Kollekte: Kollekten in den Gottesdiensten der Gemeinden

Seit 1. Januar 2021 gilt in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eine neue Kollektenordnung. Dabei wird einzelne Kirchengemeinde mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben. 

An 55 von 65 möglichen Sonn- und Feiertagen entscheidet der Kirchenvorstand über die Verwendung der Kollekten. Der Klingelbeutel und die Kollekteneinnahmen werden in einen Topf der Kirchengemeinde gesammelt. Davon verteilt die Kirchengemeinde 85 Prozent an Projekte ihrer Wahl bzw. in Projekte der eigenen Gemeinde. Mit der Wahl nimmt jede Kirchengemeinde Anteil an dem, was auf Ebene der Region und des Kirchenkreises geleistet wird. Und sie denkt auch an den eigenen Kirchturm. Je nachdem, was sie macht und wie es gewirkt hat, wird sie dies in den Gottesdiensten bekanntgeben. 

Mit 15 Prozent aus diesem Topf und letztlich mit jedem Gottesdienst denkt die Kirchengemeinde an andere. So werden aus jeder Kirchengemeinde auf dem Weg über die Landeskirche Projekte unterstützt, die in der Landeskirche und auch weltweit diakonisch handeln: von der Telefonseelsorge bis zur Bibelgesellschaft. Die Bildungsarbeit unserer Landeskirche bekommt Mittel für Kindertagestätten und Familienzentren. Die Kirchengemeinde ermöglicht damit kirchenmusikalische Projekte in der Region, sie unterstützt die Ehrenamtsarbeit im Hospiz und der Arbeit mit Demenzkranken. Das alles sind Beispiele, in denen die Geste der Kollekte beides ermöglicht: Mit jedem Euro geben wir in die eigene Gemeinde und denken dabei zugleich an andere.

Ausführliche Informationen zum Kollektenwesen in der Landeskirche und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie im Servicebereich «Kollekten»

2021-02-03 30694

Kollektenordnung
Kollekten in den Gottesdiensten der Gemeinden

Kollekten in den Gottesdiensten der Gemeinden

Seit 1. Januar 2021 gilt in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eine neue Kollektenordnung. Dabei wird einzelne Kirchengemeinde mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben. 

An 55 von 65 möglichen Sonn- und Feiertagen entscheidet der Kirchenvorstand über die Verwendung der Kollekten. Der Klingelbeutel und die Kollekteneinnahmen werden in einen Topf der Kirchengemeinde gesammelt. Davon verteilt die Kirchengemeinde 85 Prozent an Projekte ihrer Wahl bzw. in Projekte der eigenen Gemeinde. Mit der Wahl nimmt jede Kirchengemeinde Anteil an dem, was auf Ebene der Region und des Kirchenkreises geleistet wird. Und sie denkt auch an den eigenen Kirchturm. Je nachdem, was sie macht und wie es gewirkt hat, wird sie dies in den Gottesdiensten bekanntgeben. 

Mit 15 Prozent aus diesem Topf und letztlich mit jedem Gottesdienst denkt die Kirchengemeinde an andere. So werden aus jeder Kirchengemeinde auf dem Weg über die Landeskirche Projekte unterstützt, die in der Landeskirche und auch weltweit diakonisch handeln: von der Telefonseelsorge bis zur Bibelgesellschaft. Die Bildungsarbeit unserer Landeskirche bekommt Mittel für Kindertagestätten und Familienzentren. Die Kirchengemeinde ermöglicht damit kirchenmusikalische Projekte in der Region, sie unterstützt die Ehrenamtsarbeit im Hospiz und der Arbeit mit Demenzkranken. Das alles sind Beispiele, in denen die Geste der Kollekte beides ermöglicht: Mit jedem Euro geben wir in die eigene Gemeinde und denken dabei zugleich an andere.

Ausführliche Informationen zum Kollektenwesen in der Landeskirche und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie im Servicebereich «Kollekten»


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