Freitag, 27. April 2018

Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) eine Änderung ihres Traugesetzes verabschiedet. Diese Änderung folgt auf die im Oktober 2017 in Kraft getretene staatliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Trauung.
Als Grundvoraussetzung für einen «kirchlichen Segnungsgottesdienst anlässlich einer Eheschließung» gilt weiterhin eine staatliche Eheschließung. Bereits im Jahr 2011 hatte die Landessynode Paaren, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eröffnet, in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet zu werden, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. Dazu war von der Liturgischen Kammer eine Handreichung «Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft» erarbeitet worden, die auch bei der Trauung weiterhin herangezogen werden soll.
Für Pfarrerinnen und Pfarrer, die die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares aus Gewissengründen ablehnen, ist in das Traugesetz ein sogenannter «Gewissensvorbehalt» eingefügt worden, der die Pfarrerin oder den Pfarrer jedoch verpflichtet, in diesem Fall eine sogenannte «Dimissoriale» auszustellen, mit der die Trauung von einem anderen Pfarrer oder einer anderen Pfarrerin vorgenommen werden kann. (27.04.2018)
Traugesetz gilt in Kurhessen-Waldeck künftig auch für gleichgeschlechtliche Paare
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) eine Änderung ihres Traugesetzes verabschiedet. Diese Änderung folgt auf die im Oktober 2017 in Kraft getretene staatliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Trauung.
Als Grundvoraussetzung für einen «kirchlichen Segnungsgottesdienst anlässlich einer Eheschließung» gilt weiterhin eine staatliche Eheschließung. Bereits im Jahr 2011 hatte die Landessynode Paaren, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eröffnet, in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet zu werden, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. Dazu war von der Liturgischen Kammer eine Handreichung «Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft» erarbeitet worden, die auch bei der Trauung weiterhin herangezogen werden soll.
Für Pfarrerinnen und Pfarrer, die die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares aus Gewissengründen ablehnen, ist in das Traugesetz ein sogenannter «Gewissensvorbehalt» eingefügt worden, der die Pfarrerin oder den Pfarrer jedoch verpflichtet, in diesem Fall eine sogenannte «Dimissoriale» auszustellen, mit der die Trauung von einem anderen Pfarrer oder einer anderen Pfarrerin vorgenommen werden kann. (27.04.2018)
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Bischof Prof. Dr. Martin Hein im Interview zur Neuordnung der Sprengel der Landeskirche und zur Ehe gleichgeschlechtlich orientierter Menschen:
Hofgeismar (medio). Die vier Sprengel Kassel, Waldeck-Marburg, Hersfeld und Hanau werden neu geordnet. Dies hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am Freitag (27.4.) beschlossen. Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass es künftig drei Sprengel geben wird: Kassel, Marburg und Hanau-Hersfeld. Dabei wird der neue Sprengel Marburg zusätzlich zu den bisherigen Kirchenkreisen Eder, Kirchhain, Marburg und Twiste-Eisenberg noch die Kirchenkreise Fritzlar-Homberg, Melsungen und Ziegenhain des alten Sprengels Hersfeld umfassen; der neue Sprengel Hanau-Hersfeld wird hingegen aus den Kirchenkreisen des ehemaligen Sprengels Hanau (Fulda, Gelnhausen, Hanau, Schlüchtern) sowie den Kirchenkreisen Hersfeld, Rotenburg und Schmalkalden bestehen, teilte di ePressestelle der Landeskirche mit. Der Sprengel Kassel bleibe unverändert.
Mit der Entschließung ist nun das Gesetzgebungsverfahren über die Neuordnung der Sprengel zu einem Abschluss gekommen, nachdem in der Herbsttagung 2017 die Beratungen in der zweiten Lesung unterbrochen worden waren. Entgegen der ursprünglich eingebrachten Gesetzesvorlage tritt nun das Gesetz bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft. Durch die zügige Umsetzung der Sprengelneuorganisation und durch die damit verbundenen Einspareffekte setze die Synode ein Zeichen, so der Synodale Dr. Hans Helmut Horn in seinem Änderungsantrag: «Hinzu kommt, dass von der Synode ein wichtiges kirchenpolitisches Signal gesetzt werden kann, dass auch die Führung der Landeskirche in Gestalt der Leitungsebene der Pröpstinnen und Pröpste ihren persönlichen Anteil an der Veränderung der Strukturen zu erbringen bereit ist». Das verabschiedete Gesetz sieht als Dienstsitze der Propsteien die Städte Kassel, Marburg und Hanau vor. Für die Amtszeit der jetzigen Pröpstin des Sprengels Hersfeld verbleibt der Dienstsitz aus dienstrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen in Bad Hersfeld. (27.04.2018)
Reformprozess wirkt sich auch Leitungsebene aus
Aus vier werden drei: Landessynode ordnet Sprengel neu
Hofgeismar (medio). Die vier Sprengel Kassel, Waldeck-Marburg, Hersfeld und Hanau werden neu geordnet. Dies hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am Freitag (27.4.) beschlossen. Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass es künftig drei Sprengel geben wird: Kassel, Marburg und Hanau-Hersfeld. Dabei wird der neue Sprengel Marburg zusätzlich zu den bisherigen Kirchenkreisen Eder, Kirchhain, Marburg und Twiste-Eisenberg noch die Kirchenkreise Fritzlar-Homberg, Melsungen und Ziegenhain des alten Sprengels Hersfeld umfassen; der neue Sprengel Hanau-Hersfeld wird hingegen aus den Kirchenkreisen des ehemaligen Sprengels Hanau (Fulda, Gelnhausen, Hanau, Schlüchtern) sowie den Kirchenkreisen Hersfeld, Rotenburg und Schmalkalden bestehen, teilte di ePressestelle der Landeskirche mit. Der Sprengel Kassel bleibe unverändert.
Mit der Entschließung ist nun das Gesetzgebungsverfahren über die Neuordnung der Sprengel zu einem Abschluss gekommen, nachdem in der Herbsttagung 2017 die Beratungen in der zweiten Lesung unterbrochen worden waren. Entgegen der ursprünglich eingebrachten Gesetzesvorlage tritt nun das Gesetz bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft. Durch die zügige Umsetzung der Sprengelneuorganisation und durch die damit verbundenen Einspareffekte setze die Synode ein Zeichen, so der Synodale Dr. Hans Helmut Horn in seinem Änderungsantrag: «Hinzu kommt, dass von der Synode ein wichtiges kirchenpolitisches Signal gesetzt werden kann, dass auch die Führung der Landeskirche in Gestalt der Leitungsebene der Pröpstinnen und Pröpste ihren persönlichen Anteil an der Veränderung der Strukturen zu erbringen bereit ist». Das verabschiedete Gesetz sieht als Dienstsitze der Propsteien die Städte Kassel, Marburg und Hanau vor. Für die Amtszeit der jetzigen Pröpstin des Sprengels Hersfeld verbleibt der Dienstsitz aus dienstrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen in Bad Hersfeld. (27.04.2018)
Hofgeismar (medio). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Standards für Ehrenamtsarbeit beschlossen. Zuvor hatten Bildungsdezernentin Oberlandeskirchenrätin Dr. Gudrun Neebe und die Leiterin der Fachstelle Engagementförderung, Anneke Gittermann, die Broschüre «Standards für die Ehrenamtsarbeit» vorgestellt. Die Standards sollen Kirchengemeinden als hilfreiche Orientierung dienen, um verlässliche und gute Rahmenbedingungen für ihre Ehrenamtlichen zu schaffen, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit.
Unerlässlich sei dabei das gute Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlichen, das von einem Klima gegenseitiger Wertschätzung geprägt sein solle, wie Neebe betonte. Dazu gehörten aber auch gute Arbeitsbedingungen, Möglichkeiten zur Fortbildung und eine Auslagenerstattung. Denn - so Gittermann: «Es darf nicht vom Einkommen abhängen, ob Ehrenamtliche sich ein Engagement in unserer Kirche leisten können.» So sensibilisierten die «Standards» auch die Verantwortlichen vor Ort für Engagementbarrieren und ermöglichten damit deren Abbau, damit sich möglichst viele Menschen in der Landeskirche aktiv einbringen könnten.
Neuer Typus von Ehrenamtlichen stellt Ehrenamtsgewinnung vor Herausforderungen
Beide Referentinnen betonten, dass die Kirche vor großen Herausforderungen bei der Gewinnung von Ehrenamtlichen stehe. Der heutige Ehrenamtliche wäge genau ab, für welche Aufgabe er sich engagiere. Gittermann stellte fest: «Wo sich interessante, sinnerfüllte und freudvolle Engagementfelder finden, greifen sie zu – die Organisation ist da erst einmal zweitrangig.» Generell gelte es, sich in die zu gewinnenden Ehrenamtlichen hineinzuversetzen und zu fragen: «Was wollen sie? Was brauchen sie? Was macht ein Engagement in der Kirche für sie anziehend und attraktiv?» Besonders müsse man diejenigen in den Blick nehmen, die bislang noch kaum kirchliche Angebote genutzt hätten, die aber über ein konkretes, sinnvolles und interessantes Engagement näher an die Kirche herangerückt seien (z. B. über die Geflüchtetenarbeit oder als Eltern von Kindergarten-Kindern).
Wir dokumentieren die Beschlussfassung im Wortlaut:
«Die Synode weiß um die Bedeutung des Ehrenamts und der Engagementförderung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Die Schaffung guter Rahmenbedingungen ist ihr wichtig. Daher begrüßt sie die Standards für die Ehrenamtsarbeit und bittet das Landeskirchenamt eine Arbeitsgruppe mit synodaler Beteiligung einzurichten. Diese wird Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Standards erarbeiten, um diese dann der Synode vorzulegen und ggf. die Umsetzung zu begleiten.» (27.04.2018)
«Standards für die Ehrenamtsarbeit»
Synode bekräftigt Engagement zur Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen
Hofgeismar (medio). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Standards für Ehrenamtsarbeit beschlossen. Zuvor hatten Bildungsdezernentin Oberlandeskirchenrätin Dr. Gudrun Neebe und die Leiterin der Fachstelle Engagementförderung, Anneke Gittermann, die Broschüre «Standards für die Ehrenamtsarbeit» vorgestellt. Die Standards sollen Kirchengemeinden als hilfreiche Orientierung dienen, um verlässliche und gute Rahmenbedingungen für ihre Ehrenamtlichen zu schaffen, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit.
Unerlässlich sei dabei das gute Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlichen, das von einem Klima gegenseitiger Wertschätzung geprägt sein solle, wie Neebe betonte. Dazu gehörten aber auch gute Arbeitsbedingungen, Möglichkeiten zur Fortbildung und eine Auslagenerstattung. Denn - so Gittermann: «Es darf nicht vom Einkommen abhängen, ob Ehrenamtliche sich ein Engagement in unserer Kirche leisten können.» So sensibilisierten die «Standards» auch die Verantwortlichen vor Ort für Engagementbarrieren und ermöglichten damit deren Abbau, damit sich möglichst viele Menschen in der Landeskirche aktiv einbringen könnten.
Neuer Typus von Ehrenamtlichen stellt Ehrenamtsgewinnung vor Herausforderungen
Beide Referentinnen betonten, dass die Kirche vor großen Herausforderungen bei der Gewinnung von Ehrenamtlichen stehe. Der heutige Ehrenamtliche wäge genau ab, für welche Aufgabe er sich engagiere. Gittermann stellte fest: «Wo sich interessante, sinnerfüllte und freudvolle Engagementfelder finden, greifen sie zu – die Organisation ist da erst einmal zweitrangig.» Generell gelte es, sich in die zu gewinnenden Ehrenamtlichen hineinzuversetzen und zu fragen: «Was wollen sie? Was brauchen sie? Was macht ein Engagement in der Kirche für sie anziehend und attraktiv?» Besonders müsse man diejenigen in den Blick nehmen, die bislang noch kaum kirchliche Angebote genutzt hätten, die aber über ein konkretes, sinnvolles und interessantes Engagement näher an die Kirche herangerückt seien (z. B. über die Geflüchtetenarbeit oder als Eltern von Kindergarten-Kindern).
Wir dokumentieren die Beschlussfassung im Wortlaut:
«Die Synode weiß um die Bedeutung des Ehrenamts und der Engagementförderung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Die Schaffung guter Rahmenbedingungen ist ihr wichtig. Daher begrüßt sie die Standards für die Ehrenamtsarbeit und bittet das Landeskirchenamt eine Arbeitsgruppe mit synodaler Beteiligung einzurichten. Diese wird Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Standards erarbeiten, um diese dann der Synode vorzulegen und ggf. die Umsetzung zu begleiten.» (27.04.2018)
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Die Broschüre «Standards für die Ehrenamtsarbeit» und weitere Informationen zur Engagemenetförderung in der Landeskirche finden Sie unter:
Hofgeismar (medio). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) dem Landeskirchenamt Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Jahres 2016 erteilt. In seiner Einbringung berichtete Vizepräsident Dr. Volker Knöppel, dass die Befassung mit dem vorläufigen Jahresabschluss in der Herbstsynode 2017 wichtige Anregungen für die Vorlage des geprüften Jahresabschlusses ergeben habe. So habe in Folge der Diskussionen in der Synode der Finanzausschuss beschlossen, den so genannten negativen Vermögensgrundbestand abzubauen. Dr. Knöppel zeigte sich überzeugt: «Diese Maßnahme bringt Transparenz und wird die Beratungen in den Gremien zukünftig erleichtern.» Der landeskirchliche und gemeindliche Teil des Kirchensteuerverwahrs betrage nach der Entnahme zum Abbau des negativen Vermögensgrundbestandes noch jeweils 11,65 Mio. Euro.
Knöppel zeigte sich zufrieden darüber, dass das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses sehr nah an dem nun vorliegenden Jahresabschluss gelegen habe. Die Bilanzsumme 2016 betrage nun 528.079.187,39 Euro und habe sich gegenüber dem vorläufigen Jahresabschluss 2016 (Bilanzsumme: 527.933.154,98 Euro) nur geringfügig verändert. Mit Blick auf die Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses erläuterte Dr. Knöppel, dass auf der Aktiva-Seite die Finanzanlagen mit rund 388,5 Mio. Euro den größten Posten ausmachten, gefolgt von den liquiden Mitteln (Kassen- und Girobestände sowie Termingelder) in Höhe von rund 68,3 Mio. Euro.
Synode erteilt Entlastung für Jahresabschluss 2016
Vizepräsident Dr. Knöppel: «Nicht reich, aber liquide zur Erfüllung der anstehenden Aufgaben»
Hofgeismar (medio). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) dem Landeskirchenamt Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Jahres 2016 erteilt. In seiner Einbringung berichtete Vizepräsident Dr. Volker Knöppel, dass die Befassung mit dem vorläufigen Jahresabschluss in der Herbstsynode 2017 wichtige Anregungen für die Vorlage des geprüften Jahresabschlusses ergeben habe. So habe in Folge der Diskussionen in der Synode der Finanzausschuss beschlossen, den so genannten negativen Vermögensgrundbestand abzubauen. Dr. Knöppel zeigte sich überzeugt: «Diese Maßnahme bringt Transparenz und wird die Beratungen in den Gremien zukünftig erleichtern.» Der landeskirchliche und gemeindliche Teil des Kirchensteuerverwahrs betrage nach der Entnahme zum Abbau des negativen Vermögensgrundbestandes noch jeweils 11,65 Mio. Euro.
Knöppel zeigte sich zufrieden darüber, dass das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses sehr nah an dem nun vorliegenden Jahresabschluss gelegen habe. Die Bilanzsumme 2016 betrage nun 528.079.187,39 Euro und habe sich gegenüber dem vorläufigen Jahresabschluss 2016 (Bilanzsumme: 527.933.154,98 Euro) nur geringfügig verändert. Mit Blick auf die Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses erläuterte Dr. Knöppel, dass auf der Aktiva-Seite die Finanzanlagen mit rund 388,5 Mio. Euro den größten Posten ausmachten, gefolgt von den liquiden Mitteln (Kassen- und Girobestände sowie Termingelder) in Höhe von rund 68,3 Mio. Euro.

Im Rahmen der Aussprache zum geprüften Jahresabschluss 2016 gab der Synodale Trier eine Kurzeinführung in die Doppik.
Auf der Passiva-Seite seien die Versorgungsrückstellung mit 166,5 Mio. Euro sowie die Verbindlichkeiten (u.a. treuhänderisch verwaltete Gelder aus der Kirchenbauablösung und der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds) und Sonderposten (z. B. Treuhandvermögen) mit rund 303,3 Mio. Euro der Hauptposten. Das Reinvermögen der Landeskirche belaufe sich zum 31.12.2016 auf 35.044.805,64 Euro. Gemessen am Gesamtvermögen von rund 528 Mio. Euro betrage die Reinvermögensquote 6,6 Prozent. Angesichts dieser Bilanz zog der Vizepräsident ein positives Fazit: «Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ist nicht reich, aber liquide, und das ist wichtig zur Erfüllung unserer Aufgaben.» (27.04.2018)
Hofgeismar (medio). Der Hessische Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz hat am Freitag (27.4.) der in Hofgeismar tagenden Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck einen Besuch abgestattet. Minister Lorz unterstrich das gute und produktive Verhältnis zwischen den Kirchen und dem Land Hessen, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit.
Lorz erinnerte in seinem Grußwort an zwei für das Verhältnis zwischen Kirche und Staat bedeutende historische Gedenktage im Jahr 2018. Zunächst sei dies der Beginn des 30jährigen Krieges vor 400 Jahren, des größten Religionskrieges auf dem europäischen Kontinent. Außerdem gedenke man in diesem Jahr des Endes des 1. Weltkrieges und damit auch des landesherrlichen Kirchenregimentes. Danach sei das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu bestimmt worden. Im kommenden Jahr könne dann das Jubiläum der Weimarer Reichsverfassung gemeinsam begangen werden.
Hessischer Kultusminister spricht Grußwort auf Landessynode
Kultusminister Lorz: Theologisches Denken ist ohne politische Konsequenzen nicht denkbar
Hofgeismar (medio). Der Hessische Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz hat am Freitag (27.4.) der in Hofgeismar tagenden Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck einen Besuch abgestattet. Minister Lorz unterstrich das gute und produktive Verhältnis zwischen den Kirchen und dem Land Hessen, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit.
Lorz erinnerte in seinem Grußwort an zwei für das Verhältnis zwischen Kirche und Staat bedeutende historische Gedenktage im Jahr 2018. Zunächst sei dies der Beginn des 30jährigen Krieges vor 400 Jahren, des größten Religionskrieges auf dem europäischen Kontinent. Außerdem gedenke man in diesem Jahr des Endes des 1. Weltkrieges und damit auch des landesherrlichen Kirchenregimentes. Danach sei das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu bestimmt worden. Im kommenden Jahr könne dann das Jubiläum der Weimarer Reichsverfassung gemeinsam begangen werden.

Minister Lorz mit Bischof Martin Hein (r.) und Kirchenrat Jörn Dulige, Beauftragter der Evangelischen Kirchen am Sitz der hessischen Landesregierung.
Dorothee Sölle habe einmal geäußert, dass theologisches Denken ohne politische Konsequenzen nicht denkbar sei, führte Lorz weiter aus. Da der Gestaltungsraum der Politik stets auch mit moralischen Fragen verbunden sei, seien für einen gläubigen Menschen in seinem politischen Handeln auch die Fragen des Gewissens stets eng mit dem Glauben verbunden. Gemeinsam sei den politisch und kirchlich Verantwortlichen dabei die Orientierung am Wohl des Menschen, so der Minister. In Anlehnung an das Motto der Synode «dass Friede und Gerechtigkeit sich küssen» sagte Lorz, dies sei eine Utopie, aber für den gläubigen Menschen keine haltlose Utopie. Daher könne sie handlungsleitend sein. (27.04.2018)
(alle Fotos: medio.tv/Schauderna)