Überblick:
Dienstag, 22. November 2016
Überblick:
- Vizepräsident Dr. Knöppel berichtet über Finanzsituation der Landeskirche
- Interview mit Vizepräsident Dr. Volker Knöppel
- Tagesimpressionen
Hofgeismar (medio). Haushaltskonsolidierung und Umsetzung der Beschlüsse der Herbstsynode 2015 – unter diesen Vorzeichen stand der Finanzbericht von Dr. Volker Knöppel. Der Vizepräsident machte heute vor der Landessynode in Hofgeismar deutlich: «Es ist gut, dass wir die Umsetzung der Beschlüsse der Herbstsynode 2015 zielstrebig angehen und damit zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Da liegt noch ein langer Weg vor uns. Ich denke, wir sind darauf gut vorbereitet.»
Kirchensteuereinnahmen steigen nur noch moderat
Dr. Knöppel berichtete, dass 68,4 Prozent der im Haushalt 2016 ausgewiesenen Gesamteinnahmen der Landeskirche aus Kirchensteuern beständen: «Die Kirchensteuern sind und bleiben damit unsere wichtigste Einnahmequelle.» Allerdings seien durch die konjunkturelle Entwicklung die Kirchensteuereinnahmen nur noch moderat gestiegen. Im Jahr 2015 habe das Gesamt-Netto-Aufkommen an Kirchensteuern 172 Mio. Euro betragen; damit sei ein Anstieg um 1,65 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 zu verzeichnen. Erleichtert stellte Dr. Knöppel fest, dass sich die Kirchensteuer nicht proportional zu den Mitgliederzahlen (- 1,73 Prozent im Vergleichszeitraum) entwickelt habe. Allerdings zeigten die Kirchensteuerzahlen des laufenden Jahres mit einer Steigerung von 1,08 Prozent im Vergleich zum Vorjahr nur noch einen schwachen positiven Trend auf: «Die dynamische Entwicklung vergangener Jahre ist passé», so der Vizepräsident. Für die beiden nächsten Jahre komme hinzu, dass die Bundesregierung beschlossen habe, die Bürger steuerlich um bis zu 6,3 Mrd. Euro jährlich zu entlasten. Nach Knöppels Einschätzung steuere man unweigerlich auf den Punkt zu, wo sinkende Kirchenmitgliederzahlen nicht nur real, sondern auch nominal mit sinkenden Kirchensteuereinnahmen einhergehen werden.
Kirchensteuerverwahr um 17,3 Mio. Euro aufgestockt
Als positiv wertete der Vizepräsident, dass man auch im Jahr 2015 dem Kirchensteuerverwahr 17,3 Mio. Euro zuführen konnte. Damit sei ein Bestand in Höhe von 145,2 Mio. Euro (= 63 Prozent des Haushaltsvolumens 2015) erreicht worden. Zu Beginn der Konsolidierungsphase habe man sich das Ziel gesetzt, dass der Kirchensteuerverwahr 75 Prozent des Haushaltsvolumens erreichen solle. Durch die Kirchensteuereinnahmen der vergangenen Jahre sei man diesem Ziel schon sehr nahe gekommen.
Doppisches Verfahren legt Versorgungslücke offen
Dr. Knöppel erläuterte, dass man durch die Umstellung vom kameralistischen auf das doppische Verfahren Erkenntnisse gewonnen habe, die die Landeskirche vor neue Herausforderungen stelle. Während bei einer kameralistischen Betrachtung die langfristig bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für die öffentlich-rechtlich Mitarbeitenden nicht in den Blick genommen wurden, würden beim doppischen Verfahren alle künftigen Versorgungsansprüche hinzugerechnet. Demzufolge wiesen die neuen doppischen Jahresabschlüsse sowie ein versicherungsmathematisches Versorgungsgutachten zum 31.12.2015 eine Versorgungslücke von nunmehr 296,4 Mio. Euro auf. Grund hierfür seien u. a. neue Sterbetafeln bei Berufsanfängern mit zunehmend längeren Lebenserwartungen und höheren Versorgungsansprüchen, die anhaltende Niedrigzinsphase und den Dynamisierungseffekt bei jeder Besoldungserhöhung.
Bei den Beihilfeverpflichtungen schlage sich die hohe Kostendynamik im Gesundheitswesen nieder. Vizepräsident Dr. Knöppel räumte ein, dass man diese Versorgungslücke nicht auf einmal schließen könne, dazu sei sie zu groß. Da dieses Problem alle Gliedkirchen der EKD betreffe, setze er bei der Entwicklung von Lösungsansätzen auch auf eine EKD-weit abgestimmte Herangehensweise. Trotz allem müsse aber die Landeskirche auch eigene Vorstellungen für den Umgang mit der Versorgungsproblematik entwickeln, da im nächsten Sommer der Doppelhaushalt 2018 / 2019 beraten werde. Im Nachtragshaushalt, der am Mittwoch verabschiedet wird, werden zusätzliche Mittel für die Versorgungsaufwendungen veranschlagt. Dazu wird es eine gesonderte Pressemitteilung geben.
Brack: Balance zwischen Schließung der Versorgungslücke und Erhalt der Handlungsfähigkeit muss gefunden werden
Haushaltskonsolidierung und Umsetzung der Beschlüsse vom Herbst 2015
Vizepräsident Dr. Knöppel berichtet über Finanzsituation der Landeskirche
Hofgeismar (medio). Haushaltskonsolidierung und Umsetzung der Beschlüsse der Herbstsynode 2015 – unter diesen Vorzeichen stand der Finanzbericht von Dr. Volker Knöppel. Der Vizepräsident machte heute vor der Landessynode in Hofgeismar deutlich: «Es ist gut, dass wir die Umsetzung der Beschlüsse der Herbstsynode 2015 zielstrebig angehen und damit zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Da liegt noch ein langer Weg vor uns. Ich denke, wir sind darauf gut vorbereitet.»
Kirchensteuereinnahmen steigen nur noch moderat
Dr. Knöppel berichtete, dass 68,4 Prozent der im Haushalt 2016 ausgewiesenen Gesamteinnahmen der Landeskirche aus Kirchensteuern beständen: «Die Kirchensteuern sind und bleiben damit unsere wichtigste Einnahmequelle.» Allerdings seien durch die konjunkturelle Entwicklung die Kirchensteuereinnahmen nur noch moderat gestiegen. Im Jahr 2015 habe das Gesamt-Netto-Aufkommen an Kirchensteuern 172 Mio. Euro betragen; damit sei ein Anstieg um 1,65 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 zu verzeichnen. Erleichtert stellte Dr. Knöppel fest, dass sich die Kirchensteuer nicht proportional zu den Mitgliederzahlen (- 1,73 Prozent im Vergleichszeitraum) entwickelt habe. Allerdings zeigten die Kirchensteuerzahlen des laufenden Jahres mit einer Steigerung von 1,08 Prozent im Vergleich zum Vorjahr nur noch einen schwachen positiven Trend auf: «Die dynamische Entwicklung vergangener Jahre ist passé», so der Vizepräsident. Für die beiden nächsten Jahre komme hinzu, dass die Bundesregierung beschlossen habe, die Bürger steuerlich um bis zu 6,3 Mrd. Euro jährlich zu entlasten. Nach Knöppels Einschätzung steuere man unweigerlich auf den Punkt zu, wo sinkende Kirchenmitgliederzahlen nicht nur real, sondern auch nominal mit sinkenden Kirchensteuereinnahmen einhergehen werden.
Kirchensteuerverwahr um 17,3 Mio. Euro aufgestockt
Als positiv wertete der Vizepräsident, dass man auch im Jahr 2015 dem Kirchensteuerverwahr 17,3 Mio. Euro zuführen konnte. Damit sei ein Bestand in Höhe von 145,2 Mio. Euro (= 63 Prozent des Haushaltsvolumens 2015) erreicht worden. Zu Beginn der Konsolidierungsphase habe man sich das Ziel gesetzt, dass der Kirchensteuerverwahr 75 Prozent des Haushaltsvolumens erreichen solle. Durch die Kirchensteuereinnahmen der vergangenen Jahre sei man diesem Ziel schon sehr nahe gekommen.
Doppisches Verfahren legt Versorgungslücke offen
Dr. Knöppel erläuterte, dass man durch die Umstellung vom kameralistischen auf das doppische Verfahren Erkenntnisse gewonnen habe, die die Landeskirche vor neue Herausforderungen stelle. Während bei einer kameralistischen Betrachtung die langfristig bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für die öffentlich-rechtlich Mitarbeitenden nicht in den Blick genommen wurden, würden beim doppischen Verfahren alle künftigen Versorgungsansprüche hinzugerechnet. Demzufolge wiesen die neuen doppischen Jahresabschlüsse sowie ein versicherungsmathematisches Versorgungsgutachten zum 31.12.2015 eine Versorgungslücke von nunmehr 296,4 Mio. Euro auf. Grund hierfür seien u. a. neue Sterbetafeln bei Berufsanfängern mit zunehmend längeren Lebenserwartungen und höheren Versorgungsansprüchen, die anhaltende Niedrigzinsphase und den Dynamisierungseffekt bei jeder Besoldungserhöhung.
Bei den Beihilfeverpflichtungen schlage sich die hohe Kostendynamik im Gesundheitswesen nieder. Vizepräsident Dr. Knöppel räumte ein, dass man diese Versorgungslücke nicht auf einmal schließen könne, dazu sei sie zu groß. Da dieses Problem alle Gliedkirchen der EKD betreffe, setze er bei der Entwicklung von Lösungsansätzen auch auf eine EKD-weit abgestimmte Herangehensweise. Trotz allem müsse aber die Landeskirche auch eigene Vorstellungen für den Umgang mit der Versorgungsproblematik entwickeln, da im nächsten Sommer der Doppelhaushalt 2018 / 2019 beraten werde. Im Nachtragshaushalt, der am Mittwoch verabschiedet wird, werden zusätzliche Mittel für die Versorgungsaufwendungen veranschlagt. Dazu wird es eine gesonderte Pressemitteilung geben.
Brack: Balance zwischen Schließung der Versorgungslücke und Erhalt der Handlungsfähigkeit muss gefunden werden
Für den Finanzausschuss nahm der Vorsitzende, Pfarrer Frieder Brack, zum Finanzbericht Stellung. Brack lobte den umsichtigen Umgang mit den Mehreinnahmen der vergangenen Jahre, die im Wesentlichen in den Verwahr und in die Versorgung geflossen seien. Auch sei es gut, dass der Umstieg auf die Doppik den Blick «grundsätzlich geschärft» und die Versorgungslücke offengelegt habe. Die spannende Frage, die sich dabei dem Finanzausschuss stelle, laute: «Wie balancieren wir das aus?» Auf der einen Seite müsse die Lücke geschlossen werden, auf der anderen Seite müsse die Handlungsfähigkeit der Kirche erhalten bleiben. Brack sicherte zu, der Synode regelmäßig von den Fortschritten bei diesem «Drahtseilakt» zu berichten. (22.11.2016)
Video
Pfarrer Frieder Brack, Vorsitzender des Finanzausschusses der Synode, zu den derzeitigen Herausforderungen in der Finanzplanung. Das Gespräch führte Medienhausleiter Pfarrer Christian Fischer. (23.11.2016)
file_download Im Wortlaut:
Lesen Sie hier den Finanzbericht von Vizepräsident Dr. Knöppel zur zweiten Tagung der 13. Landessynode im Wortlaut:
arrow_forward Nachgefragt:
Vizepräsident Dr. Volker Knöppel zum Nachtragshaushalt, zu den Versorgungsverpflichtungen der Landeskirche und zur zukünftigen Strategie bei Wertpapieranlagen:
Vizepräsident Dr. Volker Knöppel zum Nachtragshaushalt 2016, zu den Versorgungsverpflichtungen der Landeskirche gegenüber ihren Kirchenbeamten und zur zukünftigen Strategie bei Investitionen auf dem Kapitalmarkt.
Vizepräsident Knöppel stellte sich den Fragen von medio-Radioredakteur Torsten Scheuermann am 16.11.2016 in Kassel.
Nachgefragt...
Interview mit Vizepräsident Dr. Volker Knöppel
Vizepräsident Dr. Volker Knöppel zum Nachtragshaushalt 2016, zu den Versorgungsverpflichtungen der Landeskirche gegenüber ihren Kirchenbeamten und zur zukünftigen Strategie bei Investitionen auf dem Kapitalmarkt.
Vizepräsident Knöppel stellte sich den Fragen von medio-Radioredakteur Torsten Scheuermann am 16.11.2016 in Kassel.
(Fotos: medio.tv/Schauderna)