Das Kirchenkreisamt führt die Kassengeschäfte der ihm angeschlossenen Kirchengemeinden, sonstigen kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen, insbesondere des Kirchengesetzes für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.

Die Durchführung weiterer Verwaltungsaufgaben kann dem Kirchenkreisamt mit Zustimmung des Kirchenkreisvorstandes, dem die Aufsicht über das Kirchenkreisamt obliegt, übertragen werden.
Folgende Aufgaben werden vom Kirchenkreisamt Ziegenhain wahrgenommen:
Pflichtaufgaben:
- Finanzwesen (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen), - Personalwesen, - Meldewesen, - Bauverwaltung, - Liegenschaftsverwaltung, - Vermögensverwaltung, - Verwaltung der Ortskirchensteuer, - Versicherungswesen und - EDV.
Hinzu kommen insbesondere bedingt durch das Finanzzuweisungsgesetz und durch das Vermögensaufsichtsgesetz Verteilungs- und Steuerungsaufgaben auf Kirchenkreisebene, z. B. Vorbereitung von Sitzungen und Beschlussvorlagen, beratende Teilnahme an Sitzungen, Ausführung von Beschlüssen.
Auftragsverwaltung:
Serviceleistungen für Kirchengemeinden und Zweckverbände, die diese Aufgaben nicht oder nicht wirtschaftlich ausführen können. Arbeitssicherheit in Verbindung mit der Ev. Fachstelle für Arbeitssicherheit, Hannover.
Sonstige Dienstleistungen:
z. B. der Druck von Gemeindebriefen.
Mitarbeiter des Kirchenkreisamtes:
2 Kirchenbeamte 10 Verwaltungsangestellte (davon 4 Teilzeitbeschäftigte) 3 Auszubildende 2 Raumpflegerinnen (Teilzeit)
Postanschrift:
Kirchenkreisamt des Kirchenkreises Ziegenhain Zur Schanze 14 34613 Schwalmstadt
Postfach 2170 34606 Schwalmstadt
Tel.: (06691) 9499-0 Fax: (06691) 9499-55
Bankverbindungen:
Evangelische Kreditgenossenschaft Kassel BLZ 520 604 10 Kto.: 3 500 101
VR Bank Schwalmstadt eG BLZ 530 932 00 Kto.: 2 217 104
Kreissparkasse Schwalm-Eder BLZ 520 521 54 Kto.: 200 045 359
Stadtsparkasse Schwalmstadt BLZ 520 534 58 Kto.: 92 74
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 15.30 Uhr
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