates der Landeskirche Vertreter der diakonischen-missionarischen Arbeit sein. Der Rat verfügt über weitreichende rechtliche Kompetenzen: So kann er zwischen den Tagungen der Landessynode unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsverordnungen erlassen.
Er beruft auf Vorschlag des Bischofs u.a. die Stellvertreter des Bischofs, die Pröpste, die Dezernenten des Landeskirchenamtes, die Dekane der Kirchenkreise und entscheidet in Zweifels- und Streitfragen, welche die Kirchenleitungsorgane betreffen.
Mitglieder des Rates
Hier finden Sie die Mitglieder des Rates der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck:
Mitglieder aufrufen
Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Das Landeskirchenamt setzt sich unter dem Vorsitz des Bischofs zusammen aus theologischen und juristischen Dezernenten. Sie bilden das sogenannte Kollegium. Ständige Stellvertreter des Bischofs sind die Prälatin (Theologische Stellvertreterin) und der Vizepräsident (Juristischer Stellvertreter). Der Vizepräsident ist zugleich Geschäftsführer des Landeskirchenamtes.
Landeskirchenamt der EKKW
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Tel.: (0561) 9378-0
Fax: (0561) 9378-400
eMail: landeskirchenamt@ekkw.de
Die grundlegenden Abschnitte über die Leitung und Verwaltung der Landeskirche finden sich in den Artikeln 89 bis 141 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. (Die Grundordnung finden Sie hier.)
Linktipp:
Den Internetauftritt des Landeskirchenamtes mit vielfältigen Informationen zu Aufbau, Aufgaben und Ansprechpartnern finden Sie hier:
weiter...







