Aktuelle Projektliste: Aktuelle Projektliste

Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds beschließt jährlich aus den eingegangenen Anträgen, auf Vorschlag des Baudezernats sowie der Bauberatung im Landeskirchenamt, eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Die Kirchenkreise konnten bis einschließlich zur Projektliste 2019 in der Regel einen Vorschlag für die Projektliste des jeweiligen Jahres einreichen. Aufgrund der coronabedingten Aussetzung der Projektliste im Jahr 2020 und der Reduzierung der Kirchenkreise ab 1. Januar 2020, konnten für die Projektlisten 2021 und 2022 je Kirchenkreis zwei Vorschläge zur Aufnahme auf die Projektliste eingereicht werden. Die geänderte Vorschlagszahl hat der Stiftungsvorstand auch für die Projektliste 2023 fortgeschrieben.

Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2022 insgesamt fünf Baumaßnahmen auf die Projektliste 2022 aufgenommen und sie damit grundsätzlich als förderungswürdig angesehen. Förderschwerpunkt im Jahr 2022 waren „Maßnahmen der Innenrenovierung und der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen“. Das Verfahren für die Projektliste 2023 hat mit einer Information an die Dekane und Dekaninnen begonnen. Bis Juni 2023 können Vorschläge von den Kirchenkreisen für die Projektliste 2023 übermittelt werden. Im Juli 2023 entscheidet der Stiftungsvorstand über die Projektliste 2023 mit dem Förderschwerpunkt "Maßnahmen der Innenrenovierung und der Orgelsanierung in denkmalgeschützten Kirchen".

Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Jedoch stehen den Kirchengemeinden nach der Aufnahme auf die Projektliste grundsätzlich zwei Förderwege offen:

Zum einen ist dadurch die Option gegeben, dass der Vorstand Einzelspenden für Kirchengebäude aus der Projektliste verdoppelt, die den Betrag von 2.556,46 € übersteigen. Neben Einzelspenden einer natürlichen Person werden auch Spenden von Fördervereinen (eingetragener oder nicht eingetragener Verein), BGB-Gesellschaften, Personenvereinigungen, o. Ä. anerkannt. Diesbezüglich empfiehlt der Stiftungsvorstand regelmäßig für die Dauer der Laufzeit der Projektliste und darüber hinaus einen nicht rechtsfähigen Förderverein oder Förderkreis zu gründen, ein eigenes Konto einzurichten und die Sammelaktionen vollständig über den gegründeten Förderverein oder Förderkreis abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.

Als zweiten Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.

Die Laufzeit der Projektliste 2022 und damit die Option auf Verdoppelung der Einzelspenden war auf den Zeitraum vom 13. Juli 2022 bis 26. Dezember 2022 begrenzt. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Laufzeit der Projektliste in der Regel im November endete, wollte der Stiftungsvorstand in 2022 erneut auch die Advents- und Weihnachtsfeiertage nutzen, um den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie mehr Aufmerksamkeit in diesen besonderen Zeiten zu ermöglichen.

Die vom Stiftungsvorstand am 13. Juli 2022 beschlossene Projektliste für das Jahr 2022 wurde im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und zudem wurden die betroffenen Kirchenkreise, Kirchenkreisämter und Kirchengemeinden über die Aufnahme auf die Projektliste durch den Vorstand informiert.

Schließlich fasste der Stiftungsvorstand am 23. Januar 2023 den Beschluss über die Förderung der Projektliste 2022. Der große Erfolg der Kirchengemeinden im Rahmen der Projektliste 2022 wurde mit allen Kirchengemeinden im Rahmen der sogenannten Übergabefeier am 28.02.2023 gewürdigt und gefeiert.

Folgende Kirchengemeinden der Projektliste 2022 der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds haben eine Förderung erhalten:

  • Innenrenovierung der Stadtkirche St. Michael in Schlüchtern
    Ev. Kirchengemeinde Schlüchtern
    Kirchenkreis Kinzigtal
    Gesamtförderung: 55.100,00 €
     
  • Sanierung des Turmuntergeschosses der Kirche in Laudenbach
    Ev. Kirchengemeinde Laudenbach
    Kirchenkreis Werra-Meißner
    Gesamtförderung: 31.500,00 €
     
  • Innensanierung der Kirche in Niedenstein (4. Bauabschnitt)
    Ev. Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf
    Kirchenkreis Schwalm-Eder
    Gesamtförderung: 85.000,00 €
     
  • Innenrenovierung der Kirche in Lenderscheid
    Ev. Kirchengemeinde Großropperhausen-Lenderscheid
    Kirchenkreis Schwalm-Eder
    Gesamtförderung: 19.500,00 €
     
  • Restaurierung der Kirchenfenster der Kirche in Wellerode
    Ev. Kirchengemeinde Wellerode
    Kirchenkreis Kaufungen
    Gesamtförderung: 36.100,00 €
2023-03-02 33517

Stiftung Kirchenerhaltungsfonds
Aktuelle Projektliste

(Foto: medio.tv/schauderna)

Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds beschließt jährlich aus den eingegangenen Anträgen, auf Vorschlag des Baudezernats sowie der Bauberatung im Landeskirchenamt, eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Die Kirchenkreise konnten bis einschließlich zur Projektliste 2019 in der Regel einen Vorschlag für die Projektliste des jeweiligen Jahres einreichen. Aufgrund der coronabedingten Aussetzung der Projektliste im Jahr 2020 und der Reduzierung der Kirchenkreise ab 1. Januar 2020, konnten für die Projektlisten 2021 und 2022 je Kirchenkreis zwei Vorschläge zur Aufnahme auf die Projektliste eingereicht werden. Die geänderte Vorschlagszahl hat der Stiftungsvorstand auch für die Projektliste 2023 fortgeschrieben.

Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2022 insgesamt fünf Baumaßnahmen auf die Projektliste 2022 aufgenommen und sie damit grundsätzlich als förderungswürdig angesehen. Förderschwerpunkt im Jahr 2022 waren „Maßnahmen der Innenrenovierung und der künstlerischen Gestaltung in denkmalgeschützten Kirchen“. Das Verfahren für die Projektliste 2023 hat mit einer Information an die Dekane und Dekaninnen begonnen. Bis Juni 2023 können Vorschläge von den Kirchenkreisen für die Projektliste 2023 übermittelt werden. Im Juli 2023 entscheidet der Stiftungsvorstand über die Projektliste 2023 mit dem Förderschwerpunkt "Maßnahmen der Innenrenovierung und der Orgelsanierung in denkmalgeschützten Kirchen".

Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Jedoch stehen den Kirchengemeinden nach der Aufnahme auf die Projektliste grundsätzlich zwei Förderwege offen:

Zum einen ist dadurch die Option gegeben, dass der Vorstand Einzelspenden für Kirchengebäude aus der Projektliste verdoppelt, die den Betrag von 2.556,46 € übersteigen. Neben Einzelspenden einer natürlichen Person werden auch Spenden von Fördervereinen (eingetragener oder nicht eingetragener Verein), BGB-Gesellschaften, Personenvereinigungen, o. Ä. anerkannt. Diesbezüglich empfiehlt der Stiftungsvorstand regelmäßig für die Dauer der Laufzeit der Projektliste und darüber hinaus einen nicht rechtsfähigen Förderverein oder Förderkreis zu gründen, ein eigenes Konto einzurichten und die Sammelaktionen vollständig über den gegründeten Förderverein oder Förderkreis abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.

Als zweiten Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.

Die Laufzeit der Projektliste 2022 und damit die Option auf Verdoppelung der Einzelspenden war auf den Zeitraum vom 13. Juli 2022 bis 26. Dezember 2022 begrenzt. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Laufzeit der Projektliste in der Regel im November endete, wollte der Stiftungsvorstand in 2022 erneut auch die Advents- und Weihnachtsfeiertage nutzen, um den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie mehr Aufmerksamkeit in diesen besonderen Zeiten zu ermöglichen.

Die vom Stiftungsvorstand am 13. Juli 2022 beschlossene Projektliste für das Jahr 2022 wurde im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und zudem wurden die betroffenen Kirchenkreise, Kirchenkreisämter und Kirchengemeinden über die Aufnahme auf die Projektliste durch den Vorstand informiert.

Schließlich fasste der Stiftungsvorstand am 23. Januar 2023 den Beschluss über die Förderung der Projektliste 2022. Der große Erfolg der Kirchengemeinden im Rahmen der Projektliste 2022 wurde mit allen Kirchengemeinden im Rahmen der sogenannten Übergabefeier am 28.02.2023 gewürdigt und gefeiert.

Folgende Kirchengemeinden der Projektliste 2022 der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds haben eine Förderung erhalten:

  • Innenrenovierung der Stadtkirche St. Michael in Schlüchtern
    Ev. Kirchengemeinde Schlüchtern
    Kirchenkreis Kinzigtal
    Gesamtförderung: 55.100,00 €
     
  • Sanierung des Turmuntergeschosses der Kirche in Laudenbach
    Ev. Kirchengemeinde Laudenbach
    Kirchenkreis Werra-Meißner
    Gesamtförderung: 31.500,00 €
     
  • Innensanierung der Kirche in Niedenstein (4. Bauabschnitt)
    Ev. Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf
    Kirchenkreis Schwalm-Eder
    Gesamtförderung: 85.000,00 €
     
  • Innenrenovierung der Kirche in Lenderscheid
    Ev. Kirchengemeinde Großropperhausen-Lenderscheid
    Kirchenkreis Schwalm-Eder
    Gesamtförderung: 19.500,00 €
     
  • Restaurierung der Kirchenfenster der Kirche in Wellerode
    Ev. Kirchengemeinde Wellerode
    Kirchenkreis Kaufungen
    Gesamtförderung: 36.100,00 €

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Einen Bericht über die Übergabefeier am 28.02.2023 finden Sie hier:

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Die in der Vergangenheit geförderten Projektlisten finden Sie hier: