Aktuell: Coronavirus: Empfehlungen der Landeskirche

Wichtiger Hinweis: Diese Seite diente bis zum 1. Februar 2023 dazu, über die behördlichen Regelungen während der Corona-Pandemie und die Grundsätze und Regelungen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck von Gottesdiensten und Veranstaltungen in Kirchenräumen oder unter freiem Himmel zu informieren. Die wesentlichen Regelungen wurden zum 2. Februar 2023 aufgehoben, so dass die vorgesehen Regelungen und Hinweise für die Landeskirche ebenso ihre Gültigkeit verloren haben. 

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+++ Wichtige Informationen +++
Coronavirus: Empfehlungen der Landeskirche

Coronavirus: Empfehlungen der Landeskirche

Wichtiger Hinweis: Diese Seite diente bis zum 1. Februar 2023 dazu, über die behördlichen Regelungen während der Corona-Pandemie und die Grundsätze und Regelungen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck von Gottesdiensten und Veranstaltungen in Kirchenräumen oder unter freiem Himmel zu informieren. Die wesentlichen Regelungen wurden zum 2. Februar 2023 aufgehoben, so dass die vorgesehen Regelungen und Hinweise für die Landeskirche ebenso ihre Gültigkeit verloren haben. 

Corona-Empfehlungen zum Gottesdienst

Am 1. Oktober 2022 ist in Hessen eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Mit dieser angepassten Corona-Schutzverordnung bleiben die bisherigen Regeln für die Bürgerinnen und Bürger im Kern zunächst unverändert bestehen, teilte das Land auf seinen Internetseiten mit. Der Schritt sei nötig geworden, da es durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) eine neue gesetzliche Grundlage gibt. Der Krisenstab Gottesdienst der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat die Bestimmungen zur Kenntnis genommen und entschieden, an den im Mai herausgegebenen Empfehlungen für den Gottesdienst festzuhalten. «Sollten sich Lage und Bestimmungen künftig ändern, würde die Landeskirche darauf mit einer neuen Bewertung reagieren», heißt es in einem Schreiben von Prälat Burkhard zur Nieden an die Kirchengemeinden und Einrichtungen. Darin dankt der Prälat für den verantwortlichen Umgang in der Pandemie und schreibt: «… lassen Sie uns dies gemeinsam fortsetzen.»
 
Für den Gottesdienst ist daher festzuhalten: Von grundsätzlichen Empfehlungen zu 3-G-Regelungen bzw. AHAL-Gottesdiensten mit Maskenpflicht und Abstand sieht die Empfehlung der Landeskirche ab. Angesichts der Schwellensituation zwischen gesellschaftlicher Lockerung und gebotener Fürsorge sind die örtlichen Entscheidungen wichtiger und notwendiger denn je.

Die Empfehlungen im Detail:

1.    Bitte entscheiden Sie situationsbezogen bei der Frage, ob der Gottesdienst mit oder ohne Abstand und Maske gefeiert wird. Dazu gehört die Anzahl der Gottesdienstbesucher*innen, die Zielgruppe und ggf. Risikogruppen und die Größe des Kirchenraums. Bei z.B. kleinen Kirchen und vielen Besuchern, bei vollen Konfirmationsgottesdiensten usw. raten wir weiterhin zu Masken und Abstand zwischen Familiengruppen. Solche «Einschränkungen» können über das sog. Hausrecht geregelt werden. Es kann sinnvoll sein, FFP2-Masken für Menschen anbieten zu können, die sich angesichts der konkreten Situation schützen wollen. 
 
2.    Der erwartbar «normale» Gottesdienst kann ohne Maske gefeiert werden. Wir gehen davon aus, dass in diesen Gottesdiensten Menschen verantwortlich agieren und auf Abstände achten. Vor Ort können weiterhin Bankreihen unbesetzt bleiben, um Abstände nach vorne hin zu ermöglichen. 
 
3.    Reine Kasualgottesdienste können nahelegen, auf Maske und Abstand zu verzichten. Hier sollte zwischen Liturg*innen und Familien bzw. Feierenden im Vorfeld gesprochen werden. Bei Trauungen und Jubiläumshochzeiten, bei denen zum Beispiel die anschließende Feier in Gaststätten ohne Maske stattfinden wird, kann mit guten Gründen auf eine Maskenpflicht und Abstand im Gottesdienst verzichtet werden. 
 
4.    Bei Taufen im Gemeindegottesdienst wäre situativ und eher vorsichtig zu entscheiden. Die Taufgesellschaft wird ohne Abstand beieinandersitzen. Bei kleinen Kirchen bzw. engen Situationen legt sich das Maskentragen wiederum nahe. Bei großen Kirchen und hohen Räumen kann es denkbar sein, auf Masken zu verzichten bzw. die Abstandsverantwortung den Besucherinnen zu überlassen. 
 
5.    Bei (Friedens-) Andachten, die auf engem Raum stattfinden und wo Menschen nah beieinanderstehen und singen, können Masken weiterhin sinnvoll sein. 
 
Die angeführten Situationen verstehen sich als exemplarische Hinweise.

(Stand dieser Information: 13.5.2022)
 


Empfehlungen für die Kirchenmusik:

  • Landeskirchenmusikdirektor Uwe Maibaum gibt auf einer Sonderseite die aktuellen Empfehlungen für die Kirchenmusik in den Gemeinden und Kirchenkreisen der Landeskirche unter Coronabedingungen bekannt. (kirchenmusik-ekkw.de/kirchenmusik-und-corona.html)

(Stand dieser Information: 1.10.2022)
 


Live-Streaming von Gottesdiensten in den Kirchengemeinden

In Folge der Pandemie hat das Live-Streaming von Ereignissen an Bedeutung zugenommen. Gewisse Live-Streams können dabei unter den Rundfunkbegriff fallen und benötigen nach geltendem Recht grundsätzlich eine Zulassung. Die Landesmedienanstalten stellen ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020 sicher, dass solche Streamings ohne komplizierte Verfahren angeboten werden können.

Wichtig: Eine Ausstrahlung an einen kleineren Adressatenkreis von weniger als 500 zeitgleichen Zuschauern oder an einen geschlossenen Nutzerkreis bedarf ebenso wenig einer Zulassung, wie einmalige oder sehr sporadische Übertragungen.

Wenn Ihr Angebot doch rundfunknah gestaltet sein sollte, ist es bei der hessischen Landesmedienanstalt anzuzeigen:
Link zum Merkblatt zur vereinfachten Anzeige
Link zum Formular «Online-Anzeige von Live-Streaming-Angeboten»
 


Freiwilliges Engagement / Ehrenamt

Auch das freiwillige Engagement ist von der Pandemie betroffen. In Zukunft wird es daher wichtiger sein, auch Engagement-Formen anbieten oder nutzen zu können, die kontaktfrei funktionieren. So können alle, die sich gerne freiwillig engagieren möchten, dies auch in Zeiten mit besonderen Risiken oder Kontaktbeschränkungen tun. Die Fachstelle Engagementförderung ist bei ihren Recherchen auf viele kreative Beispiele gestoßen und hat Ideen und Anregungen auf ihrer Homepage in einem eigenen Menüpunkt und unter verschiedenen Rubriken zusammengestellt: Z.B. gegen Einsamkeit, Klimaschutz, Kreatives, digitales Engagement.


arrow_forward Grundsätzliche Hinweise:

Informationen zur aktuellen Lage und Risikobewertung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI):

arrow_forward Informationen zur Lage:

Informationen zur aktuellen Lage in den Regionen unserer Landeskirche und Hygienehinweise geben die für Gesundheit zuständigen Ministerien in Hessen und Thüringen (Kirchenkreis Schmalkalden) unter: