Zum 1.1.2021 wird in der gesamten Landeskirche in Kurhessen-Waldeck eine neue Kollektenordnung gelten. Dabei wird einzelne Kirchengemeinde mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben. In jedem Gottesdienst wird ebenso deutlich werden, dass es für uns wesentlich ist, an andere zu denken. So ist das im Bekenntnis, das alle Christinnen und Christen verbindet. So ist es in den so genannten Abkündigungen, bei denen wir an die Getauften, Getrauten und Verstorbenen gedenken. In der Fürbitte denken wir an die eigene Gemeinde, an die Nächsten und bitten für die Welt. Schließlich also auch in der Kollekte.
An 55 von 65 möglichen Sonn- und Feiertagen entscheidet der Kirchenvorstand. Der Klingelbeutel und die Kollekteneinnahmen werden in einen Topf der Kirchengemeinde gesammelt. Davon verteilt die Kirchengemeinde 85% an Projekte ihrer Wahl bzw. in Projekte der eigenen Gemeinde. Mit der Wahl nimmt jede Kirchengemeinde Anteil an dem, was auf Ebene der Region und des Kirchenkreises geleistet wird. Und sie denkt auch an den eigenen Kirchturm. Je nachdem, was sie macht und wie es gewirkt hat, wird sie dies in den Gottesdiensten bekanntgeben. Mit 15% aus diesem Topf und letztlich mit jedem Gottesdienst denkt die Kirchengemeinde an andere. So werden aus jeder Kirchengemeinde auf dem Weg über die Landeskirche Projekte unterstützt, die in der Landeskirche und auch weltweit diakonisch handeln: von der Telefonseelsorge bis zur Bibelgesellschaft. Die Bildungsarbeit unserer Landeskirche bekommt Mittel für Kindertagestätten und Familienzentren. Die Kirchengemeinde ermöglicht damit kirchenmusikalische Projekte in der Region, sie unterstützt die Ehrenamtsarbeit im Hospiz und der Arbeit mit Demenzkranken. Das alles sind Beispiele, in denen die Geste der Kollekte beides ermöglicht: Mit jedem Euro geben wir in die eigene Gemeinde und denken dabei zugleich an andere.
Auf diesen Seiten finden Sie mehr Informationen zu den einzelnen Kollektenempfängern:
- zu den Pflichtkollekten
- zu den Kollektenempfehlungen
- Online Spenden:
Ukraine-Spendenaufruf: Aktuell | Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck (ekkw.de)
Spenden für Pflichtkollekten: Pflichtkollekten 2022/2023 | Spende für Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (twingle.de)
Für die eigene Gemeinde geben und dabei an andere denken
Die Kollekten

Zum 1.1.2021 wird in der gesamten Landeskirche in Kurhessen-Waldeck eine neue Kollektenordnung gelten. Dabei wird einzelne Kirchengemeinde mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben. In jedem Gottesdienst wird ebenso deutlich werden, dass es für uns wesentlich ist, an andere zu denken. So ist das im Bekenntnis, das alle Christinnen und Christen verbindet. So ist es in den so genannten Abkündigungen, bei denen wir an die Getauften, Getrauten und Verstorbenen gedenken. In der Fürbitte denken wir an die eigene Gemeinde, an die Nächsten und bitten für die Welt. Schließlich also auch in der Kollekte.
An 55 von 65 möglichen Sonn- und Feiertagen entscheidet der Kirchenvorstand. Der Klingelbeutel und die Kollekteneinnahmen werden in einen Topf der Kirchengemeinde gesammelt. Davon verteilt die Kirchengemeinde 85% an Projekte ihrer Wahl bzw. in Projekte der eigenen Gemeinde. Mit der Wahl nimmt jede Kirchengemeinde Anteil an dem, was auf Ebene der Region und des Kirchenkreises geleistet wird. Und sie denkt auch an den eigenen Kirchturm. Je nachdem, was sie macht und wie es gewirkt hat, wird sie dies in den Gottesdiensten bekanntgeben. Mit 15% aus diesem Topf und letztlich mit jedem Gottesdienst denkt die Kirchengemeinde an andere. So werden aus jeder Kirchengemeinde auf dem Weg über die Landeskirche Projekte unterstützt, die in der Landeskirche und auch weltweit diakonisch handeln: von der Telefonseelsorge bis zur Bibelgesellschaft. Die Bildungsarbeit unserer Landeskirche bekommt Mittel für Kindertagestätten und Familienzentren. Die Kirchengemeinde ermöglicht damit kirchenmusikalische Projekte in der Region, sie unterstützt die Ehrenamtsarbeit im Hospiz und der Arbeit mit Demenzkranken. Das alles sind Beispiele, in denen die Geste der Kollekte beides ermöglicht: Mit jedem Euro geben wir in die eigene Gemeinde und denken dabei zugleich an andere.
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Einen Antrag auf Aufnahme in den landeskirchlichen Kollektenfonds der EKKW für die Jahre 2026/2027 können Sie im Juni 2025 stellen.
- Landeskirchenamt
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- kollektenwesen@ekkw.de
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