Die Landessynode

Willkommen im Online-Bereich der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck mit Informationen zu den Tagungen, Mitgliedern und weiteren Hintergründen zu Funktion und Zusammensetzung des kirchenleitenden Gremiums.

Überblick:

Aufgaben und Kompetenzen

Die Landessynode besitzt herausragende Kompetenzen: Sie hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Die geistliche und rechtliche Leitung der Landeskirche teilt sie mit der Bischöfin, den Pröpstinnen und dem Propst, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Die Synode wählt den Bischof / die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte den Rat der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt und schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

Die Synode wählt zu Beginn ihrer Legislaturperiode den Synodalvorstand, bestehend aus dem / der Präses und zwei beisitzenden Mitgliedern sowie den Rat der Landeskirche, der die Synode in ihrer tagungsfreien Zeit vertritt. Präses der 14. Landessynode ist Dr. Michael Schneider (Schlüchtern), erste Beisitzerin ist Kirchenrätin Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (Espenau) und zweiter Beisitzer Pfarrer Jan Friedrich Eisenberg (Vöhl).

Die Mitglieder
Zu den Mitglieder der 14. Landessynode gehören die Mitglieder von Amts wegen, berufene Mitglieder und die gewählten Mitglieder aus den Sprengeln Hanau-Hersfeld, Kassel und Marburg.
Der Präses
Informationen zum Präses der 14. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Dr. Michael Schneider (Schlüchtern).
Der Synodalvorstand
Dem Synodalvorstand gehören an: Präses Dr. Michael Schneider, Kirchenrätin Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (Espenau) und Pfarrer Jan Friedrich Eisenberg (Wolfhagen).

So setzt sich die Synode zusammen

78 Mitglieder gehören der 14. Landessynode an; dabei sind die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen von Amts wegen die Bischöfin, die Vizepräsidentin (juristische Stellvertreterin der Bischöfin) und der Prälat (theologischer Stellvertreter der Bischöfin), die Pröpstinnen bzw. der Propst der drei Sprengel Hanau-Hersfeld, Kassel und Marburg sowie die Direktoren des Evangelischen Studienseminars und der Evangelischen Akademie. Der Rat der Landeskirche beruft zwölf weitere Mitglieder der Landessynode, von denen mindestens acht Laien sein müssen. Bei deren Berufung sollen laut Grundordnung «die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte» vertreten sein.

Aktuelle Tagung
Die Mitglieder der 14. Landessynode kommen vom 25. bis 27. April 2024 in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar zu ihrer 5. Tagung zusammen.
Nächste Tagungen
Wann kommen die Mitglieder der Landessynode zu den nächsten Tagungen zusammen? Hier finden sich alle Termine der kommenden Synodaltagungen.
Rückblick
Mit welchen Themen beschäftigte sich die Landessynode in den vergangenen Jahren? Was wurde diskutiert und beschlossen? Hier geht es zu den Dokumentationen bisheriger Tagungen.

So oft tagen die Synodalen

Die Landessynode tagt in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Ihre Sitzungen werden durch den / die Präses oder ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter geleitet. Am 5. Mai 2022 begann die Amtszeit der 14. Landessynode mit der Segnung der Synodalen im Eröffnungsgottesdienst und der offiziellen Verpflichtung zu Beginn der Sitzung. Die Amtszeit endet im Frühjahr 2028. 

Geschäftsstelle
Fragen zur Landessynode? Hier finden sich die Ansprechpersonen des Büros der Landessynode.
Pressekontakt
Journalistinnen und Journalisten finden hier bei Fragen zu den Tagungen den Kontakt zur Sprecherin der Landeskirche.
Grundordnung
Die Aufgaben und Kompetenzen der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck regelt die Grundordnung der Landeskirche.

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören annähernd 710.000 Menschen (Stand: April 2024) an. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden.