Letzte Dinge regeln: Letzte Dinge regeln – Nicht(s) vergessen

Im Blick auf das Ende des (eigenen) Lebens gibt es einiges zu bedenken und zu regeln, z.B. Vollmachten, Patientenverfügung, Vererben und Verfügungen für den Todesfall. Um es Ihnen und Ihren Angehörigen leichter zu machen, bieten wir Ihnen zum Sammeln der Dokumente den Ordner «Nicht(s) vergessen» an. 
Die Broschüre «Nicht(s) vergessen» unterstützt Sie dabei mit anderen über die Themen rund um Sterben, Tod und Bestattung zu sprechen. 

Mit Hilfe der PDF-Datei «Nicht(s) vergessen» (s. Download) können Sie den Ordner «Nicht(s) vergessen» mit den wichtigsten Informationen individuell bestücken, z.B.:

  • Persönliche Daten und Dokumente 
  • Kontaktpersonen und Ansprechpartner*innen 
  • Verträge, Finanzen, Versicherungen 
  • Vorsorgende Regelungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung,...) 
  • Verfügungen für den Todesfall (z.B. Regelung der Bestattung) 

Wenn Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie sich an den Druckservice für Ihren Vorsorgeordner «Nicht(s)vergessen» wenden: Elke Fischer, Tel.: (09260) 9649858, E-Mail: willkommen@lebensphasen-gestalten.de

Ordner und Broschüre können Sie bestellen unter:

Pfarrerin Nicola Haupt
Referat Sonderseelsorge
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Landeskirchenamt -
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel

Tel.: (0561) 9378-285
E-Mail: Sonderseelsorge@ekkw.de

2020-09-04 31273

Sterben, Tod und Bestattung
Letzte Dinge regeln – Nicht(s) vergessen

 

Im Blick auf das Ende des (eigenen) Lebens gibt es einiges zu bedenken und zu regeln, z.B. Vollmachten, Patientenverfügung, Vererben und Verfügungen für den Todesfall. Um es Ihnen und Ihren Angehörigen leichter zu machen, bieten wir Ihnen zum Sammeln der Dokumente den Ordner «Nicht(s) vergessen» an. 
Die Broschüre «Nicht(s) vergessen» unterstützt Sie dabei mit anderen über die Themen rund um Sterben, Tod und Bestattung zu sprechen. 

Mit Hilfe der PDF-Datei «Nicht(s) vergessen» (s. Download) können Sie den Ordner «Nicht(s) vergessen» mit den wichtigsten Informationen individuell bestücken, z.B.:

  • Persönliche Daten und Dokumente 
  • Kontaktpersonen und Ansprechpartner*innen 
  • Verträge, Finanzen, Versicherungen 
  • Vorsorgende Regelungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung,...) 
  • Verfügungen für den Todesfall (z.B. Regelung der Bestattung) 

Wenn Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie sich an den Druckservice für Ihren Vorsorgeordner «Nicht(s)vergessen» wenden: Elke Fischer, Tel.: (09260) 9649858, E-Mail: willkommen@lebensphasen-gestalten.de

Ordner und Broschüre können Sie bestellen unter:

Pfarrerin Nicola Haupt
Referat Sonderseelsorge
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Landeskirchenamt -
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel

Tel.: (0561) 9378-285
E-Mail: Sonderseelsorge@ekkw.de


arrow_forward Persönliches Vorsorgedokument:

Ihr persönliches Vorsorgedokument können Sie hier als PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und dann für Ihren «Nicht(s) vergessen»-Vorsorgeordner ausdrucken. Den Vorsorgeordner und die zugehörige Info-Broschüre erhalten Sie im Landeskirchenamt. Die Bestelladresse finden Sie im Artikel.

arrow_forward Hinweis

Zum Betrachten und Ausfüllen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollten Sie dieses Programm nicht installiert haben, können Sie es hier kostenlos herunterladen.

arrow_forward Linktipp:

Auf der Internetseite «Nicht(s) vergessen. Gut vorbereitet für die letzte Reise.» finden Sie zahlreiche weitere Impulse und Hilfestellungen zum Thema:

Letzte Dinge regeln: Fragen und Antworten

Wir beantworten hier wichtige Fragen zum Thema:

Ich bin noch nicht so alt. Brauche ich überhaupt solch einen Ordner?

Ab der Volljährigkeit benötigen Sie eine Patienten- und Betreuungsverfügung, wenn Sie möchten, dass in kritischen Fällen (z.B. lebensverlängernde Maßnahmen, Organspende) in Ihrem Sinn entschieden wird.

Der «Nicht(s) vergessen» – Ordner wurde von Nutzer*innen als «Allesfinde-Ordner» bezeichnet. Hier können Sie alle wichtigen Dokumente, die sich in einem Menschenleben ansammeln, an einem Ort zusammenstellen. Je eher Sie beginnen, einen solchen Ordner anzulegen, desto weniger Arbeit haben Sie (und Ihre Angehörigen) später.

Welche persönlichen Daten gehören unbedingt in einen solchen Ordner?

Mögliche persönliche Daten, die Sie in den Ordner einfügen können, sind Ihre gesundheitlichen Rahmenbedingungen, Ihr Lebenslauf, Berechtigungen, Lizenzen und Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem Finanzamt erstellt haben.

Welche Personen sollte ich im Vorsorgeordner notieren?

Wenn Sie in einem Notfall nicht mehr selbst handeln können und jemand kontaktiert werden muss, ist oft die Telefonnummer nicht zur Hand oder noch nicht einmal der Name parat. Im Vorsorgeordner können Sie alle relevanten Kontakte aufschreiben: Ihre Vorsorgebevollmächtigte, den Hausarzt, Personen, die benachrichtigt werden sollen, auch den Ansprechpartner bei der Bank oder die Notarin.

Damit im Notfall bekannt ist, dass Sie eine Patientenverfügung haben, können Sie sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für eine einmalige Gebühr von ca. 15 Euro registrieren lassen. Die Karte sollten Sie immer bei sich tragen. www.vorsorgeregister.de

Welche Verträge sollte ich unbedingt auflisten?

Zunächst einmal sollten Sie eine Übersicht über Ihre regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben erstellen. In den Ordner gehören auch Bankverbindungen, Vermögens- und Versicherungsverträge. Hinzufügen können Sie private Verträge und Mitgliedschaften sowie Pin-Nummern, Passwörter etc.

Welche vorsorgenden Regelungen gibt es?

Hierzu zählen auf jeden Fall Vollmachts- und Betreuungsregelungen und eine Patientenverfügung, in denen Sie entscheidungsberechtigte Personen benennen.

Die Christliche Patientenverfügung in der aktualisierten Neuauflage mit Handreichung und Formular kann direkt bei der Evangelischen Kirche in Deutschland bestellt werden unter www.ekd.de/cpv  oder Bestelladresse: Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str.12, 30419 Hannover, Tel.: (0800) 5040602 E-Mail: versand@ekd.de

Eine umfassende Vorsorgemappe hat die Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung & Lebensbeistand (IGSL) entwickelt. Diese kann unter www.igsl-hospiz.de bestellt werden. Bestelladresse: IGSL-Hospiz e.V., Postfach 1408 55384 Bingen, Tel.: (06721) 10318, E-Mail: igsl-hospiz@gmx.de

Was sollte ich für den Todesfall verfügen?

In den ersten Tagen nach dem Todesfall müssen Ihre Angehörigen eine Fülle von Entscheidungen treffen. Lassen Sie Ihre Familie und Freunde wissen, wie Sie vorgesorgt haben. Verträge über eine Bestattungsvorsorge sollten griffbereit sein. Hinweise und Wünsche können eine spürbare Entlastung bedeuten. Zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Wünschen Sie eine Andacht am Totenbett (Aussegnung)?
  • Was ist Ihnen für die Traueranzeige wichtig?
  • Wo wollen Sie Ihre letzte Ruhe finden und wie könnte Ihre Bestattung gestaltet werden?
  • Wer sollte zur Trauerfeier eingeladen werden? Denken Sie daran, eine Liste mit Adressen vorzubereiten.
  • Wie soll Ihr Nachlass abgewickelt werden und wie sehen Ihre letztwilligen Verfügungen aus?

Bitte denken Sie daran, den Ordner in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Bei Fragen in Zusammenhang mit Ordner und Broschüre «Nicht(s) vergessen» wenden Sie sich an das Referat Sonderseelsorge im Landeskirchenamt.

Unter www.nichtsvergessen.de finden Sie weitere Informationen. 

2020-10-07 31272


Fragen und Antworten

 

Wir beantworten hier wichtige Fragen zum Thema:

Ich bin noch nicht so alt. Brauche ich überhaupt solch einen Ordner?

Ab der Volljährigkeit benötigen Sie eine Patienten- und Betreuungsverfügung, wenn Sie möchten, dass in kritischen Fällen (z.B. lebensverlängernde Maßnahmen, Organspende) in Ihrem Sinn entschieden wird.

Der «Nicht(s) vergessen» – Ordner wurde von Nutzer*innen als «Allesfinde-Ordner» bezeichnet. Hier können Sie alle wichtigen Dokumente, die sich in einem Menschenleben ansammeln, an einem Ort zusammenstellen. Je eher Sie beginnen, einen solchen Ordner anzulegen, desto weniger Arbeit haben Sie (und Ihre Angehörigen) später.

Welche persönlichen Daten gehören unbedingt in einen solchen Ordner?

Mögliche persönliche Daten, die Sie in den Ordner einfügen können, sind Ihre gesundheitlichen Rahmenbedingungen, Ihr Lebenslauf, Berechtigungen, Lizenzen und Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem Finanzamt erstellt haben.

Welche Personen sollte ich im Vorsorgeordner notieren?

Wenn Sie in einem Notfall nicht mehr selbst handeln können und jemand kontaktiert werden muss, ist oft die Telefonnummer nicht zur Hand oder noch nicht einmal der Name parat. Im Vorsorgeordner können Sie alle relevanten Kontakte aufschreiben: Ihre Vorsorgebevollmächtigte, den Hausarzt, Personen, die benachrichtigt werden sollen, auch den Ansprechpartner bei der Bank oder die Notarin.

Damit im Notfall bekannt ist, dass Sie eine Patientenverfügung haben, können Sie sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für eine einmalige Gebühr von ca. 15 Euro registrieren lassen. Die Karte sollten Sie immer bei sich tragen. www.vorsorgeregister.de

Welche Verträge sollte ich unbedingt auflisten?

Zunächst einmal sollten Sie eine Übersicht über Ihre regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben erstellen. In den Ordner gehören auch Bankverbindungen, Vermögens- und Versicherungsverträge. Hinzufügen können Sie private Verträge und Mitgliedschaften sowie Pin-Nummern, Passwörter etc.

Welche vorsorgenden Regelungen gibt es?

Hierzu zählen auf jeden Fall Vollmachts- und Betreuungsregelungen und eine Patientenverfügung, in denen Sie entscheidungsberechtigte Personen benennen.

Die Christliche Patientenverfügung in der aktualisierten Neuauflage mit Handreichung und Formular kann direkt bei der Evangelischen Kirche in Deutschland bestellt werden unter www.ekd.de/cpv  oder Bestelladresse: Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str.12, 30419 Hannover, Tel.: (0800) 5040602 E-Mail: versand@ekd.de

Eine umfassende Vorsorgemappe hat die Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung & Lebensbeistand (IGSL) entwickelt. Diese kann unter www.igsl-hospiz.de bestellt werden. Bestelladresse: IGSL-Hospiz e.V., Postfach 1408 55384 Bingen, Tel.: (06721) 10318, E-Mail: igsl-hospiz@gmx.de

Was sollte ich für den Todesfall verfügen?

In den ersten Tagen nach dem Todesfall müssen Ihre Angehörigen eine Fülle von Entscheidungen treffen. Lassen Sie Ihre Familie und Freunde wissen, wie Sie vorgesorgt haben. Verträge über eine Bestattungsvorsorge sollten griffbereit sein. Hinweise und Wünsche können eine spürbare Entlastung bedeuten. Zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Wünschen Sie eine Andacht am Totenbett (Aussegnung)?
  • Was ist Ihnen für die Traueranzeige wichtig?
  • Wo wollen Sie Ihre letzte Ruhe finden und wie könnte Ihre Bestattung gestaltet werden?
  • Wer sollte zur Trauerfeier eingeladen werden? Denken Sie daran, eine Liste mit Adressen vorzubereiten.
  • Wie soll Ihr Nachlass abgewickelt werden und wie sehen Ihre letztwilligen Verfügungen aus?

Bitte denken Sie daran, den Ordner in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Bei Fragen in Zusammenhang mit Ordner und Broschüre «Nicht(s) vergessen» wenden Sie sich an das Referat Sonderseelsorge im Landeskirchenamt.

Unter www.nichtsvergessen.de finden Sie weitere Informationen.