Innovationsförderung: Innovationsförderung

„Offen denken, ausprobieren, entwickeln, anders machen oder Neues starten.“

Mit dem EKKW-Innovationsfonds unterstützen wir Sie beim Ausprobieren von neuen Ideen, beim gemeinsamen Lernen und Weiterentwickeln. Wir suchen innovative Vorhaben oder neue Wege Bekanntes mal ganz anders zu machen. Wir wollen neue Menschen erreichen, neue Orte betreten und mutig neue Wege wagen. Im Hören auf Gott gestalten wir gemeinsam mit den Menschen die Kirche der Zukunft.

Die nächste Runde für Bewerbungen ist offen und läuft bis 30. April 2023.

Innovative Vorhaben mit einem Finanzbedarf über €10.000 pro Kalenderjahr können bis zu 3 Jahren unterstützt werden.

Wir freuen uns jederzeit über starke Ideen, neue Themen, konkrete Anfragen und reichliche Bewerbungen.

2023-04-03 37160

Gemeindeentwicklung
Innovationsförderung

Foto: pixabay/dimitrisvetsikas1969

„Offen denken, ausprobieren, entwickeln, anders machen oder Neues starten.“

Mit dem EKKW-Innovationsfonds unterstützen wir Sie beim Ausprobieren von neuen Ideen, beim gemeinsamen Lernen und Weiterentwickeln. Wir suchen innovative Vorhaben oder neue Wege Bekanntes mal ganz anders zu machen. Wir wollen neue Menschen erreichen, neue Orte betreten und mutig neue Wege wagen. Im Hören auf Gott gestalten wir gemeinsam mit den Menschen die Kirche der Zukunft.

Die nächste Runde für Bewerbungen ist offen und läuft bis 30. April 2023.

Innovative Vorhaben mit einem Finanzbedarf über €10.000 pro Kalenderjahr können bis zu 3 Jahren unterstützt werden.

Wir freuen uns jederzeit über starke Ideen, neue Themen, konkrete Anfragen und reichliche Bewerbungen.

Name
  • Dr. Gabriele Stahl
  • Beauftragte für Innovationsförderung
  • +49 (561) 9378 1221
  • gabriele.stahl@ekkw.de
  • Landeskirchenamt,
    Referat Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel

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Innovationsförderung: INNOVATIONSFONDS 2023

AUSSCHREIBUNG UND VERFAHREN

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck fördert innovative Vorhaben, die in einem inhaltlichen, räumlichen oder organisatorischen Bezug zur Landeskirche stehen. 
Bewerbungsberechtigt sind Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Gesamt- und Zweckverbände, Referate und unselbständige Einrichtungen und regionale Diakonische Werke aus dem Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. 
Bewerbungsberechtigt sind ferner juristische Personen, die ihren inhaltlichen Bezug zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nachweisen können. 
Der Förderzeitraum für ein Vorhaben kann bis zu 3 Jahren betragen. 
Die Bewerbungen sind über das zuständige Dekanat einzureichen.

Die Vergabe der Fördermittel orientiert sich an folgenden Kriterien

  • Spiritualität wird gelebt, Begegnungen finden statt und lebendige Gemeinschaft entsteht oder erweitert sich. 
  • Das Vorhaben überschreitet traditionelle Orientierungen an Hauptamt (Pfarramt), Parochie (Kirchengemeinde) und kirchlichen Gebäuden. 
  • Gemeindeglieder, ehrenamtlich Engagierte und/oder Menschen, die in der Region leben, sind an der Idee, der Entwicklung, Planung und Umsetzung beteiligt. 
  • Die Zielgruppe, der Sozialraumbezug und die Wirkungen sind beschrieben. 
  • Das Vorhaben fördert Inklusion und gelebte Vielfalt. 
  • Das Vorhaben hat einen exemplarischen Charakter. Eine Ausweitung oder Übertragung auf andere Gemeinden, Regionen oder Arbeitsfelder ist denkbar. 
  • Die Erschließung eigener Finanzquellen wird aufgezeigt.

Das Vorhaben steht im Einklang mit den Kriterien des Reformprozesses „Kirche bewegt“. Dabei  

  • motiviert es haupt- und ehrenamtliches Engagement,
  • erschließt es neue Kontakte zur Kirche, 
  • ist es kooperativ angelegt, 
  • ist es ökonomisch, ökologisch und/oder sozial nachhaltig, 
  • wird die kirchliche Ausstrahlung gefördert. 

Die Bewerbung hat ein Deckblatt mit dem Titel des Vorhabens, einem aussagekräftigen Bild oder einer grafischen Darstellung, einer Kurzbeschreibung in zwei bis drei Sätzen und die Mitwirkenden werden genannt.

Die Bewerbung enthält einen Projektplan, der:

  • die Zielstellung, Meilensteine und wichtigsten Elemente des Vorhabens beschreibt, 
  • die Innovation im jeweiligen Umfeld, Gemeinde und EKKW darstellt,
  • die beabsichtigte Wirkung auf die unmittelbar Beteiligten und das Umfeld einschätzt,
  • das Vorhaben in die Kriterien des Innovationsfonds und Reformprozesses einordnet, 
  • aufzeigt, wie das Vorhaben systematisch begleitet wird, 
  • die Maßnahmen der Evaluation und des Controllings benennt.

Die Bewerbung enthält einen Personalplan

  • aus dem der Umfang von haupt- und nebenamtlicher Tätigkeit sowie der Umfang ehrenamtlichen Engagements hervorgeht. Mögliche Kooperationen und Partner werden benannt. 

Die Bewerbung enthält einen Finanzplan, 

  • der ein erforderliches Gesamtvolumen von mindestens 10.000 Euro pro Kalenderjahr ausweist, 
  • der die Aufteilung der verschiedenen Kostenarten und Fälligkeiten über die Laufzeit kurz beschreibt,
  • aus dem hervorgeht, wie eine angestrebte Eigenbeteiligung von mindesten 10% der erwarteten Fördermittel (auch über Drittmittel) aufgebracht wird,
  • mögliche Anschlussfinanzierung nach Ende der Förderung durch den Innovationsfonds betrachtet.  

(Eigenbeteiligung und Anschlussfinanzierung sind sehr wünschenswert aber keine zwingende Voraussetzung für eine Förderung). 
Die Bewerbung enthält Kontaktinformationen für einen Ansprechpartner, die Kirchgemeinde, Kooperationsraum, Dekanat, Körperschaft/ Einrichtung.

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat die Stelle einer Beauftragten für Innovationsförderung eingerichtet, die die Bewerberinnen und Bewerber berät und die Innovationsvorhaben untereinander vernetzt.

Kontakt: Dr. Gabriele Stahl 
gabriele.stahl@ekkw.de 

Die Bewerbung um eine finanzielle Förderung eines Innovationsvorhabens ist schriftlich über die Beauftragte für Innovation an die Vorsitzenden des Vergabeausschusses der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zu richten. Die Entscheidung über eine Förderung obliegt dem Vergabeausschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Landeskirchenamt erteilt einen Bewilligungsbescheid und zahlt die Fördermittel aus. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
Ein inhaltlicher und rechnerischer Verwendungsnachweis ist für jedes Rechnungsjahr vorzulegen. Dieser jährliche Verwendungsnachweis besteht aus einem knappen Sachbericht über den Stand des Vorhabens und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben für das geförderte Vorhaben. Jeweils zum 30.11. eines Jahres an innovationsfoerderung@ekkw.de senden. 
Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung können die Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Bewerbungen um die finanzielle Förderung eines Innovationsvorhabens können zum 30. April und zum 30. August dieses Jahres eingereicht werden.

Die Fördermittel aus dem Innovationsfonds sind nicht für reine Gebäudesanierung, den Ausbau erneuerbarer Energieträger oder digitaler Standardangebote vorgesehen.
 

2023-04-03 37506

Landeskirchliche Förderung von Innovationsvorhaben
INNOVATIONSFONDS 2023

Foto: pixabay/kalhh

AUSSCHREIBUNG UND VERFAHREN

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck fördert innovative Vorhaben, die in einem inhaltlichen, räumlichen oder organisatorischen Bezug zur Landeskirche stehen. 
Bewerbungsberechtigt sind Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Gesamt- und Zweckverbände, Referate und unselbständige Einrichtungen und regionale Diakonische Werke aus dem Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. 
Bewerbungsberechtigt sind ferner juristische Personen, die ihren inhaltlichen Bezug zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nachweisen können. 
Der Förderzeitraum für ein Vorhaben kann bis zu 3 Jahren betragen. 
Die Bewerbungen sind über das zuständige Dekanat einzureichen.

Die Vergabe der Fördermittel orientiert sich an folgenden Kriterien

  • Spiritualität wird gelebt, Begegnungen finden statt und lebendige Gemeinschaft entsteht oder erweitert sich. 
  • Das Vorhaben überschreitet traditionelle Orientierungen an Hauptamt (Pfarramt), Parochie (Kirchengemeinde) und kirchlichen Gebäuden. 
  • Gemeindeglieder, ehrenamtlich Engagierte und/oder Menschen, die in der Region leben, sind an der Idee, der Entwicklung, Planung und Umsetzung beteiligt. 
  • Die Zielgruppe, der Sozialraumbezug und die Wirkungen sind beschrieben. 
  • Das Vorhaben fördert Inklusion und gelebte Vielfalt. 
  • Das Vorhaben hat einen exemplarischen Charakter. Eine Ausweitung oder Übertragung auf andere Gemeinden, Regionen oder Arbeitsfelder ist denkbar. 
  • Die Erschließung eigener Finanzquellen wird aufgezeigt.

Das Vorhaben steht im Einklang mit den Kriterien des Reformprozesses „Kirche bewegt“. Dabei  

  • motiviert es haupt- und ehrenamtliches Engagement,
  • erschließt es neue Kontakte zur Kirche, 
  • ist es kooperativ angelegt, 
  • ist es ökonomisch, ökologisch und/oder sozial nachhaltig, 
  • wird die kirchliche Ausstrahlung gefördert. 

Die Bewerbung hat ein Deckblatt mit dem Titel des Vorhabens, einem aussagekräftigen Bild oder einer grafischen Darstellung, einer Kurzbeschreibung in zwei bis drei Sätzen und die Mitwirkenden werden genannt.

Die Bewerbung enthält einen Projektplan, der:

  • die Zielstellung, Meilensteine und wichtigsten Elemente des Vorhabens beschreibt, 
  • die Innovation im jeweiligen Umfeld, Gemeinde und EKKW darstellt,
  • die beabsichtigte Wirkung auf die unmittelbar Beteiligten und das Umfeld einschätzt,
  • das Vorhaben in die Kriterien des Innovationsfonds und Reformprozesses einordnet, 
  • aufzeigt, wie das Vorhaben systematisch begleitet wird, 
  • die Maßnahmen der Evaluation und des Controllings benennt.

Die Bewerbung enthält einen Personalplan

  • aus dem der Umfang von haupt- und nebenamtlicher Tätigkeit sowie der Umfang ehrenamtlichen Engagements hervorgeht. Mögliche Kooperationen und Partner werden benannt. 

Die Bewerbung enthält einen Finanzplan, 

  • der ein erforderliches Gesamtvolumen von mindestens 10.000 Euro pro Kalenderjahr ausweist, 
  • der die Aufteilung der verschiedenen Kostenarten und Fälligkeiten über die Laufzeit kurz beschreibt,
  • aus dem hervorgeht, wie eine angestrebte Eigenbeteiligung von mindesten 10% der erwarteten Fördermittel (auch über Drittmittel) aufgebracht wird,
  • mögliche Anschlussfinanzierung nach Ende der Förderung durch den Innovationsfonds betrachtet.  

(Eigenbeteiligung und Anschlussfinanzierung sind sehr wünschenswert aber keine zwingende Voraussetzung für eine Förderung). 
Die Bewerbung enthält Kontaktinformationen für einen Ansprechpartner, die Kirchgemeinde, Kooperationsraum, Dekanat, Körperschaft/ Einrichtung.

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat die Stelle einer Beauftragten für Innovationsförderung eingerichtet, die die Bewerberinnen und Bewerber berät und die Innovationsvorhaben untereinander vernetzt.

Kontakt: Dr. Gabriele Stahl 
gabriele.stahl@ekkw.de 

Die Bewerbung um eine finanzielle Förderung eines Innovationsvorhabens ist schriftlich über die Beauftragte für Innovation an die Vorsitzenden des Vergabeausschusses der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zu richten. Die Entscheidung über eine Förderung obliegt dem Vergabeausschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Landeskirchenamt erteilt einen Bewilligungsbescheid und zahlt die Fördermittel aus. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
Ein inhaltlicher und rechnerischer Verwendungsnachweis ist für jedes Rechnungsjahr vorzulegen. Dieser jährliche Verwendungsnachweis besteht aus einem knappen Sachbericht über den Stand des Vorhabens und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben für das geförderte Vorhaben. Jeweils zum 30.11. eines Jahres an innovationsfoerderung@ekkw.de senden. 
Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung können die Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Bewerbungen um die finanzielle Förderung eines Innovationsvorhabens können zum 30. April und zum 30. August dieses Jahres eingereicht werden.

Die Fördermittel aus dem Innovationsfonds sind nicht für reine Gebäudesanierung, den Ausbau erneuerbarer Energieträger oder digitaler Standardangebote vorgesehen.