Was ist sexualisierte Gewalt?: Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist eine Form der Ausübung von Gewalt, in der Regel von Stärkeren oder Mächtigeren. Sie geschieht zumeist innerhalb von Vertrauensverhältnissen (Familie, Schule, Kirche, Sport, Musik, Wohlfahrtseinrichtungen u.a.).

Unter sexualisierter Gewalt versteht man Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung des bzw. der Betroffenen und insbesondere Delikte, wie zum Beispiel sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern. Sexualisierte Gewalt wird dabei der physischen Gewalt (zum Beispiel Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen) und der psychischen Gewalt nebengeordnet. Diese Straftaten sind im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches beschrieben (§§ 174ff). Das Strafgesetzbuch hält eindeutig fest: Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern können nie einvernehmlich sein, da Kinder auf Grund ihrer Entwicklung und ihrer Abhängigkeit von Erwachsenen niemals einwilligungsfähig sein können.

Der Täter bzw. die Täterin nutzt seine bzw. ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um die eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Der Missbrauch kann mit körperlicher Gewalt und/oder psychischem und emotionalem Druck oder Zwang einhergehen. In diesem Sinne fällt auch das Vorzeigen oder Zugänglichmachen von pornografischen Inhalten in Form von Fotos bzw. digitalem Bildmaterial, Handybildern (auch über Kommunikationstechnologien wie z.B. Internet, soziale Medien u.ä.) unter sexuellen Missbrauch. Der Wildwasser Kreis Groß-Gerau e.V. - Verein gegen sexuellen Missbrauch beantwortet auf seiner Internetseite weitere Fragen zum Thema.

Sexualisierte Gewalt kann bei Grenzverletzungen beginnen

Sexualisierte Gewalt kann schon bei Grenzverletzungen anfangen, die das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzten, wie z. B. gegen den eigenen Willen angefasst oder zu Handlungen gezwungen zu werden oder der Gebrauch sexualisierter Schimpfwörter, wie z. B. «Schwuchtel» oder «Lesbe», oder auch versehentliche Berührungen an Brust oder Geschlechtsteilen. Nicht jede Grenzverletzung ist sexuell motiviert oder wird bewusst durchgeführt .

Grenzverletzungen können auch Verletzungen der Intimsphäre sein (Eintreten ins Zimmer oder den Schlaf- bzw. Umkleideraum ohne anzuklopfen); Maßstab sind neben objektiven Kriterien auch das subjektive Empfinden der Betroffenen. In der Regel sind Grenzverletzungen nicht strafbar, müssen in professionellen Kontexten aber bearbeitet werden.

Übergriffe liegen zwischen Grenzverletzungen und Straftaten

Es sind wiederholte und absichtliche Grenzverletzungen und sexuell motiviert, bei denen abwehrende Reaktion der Betroffenen, sowie Kritik Dritter missachtet wird. Sie dienen oft der Vorbereitung von Straftaten.

Beispiele für Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe sind unter anderem Gespräche, Filme oder Bilder, die nicht altersgemäß sind, Berührungen an Stellen, die als unangenehm empfunden werden oder auch Handlungen, die zu einer sexuellen Erregung der Täterin bzw. des Täters beitragen sollen, auch wenn diese von Dritten als harmlos angesehen werden.

Ob ein Verhalten eine Grenzverletzung oder einen sexuellen Übergriff darstellt, ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem die Motivation der übergriffigen Person sowie das Empfinden der oder des Betroffenen.

Genauere Informationen zu diesen Definitionen finden Sie im «Handlungs- und Kommunikationsplan. Zum Umgang mit Grenzverletzungen im professionellen Nähe-Distanz-Verhältnis und bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt. Für Leitungspersonen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland», herausgegeben von der Koordinierungsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Hamburg Mai 2016 S. 14f. Diese Handreichung ist im Internet als PDF-Dokument erreichbar.

2019-09-05 29185


Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist eine Form der Ausübung von Gewalt, in der Regel von Stärkeren oder Mächtigeren. Sie geschieht zumeist innerhalb von Vertrauensverhältnissen (Familie, Schule, Kirche, Sport, Musik, Wohlfahrtseinrichtungen u.a.).

Unter sexualisierter Gewalt versteht man Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung des bzw. der Betroffenen und insbesondere Delikte, wie zum Beispiel sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern. Sexualisierte Gewalt wird dabei der physischen Gewalt (zum Beispiel Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen) und der psychischen Gewalt nebengeordnet. Diese Straftaten sind im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches beschrieben (§§ 174ff). Das Strafgesetzbuch hält eindeutig fest: Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern können nie einvernehmlich sein, da Kinder auf Grund ihrer Entwicklung und ihrer Abhängigkeit von Erwachsenen niemals einwilligungsfähig sein können.

Der Täter bzw. die Täterin nutzt seine bzw. ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um die eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Der Missbrauch kann mit körperlicher Gewalt und/oder psychischem und emotionalem Druck oder Zwang einhergehen. In diesem Sinne fällt auch das Vorzeigen oder Zugänglichmachen von pornografischen Inhalten in Form von Fotos bzw. digitalem Bildmaterial, Handybildern (auch über Kommunikationstechnologien wie z.B. Internet, soziale Medien u.ä.) unter sexuellen Missbrauch. Der Wildwasser Kreis Groß-Gerau e.V. - Verein gegen sexuellen Missbrauch beantwortet auf seiner Internetseite weitere Fragen zum Thema.

Sexualisierte Gewalt kann bei Grenzverletzungen beginnen

Sexualisierte Gewalt kann schon bei Grenzverletzungen anfangen, die das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzten, wie z. B. gegen den eigenen Willen angefasst oder zu Handlungen gezwungen zu werden oder der Gebrauch sexualisierter Schimpfwörter, wie z. B. «Schwuchtel» oder «Lesbe», oder auch versehentliche Berührungen an Brust oder Geschlechtsteilen. Nicht jede Grenzverletzung ist sexuell motiviert oder wird bewusst durchgeführt .

Grenzverletzungen können auch Verletzungen der Intimsphäre sein (Eintreten ins Zimmer oder den Schlaf- bzw. Umkleideraum ohne anzuklopfen); Maßstab sind neben objektiven Kriterien auch das subjektive Empfinden der Betroffenen. In der Regel sind Grenzverletzungen nicht strafbar, müssen in professionellen Kontexten aber bearbeitet werden.

Übergriffe liegen zwischen Grenzverletzungen und Straftaten

Es sind wiederholte und absichtliche Grenzverletzungen und sexuell motiviert, bei denen abwehrende Reaktion der Betroffenen, sowie Kritik Dritter missachtet wird. Sie dienen oft der Vorbereitung von Straftaten.

Beispiele für Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe sind unter anderem Gespräche, Filme oder Bilder, die nicht altersgemäß sind, Berührungen an Stellen, die als unangenehm empfunden werden oder auch Handlungen, die zu einer sexuellen Erregung der Täterin bzw. des Täters beitragen sollen, auch wenn diese von Dritten als harmlos angesehen werden.

Ob ein Verhalten eine Grenzverletzung oder einen sexuellen Übergriff darstellt, ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem die Motivation der übergriffigen Person sowie das Empfinden der oder des Betroffenen.

Genauere Informationen zu diesen Definitionen finden Sie im «Handlungs- und Kommunikationsplan. Zum Umgang mit Grenzverletzungen im professionellen Nähe-Distanz-Verhältnis und bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt. Für Leitungspersonen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland», herausgegeben von der Koordinierungsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Hamburg Mai 2016 S. 14f. Diese Handreichung ist im Internet als PDF-Dokument erreichbar.


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Wege gegen sexualisierte Gewalt – Zur Kultur der Grenzachtung. Erstellung, Implementierung und Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt in Gemeinden und Einrichtungen im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck: