Hofgeismar (medio). Die 13. Landessynode hat am Freitag (27.4.) ihre fünfte Tagung im nordhessischen Hofgeismar beendet. Neben dem ersten Bericht von Prälat Bernd Böttner standen verschiedene Kirchengesetzte, darunter das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Trauung, auf der Tagesordnung der Synodalen. Außerdem ging es in den Beratungen u.a. um Standards für die Ehrenamtsarbeit in der Landeskirche und den geprüften Jahresabschluss 2016.
Vom 26. bis 27. April 2018
Frühjahrstagung der Landessynode in Hofgeismar

Hofgeismar (medio). Die 13. Landessynode hat am Freitag (27.4.) ihre fünfte Tagung im nordhessischen Hofgeismar beendet. Neben dem ersten Bericht von Prälat Bernd Böttner standen verschiedene Kirchengesetzte, darunter das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Trauung, auf der Tagesordnung der Synodalen. Außerdem ging es in den Beratungen u.a. um Standards für die Ehrenamtsarbeit in der Landeskirche und den geprüften Jahresabschluss 2016.
Hofgeismar (medio). Die inhaltliche und organisatorische Neuaufstellung der kirchlichen und pastoralen Arbeit stand im Mittelpunkt des Personalberichts von Prälat Bernd Böttner am Donnerstag (26.4.) vor der Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Böttner stellte seinen ersten Bericht unter das Motoo: «Pflüget ein Neues, solange es Zeit ist» (Hosea 10,12). Bei der Neugestaltung gelte die Maxime: Kirchliche Strukturen seien nie Selbstzweck, sondern müssten der Verkündigung des Evangeliums dienen, so der Prälat.
Böttner ging der Frage nach, wie die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck auch bei sich verändernden Rahmenbedingungen ihren Anspruch, Volkskirche zu sein, verwirklichen könne: «Weil sich die Menschen und die gesellschaftlichen Verhältnisse ändern, darum müssen sich auch unsere Angebote ändern. Ein wie auch immer geartetes «weiter so!» ist nicht die Antwort», teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. Daher müsse die Verkündigung des Evangeliums auf der Höhe der Zeit sein, d. h. Arbeitsformen und kirchliche Angebote müssten daraufhin abgestimmt werden, dass sie den veränderten Bedürfnissen der Menschen gerecht werden. Darüber hinaus müsse mit Blick auf die geringer werdenden finanziellen Ressourcen geprüft werden, welche Aufgaben weiterhin notwendig seien, welche künftig noch geschultert und welche ganz neu entwickelt werden könnten. Diese Aufgabenkritik werde auf allen Ebenen der Landeskirche vorgenommen und falle regional und lokal sehr unterschiedlich aus. Um Lösungsansätze für anstehende Aufgaben zu finden, «benötigen wir Experimentierfreudigkeit und Fehlerfreundlichkeit», so Prälat Böttner. (26.04.2018)
Personalbericht vor der Landessynode
Prälat Böttner: Mut zu «Experimentierfreudigkeit und Fehlerfreundlichkeit»
Hofgeismar (medio). Die inhaltliche und organisatorische Neuaufstellung der kirchlichen und pastoralen Arbeit stand im Mittelpunkt des Personalberichts von Prälat Bernd Böttner am Donnerstag (26.4.) vor der Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Böttner stellte seinen ersten Bericht unter das Motoo: «Pflüget ein Neues, solange es Zeit ist» (Hosea 10,12). Bei der Neugestaltung gelte die Maxime: Kirchliche Strukturen seien nie Selbstzweck, sondern müssten der Verkündigung des Evangeliums dienen, so der Prälat.
Böttner ging der Frage nach, wie die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck auch bei sich verändernden Rahmenbedingungen ihren Anspruch, Volkskirche zu sein, verwirklichen könne: «Weil sich die Menschen und die gesellschaftlichen Verhältnisse ändern, darum müssen sich auch unsere Angebote ändern. Ein wie auch immer geartetes «weiter so!» ist nicht die Antwort», teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. Daher müsse die Verkündigung des Evangeliums auf der Höhe der Zeit sein, d. h. Arbeitsformen und kirchliche Angebote müssten daraufhin abgestimmt werden, dass sie den veränderten Bedürfnissen der Menschen gerecht werden. Darüber hinaus müsse mit Blick auf die geringer werdenden finanziellen Ressourcen geprüft werden, welche Aufgaben weiterhin notwendig seien, welche künftig noch geschultert und welche ganz neu entwickelt werden könnten. Diese Aufgabenkritik werde auf allen Ebenen der Landeskirche vorgenommen und falle regional und lokal sehr unterschiedlich aus. Um Lösungsansätze für anstehende Aufgaben zu finden, «benötigen wir Experimentierfreudigkeit und Fehlerfreundlichkeit», so Prälat Böttner. (26.04.2018)
file_download Im Wortlaut:
Lesen Sie hier den Personalbericht von Prälat Bernd Böttner im Wortlaut:
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Prälat Bernd Böttner im Interview zu seinem Personalbericht, der Neuaufstellung der kirchlichen und der pastoralen Arbeit und der Nachwuchsgewinnung in der Kirche:
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) eine Änderung ihres Traugesetzes verabschiedet. Diese Änderung folgt auf die im Oktober 2017 in Kraft getretene staatliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Trauung.
Als Grundvoraussetzung für einen «kirchlichen Segnungsgottesdienst anlässlich einer Eheschließung» gilt weiterhin eine staatliche Eheschließung. Bereits im Jahr 2011 hatte die Landessynode Paaren, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eröffnet, in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet zu werden, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. Dazu war von der Liturgischen Kammer eine Handreichung «Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft» erarbeitet worden, die auch bei der Trauung weiterhin herangezogen werden soll. (27.04.2018)
Traugesetz gilt in Kurhessen-Waldeck künftig auch für gleichgeschlechtliche Paare
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) eine Änderung ihres Traugesetzes verabschiedet. Diese Änderung folgt auf die im Oktober 2017 in Kraft getretene staatliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Trauung.
Als Grundvoraussetzung für einen «kirchlichen Segnungsgottesdienst anlässlich einer Eheschließung» gilt weiterhin eine staatliche Eheschließung. Bereits im Jahr 2011 hatte die Landessynode Paaren, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eröffnet, in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet zu werden, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. Dazu war von der Liturgischen Kammer eine Handreichung «Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft» erarbeitet worden, die auch bei der Trauung weiterhin herangezogen werden soll. (27.04.2018)
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Bischof Prof. Dr. Martin Hein im Interview zur Neuordnung der Sprengel der Landeskirche und zur Ehe gleichgeschlechtlich orientierter Menschen:
Hofgeismar (medio). Die vier Sprengel Kassel, Waldeck-Marburg, Hersfeld und Hanau werden neu geordnet. Dies hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am Freitag (27.4.) beschlossen. Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass es künftig drei Sprengel geben wird: Kassel, Marburg und Hanau-Hersfeld. Dabei wird der neue Sprengel Marburg zusätzlich zu den bisherigen Kirchenkreisen Eder, Kirchhain, Marburg und Twiste-Eisenberg noch die Kirchenkreise Fritzlar-Homberg, Melsungen und Ziegenhain des alten Sprengels Hersfeld umfassen; der neue Sprengel Hanau-Hersfeld wird hingegen aus den Kirchenkreisen des ehemaligen Sprengels Hanau (Fulda, Gelnhausen, Hanau, Schlüchtern) sowie den Kirchenkreisen Hersfeld, Rotenburg und Schmalkalden bestehen, teilte di ePressestelle der Landeskirche mit. Der Sprengel Kassel bleibe unverändert. (27.04.2018)
Reformprozess wirkt sich auch Leitungsebene aus
Aus vier werden drei: Landessynode ordnet Sprengel neu
Hofgeismar (medio). Die vier Sprengel Kassel, Waldeck-Marburg, Hersfeld und Hanau werden neu geordnet. Dies hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am Freitag (27.4.) beschlossen. Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass es künftig drei Sprengel geben wird: Kassel, Marburg und Hanau-Hersfeld. Dabei wird der neue Sprengel Marburg zusätzlich zu den bisherigen Kirchenkreisen Eder, Kirchhain, Marburg und Twiste-Eisenberg noch die Kirchenkreise Fritzlar-Homberg, Melsungen und Ziegenhain des alten Sprengels Hersfeld umfassen; der neue Sprengel Hanau-Hersfeld wird hingegen aus den Kirchenkreisen des ehemaligen Sprengels Hanau (Fulda, Gelnhausen, Hanau, Schlüchtern) sowie den Kirchenkreisen Hersfeld, Rotenburg und Schmalkalden bestehen, teilte di ePressestelle der Landeskirche mit. Der Sprengel Kassel bleibe unverändert. (27.04.2018)
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Bischof Prof. Dr. Martin Hein im Interview zur Neuordnung der Sprengel der Landeskirche und zur Ehe gleichgeschlechtlich orientierter Menschen:
Hofgeismar (medio). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) dem Landeskirchenamt Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Jahres 2016 erteilt. In seiner Einbringung berichtete Vizepräsident Dr. Volker Knöppel, dass die Befassung mit dem vorläufigen Jahresabschluss in der Herbstsynode 2017 wichtige Anregungen für die Vorlage des geprüften Jahresabschlusses ergeben habe. So habe in Folge der Diskussionen in der Synode der Finanzausschuss beschlossen, den so genannten negativen Vermögensgrundbestand abzubauen. Dr. Knöppel zeigte sich überzeugt: «Diese Maßnahme bringt Transparenz und wird die Beratungen in den Gremien zukünftig erleichtern.» Der landeskirchliche und gemeindliche Teil des Kirchensteuerverwahrs betrage nach der Entnahme zum Abbau des negativen Vermögensgrundbestandes noch jeweils 11,65 Mio. Euro. Knöppel zeigte sich zufrieden darüber, dass das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses sehr nah an dem nun vorliegenden Jahresabschluss gelegen habe. (27.04.2018)
Synode erteilt Entlastung für Jahresabschluss 2016
Vizepräsident Dr. Knöppel: «Nicht reich, aber liquide zur Erfüllung der anstehenden Aufgaben»
Hofgeismar (medio). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) dem Landeskirchenamt Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Jahres 2016 erteilt. In seiner Einbringung berichtete Vizepräsident Dr. Volker Knöppel, dass die Befassung mit dem vorläufigen Jahresabschluss in der Herbstsynode 2017 wichtige Anregungen für die Vorlage des geprüften Jahresabschlusses ergeben habe. So habe in Folge der Diskussionen in der Synode der Finanzausschuss beschlossen, den so genannten negativen Vermögensgrundbestand abzubauen. Dr. Knöppel zeigte sich überzeugt: «Diese Maßnahme bringt Transparenz und wird die Beratungen in den Gremien zukünftig erleichtern.» Der landeskirchliche und gemeindliche Teil des Kirchensteuerverwahrs betrage nach der Entnahme zum Abbau des negativen Vermögensgrundbestandes noch jeweils 11,65 Mio. Euro. Knöppel zeigte sich zufrieden darüber, dass das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses sehr nah an dem nun vorliegenden Jahresabschluss gelegen habe. (27.04.2018)
Hofgeismar (medio). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Standards für Ehrenamtsarbeit beschlossen. Zuvor hatten Bildungsdezernentin Oberlandeskirchenrätin Dr. Gudrun Neebe und die Leiterin der Fachstelle Engagementförderung, Anneke Gittermann, die Broschüre «Standards für die Ehrenamtsarbeit» vorgestellt. Die Standards sollen Kirchengemeinden als hilfreiche Orientierung dienen, um verlässliche und gute Rahmenbedingungen für ihre Ehrenamtlichen zu schaffen, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. (27.04.2018)
«Standards für die Ehrenamtsarbeit»
Synode bekräftigt Engagement zur Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen
Hofgeismar (medio). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (27.4.) die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Standards für Ehrenamtsarbeit beschlossen. Zuvor hatten Bildungsdezernentin Oberlandeskirchenrätin Dr. Gudrun Neebe und die Leiterin der Fachstelle Engagementförderung, Anneke Gittermann, die Broschüre «Standards für die Ehrenamtsarbeit» vorgestellt. Die Standards sollen Kirchengemeinden als hilfreiche Orientierung dienen, um verlässliche und gute Rahmenbedingungen für ihre Ehrenamtlichen zu schaffen, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. (27.04.2018)
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Die Broschüre «Standards für die Ehrenamtsarbeit» und weitere Informationen zur Engagemenetförderung in der Landeskirche finden Sie unter:
Hofgeismar (medio). Der Hessische Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz hat am Freitag (27.4.) der in Hofgeismar tagenden Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck einen Besuch abgestattet. Minister Lorz unterstrich das gute und produktive Verhältnis zwischen den Kirchen und dem Land Hessen, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit.
Lorz erinnerte in seinem Grußwort an zwei für das Verhältnis zwischen Kirche und Staat bedeutende historische Gedenktage im Jahr 2018. Zunächst sei dies der Beginn des 30jährigen Krieges vor 400 Jahren, des größten Religionskrieges auf dem europäischen Kontinent. Außerdem gedenke man in diesem Jahr des Endes des 1. Weltkrieges und damit auch des landesherrlichen Kirchenregimentes. Danach sei das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu bestimmt worden. (27.04.2018)
Hessischer Kultusminister spricht Grußwort auf Landessynode
Kultusminister Lorz: Theologisches Denken ist ohne politische Konsequenzen nicht denkbar
Hofgeismar (medio). Der Hessische Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz hat am Freitag (27.4.) der in Hofgeismar tagenden Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck einen Besuch abgestattet. Minister Lorz unterstrich das gute und produktive Verhältnis zwischen den Kirchen und dem Land Hessen, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit.
Lorz erinnerte in seinem Grußwort an zwei für das Verhältnis zwischen Kirche und Staat bedeutende historische Gedenktage im Jahr 2018. Zunächst sei dies der Beginn des 30jährigen Krieges vor 400 Jahren, des größten Religionskrieges auf dem europäischen Kontinent. Außerdem gedenke man in diesem Jahr des Endes des 1. Weltkrieges und damit auch des landesherrlichen Kirchenregimentes. Danach sei das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu bestimmt worden. (27.04.2018)
Hofgeismar (medio). In seiner Eröffnung erinnerte der Präses der Landessynode, Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann; daran, dass die Synodaltagungen der letzten Jahre durch die Beschäftigung mit Strukturen, Organisation von Aufgaben, Entscheidungen über Fusionen und Kürzungen geprägt waren. Dabei könne leicht aus dem Blick geraten, dass sich auch bei diesen technischen Fragen geistliche Leitung ereignen müsse. Der Präses gab zu bedenken: «Gerade dann, wenn wir nicht mehr alles tun können, was wir in der Vergangenheit getan haben, wenn wir uns beschränken müssen und von bestimmten Aufgabenfeldern ganz oder teilweise Abschied nehmen, ist es erforderlich, dies nicht nur mit Augenmaß und wachem Verstand, sondern vor allem auch im Gebet und im Hören auf Gottes Wort zu tun.» Das oberste Ziel müsse sein, die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat auch künftig so gut wie möglich zu gewährleisten. (26.04.2018)
Landessynode nimmt ihre Beratungen auf
Präses Dr. Dittmann: Beratungen mit Augenmaß und im Hören auf Gottes Wort
Hofgeismar (medio). In seiner Eröffnung erinnerte der Präses der Landessynode, Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann; daran, dass die Synodaltagungen der letzten Jahre durch die Beschäftigung mit Strukturen, Organisation von Aufgaben, Entscheidungen über Fusionen und Kürzungen geprägt waren. Dabei könne leicht aus dem Blick geraten, dass sich auch bei diesen technischen Fragen geistliche Leitung ereignen müsse. Der Präses gab zu bedenken: «Gerade dann, wenn wir nicht mehr alles tun können, was wir in der Vergangenheit getan haben, wenn wir uns beschränken müssen und von bestimmten Aufgabenfeldern ganz oder teilweise Abschied nehmen, ist es erforderlich, dies nicht nur mit Augenmaß und wachem Verstand, sondern vor allem auch im Gebet und im Hören auf Gottes Wort zu tun.» Das oberste Ziel müsse sein, die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat auch künftig so gut wie möglich zu gewährleisten. (26.04.2018)
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Präses Dr. Thomas Dittmann im Interview zu den Schwerpunkten der Frühjahrstagung, den Anträgen aus den Kreissynoden und dem Expertenvortrag zum Leitwort der Landessynode:
Hofgeismar (medio). Mit einem Gottesdienst in der Brunnenkirche in Hofgeismar begann am Donnerstag (26.4.) die Frühjahrstagung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. In seiner Predigt zu 2. Korinther 5,17 ging Bischof Prof. Dr. Martin Hein der Frage nach, inwieweit die Aussage «In Christus eine neue Schöpfung werden» zutreffend sei. Denn oft stecke man in den Bedingungen und Begrenzungen der alten Welt fest, teilte die Pressetselle der Landeskirche mit. Auch im Handeln der Kirche könne man trotz aller Bemühungen um eine Neuausrichtung beobachten, dass viele am Hergebrachten festhielten und es ihnen schwerfalle, sich «auf leichteres Gepäck und auf neues Denken einzustellen», so Hein. Daher stelle sich die Frage, an welcher Stelle der Existenzwandel, von dem Paulus spreche, sichtbar und erlebbar werde. Heins Antwort: in der Taufe. Die Taufe sei die Handlung, die die Menschen mit Christus verbinde. Daraus folge: «Alles, was auf unser Leben zugreifen und sich unser bemächtigen will, gilt nicht mehr. Wir sind befreit – und zwar von Grund auf -, weil Christus unser Leben ist!» Und dies gelte – so der Bischof – nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern auch für die Kirche als Ganzes. (26.04.2018)
Eröffnungsgottesdienst der Frühjahrstagung
Bischof Hein: Durch Christus Mut zum Neuen erfahren
Hofgeismar (medio). Mit einem Gottesdienst in der Brunnenkirche in Hofgeismar begann am Donnerstag (26.4.) die Frühjahrstagung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. In seiner Predigt zu 2. Korinther 5,17 ging Bischof Prof. Dr. Martin Hein der Frage nach, inwieweit die Aussage «In Christus eine neue Schöpfung werden» zutreffend sei. Denn oft stecke man in den Bedingungen und Begrenzungen der alten Welt fest, teilte die Pressetselle der Landeskirche mit. Auch im Handeln der Kirche könne man trotz aller Bemühungen um eine Neuausrichtung beobachten, dass viele am Hergebrachten festhielten und es ihnen schwerfalle, sich «auf leichteres Gepäck und auf neues Denken einzustellen», so Hein. Daher stelle sich die Frage, an welcher Stelle der Existenzwandel, von dem Paulus spreche, sichtbar und erlebbar werde. Heins Antwort: in der Taufe. Die Taufe sei die Handlung, die die Menschen mit Christus verbinde. Daraus folge: «Alles, was auf unser Leben zugreifen und sich unser bemächtigen will, gilt nicht mehr. Wir sind befreit – und zwar von Grund auf -, weil Christus unser Leben ist!» Und dies gelte – so der Bischof – nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern auch für die Kirche als Ganzes. (26.04.2018)
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Lesen Sie hier die Predigt von Bischof Martin Hein im Eröffnungsgottesdienst der Frühjahrstagung im Wortlaut:
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Bischof Prof. Dr. Martin Hein im Interview zur Neuordnung der Sprengel der Landeskirche und zur Ehe gleichgeschlechtlich orientierter Menschen:
Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, im Interview zur Neuordnung der Sprengel der Landeskirche und zur Ehe gleichgeschlechtlich orientierter Menschen.
Bischof Hein stellte sich den Fragen von Pfarrer Christian Fischer, Leiter des Medienhauses der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, am 23.04.2018 in Kassel.
Nachgefragt bei Bischof Martin Hein
Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, im Interview zur Neuordnung der Sprengel der Landeskirche und zur Ehe gleichgeschlechtlich orientierter Menschen.
Bischof Hein stellte sich den Fragen von Pfarrer Christian Fischer, Leiter des Medienhauses der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, am 23.04.2018 in Kassel.
Der Prälat der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Bernd Böttner, im Interview zu seinem Personalbericht, der Neuaufstellung der kirchlichen und der pastoralen Arbeit und der Nachwuchsgewinnung in der Kirche.
Prälat Böttner stellte sich den Fragen von Ramona Kopec, Leitende Redakteurin Online im Medienhaus der EKKW, am 23.04.2018 in Kassel.
Nachgefragt bei Prälat Bernd Böttner
Der Prälat der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Bernd Böttner, im Interview zu seinem Personalbericht, der Neuaufstellung der kirchlichen und der pastoralen Arbeit und der Nachwuchsgewinnung in der Kirche.
Prälat Böttner stellte sich den Fragen von Ramona Kopec, Leitende Redakteurin Online im Medienhaus der EKKW, am 23.04.2018 in Kassel.
Der Präses der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Kirchnrat Dr. Thomas Dittmann, im Interview zu den Schwerpunkten der Frühjahrstagung, den Anträgen aus den Kreissynoden und dem Expertenvortrag zum Leitwort der Landessynode.
Präses Dittmann stellte sich den Fragen von Onlineredakteur Christian Küster am 23.04.2018 in Kassel.
Nachgefragt bei Präses Thomas Dittmann
Der Präses der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Kirchnrat Dr. Thomas Dittmann, im Interview zu den Schwerpunkten der Frühjahrstagung, den Anträgen aus den Kreissynoden und dem Expertenvortrag zum Leitwort der Landessynode.
Präses Dittmann stellte sich den Fragen von Onlineredakteur Christian Küster am 23.04.2018 in Kassel.
Fünfte Tagung der 13. Landessynode vom 26. bis 27. April 2018 in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar
1.
Personalbericht
2.
Geprüfter Jahresabschluss der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für das Jahr 2016
3.
Kirchengesetz über die Änderung von Bestimmungen über Kirchenvorstände und die Kirchenvorstandswahl (40. Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck)
4.
Kirchengesetz zur Änderung der Ausführungsgesetze zum Besoldungs- und Versorgungsgesetzes und zum Pfarrdienstgesetz der EKD
5.
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Trauung (TrauG)
6.
Kirchengesetz über die Neuordnung der Sprengel in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Fortsetzung 2. Lesung)
7.
„Dass Gerechtigkeit und Friede sich küssen“ - Auf dem Ökumenischen Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens; Referat: Professor Dr. Fernando Enns, Universität Hamburg
8.
Nachwahl in den Koordinierungsausschuss
9.
Engagementförderung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck - hier: Standards für die Ehrenamtsarbeit
10.
Bericht des Rates der Landeskirche über die an ihn verwiesenen Anträge
11.
Anträge aus den Kreissynoden
a) Kirchenkreis Eschwege
- Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 31 Absatz 2 des Finanzzuweisungsgesetzes
b) Kirchenkreis Kaufungen
- Verzicht auf die bis zum Jahr 2025 geplante Kürzung um 25 % im Bereich Kirchenmusik
c) Kirchenkreis Kirchhain
- Die Kirchenmusik in der Gemeindearbeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit von den geplanten Kürzungen auszunehmen
- Einholung von Stellungnahmen der gewählten musikalischen Vertretungen und der Pfarrer-Kirchenmusiker-Konferenz
d) Kirchenkreis Melsungen
- Neues Finanzzuweisungsgesetz zum Doppelhaushalt 2020/2021
e) Kirchenkreis Marburg
- Die Kirchenmusik in der Gemeindearbeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit von den geplanten Kürzungen auszunehmen
f) Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
- Begründung zum Sparbeschluss zur kirchenmusikalischen Arbeit
- Prüfung der Sparvorgaben für Kirchenmusik
g) Kirchenkreis Witzenhausen
- Verzicht von Glyphosateinsatz auf Pachtflächen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
12.
Aktuelle Fragestunde
13.
Verschiedenes
Tagesordnung
Fünfte Tagung der 13. Landessynode vom 26. bis 27. April 2018 in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar
1.
Personalbericht
2.
Geprüfter Jahresabschluss der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für das Jahr 2016
3.
Kirchengesetz über die Änderung von Bestimmungen über Kirchenvorstände und die Kirchenvorstandswahl (40. Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck)
4.
Kirchengesetz zur Änderung der Ausführungsgesetze zum Besoldungs- und Versorgungsgesetzes und zum Pfarrdienstgesetz der EKD
5.
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Trauung (TrauG)
6.
Kirchengesetz über die Neuordnung der Sprengel in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Fortsetzung 2. Lesung)
7.
„Dass Gerechtigkeit und Friede sich küssen“ - Auf dem Ökumenischen Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens; Referat: Professor Dr. Fernando Enns, Universität Hamburg
8.
Nachwahl in den Koordinierungsausschuss
9.
Engagementförderung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck - hier: Standards für die Ehrenamtsarbeit
10.
Bericht des Rates der Landeskirche über die an ihn verwiesenen Anträge
11.
Anträge aus den Kreissynoden
a) Kirchenkreis Eschwege
- Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 31 Absatz 2 des Finanzzuweisungsgesetzes
b) Kirchenkreis Kaufungen
- Verzicht auf die bis zum Jahr 2025 geplante Kürzung um 25 % im Bereich Kirchenmusik
c) Kirchenkreis Kirchhain
- Die Kirchenmusik in der Gemeindearbeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit von den geplanten Kürzungen auszunehmen
- Einholung von Stellungnahmen der gewählten musikalischen Vertretungen und der Pfarrer-Kirchenmusiker-Konferenz
d) Kirchenkreis Melsungen
- Neues Finanzzuweisungsgesetz zum Doppelhaushalt 2020/2021
e) Kirchenkreis Marburg
- Die Kirchenmusik in der Gemeindearbeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit von den geplanten Kürzungen auszunehmen
f) Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
- Begründung zum Sparbeschluss zur kirchenmusikalischen Arbeit
- Prüfung der Sparvorgaben für Kirchenmusik
g) Kirchenkreis Witzenhausen
- Verzicht von Glyphosateinsatz auf Pachtflächen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
12.
Aktuelle Fragestunde
13.
Verschiedenes
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Laden Sie hier den vorläufigen Verlaufsplan der Tagung herunter (Stand: 03.04.2018):
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