Anfänge des «Presbyteriums» in der Urgemeinde
Schon in der Frühzeit des Christentums wurde die Gemeinde durch ein gewähltes Gremium geleitet (Apostelgeschichte 6,5; 15,6; 21,18). Diese Gruppe von Männern, die man die «Ältesten», griechisch «Presbyter», nannte, gab der Gemeindeleitung ihren griechischen Namen «Presbyterium». So heißt der Kirchenvorstand in manchen Landeskirchen noch heute. Die Ältesten hatten das Recht, Prediger zu berufen (1. Timotheusbrief 4,14) und genossen höchste Autorität (1. Petrusbrief 5, 1-5). Allerdings verlor sich die Form der Gemeindeleitung durch ein «Presbyterium» im Laufe der Kirchengeschichte. Unter dem Einfluss des Apostels Paulus wurden die Ältesten schon im 1. Jahrhundert nicht mehr gewählt, sondern berufen. Und bald gab es für eine Gemeinde nur noch einen «Hirten» - aus dem Presbyterium wurde das Priesteramt.
Das «Priestertum aller Gläubigen» - Wiederentdeckt in der Reformationszeit
Erst in der Reformationszeit im 16. Jahrhundert wurde das «Priestertum aller Gläubigen» wieder entdeckt. Martin Luther widersprach der «Pfaffenkirche», so etwa in seiner Schrift «Dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen, Grund und Ursache in der Hl. Schrift» von 1523. Doch blieb dies zunächst ohne Folgen für die Verfassung der lutherischen Kirchengemeinden.
Zwar gab es in bestimmten reformatorischen Gemeinden bald Kirchenvorstände, etwa in der Kurpfalz, wo seit 1571 «Älteste» den Gemeinden vorstanden. Meistens setzte sich aber eine obrigkeitliche Kirchenverfassung durch: Der politische Machthaber war Oberhaupt der Kirche. Mit Hilfe des «Konsistoriums», eines Rates, der ihm unterstand, redete er bei allen Angelegenheiten der Gemeinden mit, bestimmte die Pfarrer und regelte ihre finanzielle Ausstattung.
Der «Kirchenvorstand»: Gemeindeleitung seit dem späten 19. Jahrhundert
Erst mit den politischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts kamen auch im Luthertum vermehrt «Presbyterien» und «Synoden» auf. Nach der Trennung von Kirche und Staat nach dem Ersten Weltkrieg 1918 und in den Auseinandersetzungen mit den «Deutschen Christen» im Dritten Reich begannen viele Kirchenvorstände, das Gemeindeleben in allen Belangen selbstbewusst zu gestalten - ähnlich den Ältesten der Urgemeinde. Das ist bis heute so geblieben.
Wussten Sie schon, dass der Kirchenvorstand in der Landgrafschaft «Hessen» erfunden wurde?
Die Einrichtung von Kirchenvorständen geht auf die Reformationszeit zurück. Nach Einführung der Reformation in Hessen unter Landgraf Philipp dem Großmütigen durch die Homberger Synode 1526 stand die Frage im Raum: Wie soll die evangelische Kirche aufgebaut sein? In der mittelalterlichen Kirche gab es den Papst, die Bischöfe und die Priester. Das Kirchenvolk hatte aber nichts zu sagen.
«Das müssen wir ändern», sagte der Straßburger Reformator Martin Bucer, der Landgraf Philipp bei der Umsetzung der Reformation in Hessen beriet. Bucer machte folgenden Vorschlag: «In den ersten christlichen Gemeinden des Neuen Testaments gibt es so genannte Älteste, die gemeinsam mit den Aposteln die Gemeinde geleitet haben. Dieses Amt der Kirchenältesten müssen wir in der evangelischen Kirche einführen.»
So wurde in der Ziegenhainer Zuchtordnung von 1539 festgelegt, dass jede Gemeinde in der Landgrafschaft Hessen aus ihrer Mitte geeignete Gemeindeglieder zu Ältesten wählen sollte, die «die verständigsten, bescheidensten und eifrigsten im Herrn und auch bei der Gemeinde die bestvertrautesten und wohlangesehensten sind».
Die Kirchenältesten haben die Aufgabe, gemeinsam mit dem Pfarrer die Gemeinde zu leiten und auf die rechte evangelische Lehre und ein christliches Leben in der Gemeinde zu achten - und genau dies tun die Kirchenvorstände bis heute. Der Kirchenvorstand ist ein Markenzeichen der evangelischen Kirche - und das aus gutem Grund.
In Kurhessen - Waldeck
Die politische Einverleibung Kurhessens in Preußen, mit der Errichtung eines Großkonsistoriums durch die Zusammenlegung der Konsistorien Kassel, Marburg und Hanau vollzog 1873 der preußische Kulturminister. 1924 bildete sich die Ev. Landeskirche in Hessen - Cassel. Waldeck kam unter dem Zwangsregime der NSDAP 1934 dazu, denn die kirchlichen und die politischen Grenzen des Gaus Kurhessen-Waldeck sollten übereinstimmen.
Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges wurde auf der Notsynode von Treysa ein neues Leitungsgesetz verabschiedet und die Landessynode als oberster Träger der landeskirchlichen Gewalt und letzte Entscheidungsinstanz in allen kirchlichen Fragen eingerichtet. Das heute gültige Kirchengesetz unserer Landeskirche wurde 1967 verabschiedet und 2009 erneuert.
Alle neuen gewählten und berufenen Kirchenvorsteher werden in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.
Kurze Geschichte des Kirchenvorstands
Anfänge des «Presbyteriums» in der Urgemeinde
Schon in der Frühzeit des Christentums wurde die Gemeinde durch ein gewähltes Gremium geleitet (Apostelgeschichte 6,5; 15,6; 21,18). Diese Gruppe von Männern, die man die «Ältesten», griechisch «Presbyter», nannte, gab der Gemeindeleitung ihren griechischen Namen «Presbyterium». So heißt der Kirchenvorstand in manchen Landeskirchen noch heute. Die Ältesten hatten das Recht, Prediger zu berufen (1. Timotheusbrief 4,14) und genossen höchste Autorität (1. Petrusbrief 5, 1-5). Allerdings verlor sich die Form der Gemeindeleitung durch ein «Presbyterium» im Laufe der Kirchengeschichte. Unter dem Einfluss des Apostels Paulus wurden die Ältesten schon im 1. Jahrhundert nicht mehr gewählt, sondern berufen. Und bald gab es für eine Gemeinde nur noch einen «Hirten» - aus dem Presbyterium wurde das Priesteramt.
Das «Priestertum aller Gläubigen» - Wiederentdeckt in der Reformationszeit
Erst in der Reformationszeit im 16. Jahrhundert wurde das «Priestertum aller Gläubigen» wieder entdeckt. Martin Luther widersprach der «Pfaffenkirche», so etwa in seiner Schrift «Dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen, Grund und Ursache in der Hl. Schrift» von 1523. Doch blieb dies zunächst ohne Folgen für die Verfassung der lutherischen Kirchengemeinden.
Zwar gab es in bestimmten reformatorischen Gemeinden bald Kirchenvorstände, etwa in der Kurpfalz, wo seit 1571 «Älteste» den Gemeinden vorstanden. Meistens setzte sich aber eine obrigkeitliche Kirchenverfassung durch: Der politische Machthaber war Oberhaupt der Kirche. Mit Hilfe des «Konsistoriums», eines Rates, der ihm unterstand, redete er bei allen Angelegenheiten der Gemeinden mit, bestimmte die Pfarrer und regelte ihre finanzielle Ausstattung.
Der «Kirchenvorstand»: Gemeindeleitung seit dem späten 19. Jahrhundert
Erst mit den politischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts kamen auch im Luthertum vermehrt «Presbyterien» und «Synoden» auf. Nach der Trennung von Kirche und Staat nach dem Ersten Weltkrieg 1918 und in den Auseinandersetzungen mit den «Deutschen Christen» im Dritten Reich begannen viele Kirchenvorstände, das Gemeindeleben in allen Belangen selbstbewusst zu gestalten - ähnlich den Ältesten der Urgemeinde. Das ist bis heute so geblieben.
Wussten Sie schon, dass der Kirchenvorstand in der Landgrafschaft «Hessen» erfunden wurde?
Die Einrichtung von Kirchenvorständen geht auf die Reformationszeit zurück. Nach Einführung der Reformation in Hessen unter Landgraf Philipp dem Großmütigen durch die Homberger Synode 1526 stand die Frage im Raum: Wie soll die evangelische Kirche aufgebaut sein? In der mittelalterlichen Kirche gab es den Papst, die Bischöfe und die Priester. Das Kirchenvolk hatte aber nichts zu sagen.
«Das müssen wir ändern», sagte der Straßburger Reformator Martin Bucer, der Landgraf Philipp bei der Umsetzung der Reformation in Hessen beriet. Bucer machte folgenden Vorschlag: «In den ersten christlichen Gemeinden des Neuen Testaments gibt es so genannte Älteste, die gemeinsam mit den Aposteln die Gemeinde geleitet haben. Dieses Amt der Kirchenältesten müssen wir in der evangelischen Kirche einführen.»
So wurde in der Ziegenhainer Zuchtordnung von 1539 festgelegt, dass jede Gemeinde in der Landgrafschaft Hessen aus ihrer Mitte geeignete Gemeindeglieder zu Ältesten wählen sollte, die «die verständigsten, bescheidensten und eifrigsten im Herrn und auch bei der Gemeinde die bestvertrautesten und wohlangesehensten sind».
Die Kirchenältesten haben die Aufgabe, gemeinsam mit dem Pfarrer die Gemeinde zu leiten und auf die rechte evangelische Lehre und ein christliches Leben in der Gemeinde zu achten - und genau dies tun die Kirchenvorstände bis heute. Der Kirchenvorstand ist ein Markenzeichen der evangelischen Kirche - und das aus gutem Grund.
In Kurhessen - Waldeck
Die politische Einverleibung Kurhessens in Preußen, mit der Errichtung eines Großkonsistoriums durch die Zusammenlegung der Konsistorien Kassel, Marburg und Hanau vollzog 1873 der preußische Kulturminister. 1924 bildete sich die Ev. Landeskirche in Hessen - Cassel. Waldeck kam unter dem Zwangsregime der NSDAP 1934 dazu, denn die kirchlichen und die politischen Grenzen des Gaus Kurhessen-Waldeck sollten übereinstimmen.
Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges wurde auf der Notsynode von Treysa ein neues Leitungsgesetz verabschiedet und die Landessynode als oberster Träger der landeskirchlichen Gewalt und letzte Entscheidungsinstanz in allen kirchlichen Fragen eingerichtet. Das heute gültige Kirchengesetz unserer Landeskirche wurde 1967 verabschiedet und 2009 erneuert.
Alle neuen gewählten und berufenen Kirchenvorsteher werden in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.