Hofgeismar (medio). Die 13. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck trat vom 27. bis 30. November 2017 zu ihrer vierten Tagung im nordhessischen Hofgeismar zusammen. Schwerpunkte der Herbsttagung waren der Bericht von Bischof Prof. Dr. Martin Hein, der Finanzbericht von Vizepräsident Dr. Volker Knöppel und die Beratung und Verabschiedung der Haushalts- und Finanzplanung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Jahre 2018 und 2019. (30.11.2017)
Informieren Sie sich hier über die Tagung:
Vom 27. bis 30. November 2017
Herbsttagung der Landesynode in Hofgeismar
Hofgeismar (medio). Die 13. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck trat vom 27. bis 30. November 2017 zu ihrer vierten Tagung im nordhessischen Hofgeismar zusammen. Schwerpunkte der Herbsttagung waren der Bericht von Bischof Prof. Dr. Martin Hein, der Finanzbericht von Vizepräsident Dr. Volker Knöppel und die Beratung und Verabschiedung der Haushalts- und Finanzplanung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Jahre 2018 und 2019. (30.11.2017)
Informieren Sie sich hier über die Tagung:
- Bischof Prof. Dr. Hein: «Unser Anspruch ist, gehört zu werden und zu überzeugen»
- Vizepräsident Dr. Knöppel: Reformprozess wird konsequent weitergeführt
- Landessynode verabschiedet Doppelhaushalt 2018 / 2019
- Vorstandsvorsitzender Rühl: Diakonie stellt sich gesellschaftlichen Herausforderungen
- Landessynode setzt sich für Abschiebestopp und Familiennachzug ein
- Reformprozess der Landeskirche nimmt Fahrt auf
- Dr. Isabel Schneider-Wölfinger in den Synodalvorstand gewählt
- Präses Dr. Dittmann: Grundordnung hat sich bewährt
- Prälatin Natt: Jahreslosung 2018 ist eine erquickende Zusage
- Videos von der Herbsttagung
- Nachgefragt...
- Tagesordnung
- Geschäftsstelle / Kontakt
- Pressekontakt
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Hofgeismar (medio). Wie steht es um das Verhältnis zwischen Kirche und Staat? Mischt sich Kirche zu stark in die Politik ein? Diese kontrovers diskutierten Fragen waren Anlass für Bischof Prof. Dr. Martin Hein, sich in seinem diesjährigen Bericht vor der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck grundlegend mit dem Verhältnis von Staat und Kirche auseinanderzusetzen. Unter dem Titel «Bejahte Freiheit» ging Hein darin auf die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen und das Verhältnis zwischen Kirche, Staat und Gesellschaft sowie auf die sich daraus ergebenden gesellschaftlichen Aufgaben der Kirche ein.
Zu Beginn seiner Ausführungen beschrieb Bischof Hein die rechtlichen Rahmenbedingungen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat, die sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts grundlegend geändert hätten. Während die Kirche im 19. Jahrhundert noch eine «Staatskirche» gewesen sei, sei sie im modernen, freiheitlichen und demokratischen Staat zu einer «verfassten» Kirche geworden. Damit sei sie nicht mehr Teil des Staates, sondern der Gesellschaft. Seither regelten Kirche und Staat ihr Verhältnis – genauso wie andere gesellschaftliche Organisationen auch – über Verträge, die zur Entwicklung eines «Staatskirchenrechts» geführt hätten. Die Bundesrepublik garantiere als säkularer, aber nicht laizistischer Staat eine positive Religionsfreiheit. Die Kirchen seien als «Körperschaften des öffentlichen Rechts» anerkannt. Damit garantiere der Staat ihnen das Recht zur öffentlichen Ausübung der Religion und zur eigenständigen Regelung der innerkirchlichen Angelegenheiten. Seither ständen Kirchen und Staat zueinander in einem Verhältnis von wohlwollendem Respekt, kritischer Distanz und gegenseitiger rechtlicher Absicherung. (27.11.2017)
Bischofsbericht zum Verhältnis von Kirche und Staat
Bischof Prof. Dr. Hein: «Unser Anspruch ist, gehört zu werden und zu überzeugen»
Hofgeismar (medio). Wie steht es um das Verhältnis zwischen Kirche und Staat? Mischt sich Kirche zu stark in die Politik ein? Diese kontrovers diskutierten Fragen waren Anlass für Bischof Prof. Dr. Martin Hein, sich in seinem diesjährigen Bericht vor der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck grundlegend mit dem Verhältnis von Staat und Kirche auseinanderzusetzen. Unter dem Titel «Bejahte Freiheit» ging Hein darin auf die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen und das Verhältnis zwischen Kirche, Staat und Gesellschaft sowie auf die sich daraus ergebenden gesellschaftlichen Aufgaben der Kirche ein.
Zu Beginn seiner Ausführungen beschrieb Bischof Hein die rechtlichen Rahmenbedingungen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat, die sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts grundlegend geändert hätten. Während die Kirche im 19. Jahrhundert noch eine «Staatskirche» gewesen sei, sei sie im modernen, freiheitlichen und demokratischen Staat zu einer «verfassten» Kirche geworden. Damit sei sie nicht mehr Teil des Staates, sondern der Gesellschaft. Seither regelten Kirche und Staat ihr Verhältnis – genauso wie andere gesellschaftliche Organisationen auch – über Verträge, die zur Entwicklung eines «Staatskirchenrechts» geführt hätten. Die Bundesrepublik garantiere als säkularer, aber nicht laizistischer Staat eine positive Religionsfreiheit. Die Kirchen seien als «Körperschaften des öffentlichen Rechts» anerkannt. Damit garantiere der Staat ihnen das Recht zur öffentlichen Ausübung der Religion und zur eigenständigen Regelung der innerkirchlichen Angelegenheiten. Seither ständen Kirchen und Staat zueinander in einem Verhältnis von wohlwollendem Respekt, kritischer Distanz und gegenseitiger rechtlicher Absicherung. (27.11.2017)
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Bischof Hein zum Verhältnis von Kirche und Staat, zur Rolle der Kirche in der Politik und was eine christlich geprägte Gesellschaft zukünftig ausmachen kann:
Hofgeismar (medio). In seinem Bericht zur finanziellen Situation der Landeskirche ging der Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Dr. Volker Knöppel, auf die Entwicklung der Kirchensteuern und Gemeindegliederzahlen ein und gab einen Ausblick auf den noch zu verabschiedenden Doppelhaushalt 2018 / 2019 und dessen Auswirkungen auf den Reformprozess 2026.
Dr. Knöppel berichtete, dass trotz des stabilen Wirtschaftswachstums und des starken Arbeitsmarktes in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 ein erheblicher Druck auf die Kirchensteuer zu spüren gewesen sei. Dies liege an einem flacheren Anstieg der Kirchensteuer gegenüber den gesamtstaatlichen Lohn- und Einkommenssteuereinnahmen. Die aktuell vorliegenden Zahlen für den Monat Oktober 2017 wiesen ein Plus von 1,61 Prozent bei den gesamtkirchlichen Steuereinnahmen auf. Berücksichtige man aber die im Jahr 2017 eingetretenen Personalkostensteigerungen von 2,35 Prozent, verkehre sich dieser nominale Zuwachs real zu einer Negativentwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2016 habe das Gesamtaufkommen bei der Kirchensteuer 177,2 Mio. Euro betragen; damit sei ein Anstieg um rund 1,2 Mio. Euro (=0,7 Prozent) gegenüber dem Jahr 2015 zu verzeichnen. Dr. Knöppel stellte fest: «Das ist inflationsbereinigt auch keine schwarze Null mehr.» (28.11.2017)
Bericht über die Finanzen
Vizepräsident Dr. Knöppel: Reformprozess wird konsequent weitergeführt
Hofgeismar (medio). In seinem Bericht zur finanziellen Situation der Landeskirche ging der Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Dr. Volker Knöppel, auf die Entwicklung der Kirchensteuern und Gemeindegliederzahlen ein und gab einen Ausblick auf den noch zu verabschiedenden Doppelhaushalt 2018 / 2019 und dessen Auswirkungen auf den Reformprozess 2026.
Dr. Knöppel berichtete, dass trotz des stabilen Wirtschaftswachstums und des starken Arbeitsmarktes in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 ein erheblicher Druck auf die Kirchensteuer zu spüren gewesen sei. Dies liege an einem flacheren Anstieg der Kirchensteuer gegenüber den gesamtstaatlichen Lohn- und Einkommenssteuereinnahmen. Die aktuell vorliegenden Zahlen für den Monat Oktober 2017 wiesen ein Plus von 1,61 Prozent bei den gesamtkirchlichen Steuereinnahmen auf. Berücksichtige man aber die im Jahr 2017 eingetretenen Personalkostensteigerungen von 2,35 Prozent, verkehre sich dieser nominale Zuwachs real zu einer Negativentwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2016 habe das Gesamtaufkommen bei der Kirchensteuer 177,2 Mio. Euro betragen; damit sei ein Anstieg um rund 1,2 Mio. Euro (=0,7 Prozent) gegenüber dem Jahr 2015 zu verzeichnen. Dr. Knöppel stellte fest: «Das ist inflationsbereinigt auch keine schwarze Null mehr.» (28.11.2017)
file_download Im Wortlaut:
Lesen Sie hier den Finanzbericht von Vizepräsident Knöppel im Wortlaut:
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Vizepräsident Knöppel im Interview zur Entwicklung des Kirchensteueraufkommens, zu den Sparmaßnahmen der Landeskirche und deren Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2018/19:
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch (29.11.) in Hofgeismar den Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 verabschiedet. Im Blick auf den Reformprozess der Landeskirche bezeichnete Vizepräsident Dr. Knöppel das bislang Erreichte als ein «ansehnliches und respektables Ergebnis». Allerdings bestehe auch weiterhin dringender Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich des Abbaus von Personalstellen: «Hierfür sind Arbeitsfelder im Hinblick auf die Zukunft unserer Landeskirche zu analysieren, zu bewerten und letztlich gegebenenfalls auch aufzugeben», so der Vizepräsident.
Der Doppelhaushalt verfügt über ein Gesamtvolumen von 250,3 Mio. Euro im Jahr 2018 und von 249 Mio. Euro im Jahr 2019. Davon entfallen im Jahr 2018 auf den landeskirchlichen Teil des Haushalts 162,2 Mio. Euro und 161 Mio. Euro im Jahr 2019; auf den gemeindlichen Teil des Haushalts entfallen 88 Mio. Euro im Jahr 2018 und 87 Mio. Euro im Jahr 2019. (29.11.2017)
Landessynode verabschiedet Doppelhaushalt 2018 / 2019
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch (29.11.) in Hofgeismar den Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 verabschiedet. Im Blick auf den Reformprozess der Landeskirche bezeichnete Vizepräsident Dr. Knöppel das bislang Erreichte als ein «ansehnliches und respektables Ergebnis». Allerdings bestehe auch weiterhin dringender Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich des Abbaus von Personalstellen: «Hierfür sind Arbeitsfelder im Hinblick auf die Zukunft unserer Landeskirche zu analysieren, zu bewerten und letztlich gegebenenfalls auch aufzugeben», so der Vizepräsident.
Der Doppelhaushalt verfügt über ein Gesamtvolumen von 250,3 Mio. Euro im Jahr 2018 und von 249 Mio. Euro im Jahr 2019. Davon entfallen im Jahr 2018 auf den landeskirchlichen Teil des Haushalts 162,2 Mio. Euro und 161 Mio. Euro im Jahr 2019; auf den gemeindlichen Teil des Haushalts entfallen 88 Mio. Euro im Jahr 2018 und 87 Mio. Euro im Jahr 2019. (29.11.2017)
Hofgeismar (medio). «Kirchen und Diakonie sind als starke und wahrnehmbare Akteure mitverantwortlich für die politische Kultur in Hessen. Wir gestalten Zivilgesellschaft mit», sagte Pfarrer Horst Rühl, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, am Mittwoch (29.11.) vor der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. In seinem ersten Bericht als Vorstandsvorsitzender betonte Rühl: «Wir haben uns für die Zukunft gut aufgestellt und wollen Solidarität und Sozialstaat stärken.»
Neben den Forderungen des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Menschen sowie der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus wandte sich Rühl in seinem Bericht dem Thema Pflege zu: «In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft kommt der Pflege eine wichtige Bedeutung zu. Wir brauchen politische Maßnahmen gegen den Pflegenotstand.» Rühl nannte als Lösungsansatz, die Gelder der Versicherten, die in die Pflege- und Krankenversicherungen fließen, auch für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zu verwenden. Gleichzeitig muss nach seinen Worten auch ein Mehr an Leistungen für die Pflege, Betreuung, Zuwendung und mehr Zeit für sterbende Menschen möglich sein. «Pflegekräfte verdienen unser aller Anerkennung und Dank», so Rühl abschließend. (29.11.2017)
Bericht zur Diakonie Hessen
Vorstandsvorsitzender Rühl: Diakonie stellt sich gesellschaftlichen Herausforderungen
Hofgeismar (medio). «Kirchen und Diakonie sind als starke und wahrnehmbare Akteure mitverantwortlich für die politische Kultur in Hessen. Wir gestalten Zivilgesellschaft mit», sagte Pfarrer Horst Rühl, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, am Mittwoch (29.11.) vor der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. In seinem ersten Bericht als Vorstandsvorsitzender betonte Rühl: «Wir haben uns für die Zukunft gut aufgestellt und wollen Solidarität und Sozialstaat stärken.»
Neben den Forderungen des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Menschen sowie der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus wandte sich Rühl in seinem Bericht dem Thema Pflege zu: «In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft kommt der Pflege eine wichtige Bedeutung zu. Wir brauchen politische Maßnahmen gegen den Pflegenotstand.» Rühl nannte als Lösungsansatz, die Gelder der Versicherten, die in die Pflege- und Krankenversicherungen fließen, auch für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zu verwenden. Gleichzeitig muss nach seinen Worten auch ein Mehr an Leistungen für die Pflege, Betreuung, Zuwendung und mehr Zeit für sterbende Menschen möglich sein. «Pflegekräfte verdienen unser aller Anerkennung und Dank», so Rühl abschließend. (29.11.2017)
file_download Im Wortlaut:
Lesen Sie hier den Diakoniebericht von Pfarrer Rühl im Wortlaut:
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Pfarrer Horst Rühl im Interview zur Zukunft der Flüchtlingsarbeit, zur wachsenden Armut in Deutschland und der Öffnung der Diakonie für kirchengemäße Tarifverträge:
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 29. November 2017 mit einer Entschließung an die Bundesregierung und die Landesregierungen in Hessen und Thüringen appelliert, den bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär Geschützte ab April 2018 wieder zu ermöglichen. In einer Entschließung zur «Integrationsaufgabe mit Geflüchteten» wird betont, dass «die Sorge um zurückgelassene oder auf der Flucht getrennte Familienangehörige die Integration der hier angekommenen Menschen» verhindere. Mit Hinweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz stellt, wird in der Entschließung deutlich formuliert: «Familien gehören zusammen und dürfen nicht über Jahre getrennt werden»
Weiterhin fordert die Landessynode die Bundesregierung und die Landesregierungen in ihrer Entschließung auf, «angesichts der anhaltend gefährlichen Situation in Afghanistan und Syrien bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen und Abschiebungen nach Syrien weiterhin auszusetzen». (30.11.2017)
Landessynode setzt sich für Abschiebestopp und Familiennachzug ein
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am 29. November 2017 mit einer Entschließung an die Bundesregierung und die Landesregierungen in Hessen und Thüringen appelliert, den bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär Geschützte ab April 2018 wieder zu ermöglichen. In einer Entschließung zur «Integrationsaufgabe mit Geflüchteten» wird betont, dass «die Sorge um zurückgelassene oder auf der Flucht getrennte Familienangehörige die Integration der hier angekommenen Menschen» verhindere. Mit Hinweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz stellt, wird in der Entschließung deutlich formuliert: «Familien gehören zusammen und dürfen nicht über Jahre getrennt werden»
Weiterhin fordert die Landessynode die Bundesregierung und die Landesregierungen in ihrer Entschließung auf, «angesichts der anhaltend gefährlichen Situation in Afghanistan und Syrien bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen und Abschiebungen nach Syrien weiterhin auszusetzen». (30.11.2017)
Hofgeismar (epd). Der im Herbst 2015 von der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck beschlossene «Reformprozess 2026 - Volkskirche qualitativ weiterentwickeln» nimmt Fahrt auf. Von den 181 Beschlüssen, die dazu beitragen sollen, 50 Millionen Euro einzusparen, seien bis jetzt 52 umgesetzt worden, berichtete Pfarrer Wolfgang Kallies, Geschäftsführer des Reformprozesses, am Dienstag vor der Synode in Hofgeismar. 107 Maßnahmen seien in Arbeit, weitere 22 seien noch nicht projektiert oder terminlich überfällig. «Das ist angesichts der Wegstrecke ein ansehnliches und respektables Ergebnis», sagte er. (28.11.2017)
Reformprozess der Landeskirche nimmt Fahrt auf
Hofgeismar (epd). Der im Herbst 2015 von der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck beschlossene «Reformprozess 2026 - Volkskirche qualitativ weiterentwickeln» nimmt Fahrt auf. Von den 181 Beschlüssen, die dazu beitragen sollen, 50 Millionen Euro einzusparen, seien bis jetzt 52 umgesetzt worden, berichtete Pfarrer Wolfgang Kallies, Geschäftsführer des Reformprozesses, am Dienstag vor der Synode in Hofgeismar. 107 Maßnahmen seien in Arbeit, weitere 22 seien noch nicht projektiert oder terminlich überfällig. «Das ist angesichts der Wegstrecke ein ansehnliches und respektables Ergebnis», sagte er. (28.11.2017)
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch (29.11.) Dr. Isabel Schneider-Wölfinger in ihren Synodalvorstand gewählt. Die Nachwahl ist notwendig geworden, weil die bisherige 1. Beisitzerin, Dekanin Claudia Brinkmann-Weiß, als Dezernentin für Ökumene und Diakonie in das Landeskirchenamt wechselt und daher ab dem 1. Dezember 2017 nicht mehr der Landessynode angehören wird.
Zur Person:
Die 56jährige Dozentin am Evangelischen Fröbelseminar in Kassel engagiert sich seit vielen Jahren in der Landeskirche. Seit 2001 gehört Dr. Schneider-Wölfinger der Kreissynode Hofgeismar an. Von 2004 bis 2011 war sie stellvertretendes, seit 2011 ist sie ordentliches Mitglied der Landessynode. Als Synodale war sie Mitglied in den Ausschüssen, die den Reformprozess der Landeskirche begleitet hatten (Zukunftsausschuss 2011 – 2013, Begleitausschuss 2013-2015). Seit 2015 ist Dr. Schneider-Wölfinger auch Mitglied der EKD-Synode. (29.11.2017)
Dr. Isabel Schneider-Wölfinger in den Synodalvorstand gewählt
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch (29.11.) Dr. Isabel Schneider-Wölfinger in ihren Synodalvorstand gewählt. Die Nachwahl ist notwendig geworden, weil die bisherige 1. Beisitzerin, Dekanin Claudia Brinkmann-Weiß, als Dezernentin für Ökumene und Diakonie in das Landeskirchenamt wechselt und daher ab dem 1. Dezember 2017 nicht mehr der Landessynode angehören wird.
Zur Person:
Die 56jährige Dozentin am Evangelischen Fröbelseminar in Kassel engagiert sich seit vielen Jahren in der Landeskirche. Seit 2001 gehört Dr. Schneider-Wölfinger der Kreissynode Hofgeismar an. Von 2004 bis 2011 war sie stellvertretendes, seit 2011 ist sie ordentliches Mitglied der Landessynode. Als Synodale war sie Mitglied in den Ausschüssen, die den Reformprozess der Landeskirche begleitet hatten (Zukunftsausschuss 2011 – 2013, Begleitausschuss 2013-2015). Seit 2015 ist Dr. Schneider-Wölfinger auch Mitglied der EKD-Synode. (29.11.2017)
Hofgeismar (medio). In seiner Eröffnung der Herbsttagung der Landessynode erinnerte Präses Dr. Thomas Dittmann an zwei Jubiläen, die die Landeskirche im vergangenen Kirchenjahr gefeiert habe: 500 Jahre Reformation und 50 Jahre Grundordnung. Dr. Dittmanns Einschätzung nach habe sich die Grundordnung in den 50 Jahren ihrer Geltung bewährt und die maßgeblichen Strukturprinzipien hätten weiterhin Bestand. Dabei habe die Grundordnung die geistliche Dimension kirchenleitenden Handelns im Blick. In der Formulierung vom «Miteinander und Gegenüber» von Bischof und Synode käme zum Ausdruck, dass kirchliches Handeln nicht von «durchsetzbaren Rechtspositionen» bestimmt sei, sondern «ständig neue Verständigungsprozesse erfordere». Dr. Dittmann zeigte sich überzeugt: «Dies entspricht der Kultur, die wir in der Kirche pflegen wollen: nicht bloß dem Buchstaben des (Kirchen-)Gesetzes folgend, sondern dem Geist der kirchlichen Ordnung, der sich bereit hält für das Wirken des Heiligen Geistes.»
Der Präses unterstrich, dass die Grundordnung kein Selbstzweck sei, sondern ein brauchbares Werkzeug. Sie lade dazu ein, von ihr «sachgemäßen Gebrauch» zu machen. Die Grundordnung biete jedem Gemeindeglied die Möglichkeit zur Mitarbeit, Mitbestimmung und Mitgestaltung in den Gemeinden, so dass sich das Priestertum aller Getauften verwirklichen könne: «Dies ist auch 500 Jahre nach dem Beginn der Reformation und 50 Jahre nach dem Inkrafttreten der Grundordnung eine bleibende Aufgabe,» so der Präses. Und dieser Aufgabe stelle sich die Synode auch auf dieser Herbsttagung. (27.11.2017)
Landessynode nimmt Beratungen auf
Präses Dr. Dittmann: Grundordnung hat sich bewährt
Hofgeismar (medio). In seiner Eröffnung der Herbsttagung der Landessynode erinnerte Präses Dr. Thomas Dittmann an zwei Jubiläen, die die Landeskirche im vergangenen Kirchenjahr gefeiert habe: 500 Jahre Reformation und 50 Jahre Grundordnung. Dr. Dittmanns Einschätzung nach habe sich die Grundordnung in den 50 Jahren ihrer Geltung bewährt und die maßgeblichen Strukturprinzipien hätten weiterhin Bestand. Dabei habe die Grundordnung die geistliche Dimension kirchenleitenden Handelns im Blick. In der Formulierung vom «Miteinander und Gegenüber» von Bischof und Synode käme zum Ausdruck, dass kirchliches Handeln nicht von «durchsetzbaren Rechtspositionen» bestimmt sei, sondern «ständig neue Verständigungsprozesse erfordere». Dr. Dittmann zeigte sich überzeugt: «Dies entspricht der Kultur, die wir in der Kirche pflegen wollen: nicht bloß dem Buchstaben des (Kirchen-)Gesetzes folgend, sondern dem Geist der kirchlichen Ordnung, der sich bereit hält für das Wirken des Heiligen Geistes.»
Der Präses unterstrich, dass die Grundordnung kein Selbstzweck sei, sondern ein brauchbares Werkzeug. Sie lade dazu ein, von ihr «sachgemäßen Gebrauch» zu machen. Die Grundordnung biete jedem Gemeindeglied die Möglichkeit zur Mitarbeit, Mitbestimmung und Mitgestaltung in den Gemeinden, so dass sich das Priestertum aller Getauften verwirklichen könne: «Dies ist auch 500 Jahre nach dem Beginn der Reformation und 50 Jahre nach dem Inkrafttreten der Grundordnung eine bleibende Aufgabe,» so der Präses. Und dieser Aufgabe stelle sich die Synode auch auf dieser Herbsttagung. (27.11.2017)
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Präses Dittmann im Interview zu den Schwerpunkten der Herbsttagung, zum Gesetzesvorhaben über die Sprengelneuordnung und die Stimmung in der Synode.
Hofgeismar (medio). In ihrer Predigt im Eröffnungsgottesdienst der Herbsttagung 2017 der Landessynode griff die Prälatin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Marita Natt, die Jahreslosung 2018 auf: «Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle des lebendigen Wassers umsonst.» Der Text aus dem Buch der Offenbarung sei für alle Christen eine wunderbare Ermutigung. Wasser sichere nicht nur im wörtlichen Sinne das Überleben. Vielmehr würden – einem Jesuswort folgend – Menschen, die vom Glauben ergriffen seien, zu solchen, von denen «Wasserströme» ausgingen. Und – so die Prälatin wörtlich: «Ist es nicht das, was viele von uns bewegt und antreibt? In der Kirche Engagierte möchten solch lebendiges Wasser sein. Möchten Menschen erquicken, stärken, aufbauen, bilden, mutig machen und ermutigen», so Natt.
Die Jahreslosung sei eine Verheißung für diejenigen, die das Evangelium als Schatz entdeckt hätten, die nach Vergewisserung und Rechtfertigung dürsteten. Denn durch Gottes Gnade bekämen die Menschen das lebendige Wasser ohne besondere Leistungen geschenkt – eben «umsonst». Die neue Jahreslosung sei eine «erquickende Zusage». Das Fazit der Prälatin: «Sie ist eine Einladung zur Quelle zu gehen, sie neu zu entdecken, von ihr belebt und gestärkt zu werden, zu leben in der Nachfolge des Herrn!» (27.11.2017)
Gottesdienst zum Auftakt der Herbsttagung
Prälatin Natt: Jahreslosung 2018 ist eine erquickende Zusage
Hofgeismar (medio). In ihrer Predigt im Eröffnungsgottesdienst der Herbsttagung 2017 der Landessynode griff die Prälatin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Marita Natt, die Jahreslosung 2018 auf: «Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle des lebendigen Wassers umsonst.» Der Text aus dem Buch der Offenbarung sei für alle Christen eine wunderbare Ermutigung. Wasser sichere nicht nur im wörtlichen Sinne das Überleben. Vielmehr würden – einem Jesuswort folgend – Menschen, die vom Glauben ergriffen seien, zu solchen, von denen «Wasserströme» ausgingen. Und – so die Prälatin wörtlich: «Ist es nicht das, was viele von uns bewegt und antreibt? In der Kirche Engagierte möchten solch lebendiges Wasser sein. Möchten Menschen erquicken, stärken, aufbauen, bilden, mutig machen und ermutigen», so Natt.
Die Jahreslosung sei eine Verheißung für diejenigen, die das Evangelium als Schatz entdeckt hätten, die nach Vergewisserung und Rechtfertigung dürsteten. Denn durch Gottes Gnade bekämen die Menschen das lebendige Wasser ohne besondere Leistungen geschenkt – eben «umsonst». Die neue Jahreslosung sei eine «erquickende Zusage». Das Fazit der Prälatin: «Sie ist eine Einladung zur Quelle zu gehen, sie neu zu entdecken, von ihr belebt und gestärkt zu werden, zu leben in der Nachfolge des Herrn!» (27.11.2017)
file_download Im Wortlaut:
Lesen Sie hier die Predigt von Prälatin Marita Natt im Eröffnungsgottesdienst der Herbsttagung im Wortlaut:
Wie steht es um das Verhältnis zwischen Kirche und Staat? Mischt sich Kirche zu stark in die Politik ein? Mit diesen und weitere Fragen beschäftigte sich Bischof Prof. Dr. Martin Hein in seinem diesjährigen Bericht «Bejahte Freiheit» und stellte das Verhältnis von Staat und Kirche in dessen Mittelpunkt. Medienhausleiter Pfarrer Christian Fischer sprach mit Synodalen und Gästen über das Thema Kirche und Staat und welche Erwartungen beide an einander haben dürfen. (28.11.2017)
Eröffnung der Herbsttagung der Landessynode in Hofgeismar mit einem Gottesdienst und den Schwerpunkten Bischofsbericht und Finanzen der Landeskirche. (28.11.2017)
Videos von der Herbsttagung
Wie steht es um das Verhältnis zwischen Kirche und Staat? Mischt sich Kirche zu stark in die Politik ein? Mit diesen und weitere Fragen beschäftigte sich Bischof Prof. Dr. Martin Hein in seinem diesjährigen Bericht «Bejahte Freiheit» und stellte das Verhältnis von Staat und Kirche in dessen Mittelpunkt. Medienhausleiter Pfarrer Christian Fischer sprach mit Synodalen und Gästen über das Thema Kirche und Staat und welche Erwartungen beide an einander haben dürfen. (28.11.2017)
Eröffnung der Herbsttagung der Landessynode in Hofgeismar mit einem Gottesdienst und den Schwerpunkten Bischofsbericht und Finanzen der Landeskirche. (28.11.2017)
Nachgefragt...
Bischof Prof. Dr. Martin Hein im Interview zum Verhältnis von Kirche und Staat, zur Rolle der Kirche in der Politik und was eine christlich geprägte Gesellschaft zukünftig ausmachen kann.
Bischof Prof. Dr. Martin Hein stellte sich den Fragen von Pfarrer Christian Fischer, Leiter des Medienhauses der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, am 22.11.2017 in Kassel.
Interview mit Bischof Prof. Dr. Martin Hein
Bischof Prof. Dr. Martin Hein im Interview zum Verhältnis von Kirche und Staat, zur Rolle der Kirche in der Politik und was eine christlich geprägte Gesellschaft zukünftig ausmachen kann.
Bischof Prof. Dr. Martin Hein stellte sich den Fragen von Pfarrer Christian Fischer, Leiter des Medienhauses der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, am 22.11.2017 in Kassel.
Vizepräsident Dr. Volker Knöppel im Interview zur Entwicklung des Kirchensteueraufkommens, zu den Sparmaßnahmen der Landeskirche und deren Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2018/19:
Vizepräsident Knöppel stellte sich den Fragen von Radioredakteur Torsten Scheuermann am 22.11.2017 in Kassel.
Interview mit Vizepräsident Dr. Volker Knöppel
Vizepräsident Dr. Volker Knöppel im Interview zur Entwicklung des Kirchensteueraufkommens, zu den Sparmaßnahmen der Landeskirche und deren Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2018/19:
Vizepräsident Knöppel stellte sich den Fragen von Radioredakteur Torsten Scheuermann am 22.11.2017 in Kassel.
Pfarrer Horst Rühl im Interview zur Zukunft der Flüchtlingsarbeit, zur wachsenden Armut in Deutschland und der Öffnung der Diakonie für kirchengemäße Tarifverträge.
Der Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen stellte sich den Fragen von Ramona Kopec, Leitende Redakteurin Online im Medienhaus der EKKW, am 22.11.2017 in Kassel.
Interview mit Pfarrer Horst Rühl
Pfarrer Horst Rühl im Interview zur Zukunft der Flüchtlingsarbeit, zur wachsenden Armut in Deutschland und der Öffnung der Diakonie für kirchengemäße Tarifverträge.
Der Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen stellte sich den Fragen von Ramona Kopec, Leitende Redakteurin Online im Medienhaus der EKKW, am 22.11.2017 in Kassel.
Präses Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann zu den Schwerpunkten der Herbsttagung, zum Gesetzesvorhaben über die Sprengelneuordnung und die Stimmung in der Synode.
Präses Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann stellte sich den Fragen von Onlineredakteur Christian Küster am 22.11.2017 in Kassel.
Interview mit Präses Dr. Thomas Dittmann
Präses Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann zu den Schwerpunkten der Herbsttagung, zum Gesetzesvorhaben über die Sprengelneuordnung und die Stimmung in der Synode.
Präses Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann stellte sich den Fragen von Onlineredakteur Christian Küster am 22.11.2017 in Kassel.
der vierten Tagung der 13. Landessynode vom 27. bis 30. November 2017:
1.
Bericht des Bischofs
2.
Diakoniebericht
3.
Finanzbericht
4.
Vorläufiger Jahresabschluss 2016 der Evangelisch en Kirche von Kurhessen-Waldeck
5.
Haushaltsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Rechnungsjahre 2016 und 2017 (Nachtragshaushaltsplan 2017)
6.
Landeskirchensteuerbeschluss der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
7.
Haushalts- und Finanzplanung
a) Haushaltsgesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Rechnungsjahre 2018 und 2019 einschließlich Stellenplan 2018 und 2019
b) Mittelfristige Finanzplanung der Landeskirche 2017 bis 2021
8.
Sammlungen für die Diakonie 2018, Aktion «Brot für die Welt» und Aktion «Hoffnung für Osteuropa»
9.
Kirchengesetz über die Neuordnung der Sprengel in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
10.
Kirchengesetz über die Umgliederung der Kirchengemeinden Dörnhagen, Fuldabrück, Heinebach, Kalbach und Wehrda-Rhina in andere Kirchenkreise
11.
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterschaft in Gemeinde- und Bildungsarbeit in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (FWG)
12.
Kirchengesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie Hessen
13.
Bestätigung der Verordnung des Rates der Landeskirche zur Erleichterung der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für die Jahre 2009 bis 2018 vom 19. Juni 2017
14.
Zum Leitwort der 13. Landessynode: «Dass Gerechtigkeit und Friede sich küssen» - Vortrag von Pfarrer Johannes Weth (Spangenberg, Stiftung Himmelsfels): «Interkulturelle Theologie»
15.
«Volkskirche qualitativ weiter entwickeln» – Sachstandsbericht zum Reformprozess 2026
16.
Nachwahl in den Synodalvorstand
17.
Nachwahl in den Finanzausschuss
18.
Bericht von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
19.
Bericht des Rates der Landeskirche über die an ihn verwiesenen Anträge
20.
Anträge aus den Kreissynoden
a) Gelnhausen und Schlüchtern: Kirchengesetz zur Bildung des Kirchenkreises Kinzigtal
b) Gelnhausen: Resolution der Konferenz der Sonderseelsorge in der EKKW vom 24. Februar 2017
c) Hanau: Wiederbewerbungsrecht für Kirchenkreispfarrstellen und landeskirchliche Pfarrstellen
d) Hanau: Zur Lage der nicht festangestellten Organisten und ihrer Vergütung
e) Melsungen: Zu einem landeskirchenweiten «Spürbar Sonntag»
21.
Tagungstermine der Landessynode 2019 und 2020
22.
Aktuelle Fragestunde
23.
Verschiedenes
Tagesordnung
der vierten Tagung der 13. Landessynode vom 27. bis 30. November 2017:
1.
Bericht des Bischofs
2.
Diakoniebericht
3.
Finanzbericht
4.
Vorläufiger Jahresabschluss 2016 der Evangelisch en Kirche von Kurhessen-Waldeck
5.
Haushaltsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Rechnungsjahre 2016 und 2017 (Nachtragshaushaltsplan 2017)
6.
Landeskirchensteuerbeschluss der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
7.
Haushalts- und Finanzplanung
a) Haushaltsgesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Rechnungsjahre 2018 und 2019 einschließlich Stellenplan 2018 und 2019
b) Mittelfristige Finanzplanung der Landeskirche 2017 bis 2021
8.
Sammlungen für die Diakonie 2018, Aktion «Brot für die Welt» und Aktion «Hoffnung für Osteuropa»
9.
Kirchengesetz über die Neuordnung der Sprengel in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
10.
Kirchengesetz über die Umgliederung der Kirchengemeinden Dörnhagen, Fuldabrück, Heinebach, Kalbach und Wehrda-Rhina in andere Kirchenkreise
11.
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterschaft in Gemeinde- und Bildungsarbeit in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (FWG)
12.
Kirchengesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie Hessen
13.
Bestätigung der Verordnung des Rates der Landeskirche zur Erleichterung der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für die Jahre 2009 bis 2018 vom 19. Juni 2017
14.
Zum Leitwort der 13. Landessynode: «Dass Gerechtigkeit und Friede sich küssen» - Vortrag von Pfarrer Johannes Weth (Spangenberg, Stiftung Himmelsfels): «Interkulturelle Theologie»
15.
«Volkskirche qualitativ weiter entwickeln» – Sachstandsbericht zum Reformprozess 2026
16.
Nachwahl in den Synodalvorstand
17.
Nachwahl in den Finanzausschuss
18.
Bericht von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
19.
Bericht des Rates der Landeskirche über die an ihn verwiesenen Anträge
20.
Anträge aus den Kreissynoden
a) Gelnhausen und Schlüchtern: Kirchengesetz zur Bildung des Kirchenkreises Kinzigtal
b) Gelnhausen: Resolution der Konferenz der Sonderseelsorge in der EKKW vom 24. Februar 2017
c) Hanau: Wiederbewerbungsrecht für Kirchenkreispfarrstellen und landeskirchliche Pfarrstellen
d) Hanau: Zur Lage der nicht festangestellten Organisten und ihrer Vergütung
e) Melsungen: Zu einem landeskirchenweiten «Spürbar Sonntag»
21.
Tagungstermine der Landessynode 2019 und 2020
22.
Aktuelle Fragestunde
23.
Verschiedenes
arrow_forward Berichterstattung:
Auf unserer Sonderseite zur Tagung der Landessynode finden Sie ab 27. November aktuelle Meldungen, Berichte, Fotos und Videos von der Herbsttagung 2017:
Büro der Landessynode
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Tel.: (0561) 9378-277 (Bettina Groß, Leiterin)
Tel.: (0561) 9378-276 (Christiane Kriege, Assistentin)
Fax: (0561) 9378-288
E-Mail: synode@ekkw.de
Während der Tagung der Landessynode:
Ev. Tagungsstätte Hofgeismar im VCH
Gesundbrunnen 8
34369 Hofgeismar
Tel.: (05671) 881-0
Fax: (05671) 881-203
Geschäftsstelle / Kontakt
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Landeskirchenamt der EKKW, Pressestelle
Wilhelmshöher Allee 330
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Tel.: (0561) 9378-396
Fax: (0561) 9378-450
E-Mail: pressestelle.lka@ekkw.de
Während der Tagung der Landessynode:
Dr. Anja Berens (Pressesprecherin)
Tel.: (0561) 9378-272
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Pressekontakt
Landeskirchenamt der EKKW, Pressestelle
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