Aktuell: Broschüre „Psalmworte: Hoffen und Hoffnung - Zweifel und Verzweiflung“

 

Der Psalter ist wohl das biblische Buch, das in besonderer Weise dazu einzuladen vermag, miteinander über Enttäuschungen, Ermutigungen, Hoffnungen, Zweifel und Verzweiflung zu reden, die von Ihnen schon im Gefolge der Corona-Pandemie erlebt wurden – und die angesichts des brutalen Mordens und des unermesslichen Leidens in der Ukraine eine neue Dimension erreicht haben.

 

Damit das, was Hoffnung auszehrt oder sogar raubt, nicht die Oberhand gewinnt, und das, was Hoffnung schenkt, gestärkt wird, ist der gemeinsame Austausch über das Hoffen, die Enttäuschung und die Zweifel unerlässlich. Mit der Broschüre „Psalmworte: Hoffen und Hoffnung - Zweifel und Verzweiflung“ und ihrer Auswahl an Psalmworten möchte die Kirchenvorstandsarbeit Kirchenvorständen dazu einen Gesprächsimpuls geben. 

2022-04-07 35218


Broschüre „Psalmworte: Hoffen und Hoffnung - Zweifel und Verzweiflung“

Foto: Dr. Ralph Fischer

 

Der Psalter ist wohl das biblische Buch, das in besonderer Weise dazu einzuladen vermag, miteinander über Enttäuschungen, Ermutigungen, Hoffnungen, Zweifel und Verzweiflung zu reden, die von Ihnen schon im Gefolge der Corona-Pandemie erlebt wurden – und die angesichts des brutalen Mordens und des unermesslichen Leidens in der Ukraine eine neue Dimension erreicht haben.

 

Damit das, was Hoffnung auszehrt oder sogar raubt, nicht die Oberhand gewinnt, und das, was Hoffnung schenkt, gestärkt wird, ist der gemeinsame Austausch über das Hoffen, die Enttäuschung und die Zweifel unerlässlich. Mit der Broschüre „Psalmworte: Hoffen und Hoffnung - Zweifel und Verzweiflung“ und ihrer Auswahl an Psalmworten möchte die Kirchenvorstandsarbeit Kirchenvorständen dazu einen Gesprächsimpuls geben. 

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Aktuell: Wie Krisen überstehen? Mit denen, die am nächsten sind

Seit annähernd zwei Jahren leiten die Kirchenvorstände ihre Gemeinden in einer konfliktträchtigen Krisensituation. Und leider wird dieses vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und deren Folgen kurzfristig auch nicht anders werden. So drängt sich die Frage auf: „Wie können wir diese und kommende Krisen überstehen?“ Eine Antwort lautet: „Mit denen, die am nächsten sind.“

Für Kirchenvorstände ist es deshalb lohnend, sich mit der Frage zu befassen, wer ihnen räumlich und inhaltlich so nahe ist, dass daraus zum wechselseitigen Nutzen eine aktiv gesuchte und gepflegte Nachbarschaft entstehen kann. Mit dem Impulsreferat „Wie Krisen überstehen? Mit denen, die am nächsten sind.“ und der dazugehörenden Thesenpräsentation wird die Nachbarschaft mit ihrer Herkunft, ihren Möglichkeiten und Grenzen vor- und zur Diskussion gestellt.
2023-01-25 34382

Nachbarschaft - eine unterschätzte Option für Kirchengemeinden und Kooperationsräume
Wie Krisen überstehen? Mit denen, die am nächsten sind

Seit annähernd zwei Jahren leiten die Kirchenvorstände ihre Gemeinden in einer konfliktträchtigen Krisensituation. Und leider wird dieses vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und deren Folgen kurzfristig auch nicht anders werden. So drängt sich die Frage auf: „Wie können wir diese und kommende Krisen überstehen?“ Eine Antwort lautet: „Mit denen, die am nächsten sind.“

Für Kirchenvorstände ist es deshalb lohnend, sich mit der Frage zu befassen, wer ihnen räumlich und inhaltlich so nahe ist, dass daraus zum wechselseitigen Nutzen eine aktiv gesuchte und gepflegte Nachbarschaft entstehen kann. Mit dem Impulsreferat „Wie Krisen überstehen? Mit denen, die am nächsten sind.“ und der dazugehörenden Thesenpräsentation wird die Nachbarschaft mit ihrer Herkunft, ihren Möglichkeiten und Grenzen vor- und zur Diskussion gestellt.

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Aktuell: Zurück ins Scheinwerferlicht. Engagement ist mehr als zugucken

Das ehrenamtliche Engagement ist in der Corona-Krise auch in der Kirche nicht überall in gleicher Weise sichtbar geblieben, manches Engagement wurde von der Pandemie in den Hintergrund gedrängt. Welche Herausforderungen bringt dieses für die Kirche und ihre Gemeinden? Wie stellt sich die Situation des Ehrenamts derzeit überhaupt dar? Was gilt es für das ehrenamtliche Engagement in unserer Kirche zu bedenken und zu tun? Der Impuls und die Präsentation „Zurück ins Scheinwerferlicht. Engagement ist mehr als zugucken“ greifen diese Fragen auf und laden zur Diskussion darüber ein, wie das kirchliche Ehrenamt zu stärken ist. 

Namentlich gezeichnete Beiträge sind als Diskussionsanregungen verstanden und müssen nicht der Meinung des Landeskirchenamtes entsprechen!

2023-01-25 24090


Zurück ins Scheinwerferlicht. Engagement ist mehr als zugucken

Spotlight von: iStock.com/ktsimage

Das ehrenamtliche Engagement ist in der Corona-Krise auch in der Kirche nicht überall in gleicher Weise sichtbar geblieben, manches Engagement wurde von der Pandemie in den Hintergrund gedrängt. Welche Herausforderungen bringt dieses für die Kirche und ihre Gemeinden? Wie stellt sich die Situation des Ehrenamts derzeit überhaupt dar? Was gilt es für das ehrenamtliche Engagement in unserer Kirche zu bedenken und zu tun? Der Impuls und die Präsentation „Zurück ins Scheinwerferlicht. Engagement ist mehr als zugucken“ greifen diese Fragen auf und laden zur Diskussion darüber ein, wie das kirchliche Ehrenamt zu stärken ist. 

Namentlich gezeichnete Beiträge sind als Diskussionsanregungen verstanden und müssen nicht der Meinung des Landeskirchenamtes entsprechen!

Aktuell: Ein Blick auf ein Gemeindeleben mit Corona

Ankündigung „Lebbe geht weider" [1]– Gemeinde|Leben mit Corona

Die Corona-Pandemie fordert Gesellschaft, Politik und Kirche in einem Maß heraus, wie wir es bislang nicht gekannt haben. Die Auflagen und Einschränkungen, die zur Eindämmung von Corona unumgänglich sind, bringen tiefe Eingriffe in unser Leben mit sich. Und Corona wird Gesellschaft und Kirche dauerhaft verändern. Insbesondere denen, die in Kirche und Gemeinde Verantwortung tragen, bereitet dieses nicht geringe Sorgen. Vor diesem Hintergrund gibt der Beitrag „Lebbe geht weider – Gemeinde|Leben mit Corona“ jenseits von AHA-Regel und Inzidenz-Zahlen Informationen zu sozialen Aspekten der Pandemie, die für die kirchliche Arbeit bedeutsam sind.

Namentlich gezeichnete Beiträge sind als Diskussionsanregungen verstanden und müssen nicht der Meinung des Landeskirchenamtes entsprechen!

 

[1]Ausspruch von Dragoslav Stepanovic von 1992

 
2023-01-25 30815

Lebbe geht weider
Ein Blick auf ein Gemeindeleben mit Corona

Ankündigung „Lebbe geht weider" [1]– Gemeinde|Leben mit Corona

Die Corona-Pandemie fordert Gesellschaft, Politik und Kirche in einem Maß heraus, wie wir es bislang nicht gekannt haben. Die Auflagen und Einschränkungen, die zur Eindämmung von Corona unumgänglich sind, bringen tiefe Eingriffe in unser Leben mit sich. Und Corona wird Gesellschaft und Kirche dauerhaft verändern. Insbesondere denen, die in Kirche und Gemeinde Verantwortung tragen, bereitet dieses nicht geringe Sorgen. Vor diesem Hintergrund gibt der Beitrag „Lebbe geht weider – Gemeinde|Leben mit Corona“ jenseits von AHA-Regel und Inzidenz-Zahlen Informationen zu sozialen Aspekten der Pandemie, die für die kirchliche Arbeit bedeutsam sind.

Namentlich gezeichnete Beiträge sind als Diskussionsanregungen verstanden und müssen nicht der Meinung des Landeskirchenamtes entsprechen!

 

[1]Ausspruch von Dragoslav Stepanovic von 1992

 

file_download Lebbe geht weider

Ein Blick auf ein Gemeindeleben mit Corona

Aktuell: Kirchenvorstand und Gemeindeleitung in Corona-Zeiten

Kirchengemeinden stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen. Als Leitungsgremium der Kirchengemeinde trägt der Kirchenvorstand Verantwortung für Menschen und das kirchengemeindliche Leben und muss immer wieder Entscheidungen treffen. Nach wie vor gilt: Kirchenvorsteher*innen und Pfarrer*innen nehmen gemeinsam die Leitung der Kirchengemeinde wahr (Art. 35 GO).

Seit dem Lockdown geschieht die Arbeit der Kirchenvorstände überwiegend digital. Das ist ungewohnt. Doch kann auf diese Weise Gemeindeleitung auch unter Kontaktbeschränkungen verantwortlich wahrgenommen werden. Ob aber eine Kirchenvorstandssitzung in Form der gemeinsamen Anwesenheit in einem Raumstattfinden kann, richtet sich nach den örtlichen Bedingungen sowie den rechtlichen Vorgaben von Staat und Kirche.

 

Im Folgenden finden Sie kurze Hinweise und weiterführende Links für die Arbeit des Kirchenvorstands in Corona-Zeiten:

Wenn keine Kirchenvorstandssitzung nach Maßgabe der Grundordnung (GO) (Beschlussfähig ist der Kirchenvorstand wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend nach Art. 29 GO) stattfinden kann, wollen wir folgende Hinweise geben:

  • Es erfolgt eine erneute Einladung des Kirchenvorstands mit derselben Tagesordnung und Verweis auf Art. 29 GO, Abs. 5, dass der Kirchenvorstand in dieser Sitzung in jedem Fall beschlussfähig ist. In diesem Fall ist es jedoch zwingend, dass diese Einladung erst nach der stattgefundenen beschlussunfähigen Sitzung erfolgt (§ 11 Geschäftsordnung für die Kirchenvorstände).
  • Für Entscheidungsfälle, wie z.B. Kirchenöffnung, Mitarbeitende, Dienstreisen usw. gibt es landeskirchliche Handlungsempfehlungen, aktuell im Internet www.ekkw.de
  • Einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung werden von der bzw. dem mit der Geschäftsführung beauftragten Pfarrer*in entschieden und erledigt (§ 4 der Geschäftsordnung für die Kirchenvorstände). Gleiches gilt, wenn die Geschäftsführung durch die gewählte Vorsitzende bzw. den gewählten Vorsitzenden wahrgenommen wird (§ 5 der Geschäftsordnung für die Kirchenvorstände).
  • Ebenso ist die Geschäftsführung des Kirchenvorstands unmittelbare Dienstvorgesetzte für die von der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeitenden (nimmt die Dienstaufsicht wahr, trifft alltägliche Entscheidungen, erteilt Weisungen, klärt Fragen des Dienstverhältnisses).
  • Entscheidungen, die dem KV vorbehalten sind, können nachgeholt werden.
    In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass in dringenden Fällen eine Handlungspflicht besteht. Dieser ist nach § 4 Abs. 5 Geschäftsordnung durch den / die geschäftsführende/n Pfarrer*in Abstimmung mit der / dem Vorsitzenden nachzukommen. Die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen bedürfen einer nachholenden Bestätigung durch den Kirchenvorstand.

        Neu! Eine Kirchenvorstandssitzung kann per „Videokonferenz“ stattfinden.

  • Nach der „Vierten Anordnung zur Änderung der Geschäftsordnung für Kirchenvorstände“ vom 05. Mai 2020 sind Video-Sitzungen vollgültige Kirchenvorstandssitzungen, wenn der Kirchenvorstand einen Beschluss dazu gefasst hat. In den Kirchenvorstandssitzungen, die in Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, können daher auf der Grundlage des neuen § 13a der Geschäftsordnung Beschlüsse gefasst werden. Diese werden mit der Genehmigung des Protokolls wirksam. Es bedarf keiner weiteren Genehmigung in einer analogen Sitzung.
    An geheimen Abstimmungen können digital zugeschaltete Kirchenvorstandsmitglieder nicht teilnehmen; an Wahlen können sie nur teilnehmen, wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt und kein Wahlberechtigter widerspricht.
    Durchgeführt werden kann eine KV-Sitzung in der EKKW über „MS Teams in Office 365“, wenn mindestens ein Besitzer über einen E-Mail Account der EKKW verfügt (@ekkw.de). Jedes Pfarramt verfügt darüber.  Wir empfehlen daher, auch aus Gründen des Datenschutzes, die Einladung durch das Pfarramt. Hier kann jede/r sofort als Gast und ohne Anmeldung bei Microsoft, eingeladen werden und teilnehmen, die / der über eine E-Mailadresse verfügt.
    Mit diesem Konto bekommen Sie Zugang zu dem Programm MS Office 365 und Teams. Einführungen und Schulungen werden von der Landeskirche angeboten.
    Ab Herbst 2020 sollen alle KV-Mitglieder die Gelegenheit haben, sich ein „@ekkw.de“ Konto einzurichten. Wir schreiben Sie persönlich per E-Mail an. Ihr Pfarramt hat Ihre Adresse in einer Liste aufgenommen.
    Entsprechende Informationen, wie ein Kirchenvorstand einen Beschluss im Umlaufverfahren Brief, Fax oder E-Mail fassen kann, finden Sie unter den nebenstehenden Downloads.

Die aktuelle Situation eröffnet neue kreative Möglichkeiten, in Kirche und Gemeinde füreinander da zu sein – von der Nachbarschaftshilfe bis zur Nutzung der digitalen Wege. Auf verschiedenen Kanälen finden Sie dazu Anregungen und Austausch, z.B. hier:

https://www.facebook.com/ekkw.de/

www.ekkw.de

https://www.ekkw.de/aktuell/meldung/aktuell_30373.htm

 

Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir als Kirche in diesen Zeiten bei dem gebotenen sinnvollen persönlichen Abstand füreinander da sind und wir einen Raum zum Glauben und zum Einander Unterstützen bieten.

 

In Verbundenheit – auch im Gebet für Gesundheit, Frieden, Besonnenheit und Gottes Führung - mit herzlichem Gruß

 

Ihre

Diakon Dr. Ralph Fischer    Pfarrerin Ulrike Joachimi      Diakonin Esther Koch

2023-01-25 30752


Kirchenvorstand und Gemeindeleitung in Corona-Zeiten

Kirchengemeinden stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen. Als Leitungsgremium der Kirchengemeinde trägt der Kirchenvorstand Verantwortung für Menschen und das kirchengemeindliche Leben und muss immer wieder Entscheidungen treffen. Nach wie vor gilt: Kirchenvorsteher*innen und Pfarrer*innen nehmen gemeinsam die Leitung der Kirchengemeinde wahr (Art. 35 GO).

Seit dem Lockdown geschieht die Arbeit der Kirchenvorstände überwiegend digital. Das ist ungewohnt. Doch kann auf diese Weise Gemeindeleitung auch unter Kontaktbeschränkungen verantwortlich wahrgenommen werden. Ob aber eine Kirchenvorstandssitzung in Form der gemeinsamen Anwesenheit in einem Raumstattfinden kann, richtet sich nach den örtlichen Bedingungen sowie den rechtlichen Vorgaben von Staat und Kirche.

 

Im Folgenden finden Sie kurze Hinweise und weiterführende Links für die Arbeit des Kirchenvorstands in Corona-Zeiten:

Wenn keine Kirchenvorstandssitzung nach Maßgabe der Grundordnung (GO) (Beschlussfähig ist der Kirchenvorstand wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend nach Art. 29 GO) stattfinden kann, wollen wir folgende Hinweise geben:

  • Es erfolgt eine erneute Einladung des Kirchenvorstands mit derselben Tagesordnung und Verweis auf Art. 29 GO, Abs. 5, dass der Kirchenvorstand in dieser Sitzung in jedem Fall beschlussfähig ist. In diesem Fall ist es jedoch zwingend, dass diese Einladung erst nach der stattgefundenen beschlussunfähigen Sitzung erfolgt (§ 11 Geschäftsordnung für die Kirchenvorstände).
  • Für Entscheidungsfälle, wie z.B. Kirchenöffnung, Mitarbeitende, Dienstreisen usw. gibt es landeskirchliche Handlungsempfehlungen, aktuell im Internet www.ekkw.de
  • Einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung werden von der bzw. dem mit der Geschäftsführung beauftragten Pfarrer*in entschieden und erledigt (§ 4 der Geschäftsordnung für die Kirchenvorstände). Gleiches gilt, wenn die Geschäftsführung durch die gewählte Vorsitzende bzw. den gewählten Vorsitzenden wahrgenommen wird (§ 5 der Geschäftsordnung für die Kirchenvorstände).
  • Ebenso ist die Geschäftsführung des Kirchenvorstands unmittelbare Dienstvorgesetzte für die von der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeitenden (nimmt die Dienstaufsicht wahr, trifft alltägliche Entscheidungen, erteilt Weisungen, klärt Fragen des Dienstverhältnisses).
  • Entscheidungen, die dem KV vorbehalten sind, können nachgeholt werden.
    In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass in dringenden Fällen eine Handlungspflicht besteht. Dieser ist nach § 4 Abs. 5 Geschäftsordnung durch den / die geschäftsführende/n Pfarrer*in Abstimmung mit der / dem Vorsitzenden nachzukommen. Die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen bedürfen einer nachholenden Bestätigung durch den Kirchenvorstand.

        Neu! Eine Kirchenvorstandssitzung kann per „Videokonferenz“ stattfinden.

  • Nach der „Vierten Anordnung zur Änderung der Geschäftsordnung für Kirchenvorstände“ vom 05. Mai 2020 sind Video-Sitzungen vollgültige Kirchenvorstandssitzungen, wenn der Kirchenvorstand einen Beschluss dazu gefasst hat. In den Kirchenvorstandssitzungen, die in Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, können daher auf der Grundlage des neuen § 13a der Geschäftsordnung Beschlüsse gefasst werden. Diese werden mit der Genehmigung des Protokolls wirksam. Es bedarf keiner weiteren Genehmigung in einer analogen Sitzung.
    An geheimen Abstimmungen können digital zugeschaltete Kirchenvorstandsmitglieder nicht teilnehmen; an Wahlen können sie nur teilnehmen, wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt und kein Wahlberechtigter widerspricht.
    Durchgeführt werden kann eine KV-Sitzung in der EKKW über „MS Teams in Office 365“, wenn mindestens ein Besitzer über einen E-Mail Account der EKKW verfügt (@ekkw.de). Jedes Pfarramt verfügt darüber.  Wir empfehlen daher, auch aus Gründen des Datenschutzes, die Einladung durch das Pfarramt. Hier kann jede/r sofort als Gast und ohne Anmeldung bei Microsoft, eingeladen werden und teilnehmen, die / der über eine E-Mailadresse verfügt.
    Mit diesem Konto bekommen Sie Zugang zu dem Programm MS Office 365 und Teams. Einführungen und Schulungen werden von der Landeskirche angeboten.
    Ab Herbst 2020 sollen alle KV-Mitglieder die Gelegenheit haben, sich ein „@ekkw.de“ Konto einzurichten. Wir schreiben Sie persönlich per E-Mail an. Ihr Pfarramt hat Ihre Adresse in einer Liste aufgenommen.
    Entsprechende Informationen, wie ein Kirchenvorstand einen Beschluss im Umlaufverfahren Brief, Fax oder E-Mail fassen kann, finden Sie unter den nebenstehenden Downloads.

Die aktuelle Situation eröffnet neue kreative Möglichkeiten, in Kirche und Gemeinde füreinander da zu sein – von der Nachbarschaftshilfe bis zur Nutzung der digitalen Wege. Auf verschiedenen Kanälen finden Sie dazu Anregungen und Austausch, z.B. hier:

https://www.facebook.com/ekkw.de/

www.ekkw.de

https://www.ekkw.de/aktuell/meldung/aktuell_30373.htm

 

Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir als Kirche in diesen Zeiten bei dem gebotenen sinnvollen persönlichen Abstand füreinander da sind und wir einen Raum zum Glauben und zum Einander Unterstützen bieten.

 

In Verbundenheit – auch im Gebet für Gesundheit, Frieden, Besonnenheit und Gottes Führung - mit herzlichem Gruß

 

Ihre

Diakon Dr. Ralph Fischer    Pfarrerin Ulrike Joachimi      Diakonin Esther Koch

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