Hofgeismar (medio). Die Frühjahrstagung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist am Samstag (28. April 2007) in Hofgeismar zu Ende gegangen. Informieren Sie sich hier über die Tagung:
Donnerstag, 26.04.2007
Prälatin Alterhoff: Landeskirche kann allen geeigneten Nachwuchstheologen Pfarrstelle anbieten
Bischof Hein: «Unsere Kirche braucht keinen Papst, aber Menschen in der Tradition des Petrus»
Freitag, 27.04.2007
Landeskirche finanziert erstmals halbe Pfarrstelle durch Stiftung
Kindergottesdienst schönste Form, christlichen Glauben bekannt zu machen
Samstag, 28.04.2007
Einführung eines Intranet beschlossen – Vernetzung aller Ebenen der Landeskirche
Stiftungen sind neue Finanzquellen mit wachsender Bedeutung
Personalzuweisungsgesetz / Kirchenmusikgesetz / Änderung von Kirchenkreisgrenzen
Mitarbeitervertretung der Landeskirche kritisierte Personalzuweisungsgesetz
Landessynode will mit Entschließung Kindergottesdienstarbeit stärken
Vom 26. bis 28. April 2007:
Frühjahrstagung der Landessynode in Hofgeismar
Hofgeismar (medio). Die Frühjahrstagung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist am Samstag (28. April 2007) in Hofgeismar zu Ende gegangen. Informieren Sie sich hier über die Tagung:
Donnerstag, 26.04.2007
Prälatin Alterhoff: Landeskirche kann allen geeigneten Nachwuchstheologen Pfarrstelle anbieten
Bischof Hein: «Unsere Kirche braucht keinen Papst, aber Menschen in der Tradition des Petrus»
Freitag, 27.04.2007
Landeskirche finanziert erstmals halbe Pfarrstelle durch Stiftung
Kindergottesdienst schönste Form, christlichen Glauben bekannt zu machen
Samstag, 28.04.2007
Einführung eines Intranet beschlossen – Vernetzung aller Ebenen der Landeskirche
Stiftungen sind neue Finanzquellen mit wachsender Bedeutung
Personalzuweisungsgesetz / Kirchenmusikgesetz / Änderung von Kirchenkreisgrenzen
Mitarbeitervertretung der Landeskirche kritisierte Personalzuweisungsgesetz
Landessynode will mit Entschließung Kindergottesdienstarbeit stärken
info_outline Kontakt zur Synode:
Das Synodalbüro ist unter der Rufnummer (0561) 9378-277 oder per eMail an synode@ekkw.de erreichbar.
Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit dem Bischof, den Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich.
Die Landessynode wählt den Bischof und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Sie schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.
Der Landessynode gehören 90 Mitglieder an, dabei sind die Laien, d.h. die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise gewählt; sie sind für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen der Bischof sowie seine juristischen und theologischen Stellvertreter, der Vizepräsident und die Prälatin. Die Synode beruft bei ihrer Konstituierung zwölf weitere Mitglieder, von denen mindestens 8 Laien sein müssen. Bei deren Berufungen sollen "die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte" (Artikel 90 (6) der Grundordnung) vertreten sein.
Die Tagungen der Landessynode finden in der Regel zwei Mal im Jahr statt, im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Ihre Sitzungen werden durch den oder die Präses und seine oder ihre Stellvertreter geleitet.
Was ist die Landessynode?
Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit dem Bischof, den Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich.
Die Landessynode wählt den Bischof und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Sie schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.
Der Landessynode gehören 90 Mitglieder an, dabei sind die Laien, d.h. die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise gewählt; sie sind für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen der Bischof sowie seine juristischen und theologischen Stellvertreter, der Vizepräsident und die Prälatin. Die Synode beruft bei ihrer Konstituierung zwölf weitere Mitglieder, von denen mindestens 8 Laien sein müssen. Bei deren Berufungen sollen "die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte" (Artikel 90 (6) der Grundordnung) vertreten sein.
Die Tagungen der Landessynode finden in der Regel zwei Mal im Jahr statt, im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Ihre Sitzungen werden durch den oder die Präses und seine oder ihre Stellvertreter geleitet.
Landeskirchenamt der EKKW, Pressestelle
Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
Tel.: (0561) 9378-396
Fax: (0561) 9378-450
pressestelle.lka@ekkw.de
Pressekontakt
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