Leitungsaufgaben: Leitungsaufgaben des Kirchenvorstandes

Kirchenvorstand - Was ist das?

Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher leiten in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde. (Grundordnung, Artikel 35)

Der Kirchenvorstand

  • verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes,
  • berät die Konzeption von Kinder- und Jugendarbeit,
  • kümmert sich um Kranke, Arme und Alte,
  • achtet auf die Tradition der Sonn- und Feiertage,
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und entscheidet über deren Nutzung,
  • gestaltet den kirchlichen Haushalt,
  • vertritt die Gemeinde in der Öffentlichkeit,
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit,
  • fördert die ökumenischen Beziehungen der Gemeinde.
    (Grundordnung, Artikel 36-37)

Pfarrerinnen und Pfarrer sind durch ihr Amt Mitglieder des Kirchenvorstands. (Grundordnung, Artikel 14)

Sofern der Kirchenvorstand kein gewähltes oder berufenes Mitglied zum Vorsitzenden wählt, führt der Pfarrer bzw. die Pfarrerin den Vorsitz. Hat ein gewähltes oder berufenes Mitglied den Vorsitz inne, obliegt dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin in der Regel die Geschäftsführung. (Grundordnung, Artikel 28)

Menschen haben unterschiedliche Interessen und Gaben. Nicht alle Kirchenvorstandsmitglieder werden sich in allen Aufgabenfeldern eines Kirchenvorstands gleichermaßen engagieren wollen oder können.

Umso wichtiger ist die Bereitschaft zum geschwisterlichen Umgang miteinander und die Orientierung an der Frohen Botschaft Jesu sein Evangelium in dieser Welt zu bezeugen.

Geistliche Leitung - Es sind verschiedene Gaben, aber es ist ein Geist!

Neben aller Verwaltung in der Gemeinde, leiten wir auch geistlich!
Geistliche Leitung meint nicht die Leitung durch Geistliche, sondern durch die Gemeinschaft der Heiligen, durch die vom Geist Gottes eingesetzte Leitung! Alle gewählten und berufenen Mitglieder des Kirchenvorstands sind Geistliche, denn ihr Amt ist ihnen zugetraut. Wer getauft ist, sagt Luther, ist sogleich zum Priester, Bischof, oder Papst geweiht.

Im Alten Testament lesen wir: Der Geist Gottes ist der Lebenshauch, er macht lebendig, was erstarrt ist, er ist in Bewegung. Deshalb sind wir gerufen den Lebenshauch Gottes weiterzugeben und weiterzuerzählen. Die göttliche Kraft des Geistes lässt sich nicht fassen, aber sie kann für uns erfahrbar werden.

Alle Kirchenvorstandsarbeit ist auf Gott hin ausgerichtet. Christus selbst leitet seine Kirche. Kirchenvorsteher/innen leiten die Gemeinde in seinem Namen!

Diese geistliche Arbeit:

  • lässt sich biblisch inspirieren
  • lässt Ziele zu Gebetsanliegen werden
  • fördert die Achtung für sich persönlich und Andere
  • und sorgt für einen geschwisterlichen Umgang

Zusammenarbeit zwischen Kirchenvorstandsvorsitz, Stellvertretung und Geschäftsführung

Eine gute Gemeindeleitung pflegt in der Spitze regelmäßigen Austausch und die Vorbereitungen von Sitzungen. Dies bedeutet eine Vorbereitungstreffen für die nächste KV-Sitzung ca. eine Woche vorher.

In den KV-Sitzungen kann man sich auch zeitweise gegenseitig entlasten durch Trennung von Moderation und das Einbringen von Fakten und Berichten.

In der Regel kommt ein KV zu einer ordentlichen Sitzung einmal im Monat zusammen. Die Einladung mit einer Tagesordnung sollte schriftlich spätestens drei Tagen vorher erfolgen.

Weiteres = siehe Sitzungen

2011-08-04 5950


Leitungsaufgaben des Kirchenvorstandes

Aufgaben

Kirchenvorstand - Was ist das?

Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher leiten in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde. (Grundordnung, Artikel 35)

Der Kirchenvorstand

  • verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes,
  • berät die Konzeption von Kinder- und Jugendarbeit,
  • kümmert sich um Kranke, Arme und Alte,
  • achtet auf die Tradition der Sonn- und Feiertage,
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und entscheidet über deren Nutzung,
  • gestaltet den kirchlichen Haushalt,
  • vertritt die Gemeinde in der Öffentlichkeit,
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit,
  • fördert die ökumenischen Beziehungen der Gemeinde.
    (Grundordnung, Artikel 36-37)

Pfarrerinnen und Pfarrer sind durch ihr Amt Mitglieder des Kirchenvorstands. (Grundordnung, Artikel 14)

Sofern der Kirchenvorstand kein gewähltes oder berufenes Mitglied zum Vorsitzenden wählt, führt der Pfarrer bzw. die Pfarrerin den Vorsitz. Hat ein gewähltes oder berufenes Mitglied den Vorsitz inne, obliegt dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin in der Regel die Geschäftsführung. (Grundordnung, Artikel 28)

Menschen haben unterschiedliche Interessen und Gaben. Nicht alle Kirchenvorstandsmitglieder werden sich in allen Aufgabenfeldern eines Kirchenvorstands gleichermaßen engagieren wollen oder können.

Umso wichtiger ist die Bereitschaft zum geschwisterlichen Umgang miteinander und die Orientierung an der Frohen Botschaft Jesu sein Evangelium in dieser Welt zu bezeugen.

Geistliche Leitung - Es sind verschiedene Gaben, aber es ist ein Geist!

Neben aller Verwaltung in der Gemeinde, leiten wir auch geistlich!
Geistliche Leitung meint nicht die Leitung durch Geistliche, sondern durch die Gemeinschaft der Heiligen, durch die vom Geist Gottes eingesetzte Leitung! Alle gewählten und berufenen Mitglieder des Kirchenvorstands sind Geistliche, denn ihr Amt ist ihnen zugetraut. Wer getauft ist, sagt Luther, ist sogleich zum Priester, Bischof, oder Papst geweiht.

Im Alten Testament lesen wir: Der Geist Gottes ist der Lebenshauch, er macht lebendig, was erstarrt ist, er ist in Bewegung. Deshalb sind wir gerufen den Lebenshauch Gottes weiterzugeben und weiterzuerzählen. Die göttliche Kraft des Geistes lässt sich nicht fassen, aber sie kann für uns erfahrbar werden.

Alle Kirchenvorstandsarbeit ist auf Gott hin ausgerichtet. Christus selbst leitet seine Kirche. Kirchenvorsteher/innen leiten die Gemeinde in seinem Namen!

Diese geistliche Arbeit:

  • lässt sich biblisch inspirieren
  • lässt Ziele zu Gebetsanliegen werden
  • fördert die Achtung für sich persönlich und Andere
  • und sorgt für einen geschwisterlichen Umgang

Zusammenarbeit zwischen Kirchenvorstandsvorsitz, Stellvertretung und Geschäftsführung

Eine gute Gemeindeleitung pflegt in der Spitze regelmäßigen Austausch und die Vorbereitungen von Sitzungen. Dies bedeutet eine Vorbereitungstreffen für die nächste KV-Sitzung ca. eine Woche vorher.

In den KV-Sitzungen kann man sich auch zeitweise gegenseitig entlasten durch Trennung von Moderation und das Einbringen von Fakten und Berichten.

In der Regel kommt ein KV zu einer ordentlichen Sitzung einmal im Monat zusammen. Die Einladung mit einer Tagesordnung sollte schriftlich spätestens drei Tagen vorher erfolgen.

Weiteres = siehe Sitzungen