Donnerstag: Donnerstag, 26. November 2015 2015-11-20 17081


Donnerstag, 26. November 2015

 
Foto: Blick in den Synodalraum während der Abstimmungen zum Zukunftsprozess. (Foto: medio.tv/ Schauderna) Blick in den Synodalraum während der Abstimmungen zum Zukunftsprozess. (Foto: medio.tv/ Schauderna)


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Donnerstag: Kurhessische Synode stellt finanzielle und strukturelle Weichen für die Zukunft

Morschen (medio). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat auf ihrer Synodaltagung am 25. und 26. November 2015 ein umfangreiches Reformpaket zur finanziellen und strukturellen Ausrichtung auf künftige Herausforderungen verabschiedet.

46 Millionen Euro weniger Ausgaben bis zum Jahr 2026

Bereits im Jahr 2013 hatte sich die Synode in einem Grundsatzbeschluss das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2026 rund 50 Millionen Euro gegenüber dem Haushalt von 2010 einzusparen. Ein Begleitausschuss hatte daraufhin eine Beschlussvorlage erarbeitet, die die Möglichkeit zu insgesamt 46 Millionen Euro weniger Ausgaben identifizierte. Nötig geworden war dieser Prozess angesichts sinkender Mitgliederzahlen. Ziel des Papieres sei es, so der Vorsitzende des Begleitausschusses Pfarrer Volker Mantey, dass die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck auch künftig «mit gebündelten Kräften, verlässlich und nah bei den Menschen" sein könne.

Präses Schulze: «Die Kräfte konzentrieren und den aktuellen Herausforderungen begegnen»

Präses Rudolf Schulze äußerte sich erfreut, dass die konstruktiven Beratungen zu einem guten Abschluss gekommen seien. Eine grundlegende Neuausrichtung sei erreicht worden, die den Gemeinden neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffne: «Wichtiger als die finanziellen Auswirkungen erscheint mir zu sein, dass wir uns in Teilbereichen neu aufstellen werden. Denn durch die Beschlüsse ist sichergestellt, dass wir auch künftig unseren Dienst für die Menschen in der gesamten Fläche unserer Landeskirche leisten können. In einzelnen Bereichen wie etwa der Kinder- und Jugendarbeit werden wir zusätzlich investieren. In anderen Bereichen werden wir unsere Kräfte konzentrieren, um den Menschen vor Ort noch besser dienen zu können. Die Maßnahmen eröffneten viele Möglichkeiten der Mitwirkung von Ehrenamtlichen in unserer Kirche, so Schulze. «Trotz aller Sparbemühungen lassen wir uns nicht beirren, den Herausforderungen durch die zu uns kommenden Flüchtlinge mit der Förderung und Begleitung der Ehrenamtlichen und zusätzlichen Beratungsangeboten zu begegnen», sagte der Präses der Synode.

Bischof Hein «Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!»

Bischof Martin Hein dankte den vielen am Prozess Beteiligten und kündigte an: «Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!» Jetzt beginne die Phase der Umsetzung. Viele der Beschlüsse seien Richtungsentscheidungen, die nun in die operative Konkretion und Durchführung gehen müssten. Dabei seien auch die Mitwirkungsrechte der Mitarbeitenden zu berücksichtigen. Es werde voraussichtlich ein Ausschuss zum «Umsetzungscontrolling» eingesetzt, so Hein. Die zentrale Prozesssteuerung erfolge durch Pfarrer Wolfgang Kallies im Landeskirchenamt. Eine regelmäßige Berichterstattung vor der Synode sei für die kommenden Jahre vorgesehen. Der Bischof ermutigte die Synodalen, die Ergebnisse des Prozesses in ihre Heimatgemeinden zu tragen.

Die wesentlichen Beschlüsse:

Baumittel: Künftig noch gezielter einsetzen

Um die zur Verfügung stehenden Baumittel künftig gezielter einzusetzen, sollen die insgesamt 1.089 Kirchengebäude in Kategorien eingeteilt werden. Diese Einteilung soll anhand verschiedener Kriterien wie etwa gottesdienstliche und gemeindliche Nutzung der Kirchen, kultur- und kirchengeschichtliche Bedeutung, Platzkapazität oder auch Prägung des Ortsbildes vorgenommen werden. Für Kategorie A sind künftig Bauunterhaltung und Ausgestaltung vorgesehen, für Kategorie B eine notwendige Bauunterhaltung und für Kategorie C nur noch eine Substanzerhaltung. In begründeten Ausnahmefällen dürfen Kirchen künftig auch verkauft werden.

Gemeindehäuser: Kooperationspartner suchen

Für die Gemeindehäuser der Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck sollen, wo möglich, Kooperationen mit anderen Nutzern, wie z.B. politischen Gemeinden, gesucht werden. Derzeit sind noch 555 Gemeindehäuser in Betrieb. Die bereits begonnene Umsetzung der Gebäudebedarfspläne für Gemeindehäuser wird fortgesetzt, die leitende Größe ist hierbei eine Nutzfläche von 200 Quadratmetern, die rechnerisch 1.700 Gemeindemitgliedern zur Verfügung steht.

Pfarrstellen: Basisnah verteilen sowie flächendeckende Versorgung sichern

Bei den Pfarrstellen soll es ab dem Jahr 2018 sogenannte Stellenpools in den Kirchenkreisen geben. Damit soll eine basisnahe Verteilung der im Kirchenkreis vorhandenen Stellen gewährleistet werden. Durch die geringer werdende Zahl der Gemeindeglieder wird sich entsprechend auch die Zahl der Pfarrstellen verringern. Eine flächendeckende Versorgung wird aber weiterhin gewährleistet sein. Im Jahr 2026 soll es mindestens noch 400 Gemeindepfarrstellen und 150 funktionale Pfarrstellen geben.

Kinder- und Jugendarbeit fördern und theologischen Nachwuchs gewinnen

Im Zuge der Umstrukturierungen soll die Kinder- und Jugendarbeit erheblich gestärkt werden. Ab dem Jahr 2018 soll die personelle und sachliche Ausstattung dieser Arbeit auf der mittleren und gemeindlichen Ebene deutlich verbessert werden. Ein Gesamtkonzept dafür wird bis Ende 2017 vorliegen.

Weitere Schwerpunkte: Kirchenmusik und Studierendenförderung

Eine endgültige Entscheidung über die künftige Organisationsstruktur und finanzielle Ausstattung der Kirchenmusik wird spätestens im Jahr 2019 erwartet, wenn ein Gesamtkonzept vorliegt. Das bisher favorisierte Modell sieht den Wegfall von 13 der insgesamt 40 hauptamtlichen Kirchenmusikerstellen vor. Bereits in der Synode im Februar 2016 wird über ein Konzept zur Verstärkung der Studierendenförderung beraten werden. Dieses Konzept soll Vorschläge zu den künftigen Arbeitsschwerpunkten des Studienhauses in Marburg beinhalten. Weiterhin ist eine Vernetzung und Verstärkung der bisherigen Bemühungen zur Gewinnung und Begleitung Theologiestudierender angestrebt. Das Konzept wird mit Studierenden gemeinsam erarbeitet werden.

Die Beschlüsse wurden innerhalb von fünf verschiedenen sogenannten "Korridoren" gefasst. Diese umfassen die Bereiche Gebäude und Liegenschaften, Theologisches Personal, Sonde-haushalte (mit Tagesstätten und Freizeitheimen), Diakonie und Verwaltung. (26.11.2015)

2015-11-26 17080

«Mit gebündelten Kräften, verlässlich, nah bei den Menschen»
Kurhessische Synode stellt finanzielle und strukturelle Weichen für die Zukunft

 

Morschen (medio). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat auf ihrer Synodaltagung am 25. und 26. November 2015 ein umfangreiches Reformpaket zur finanziellen und strukturellen Ausrichtung auf künftige Herausforderungen verabschiedet.

46 Millionen Euro weniger Ausgaben bis zum Jahr 2026

Bereits im Jahr 2013 hatte sich die Synode in einem Grundsatzbeschluss das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2026 rund 50 Millionen Euro gegenüber dem Haushalt von 2010 einzusparen. Ein Begleitausschuss hatte daraufhin eine Beschlussvorlage erarbeitet, die die Möglichkeit zu insgesamt 46 Millionen Euro weniger Ausgaben identifizierte. Nötig geworden war dieser Prozess angesichts sinkender Mitgliederzahlen. Ziel des Papieres sei es, so der Vorsitzende des Begleitausschusses Pfarrer Volker Mantey, dass die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck auch künftig «mit gebündelten Kräften, verlässlich und nah bei den Menschen" sein könne.

Präses Schulze: «Die Kräfte konzentrieren und den aktuellen Herausforderungen begegnen»

Präses Rudolf Schulze äußerte sich erfreut, dass die konstruktiven Beratungen zu einem guten Abschluss gekommen seien. Eine grundlegende Neuausrichtung sei erreicht worden, die den Gemeinden neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffne: «Wichtiger als die finanziellen Auswirkungen erscheint mir zu sein, dass wir uns in Teilbereichen neu aufstellen werden. Denn durch die Beschlüsse ist sichergestellt, dass wir auch künftig unseren Dienst für die Menschen in der gesamten Fläche unserer Landeskirche leisten können. In einzelnen Bereichen wie etwa der Kinder- und Jugendarbeit werden wir zusätzlich investieren. In anderen Bereichen werden wir unsere Kräfte konzentrieren, um den Menschen vor Ort noch besser dienen zu können. Die Maßnahmen eröffneten viele Möglichkeiten der Mitwirkung von Ehrenamtlichen in unserer Kirche, so Schulze. «Trotz aller Sparbemühungen lassen wir uns nicht beirren, den Herausforderungen durch die zu uns kommenden Flüchtlinge mit der Förderung und Begleitung der Ehrenamtlichen und zusätzlichen Beratungsangeboten zu begegnen», sagte der Präses der Synode.

Bischof Hein «Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!»

Bischof Martin Hein dankte den vielen am Prozess Beteiligten und kündigte an: «Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!» Jetzt beginne die Phase der Umsetzung. Viele der Beschlüsse seien Richtungsentscheidungen, die nun in die operative Konkretion und Durchführung gehen müssten. Dabei seien auch die Mitwirkungsrechte der Mitarbeitenden zu berücksichtigen. Es werde voraussichtlich ein Ausschuss zum «Umsetzungscontrolling» eingesetzt, so Hein. Die zentrale Prozesssteuerung erfolge durch Pfarrer Wolfgang Kallies im Landeskirchenamt. Eine regelmäßige Berichterstattung vor der Synode sei für die kommenden Jahre vorgesehen. Der Bischof ermutigte die Synodalen, die Ergebnisse des Prozesses in ihre Heimatgemeinden zu tragen.

Die wesentlichen Beschlüsse:

Baumittel: Künftig noch gezielter einsetzen

Um die zur Verfügung stehenden Baumittel künftig gezielter einzusetzen, sollen die insgesamt 1.089 Kirchengebäude in Kategorien eingeteilt werden. Diese Einteilung soll anhand verschiedener Kriterien wie etwa gottesdienstliche und gemeindliche Nutzung der Kirchen, kultur- und kirchengeschichtliche Bedeutung, Platzkapazität oder auch Prägung des Ortsbildes vorgenommen werden. Für Kategorie A sind künftig Bauunterhaltung und Ausgestaltung vorgesehen, für Kategorie B eine notwendige Bauunterhaltung und für Kategorie C nur noch eine Substanzerhaltung. In begründeten Ausnahmefällen dürfen Kirchen künftig auch verkauft werden.

Gemeindehäuser: Kooperationspartner suchen

Für die Gemeindehäuser der Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck sollen, wo möglich, Kooperationen mit anderen Nutzern, wie z.B. politischen Gemeinden, gesucht werden. Derzeit sind noch 555 Gemeindehäuser in Betrieb. Die bereits begonnene Umsetzung der Gebäudebedarfspläne für Gemeindehäuser wird fortgesetzt, die leitende Größe ist hierbei eine Nutzfläche von 200 Quadratmetern, die rechnerisch 1.700 Gemeindemitgliedern zur Verfügung steht.

Pfarrstellen: Basisnah verteilen sowie flächendeckende Versorgung sichern

Bei den Pfarrstellen soll es ab dem Jahr 2018 sogenannte Stellenpools in den Kirchenkreisen geben. Damit soll eine basisnahe Verteilung der im Kirchenkreis vorhandenen Stellen gewährleistet werden. Durch die geringer werdende Zahl der Gemeindeglieder wird sich entsprechend auch die Zahl der Pfarrstellen verringern. Eine flächendeckende Versorgung wird aber weiterhin gewährleistet sein. Im Jahr 2026 soll es mindestens noch 400 Gemeindepfarrstellen und 150 funktionale Pfarrstellen geben.

Kinder- und Jugendarbeit fördern und theologischen Nachwuchs gewinnen

Im Zuge der Umstrukturierungen soll die Kinder- und Jugendarbeit erheblich gestärkt werden. Ab dem Jahr 2018 soll die personelle und sachliche Ausstattung dieser Arbeit auf der mittleren und gemeindlichen Ebene deutlich verbessert werden. Ein Gesamtkonzept dafür wird bis Ende 2017 vorliegen.

Weitere Schwerpunkte: Kirchenmusik und Studierendenförderung

Eine endgültige Entscheidung über die künftige Organisationsstruktur und finanzielle Ausstattung der Kirchenmusik wird spätestens im Jahr 2019 erwartet, wenn ein Gesamtkonzept vorliegt. Das bisher favorisierte Modell sieht den Wegfall von 13 der insgesamt 40 hauptamtlichen Kirchenmusikerstellen vor. Bereits in der Synode im Februar 2016 wird über ein Konzept zur Verstärkung der Studierendenförderung beraten werden. Dieses Konzept soll Vorschläge zu den künftigen Arbeitsschwerpunkten des Studienhauses in Marburg beinhalten. Weiterhin ist eine Vernetzung und Verstärkung der bisherigen Bemühungen zur Gewinnung und Begleitung Theologiestudierender angestrebt. Das Konzept wird mit Studierenden gemeinsam erarbeitet werden.

Die Beschlüsse wurden innerhalb von fünf verschiedenen sogenannten "Korridoren" gefasst. Diese umfassen die Bereiche Gebäude und Liegenschaften, Theologisches Personal, Sonde-haushalte (mit Tagesstätten und Freizeitheimen), Diakonie und Verwaltung. (26.11.2015)


Donnerstag: Resolution der Landessynode zur aktuellen Flüchtlingssituation

Morschen (medio). In einer Resolution zur aktuellen Flüchtlingssituation hat sich die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eindeutig zur Aufnahme von Flüchtlingen positioniert. So heißt es wörtlich: «Für die Aufnahme von Flüchtlingen mit Wort und Tat zu sorgen, ist Auftrag christlichen Handelns.»

Vorerst eine Million Euro zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements

In der Verlautbarung wird gewürdigt, dass sich bereits seit vielen Monaten viele Haupt- und Ehrenamtliche für die Aufnahme und Begleitung von Flüchtlingen engagierten. Diese setzten sich für eine Willlkommenskultur ein und stellten sich fremdenfeindlichen Angriffen entgegen. «Sie geben damit ein lebendiges öffentliches Zeugnis christlicher Nächstenliebe.» Um dieses vielfältige Engagement in den Gemeinden und in der Diakonie zu fördern, hat die Landessynode beschlossen, vorerst eine Million Euro zur Verfügung zu stellen.

Gemeinden sollen in ihrem Engagement nicht nachlassen

Die Landessynode bittet die Gemeinden, «in ihrem Engagement für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen nicht nachzulassen». Dies könne unter anderem bedeuten, dass in den Gemeinden Unterkünfte für Flüchtlinge bereitgestellt würden. Das könne weiterhin heißen, dass in Gottesdiensten oder bei anderen Veranstaltungen über die Ursachen von Flucht und Vertreibung aufgeklärt und interkulturelle und interreligiöse Lernprozesse gefördert würden.

Flüchtlingsarbeit im Bildungsbereich soll gestärkt werden

Ebenfalls spricht sich die Landessynode für eine Stärkung der Flüchtlingsarbeit im Bildungsbereich aus. Sie bittet den Rat der Landeskirche, dafür einzutreten, dass die Tageseinrichtungen für Kinder bei der Aufgabe der Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien unterstützt werden, dass Schulpfarrer und -pfarrerinnen ein Stundenkontingent für die Arbeit mit Flüchtlingen erhalten und dass in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen Plätze zur Beschulung und zur Qualifikation von Flüchtlingen bereitgestellt werden.

Lesen Sie hier die Resolution im Wortlaut:

Verlautbarung der Landessynode der EKKW zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland und der Europäischen Union

Die Aufnahme, Unterbringung und Integration der großen Zahl an Flüchtlingen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung  zu uns fliehen, ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Für die Aufnahme von Flüchtlingen mit Wort und Tat zu sorgen, ist Auftrag christlichen Handelns.

Das Recht Asyl zu suchen und zu genießen ist ein Menschenrecht. Die Landessynode tritt daher für die Erhaltung und Anwendung des gemeinsamen europäischen Asylrechtes in allen europäischen Ländern und die Aufnahme der Flüchtlinge als gemeinsame europäische Aufgabe ein. Die Flüchtlingsfrage in Europa lässt sich nicht durch Errichtung neuer Zäune und Mauern lösen. Die Landessynode dankt der Bundeskanzlerin für die Entscheidung, Schutzsuchenden in einer humanitären Ausnahmesituation die Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen.

Die Landessynode dankt den vielen Helferinnen und Helfern, die sich ehrenamtlich und beruflich seit vielen Monaten unermüdlich für die Aufnahme und Begleitung von Flüchtlingen einsetzen, ihre Häuser öffnen, für eine Kultur des Willkommens werben und fremdenfeindlichen Angriffen entgegentreten. Sie geben damit ein lebendiges öffentliches Zeugnis christlicher Nächstenliebe.

Die Landessynode hat beschlossen, dieses vielfältige Engagement in Kirche und Diakonie zu fördern und stellt für die zahlreichen Initiativen in den Gemeinden, die Flüchtlinge begleiten und in ihrem Ankommen in unserer Gesellschaft unterstützen, vorerst 1 Million Euro zur Verfügung.

Die Landessynode bittet den Rat der Landeskirche dafür einzutreten,

  • dass Stellen zur Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Flüchtlingsarbeit eingerichtet werden;
  • dass die Tageseinrichtungen für Kinder bei der Aufgabe der Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien unterstützt werden;
  • dass Schulpfarrern und -pfarrerinnen ein Stundenkontingent für die Arbeit mit Flüchtlingen zur Verfügung gestellt wird;
  • dass in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen Plätze zur Beschulung und zur Qualifikation von Flüchtlingen bereitgestellt werden.

Die Landessynode bittet alle Gemeinden sowie die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen:

  • ihr Engagement für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen weiterzuführen;
  • für Frieden, Gerechtigkeit und Versöhnung zu beten;
  • geeigneten Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen;
  • interkulturelle und interreligiöse Lernprozesse zu fördern;
  • christliche Flüchtlinge als Glaubensgeschwister wahr- und anzunehmen;
  • Flüchtlinge in ihrer Eigeninitiative zu stärken und sie in das ehrenamtliche Engagement zu integrieren;
  • mit aufkommenden Ängsten in Gespräch und Seelsorge angemessen umzugehen;
  • soziale Notlagen auch unter Einheimischen sensibel wahrzunehmen und anwaltschaftlich für die Betroffenen einzutreten;
  • rassistischen Reden und Taten entschieden entgegenzutreten und sich an Initiativen gegen Fremdenhass zu beteiligen;
     in Gottesdienst, Seelsorge, Unterricht und Bildungsveranstaltungen über die Ursachen von Flucht und Vertreibung aufzuklären und aus dem Evangelium Mut und Vertrauen zuzusprechen.

Die Synode schließt sich den Beschlüssen der EKD-Synode vom 8. bis 11.11.2015 in ihren Appellen an die Bundesregierung an, insbesondere

  • die uneingeschränkte Geltung des Rechtes auf Asyl sicherzustellen;
  • abgelehnte Asylsuchende nicht in Staaten zurückzuführen, in denen ihre Sicherheit nicht gewährleistet ist (z. B. Afghanistan);
  • den Schutzstatus der Flüchtlinge aus Syrien im bisherigen Umfang zu sichern
  • das Recht auf Familiennachzug wie bisher zu erhalten;
  • Hilfsorganisationen wie dem UNHCR die notwendigen finanziellen Mittel zur Versorgung der Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern der Herkunftsregionen zur Verfügung zu stellen;
  • Ursachen von Flucht und Vertreibung ernsthaft anzugehen;
  • durch eine kohärente deutsche Entwicklungs-, Wirtschafts- und Rüstungsexportpolitik für Demokratie und Menschenrechte in den Herkunftsländern einzutreten.

Darüber hinaus appelliert sie an die Kommunalverwaltungen alle Ansprüche aus den Sozialgesetzbüchern zu erfüllen, um einen Wettbewerb unter den schwächsten Gliedern der Gesellschaft zu verhindern.

Die Landessynode tritt für eine starke einheitliche Position aller Kirchen in Europa zur Aufnahme von Flüchtlingen ein und unterstützt darum die Forderung der Ökumenischen Konferenz Europäischer Kirchen an die Europäische Union, sichere Reisewege aus den Krisengebieten nach Europa zu schaffen und humanitäre Visa zu erteilen.

Ebenso schließt sich die Landessynode den Beschlüssen der EKD-Synode in ihren Appellen an die Europäische Union an, insbesondere

  • die Aufnahme von Flüchtlingen als gemeinsame europäische Aufgabe zu betrachten und eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge vorzunehmen, die die familiären, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Schutzsuchenden berücksichtigt;
  • die gemeinsamen Standards und Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems überall in Europa anzuwenden;
  • Schutzsuchenden sichere und legale Wege nach Europa zu eröffnen, z. B. durch ein verbindliches und großzügiges europäisches Neuansiedlungsprogramm.

Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Christen und Christinnen ist auch unser Gebet für die politisch Verantwortlichen, so dass sie mit Weisheit, Mut und Besonnenheit die aktuellen großen Herausforderungen bewältigen.
(26.11.2015)

2015-11-26 17153

Aufnahme von Flüchtlingen ist Auftrag christlichen Handelns
Resolution der Landessynode zur aktuellen Flüchtlingssituation

 

Morschen (medio). In einer Resolution zur aktuellen Flüchtlingssituation hat sich die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eindeutig zur Aufnahme von Flüchtlingen positioniert. So heißt es wörtlich: «Für die Aufnahme von Flüchtlingen mit Wort und Tat zu sorgen, ist Auftrag christlichen Handelns.»

Vorerst eine Million Euro zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements

In der Verlautbarung wird gewürdigt, dass sich bereits seit vielen Monaten viele Haupt- und Ehrenamtliche für die Aufnahme und Begleitung von Flüchtlingen engagierten. Diese setzten sich für eine Willlkommenskultur ein und stellten sich fremdenfeindlichen Angriffen entgegen. «Sie geben damit ein lebendiges öffentliches Zeugnis christlicher Nächstenliebe.» Um dieses vielfältige Engagement in den Gemeinden und in der Diakonie zu fördern, hat die Landessynode beschlossen, vorerst eine Million Euro zur Verfügung zu stellen.

Gemeinden sollen in ihrem Engagement nicht nachlassen

Die Landessynode bittet die Gemeinden, «in ihrem Engagement für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen nicht nachzulassen». Dies könne unter anderem bedeuten, dass in den Gemeinden Unterkünfte für Flüchtlinge bereitgestellt würden. Das könne weiterhin heißen, dass in Gottesdiensten oder bei anderen Veranstaltungen über die Ursachen von Flucht und Vertreibung aufgeklärt und interkulturelle und interreligiöse Lernprozesse gefördert würden.

Flüchtlingsarbeit im Bildungsbereich soll gestärkt werden

Ebenfalls spricht sich die Landessynode für eine Stärkung der Flüchtlingsarbeit im Bildungsbereich aus. Sie bittet den Rat der Landeskirche, dafür einzutreten, dass die Tageseinrichtungen für Kinder bei der Aufgabe der Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien unterstützt werden, dass Schulpfarrer und -pfarrerinnen ein Stundenkontingent für die Arbeit mit Flüchtlingen erhalten und dass in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen Plätze zur Beschulung und zur Qualifikation von Flüchtlingen bereitgestellt werden.

Lesen Sie hier die Resolution im Wortlaut:

Verlautbarung der Landessynode der EKKW zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland und der Europäischen Union

Die Aufnahme, Unterbringung und Integration der großen Zahl an Flüchtlingen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung  zu uns fliehen, ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Für die Aufnahme von Flüchtlingen mit Wort und Tat zu sorgen, ist Auftrag christlichen Handelns.

Das Recht Asyl zu suchen und zu genießen ist ein Menschenrecht. Die Landessynode tritt daher für die Erhaltung und Anwendung des gemeinsamen europäischen Asylrechtes in allen europäischen Ländern und die Aufnahme der Flüchtlinge als gemeinsame europäische Aufgabe ein. Die Flüchtlingsfrage in Europa lässt sich nicht durch Errichtung neuer Zäune und Mauern lösen. Die Landessynode dankt der Bundeskanzlerin für die Entscheidung, Schutzsuchenden in einer humanitären Ausnahmesituation die Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen.

Die Landessynode dankt den vielen Helferinnen und Helfern, die sich ehrenamtlich und beruflich seit vielen Monaten unermüdlich für die Aufnahme und Begleitung von Flüchtlingen einsetzen, ihre Häuser öffnen, für eine Kultur des Willkommens werben und fremdenfeindlichen Angriffen entgegentreten. Sie geben damit ein lebendiges öffentliches Zeugnis christlicher Nächstenliebe.

Die Landessynode hat beschlossen, dieses vielfältige Engagement in Kirche und Diakonie zu fördern und stellt für die zahlreichen Initiativen in den Gemeinden, die Flüchtlinge begleiten und in ihrem Ankommen in unserer Gesellschaft unterstützen, vorerst 1 Million Euro zur Verfügung.

Die Landessynode bittet den Rat der Landeskirche dafür einzutreten,

  • dass Stellen zur Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Flüchtlingsarbeit eingerichtet werden;
  • dass die Tageseinrichtungen für Kinder bei der Aufgabe der Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien unterstützt werden;
  • dass Schulpfarrern und -pfarrerinnen ein Stundenkontingent für die Arbeit mit Flüchtlingen zur Verfügung gestellt wird;
  • dass in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen Plätze zur Beschulung und zur Qualifikation von Flüchtlingen bereitgestellt werden.

Die Landessynode bittet alle Gemeinden sowie die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen:

  • ihr Engagement für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen weiterzuführen;
  • für Frieden, Gerechtigkeit und Versöhnung zu beten;
  • geeigneten Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen;
  • interkulturelle und interreligiöse Lernprozesse zu fördern;
  • christliche Flüchtlinge als Glaubensgeschwister wahr- und anzunehmen;
  • Flüchtlinge in ihrer Eigeninitiative zu stärken und sie in das ehrenamtliche Engagement zu integrieren;
  • mit aufkommenden Ängsten in Gespräch und Seelsorge angemessen umzugehen;
  • soziale Notlagen auch unter Einheimischen sensibel wahrzunehmen und anwaltschaftlich für die Betroffenen einzutreten;
  • rassistischen Reden und Taten entschieden entgegenzutreten und sich an Initiativen gegen Fremdenhass zu beteiligen;
     in Gottesdienst, Seelsorge, Unterricht und Bildungsveranstaltungen über die Ursachen von Flucht und Vertreibung aufzuklären und aus dem Evangelium Mut und Vertrauen zuzusprechen.

Die Synode schließt sich den Beschlüssen der EKD-Synode vom 8. bis 11.11.2015 in ihren Appellen an die Bundesregierung an, insbesondere

  • die uneingeschränkte Geltung des Rechtes auf Asyl sicherzustellen;
  • abgelehnte Asylsuchende nicht in Staaten zurückzuführen, in denen ihre Sicherheit nicht gewährleistet ist (z. B. Afghanistan);
  • den Schutzstatus der Flüchtlinge aus Syrien im bisherigen Umfang zu sichern
  • das Recht auf Familiennachzug wie bisher zu erhalten;
  • Hilfsorganisationen wie dem UNHCR die notwendigen finanziellen Mittel zur Versorgung der Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern der Herkunftsregionen zur Verfügung zu stellen;
  • Ursachen von Flucht und Vertreibung ernsthaft anzugehen;
  • durch eine kohärente deutsche Entwicklungs-, Wirtschafts- und Rüstungsexportpolitik für Demokratie und Menschenrechte in den Herkunftsländern einzutreten.

Darüber hinaus appelliert sie an die Kommunalverwaltungen alle Ansprüche aus den Sozialgesetzbüchern zu erfüllen, um einen Wettbewerb unter den schwächsten Gliedern der Gesellschaft zu verhindern.

Die Landessynode tritt für eine starke einheitliche Position aller Kirchen in Europa zur Aufnahme von Flüchtlingen ein und unterstützt darum die Forderung der Ökumenischen Konferenz Europäischer Kirchen an die Europäische Union, sichere Reisewege aus den Krisengebieten nach Europa zu schaffen und humanitäre Visa zu erteilen.

Ebenso schließt sich die Landessynode den Beschlüssen der EKD-Synode in ihren Appellen an die Europäische Union an, insbesondere

  • die Aufnahme von Flüchtlingen als gemeinsame europäische Aufgabe zu betrachten und eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge vorzunehmen, die die familiären, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Schutzsuchenden berücksichtigt;
  • die gemeinsamen Standards und Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems überall in Europa anzuwenden;
  • Schutzsuchenden sichere und legale Wege nach Europa zu eröffnen, z. B. durch ein verbindliches und großzügiges europäisches Neuansiedlungsprogramm.

Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Christen und Christinnen ist auch unser Gebet für die politisch Verantwortlichen, so dass sie mit Weisheit, Mut und Besonnenheit die aktuellen großen Herausforderungen bewältigen.
(26.11.2015)


Donnerstag: Vergaberichtlinien zu den Mitteln der Landeskirche für «Soziale Arbeit mit Flüchtlingen»

Morschen (medio). Die 12. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat auf ihrer Herbsttagung in Morschen die Bereitstellung von einer Million Euro für die soziale Arbeit mit Flüchtlingen bestätigt.
 
Mit diesen Sondermitteln sollen insbesondere Projekte und Initiativen gefördert werden, die einen Beitrag zur Schaffung einer Willkommenskultur oder zur Koordination und Qualifizierung ehrenamtlichen Engagements leisten. Die Projekte sollen kirchengemeindenah, auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt sein.
 
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Gesamt- und Zweckverbände, Schulen in landeskirchlicher Trägerschaft sowie regionale Diakonische Werke im Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 € pro Antrag.
(26.11.2015)


2016-06-22 17156

Bereitstellung von einer Million Euro für die soziale Arbeit mit Flüchtlingen bestätigt
Vergaberichtlinien zu den Mitteln der Landeskirche für «Soziale Arbeit mit Flüchtlingen»

 

Morschen (medio). Die 12. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat auf ihrer Herbsttagung in Morschen die Bereitstellung von einer Million Euro für die soziale Arbeit mit Flüchtlingen bestätigt.
 
Mit diesen Sondermitteln sollen insbesondere Projekte und Initiativen gefördert werden, die einen Beitrag zur Schaffung einer Willkommenskultur oder zur Koordination und Qualifizierung ehrenamtlichen Engagements leisten. Die Projekte sollen kirchengemeindenah, auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt sein.
 
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Gesamt- und Zweckverbände, Schulen in landeskirchlicher Trägerschaft sowie regionale Diakonische Werke im Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 € pro Antrag.
(26.11.2015)



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Lesen Sie hier die Richtlinien für die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Sonderkontingent «Soziale Arbeit mit Flüchtlingen»

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