Die Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Sie können hier die Grundordnung vom 22. Mai 1967, zuletzt geändert am 9. Mai 2009, als PDF-Dokuemt herunterladen.

Wir dokumentieren an dieser Stelle den Wortlauf der Präambel der Grundordnung der EKKW:

«Präambel

  1. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ist gerufen zum Dienst am Evangelium von Jesus Christus, das in der Botschaft der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der Reformation bezeugt ist.

  2. Sie tritt ein für die Gemeinschaft der Evangelischen Kirche in Deutschland und für die ökumenische Gemeinschaft der Kirchen in der Welt.

  3. Sie ist vor allem durch das Augsburgische Bekenntnis und die von ihm aufgenommenen altkirchlichen Symbole geprägt und in der Vielfalt der überlieferten Bekenntnisse der Reformation zu einer Kirche zusammengewachsen.

  4. In dieser geschichtlich gewordenen Einheit und in Wahrnehmung des gemeinsamen Auftrages hat die Landeskirche mit ihren Gemeinden und allen ihren Gliedern die Verantwortung, das Evangelium in Wort und Sakrament, in Seelsorge, Unterweisung, Mission und Diakonie in rechter Weise auszurichten.

  5. Zur Erfüllung dieses Auftrages gibt sich die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck die folgende Ordnung:»  ...

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