Zum 1.1.2024 gilt in der gesamten Landeskirche in Kurhessen-Waldeck eine neue Kollektenordnung.
Veränderungen der Kollektenordnung
100% - Kollekten zwei Kollektenarten: Wahlpflichtkollekte oder freie Kollekte
Empfänger und Zwecke benennbar Empfehlungen durch Musterkollektenpläne, Übersicht der Kollektenempfänger, Abkündigungstexte
Entwicklung digitaler Systeme Einführung eines digitalen Kollektenbuchs und Verstärkung digitaler Spendensysteme via twingle
Zur Umsetzung der überarbeiteten Ordnung
1. Der Kirchenvorstand beschließt einen Kollektenplan, der aus einer vorgegebenen Mindestzahl an
Wahlpfichtkollekten bestehen muss. In der Mindestanzahl (1/5 aller Gottesdienste mit Wahlpfichtkollekte, inkl. EKD) müssen die Kollekten, die landeskirchliche Einrichtungen unterstützen, im Kollektenplan enthalten sein. Diese sind im Musterkollektenplan gekennzeichnet.
2. Zur Erleichterung kann unser Musterkollektenplan genutzt werden. Dieser geht bewusst über die
Mindestzahl hinaus. Zu diesem Plan passend stellen wir wieder Abkündigungstexte zur Verfügung.
Der Kirchenvorstand entscheidet des Weiteren über die freien Kollekten. Jede Kollekte ist eine
100% Kollekte.
Für die eigene Gemeinde geben und dabei an andere denken
Die Kollekten
Zum 1.1.2024 gilt in der gesamten Landeskirche in Kurhessen-Waldeck eine neue Kollektenordnung.
Veränderungen der Kollektenordnung
100% - Kollekten zwei Kollektenarten: Wahlpflichtkollekte oder freie Kollekte
Empfänger und Zwecke benennbar Empfehlungen durch Musterkollektenpläne, Übersicht der Kollektenempfänger, Abkündigungstexte
Entwicklung digitaler Systeme Einführung eines digitalen Kollektenbuchs und Verstärkung digitaler Spendensysteme via twingle
Zur Umsetzung der überarbeiteten Ordnung
1. Der Kirchenvorstand beschließt einen Kollektenplan, der aus einer vorgegebenen Mindestzahl an
Wahlpfichtkollekten bestehen muss. In der Mindestanzahl (1/5 aller Gottesdienste mit Wahlpfichtkollekte, inkl. EKD) müssen die Kollekten, die landeskirchliche Einrichtungen unterstützen, im Kollektenplan enthalten sein. Diese sind im Musterkollektenplan gekennzeichnet.
2. Zur Erleichterung kann unser Musterkollektenplan genutzt werden. Dieser geht bewusst über die
Mindestzahl hinaus. Zu diesem Plan passend stellen wir wieder Abkündigungstexte zur Verfügung.
Der Kirchenvorstand entscheidet des Weiteren über die freien Kollekten. Jede Kollekte ist eine
100% Kollekte.
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info_outline Hinweis:
Einen Antrag auf Aufnahme in den landeskirchlichen Kollektenfonds der EKKW für die Jahre 2026/2027 können Sie im Juni 2025 stellen.
- Landeskirchenamt
- TEAM Kollektenwesen
- kollektenwesen@ekkw.de
- Internetseite