Aktuell: Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck will junge Menschen stärker einbinden

Hofgeismar (medio). Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck will junge Menschen stärker beteiligen. Die Landessynode hat bei ihrer digitalen Herbsttagung am Mittwoch (24.11.) ein entsprechendes Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung beschlossen.

Zum Hintergrund: Laut Mitteilung der Pressestelle verlassen junge Berufstätige die Kirche überproportional häufig. Auch in der Landessynode ist die Altersgruppe bis Mitte 30 bislang nur sehr schwach vertreten. Dort sollen künftig zwei der berufenen Mitglieder bei Beginn der Legislaturperiode jünger als 27 Jahre sein. Das Landesjugendforum hat ein Vorschlagsrecht für zwei Berufungsplätze.

Als zweites Element zur stärkeren Einbindung junger Menschen wird festgelegt, dass Kirchenkreise, in denen mehr als drei Synodale zu wählen sind, mindestens ein Mitglied und dessen Stellvertretung wählen sollen, die bei der Konstituierung der Landessynode das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Regelung für die 14. Landessynode, die sich im Frühjahr 2022 konstituiert, betrifft acht der vierzehn Kirchenkreise. Weil die Wahlen der Kreissynoden für die 14. Landessynode bereits erfolgt sind, wird diese Regelung nur für eventuell erforderliche Nachwahlen greifen. 

Präses Dr. Thomas Dittmann hatte bei der Tagung der Synode im Juli dieses Jahres indes appelliert, bei anstehenden Wahlen zur nächsten Landessynode bereits geeignete Personen unter 35 Jahren zur Wahl vorzuschlagen. Auf Grundlage dieser Bitte seien – so habe eine erste Auswertung gezeigt – in acht Kirchenkreisen zehn Mitglieder aus dieser Altersgruppe gewählt worden.

Geschlechtergerechte Sprache

Auch für eine weitere Änderung der Grundordnung gab es grünes Licht: Sie wird sprachlich überarbeitet unter Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Nach Möglichkeit werden nun geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen oder Umschreibungen sowie Paarformen verwendet. (25.11.2021)

2021-11-25 34251

Änderung und sprachliche Überarbeitung der Grundordnung
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck will junge Menschen stärker einbinden

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck will junge Menschen stärker einbinden
(Foto: medio.tv/Schauderna)

Hofgeismar (medio). Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck will junge Menschen stärker beteiligen. Die Landessynode hat bei ihrer digitalen Herbsttagung am Mittwoch (24.11.) ein entsprechendes Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung beschlossen.

Zum Hintergrund: Laut Mitteilung der Pressestelle verlassen junge Berufstätige die Kirche überproportional häufig. Auch in der Landessynode ist die Altersgruppe bis Mitte 30 bislang nur sehr schwach vertreten. Dort sollen künftig zwei der berufenen Mitglieder bei Beginn der Legislaturperiode jünger als 27 Jahre sein. Das Landesjugendforum hat ein Vorschlagsrecht für zwei Berufungsplätze.

Als zweites Element zur stärkeren Einbindung junger Menschen wird festgelegt, dass Kirchenkreise, in denen mehr als drei Synodale zu wählen sind, mindestens ein Mitglied und dessen Stellvertretung wählen sollen, die bei der Konstituierung der Landessynode das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Regelung für die 14. Landessynode, die sich im Frühjahr 2022 konstituiert, betrifft acht der vierzehn Kirchenkreise. Weil die Wahlen der Kreissynoden für die 14. Landessynode bereits erfolgt sind, wird diese Regelung nur für eventuell erforderliche Nachwahlen greifen. 

Präses Dr. Thomas Dittmann hatte bei der Tagung der Synode im Juli dieses Jahres indes appelliert, bei anstehenden Wahlen zur nächsten Landessynode bereits geeignete Personen unter 35 Jahren zur Wahl vorzuschlagen. Auf Grundlage dieser Bitte seien – so habe eine erste Auswertung gezeigt – in acht Kirchenkreisen zehn Mitglieder aus dieser Altersgruppe gewählt worden.

Geschlechtergerechte Sprache

Auch für eine weitere Änderung der Grundordnung gab es grünes Licht: Sie wird sprachlich überarbeitet unter Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Nach Möglichkeit werden nun geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen oder Umschreibungen sowie Paarformen verwendet. (25.11.2021)


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Die aktuelle Fassung der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck finden Sie im Internet unter:

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