Samstag, 29. März 2014
- Landessynode verabschiedet neue Leitlinien zur Konfirmandenarbeit
- Neue Prüfungsordnung für das Theologiestudium beschlossen
- Landessynode beschließt Klimaschutzkonzept
Hofgeismar (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitagabend neue Leitsätze zur Konfirmandenarbeit verabschiedet. Diese sehen unter anderen drei Grundmodelle von Konfirmandenarbeit sowie Empfehlungen zur Dauer der Konfirmandenzeit und der Gruppengröße vor. Freizeiten und sogenannte Konficamps gelten künftig ebenso als wichtige Bestandteile der Arbeit wie eine aktive Beteiligung der Jugendlichen am Gottesdienst. Während der Konfirmandenzeit sollen die Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, ihre Lebenswirklichkeit im Horizont christlichen Glaubens wahrzunehmen, zu deuten und zu gestalten, heißt es.
Die drei Grundmodelle sind zum einen eine Konfirmandenzeit im 7. und 8. Schuljahr und zum anderen eine in zwei Phasen unterteilte Zeit von drei bis vier Monaten im dritten und einem Jahr im achten Schuljahr. Neu hinzu kommt ein an das 8. Schuljahr angepasstes Modell, wonach die Konfirmation nicht wie bisher zwischen Ostern und Pfingsten, sondern zu Beginn der Sommerferien zum Ende des Schuljahres stattfindet.
Als Richtzahl für die Konfirmandenzeit sind 60 Zeitstunden vorgesehen, die Mindestdauer soll ein Jahr betragen. Empfohlen werden jedoch 15 bis 18 Monate, in denen auch Praktika und Projekte verwirklicht werden sollen. Die Gruppengröße soll nicht kleiner als acht und nicht größer als 20 sein.
Gefördert werden sollen vor allem auch die Übergänge zwischen Konfirmanden- und Jugendarbeit. Daher sei es notwendig, dass Konfirmanden entsprechende Angebote der Jugendarbeit sowie die dafür Verantwortlichen schon während ihrer Konfirmandenzeit erleben könnten, heißt es in dem Papier. In der dafür notwendigen Kooperation zwischen Pfarrern, Haupt- und Ehrenamtlichen werde das «konfirmierende Handeln» der Gemeinde verwirklicht. (29.03.2014)
Landessynode verabschiedet neue Leitlinien zur Konfirmandenarbeit
Hofgeismar (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitagabend neue Leitsätze zur Konfirmandenarbeit verabschiedet. Diese sehen unter anderen drei Grundmodelle von Konfirmandenarbeit sowie Empfehlungen zur Dauer der Konfirmandenzeit und der Gruppengröße vor. Freizeiten und sogenannte Konficamps gelten künftig ebenso als wichtige Bestandteile der Arbeit wie eine aktive Beteiligung der Jugendlichen am Gottesdienst. Während der Konfirmandenzeit sollen die Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, ihre Lebenswirklichkeit im Horizont christlichen Glaubens wahrzunehmen, zu deuten und zu gestalten, heißt es.
Die drei Grundmodelle sind zum einen eine Konfirmandenzeit im 7. und 8. Schuljahr und zum anderen eine in zwei Phasen unterteilte Zeit von drei bis vier Monaten im dritten und einem Jahr im achten Schuljahr. Neu hinzu kommt ein an das 8. Schuljahr angepasstes Modell, wonach die Konfirmation nicht wie bisher zwischen Ostern und Pfingsten, sondern zu Beginn der Sommerferien zum Ende des Schuljahres stattfindet.
Als Richtzahl für die Konfirmandenzeit sind 60 Zeitstunden vorgesehen, die Mindestdauer soll ein Jahr betragen. Empfohlen werden jedoch 15 bis 18 Monate, in denen auch Praktika und Projekte verwirklicht werden sollen. Die Gruppengröße soll nicht kleiner als acht und nicht größer als 20 sein.
Gefördert werden sollen vor allem auch die Übergänge zwischen Konfirmanden- und Jugendarbeit. Daher sei es notwendig, dass Konfirmanden entsprechende Angebote der Jugendarbeit sowie die dafür Verantwortlichen schon während ihrer Konfirmandenzeit erleben könnten, heißt es in dem Papier. In der dafür notwendigen Kooperation zwischen Pfarrern, Haupt- und Ehrenamtlichen werde das «konfirmierende Handeln» der Gemeinde verwirklicht. (29.03.2014)
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Die neuen Leitsätze zur Konfirmandenarbeit können Sie hier herunterladen:
Hofgeismar (medio). Die Landessynode hat am Samstag (29.3.) ein Kirchengesetz über die Erste Theologische Prüfung beschlossen. Die neue Prüfungsordnung für angehende Pfarrerinnen und Pfarrer sei wegen grundlegender Veränderungen im Studium der Evangelischen Theologie im Zuge der europaweiten Bolognareform notwendig geworden, so Ausbildungsreferentin Dr. Regina Sommer.
«Der Beruf des Pfarrers oder der Pfarrerin setzt weiterhin ein vollakademisches Studium voraus», so Sommer. «Die neue Prüfungsordnung hat für Studierende aber den Vorteil, dass das Examen besser auf die examensvorbereitenden Lehrveranstaltungen an der Universität abgestimmt ist», erklärte die Ausbildungsreferentin. Künftig werde es beim kirchlichen Examen eine Arbeitsteilung von Kirche und Fakultät geben: Schriftliche Prüfungsleistungen würden an den Fakultäten erbracht, mündliche durch eine kirchliche Prüfungskommission abgenommen. Außerdem könnten Studierende ihre Interessen stärker einbringen und das Themengebiet der Abschlussarbeit selbst wählen.
«Die neue Prüfungsordnung hat bei den Studierenden schon im Vorfeld eine hohe Akzeptanz», so Sommer weiter. Innovativ und zukunftsweisend sei auch, dass die Prüfungsordnung in Kooperation mit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau entstanden ist. Die Erarbeitung gemeinsamer Ordnungen für die theologischen Prüfungen gehöre zum im Jahr 2013 geschlossenen Kooperationsvertrag zwischen den beiden hessischen Kirchen. (29.03.2014)
Neue Prüfungsordnung für das Theologiestudium beschlossen
Hofgeismar (medio). Die Landessynode hat am Samstag (29.3.) ein Kirchengesetz über die Erste Theologische Prüfung beschlossen. Die neue Prüfungsordnung für angehende Pfarrerinnen und Pfarrer sei wegen grundlegender Veränderungen im Studium der Evangelischen Theologie im Zuge der europaweiten Bolognareform notwendig geworden, so Ausbildungsreferentin Dr. Regina Sommer.
«Der Beruf des Pfarrers oder der Pfarrerin setzt weiterhin ein vollakademisches Studium voraus», so Sommer. «Die neue Prüfungsordnung hat für Studierende aber den Vorteil, dass das Examen besser auf die examensvorbereitenden Lehrveranstaltungen an der Universität abgestimmt ist», erklärte die Ausbildungsreferentin. Künftig werde es beim kirchlichen Examen eine Arbeitsteilung von Kirche und Fakultät geben: Schriftliche Prüfungsleistungen würden an den Fakultäten erbracht, mündliche durch eine kirchliche Prüfungskommission abgenommen. Außerdem könnten Studierende ihre Interessen stärker einbringen und das Themengebiet der Abschlussarbeit selbst wählen.
«Die neue Prüfungsordnung hat bei den Studierenden schon im Vorfeld eine hohe Akzeptanz», so Sommer weiter. Innovativ und zukunftsweisend sei auch, dass die Prüfungsordnung in Kooperation mit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau entstanden ist. Die Erarbeitung gemeinsamer Ordnungen für die theologischen Prüfungen gehöre zum im Jahr 2013 geschlossenen Kooperationsvertrag zwischen den beiden hessischen Kirchen. (29.03.2014)
Hofgeismar (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Samstag ein integriertes Klimaschutzkonzept verabschiedet. Es sieht eine Reduzierung des Ausstoßes von Kohlendioxid um 35 Prozent bis zum Jahr 2020 in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Beschaffung vor. Bis zum Jahr 2030 soll die Einsparung sogar 51 Prozent umfassen. Derzeit beträgt der von der Landeskirche verursachte Kohlendioxidausstoß rund 50.000 Tonnen pro Jahr.
Für die Umsetzung wurde ein Maßnahmenkatalog mit 37 Punkten erarbeitet. Die Liste der Maßnahmen reicht von einem Heizkonzept für Kirchengebäude über Stromsparchecks bis hin zu Fortbildungsangeboten. 65 Prozent der anfallenden Kosten, die bei der Umsetzung des Konzepts entstehen, übernimmt das Bundesumweltministerium. (29.03.2014)
Landessynode beschließt Klimaschutzkonzept
Hofgeismar (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Samstag ein integriertes Klimaschutzkonzept verabschiedet. Es sieht eine Reduzierung des Ausstoßes von Kohlendioxid um 35 Prozent bis zum Jahr 2020 in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Beschaffung vor. Bis zum Jahr 2030 soll die Einsparung sogar 51 Prozent umfassen. Derzeit beträgt der von der Landeskirche verursachte Kohlendioxidausstoß rund 50.000 Tonnen pro Jahr.
Für die Umsetzung wurde ein Maßnahmenkatalog mit 37 Punkten erarbeitet. Die Liste der Maßnahmen reicht von einem Heizkonzept für Kirchengebäude über Stromsparchecks bis hin zu Fortbildungsangeboten. 65 Prozent der anfallenden Kosten, die bei der Umsetzung des Konzepts entstehen, übernimmt das Bundesumweltministerium. (29.03.2014)