Aufarbeitung: Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt

Unter Aufarbeitung verstehen wir zwei verschiedene Dinge:

  1. die wissenschaftliche Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Raum von Kirche und Diakonie;
  2. die Unterstützung von Menschen, die in der Vergangenheit im Raum von Kirche sexualisierte Gewalt erlitten haben.

Bisweilen kommt es vor, dass es Jahre braucht, sich ein Herz zu fassen und anderen Menschen von Erfahrungen sexualisierter Gewalt zu erzählen. Man möchte nicht wieder daran erinnert werden, das Thema ist schambesetzt. Oft haben andere Menschen einem nicht geglaubt. Und doch kommen die Erinnerungen immer wieder und melden sich (z.B. als Träume).

Vielleicht kam es sogar zu einem Gerichtsverfahren oder dieses Verfahren wurde eingestellt. Dennoch schmerzen die Erinnerungen an das erlittene Unrecht. Erlittenes Unrecht wahrzunehmen und anzuerkennen ist jedoch wichtig, auch wenn Wiedergutmachung nicht möglich ist.

Wenn Sie oder ein Familienangehöriger dies im Kontext von Kirche erlitten haben sollte und wenn dies verjährt ist, können Sie sich an die Unabhängige Anerkennungskommission unserer Landeskirche wenden, die die EKKW zu diesem Zweck eingerichtet hat. Ihr gehören ein Richter im Ruhestand, eine im Bereich Trauma erfahrene Fachfrau (bzw. Therapeutin) und eine beratungserfahrene Fachkraft an, die weisungsfrei über Unterstützungsleistungen und Anerkennungszahlungen entscheiden können.

2023-02-22 29188


Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt

Unter Aufarbeitung verstehen wir zwei verschiedene Dinge:

  1. die wissenschaftliche Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Raum von Kirche und Diakonie;
  2. die Unterstützung von Menschen, die in der Vergangenheit im Raum von Kirche sexualisierte Gewalt erlitten haben.

Bisweilen kommt es vor, dass es Jahre braucht, sich ein Herz zu fassen und anderen Menschen von Erfahrungen sexualisierter Gewalt zu erzählen. Man möchte nicht wieder daran erinnert werden, das Thema ist schambesetzt. Oft haben andere Menschen einem nicht geglaubt. Und doch kommen die Erinnerungen immer wieder und melden sich (z.B. als Träume).

Vielleicht kam es sogar zu einem Gerichtsverfahren oder dieses Verfahren wurde eingestellt. Dennoch schmerzen die Erinnerungen an das erlittene Unrecht. Erlittenes Unrecht wahrzunehmen und anzuerkennen ist jedoch wichtig, auch wenn Wiedergutmachung nicht möglich ist.

Wenn Sie oder ein Familienangehöriger dies im Kontext von Kirche erlitten haben sollte und wenn dies verjährt ist, können Sie sich an die Unabhängige Anerkennungskommission unserer Landeskirche wenden, die die EKKW zu diesem Zweck eingerichtet hat. Ihr gehören ein Richter im Ruhestand, eine im Bereich Trauma erfahrene Fachfrau (bzw. Therapeutin) und eine beratungserfahrene Fachkraft an, die weisungsfrei über Unterstützungsleistungen und Anerkennungszahlungen entscheiden können.

Diese Unterstützung geschieht auf mehreren Wegen:

  • das Angebot zuzuhören und erlittenes Unrecht wahrzunehmen
  • die Verantwortung der Institution anzuerkennen und sich mit dem, was durch kirchliche Mitarbeitende geschehen ist, auseinanderzusetzen
  • Finanzielle Leistungen zur Hilfe und Anerkennung ihres Leids können Menschen bekommen, die glaubhaft machen, dass sie als Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende sexuelle Übergriffe durch Mitarbeitende der Evangelischen Kirche erlitten haben und deren Ansprüche gegenüber den Tätern und den Institutionen inzwischen verjährt sind. Über die Höhe der finanziellen Leistung entscheidet eine von der Landeskirche unabhängige Kommission auf Antrag (Word-Dokument / PDF-Dokument) bzw. auf Wunsch auch nach Anhörung.
  • Vermittlung weiterer fachlicher oder anderer Unterstützung
  • Wenn gewünscht: Seelsorge und psychologische Beratung (Ansprechpersonen finden Sie hier.)


Die Mitglieder der unabhängigen Kommission sind:

Friedegunde Bölt
Dipl. Psych., Psych. Psychotherapeutin, Gründungsmitglied des Zentrums für Psychotraumatologie in Kassel (erreichbar per Mail: G.Boelt@web.de)

Dr. h.c. Peter Masuch
Präsident des Bundessozialgerichts a.D.
(erreichbar per Mail: p.masuch-kassel@t-online.de)

Petra Zimmermann
Dipl. Sozialpäd., Dipl. Supervisorin, Geschäftsführerin Pro Familia Kassel
(erreichbar per Mail: pz.ks@t-online)

(Die Richtlinie für die Arbeitsweise der Unabhängigen Anerkennungskommission der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für Betroffene von sexualisierter Gewalt in ihrem Bereich finden Sie hier: PDF-Dokument .)

Kontakt zur unabhängigen Kommission:

Alle drei Mitglieder werden über die E-Mail-Adresse anerkennungskommission@ekkw.de direkt und datenschutzsicher erreicht.


Wie können Sie Ihr Anliegen mitteilen?

Betroffene können zwischen verschiedenen Wegen wählen, um ihr Anliegen mitzuteilen:

  • per Antrag (Word-Dokument / PDF-Dokument) oder mündliche Darstellung; beim Ausfüllen dieses Antrags hilft das Büro der Unabhängigen Anerkennungskommission oder jede Fachberatungsstelle in unserer Region;
  • durch Kontakt mit einem Mitglied der Aufarbeitungskommission, die dann den Fall einbringt
  • durch eine von den Betroffenen selbst bestimmte Vertrauensperson
  • oder in Begleitung dieser Vertrauensperson

keyboard_arrow_left Übersicht

Hier gelangen Sie wieder zurück zur vorherigen Übersicht:

  • Pfarrerin Sabine Kresse
  • Fachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
  • (0151) 1675 2077 oder (0561) 9378 404
  • praevention@ekkw.de
  • Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel