Kollekten: Die Kollekten

Zum 1.1.2024 gilt in der gesamten Landeskirche in Kurhessen-Waldeck eine neue Kollektenordnung.
 

Veränderungen der Kollektenordnung

100% - Kollekten                                   zwei Kollektenarten: Wahlpflichtkollekte oder freie Kollekte

Empfänger und Zwecke benennbar      Empfehlungen durch Musterkollektenpläne, Übersicht der                                                                                          Kollektenempfänger, Abkündigungstexte

Entwicklung digitaler Systeme              Einführung eines digitalen Kollektenbuchs und                                                                                                            Verstärkung digitaler Spendensysteme via twingle

 

Zur Umsetzung der überarbeiteten Ordnung
1. Der Kirchenvorstand beschließt einen Kollektenplan, der aus einer vorgegebenen Mindestzahl an 
Wahlpfichtkollekten bestehen muss. In der Mindestanzahl (1/5 aller Gottesdienste mit Wahlpfichtkollekte, inkl. EKD) müssen die Kollekten, die landeskirchliche Einrichtungen unterstützen, im Kollektenplan enthalten sein. Diese sind im Musterkollektenplan gekennzeichnet.
2. Zur Erleichterung kann unser Musterkollektenplan genutzt werden. Dieser geht bewusst über die 
Mindestzahl hinaus. Zu diesem Plan passend stellen wir wieder Abkündigungstexte zur Verfügung. 
Der Kirchenvorstand entscheidet des Weiteren über die freien Kollekten. Jede Kollekte ist eine 
100% Kollekte. 

Weitere Informationen unter Neuerungen 2024.

2024-01-16 31471

Für die eigene Gemeinde geben und dabei an andere denken
Die Kollekten

(Grafik. Kollektenwesen)

Zum 1.1.2024 gilt in der gesamten Landeskirche in Kurhessen-Waldeck eine neue Kollektenordnung.
 

Veränderungen der Kollektenordnung

100% - Kollekten                                   zwei Kollektenarten: Wahlpflichtkollekte oder freie Kollekte

Empfänger und Zwecke benennbar      Empfehlungen durch Musterkollektenpläne, Übersicht der                                                                                          Kollektenempfänger, Abkündigungstexte

Entwicklung digitaler Systeme              Einführung eines digitalen Kollektenbuchs und                                                                                                            Verstärkung digitaler Spendensysteme via twingle

 

Zur Umsetzung der überarbeiteten Ordnung
1. Der Kirchenvorstand beschließt einen Kollektenplan, der aus einer vorgegebenen Mindestzahl an 
Wahlpfichtkollekten bestehen muss. In der Mindestanzahl (1/5 aller Gottesdienste mit Wahlpfichtkollekte, inkl. EKD) müssen die Kollekten, die landeskirchliche Einrichtungen unterstützen, im Kollektenplan enthalten sein. Diese sind im Musterkollektenplan gekennzeichnet.
2. Zur Erleichterung kann unser Musterkollektenplan genutzt werden. Dieser geht bewusst über die 
Mindestzahl hinaus. Zu diesem Plan passend stellen wir wieder Abkündigungstexte zur Verfügung. 
Der Kirchenvorstand entscheidet des Weiteren über die freien Kollekten. Jede Kollekte ist eine 
100% Kollekte. 

Weitere Informationen unter Neuerungen 2024.

info_outline Navigationshinweis:

Weitere Rubriken dieses Bereichs erreichen Sie über den Pfeil oben neben dem Reiter in der Hauptnavigation.

info_outline Hinweis:

Einen Antrag auf Aufnahme in den landeskirchlichen Kollektenfonds der EKKW für die Jahre 2026/2027 können Sie im Juni 2025 stellen.