Berlin/Frankfurt a.M. (epd). Die Union Evangelischer Kirchen (UEK) ist ein Zusammenschluss zweier bisher eigenständiger Kirchenbünde innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Ihr gehören ab 1. Juli 2003 14 Landeskirchen an, die bislang Mitglieder der Arnoldshainer Konferenz und teilweise zugleich der Evangelischen Kirche der Union (EKU) waren. Gründungsmitglied ist zudem die EKU. Mit der Fusion soll ein erster Schritt zu klaren Strukturen innerhalb der evangelischen Kirche erreicht werden.
Die Union Evangelischer Kirche ist eine Gemeinschaft von unierten und reformierten Kirchen. Die EKU entstand aus dem 1817 in Preußen vollzogenen Zusammenschluss lutherischer und reformierten Gemeinden. In der 1967 gegründeten Arnoldshainer Konferenz sind 16 überwiegend unierte und reformierte Kirchenleitungen vereint. Konfessionelles Pendant der UEK ist die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands.
Zu den Aufgaben der UEK zählen theologische Arbeit, Liturgie und Gottesdienstordnung, Aus- und Fortbildung, ökumenische Kontakte auf nationaler und Welt-Ebene sowie kirchen- rechtliche Regelungen. Oberstes Entscheidungsgremium ist die einmal jährlich tagende Vollkonferenz. Sie wird von einem Präsidium geleitet und amtiert jeweils für sechs Jahre.
Unterzeichner des Vertrags zur Bildung der UEK sind die EKU sowie die bisherigen EKU Kirchen Anhalt, Berlin-Brandenburg, schlesische Oberlausitz, Pommern, Rheinland, Westfalen, Kirchenprovinz Sachsen, die alle auch der AKf angehören. Außerdem kommen die «Arnoldshainer» Kirchen von Baden, Bremen, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe (Detmold), Pfalz und die reformierte Kirche dazu. (26.2.2003)
