Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds beschließt jährlich aus den eingegangenen Anträgen, auf Vorschlag des Baudezernats sowie der Bauberatung im Landeskirchenamt, eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Die Kirchenkreise konnten bis einschließlich zur Projektliste 2019 in der Regel einen Vorschlag für die Projektliste des jeweiligen Jahres einreichen. Aufgrund der coronabedingten Aussetzung der Projektliste im Jahr 2020 und der Reduzierung der Kirchenkreise ab 1. Januar 2020, konnten für die Projektlisten 2021 und 2022 je Kirchenkreis zwei Vorschläge zur Aufnahme auf die Projektliste eingereicht werden. Die geänderte Vorschlagszahl hat der Stiftungsvorstand auch für die Projektliste 2023 fortgeschrieben.
Das Verfahren für die Projektliste 2023 hat mit einer Information an die Dekane und Dekaninnen begonnen. Bis Juni 2023 konnten Vorschläge von den Kirchenkreisen für die Projektliste 2023 übermittelt werden. Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2023 insgesamt elf Baumaßnahmen auf die Projektliste 2023 aufgenommen und sie damit grundsätzlich als förderungswürdig angesehen. Förderschwerpunkt im Jahr 2023 sind „Maßnahmen der Innenrenovierung und der Orgelsanierung in denkmalgeschützten Kirchen“.
Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Jedoch stehen den Kirchengemeinden nach der Aufnahme auf die Projektliste grundsätzlich zwei Förderwege offen:
Zum einen ist dadurch die Option gegeben, dass der Vorstand Einzelspenden für Kirchengebäude aus der Projektliste verdoppelt, die den Betrag von 2.556,46 € übersteigen. Neben Einzelspenden einer natürlichen Person werden auch Spenden von Fördervereinen (eingetragener oder nicht eingetragener Verein), BGB-Gesellschaften, Personenvereinigungen, o. Ä. anerkannt. Diesbezüglich empfiehlt der Stiftungsvorstand regelmäßig für die Dauer der Laufzeit der Projektliste und darüber hinaus einen nicht rechtsfähigen Förderverein oder Förderkreis zu gründen, ein eigenes Konto einzurichten und die Sammelaktionen vollständig über den gegründeten Förderverein oder Förderkreis abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.
Als zweiten Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.
Die Laufzeit der Projektliste 2023 und damit die Option auf Verdoppelung der Einzelspenden wird auf den Zeitraum vom 18. Juli 2023 bis 26. Dezember 2023 begrenzt. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Laufzeit der Projektliste in der Regel im November endete, will der Stiftungsvorstand weiterhin erneut auch die Advents- und Weihnachtsfeiertage nutzen, um den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie mehr Aufmerksamkeit in diesen besonderen Zeiten zu ermöglichen.
Die vom Stiftungsvorstand am 18. Juli 2023 beschlossene Projektliste für das Jahr 2023 wird im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und zudem wurden die betroffenen Kirchenkreise, Kirchenkreisämter und Kirchengemeinden über die Aufnahme auf die Projektliste durch den Vorstand informiert.
Einen Beschluss über die Förderung der Projektliste 2023 fasst der Stiftungsvorstand in seiner Sitzung im Januar 2024, nachdem die Berichte über die Aktivitäten der Kirchengemeinden sowie die jeweilige Übersicht der eingeworbenen Spenden eingegangen sind.
Folgende Kirchengemeinden sind Teil der Projektliste 2023 der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds:
- Sanierung der Laurentiuskirche in Hain-Gründau
Ev. Kirchengemeinde Auf dem Berg
Kirchenkreis Kinzigtal
- Innenrenovierung der Kirche in Hertingshausen
Ev. Kirchengemeinde Hertingshausen
Kirchenkreis Kirchhain
- Orgelsanierung in der Kirche in Schwarzenborn
Ev. Kirchengemeinde Schönstadt
Kirchenkreis Kirchhain
- Innenrenovierung und Instandsetzung der Kirche in Hertingshausen
Ev. Kirchengemeinde Kirchbauna und Hertingshausen
Kirchenkreis Kaufungen
- Innensanierung der Kirche und Orgelrestaurierung in der Kirche in Goddelsheim
Ev. Kirchengemeinde Goddelsheim
Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
- Innenrenovierung und Orgelsanierung der Kirche in Niedergrenzebach
Ev. Kreuz-Kirchengemeinde Niedergrenzebach
Kirchenkreis Schwalm-Eder
- Innenraumsanierung der Kirche in Mörshausen
Ev. Kirchengemeinde Mörshausen
Kirchenkreis Schwalm-Eder
- Sanierung der Marienkirche in Hanau
Ev. Stadtkirchengemeinde Hanau
Kirchenkreis Hanau
- Restaurierung der Orgel in der Neustädter Kirche in Eschwege
Ev. Stadtkirchengemeinde Eschwege
Kirchenkreis Werra-Meißner
- Innensanierung der Kirche in Großenmoor
Ev. Kirchengemeinde Großenmoor
Kirchenkreis Fulda
- Innenrenovierung und Heizungsumstellung in der Kirche in Kirchditmold
Ev. Petrus-Kirchengemeinde Kassel
Stadtkirchenkreis Kassel
Stiftung Kirchenerhaltungsfonds
Aktuelle Projektliste

Der Vorstand der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds beschließt jährlich aus den eingegangenen Anträgen, auf Vorschlag des Baudezernats sowie der Bauberatung im Landeskirchenamt, eine Projektliste mit Einzelbaumaßnahmen der Kirchengemeinden. Die Kirchenkreise konnten bis einschließlich zur Projektliste 2019 in der Regel einen Vorschlag für die Projektliste des jeweiligen Jahres einreichen. Aufgrund der coronabedingten Aussetzung der Projektliste im Jahr 2020 und der Reduzierung der Kirchenkreise ab 1. Januar 2020, konnten für die Projektlisten 2021 und 2022 je Kirchenkreis zwei Vorschläge zur Aufnahme auf die Projektliste eingereicht werden. Die geänderte Vorschlagszahl hat der Stiftungsvorstand auch für die Projektliste 2023 fortgeschrieben.
Das Verfahren für die Projektliste 2023 hat mit einer Information an die Dekane und Dekaninnen begonnen. Bis Juni 2023 konnten Vorschläge von den Kirchenkreisen für die Projektliste 2023 übermittelt werden. Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2023 insgesamt elf Baumaßnahmen auf die Projektliste 2023 aufgenommen und sie damit grundsätzlich als förderungswürdig angesehen. Förderschwerpunkt im Jahr 2023 sind „Maßnahmen der Innenrenovierung und der Orgelsanierung in denkmalgeschützten Kirchen“.
Mit der Aufnahme der Einzelprojekte auf die Projektliste ist nicht automatisch eine Förderzusage seitens der Stiftung verbunden. Jedoch stehen den Kirchengemeinden nach der Aufnahme auf die Projektliste grundsätzlich zwei Förderwege offen:
Zum einen ist dadurch die Option gegeben, dass der Vorstand Einzelspenden für Kirchengebäude aus der Projektliste verdoppelt, die den Betrag von 2.556,46 € übersteigen. Neben Einzelspenden einer natürlichen Person werden auch Spenden von Fördervereinen (eingetragener oder nicht eingetragener Verein), BGB-Gesellschaften, Personenvereinigungen, o. Ä. anerkannt. Diesbezüglich empfiehlt der Stiftungsvorstand regelmäßig für die Dauer der Laufzeit der Projektliste und darüber hinaus einen nicht rechtsfähigen Förderverein oder Förderkreis zu gründen, ein eigenes Konto einzurichten und die Sammelaktionen vollständig über den gegründeten Förderverein oder Förderkreis abzuwickeln, um in den Genuss der Spendenverdoppelung zu kommen.
Als zweiten Förderweg stellt die Stiftung Kirchenerhaltungsfonds die Bewilligung weiterer Fördermittel in Aussicht, wenn sich die jeweilige Kirchengemeinde während der Laufzeit der Projektliste mit eigenen Anstrengungen und Aktivitäten durch ein hohes Maß an Eigenengagement auszeichnet.
Die Laufzeit der Projektliste 2023 und damit die Option auf Verdoppelung der Einzelspenden wird auf den Zeitraum vom 18. Juli 2023 bis 26. Dezember 2023 begrenzt. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Laufzeit der Projektliste in der Regel im November endete, will der Stiftungsvorstand weiterhin erneut auch die Advents- und Weihnachtsfeiertage nutzen, um den Kirchengemeinden mehr Aktivitäten sowie mehr Aufmerksamkeit in diesen besonderen Zeiten zu ermöglichen.
Die vom Stiftungsvorstand am 18. Juli 2023 beschlossene Projektliste für das Jahr 2023 wird im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und zudem wurden die betroffenen Kirchenkreise, Kirchenkreisämter und Kirchengemeinden über die Aufnahme auf die Projektliste durch den Vorstand informiert.
Einen Beschluss über die Förderung der Projektliste 2023 fasst der Stiftungsvorstand in seiner Sitzung im Januar 2024, nachdem die Berichte über die Aktivitäten der Kirchengemeinden sowie die jeweilige Übersicht der eingeworbenen Spenden eingegangen sind.
Folgende Kirchengemeinden sind Teil der Projektliste 2023 der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds:
- Sanierung der Laurentiuskirche in Hain-Gründau
Ev. Kirchengemeinde Auf dem Berg
Kirchenkreis Kinzigtal
- Innenrenovierung der Kirche in Hertingshausen
Ev. Kirchengemeinde Hertingshausen
Kirchenkreis Kirchhain
- Orgelsanierung in der Kirche in Schwarzenborn
Ev. Kirchengemeinde Schönstadt
Kirchenkreis Kirchhain
- Innenrenovierung und Instandsetzung der Kirche in Hertingshausen
Ev. Kirchengemeinde Kirchbauna und Hertingshausen
Kirchenkreis Kaufungen
- Innensanierung der Kirche und Orgelrestaurierung in der Kirche in Goddelsheim
Ev. Kirchengemeinde Goddelsheim
Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
- Innenrenovierung und Orgelsanierung der Kirche in Niedergrenzebach
Ev. Kreuz-Kirchengemeinde Niedergrenzebach
Kirchenkreis Schwalm-Eder
- Innenraumsanierung der Kirche in Mörshausen
Ev. Kirchengemeinde Mörshausen
Kirchenkreis Schwalm-Eder
- Sanierung der Marienkirche in Hanau
Ev. Stadtkirchengemeinde Hanau
Kirchenkreis Hanau
- Restaurierung der Orgel in der Neustädter Kirche in Eschwege
Ev. Stadtkirchengemeinde Eschwege
Kirchenkreis Werra-Meißner
- Innensanierung der Kirche in Großenmoor
Ev. Kirchengemeinde Großenmoor
Kirchenkreis Fulda
- Innenrenovierung und Heizungsumstellung in der Kirche in Kirchditmold
Ev. Petrus-Kirchengemeinde Kassel
Stadtkirchenkreis Kassel
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Die in der Vergangenheit geförderten Projektlisten finden Sie hier: