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Das Amt für Revision in der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck ist eine unabhängige Prüfungs- und Beratungsinstanz für alle Körperschaften innerhalb der Landeskirche. Seit dem 01.01.2022 bietet es , fokussiert auf den Bereich von Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen, auch Jahresabschlussprüfungen über die verfasste Kirche hinaus an.
Das Amt für Revision prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Vermögensverwaltung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und ihrer rechtlich unselbständigen Einrichtungen sowie ihrer Sondervermögen, der Kirchenkreise, Kirchengemeinden und kirchlichen Verbände. Diese kirchlichen Körperschaften sind verpflichtet, die Prüfungen durch das Amt für Revision durchführen zu lassen.
Das Amt für Revision prüft außerdem die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Vermögensverwaltung der rechtlich selbständigen kirchlichen Stiftungen, soweit dies in deren Verfassung vorgesehen ist.
Es kann andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, Vereine, Stiftungen oder kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Handelsgesetzbuch prüfen.
Weitere Informationen zum Amt für Revision erreichen Sie über den pinken Pfeil rechts oben neben dem Reiter in der Hauptnavigation.
Rechnungsprüfung
Amt für Revision - die Prüfungs- und Beratungseinrichtung in der EKKW

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Das Amt für Revision in der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck ist eine unabhängige Prüfungs- und Beratungsinstanz für alle Körperschaften innerhalb der Landeskirche. Seit dem 01.01.2022 bietet es , fokussiert auf den Bereich von Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen, auch Jahresabschlussprüfungen über die verfasste Kirche hinaus an.
Das Amt für Revision prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Vermögensverwaltung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und ihrer rechtlich unselbständigen Einrichtungen sowie ihrer Sondervermögen, der Kirchenkreise, Kirchengemeinden und kirchlichen Verbände. Diese kirchlichen Körperschaften sind verpflichtet, die Prüfungen durch das Amt für Revision durchführen zu lassen.
Das Amt für Revision prüft außerdem die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Vermögensverwaltung der rechtlich selbständigen kirchlichen Stiftungen, soweit dies in deren Verfassung vorgesehen ist.
Es kann andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, Vereine, Stiftungen oder kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Handelsgesetzbuch prüfen.
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- Jörn Kring, Kirchenverwaltungsdirektor
- Leitung
- (0561) 9378 290
- (0561) 9378 457
- afr@ekkw.de
- Büro im Haus der Kirche:
4. OG, Zimmer 431
arrow_forward Landeskirchenamt:
Dieser Service wird verantwortet vom Amt für Revision im Landeskirchenamt in Kassel: