Hofgeismar (medio). Die 12. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck trat vom 21. bis 24. November 2011 zu ihrer vierten Tagung im nordhessischen Hofgeismar zusammengetreten.
Informieren Sie sich hier über die Tagung:
Vom 21. bis 24. November
Herbsttagung der Landessynode in Hofgeismar
Hofgeismar (medio). Die 12. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck trat vom 21. bis 24. November 2011 zu ihrer vierten Tagung im nordhessischen Hofgeismar zusammengetreten.
Informieren Sie sich hier über die Tagung:
- Bischof Hein: Evangelische Frömmigkeit verdankt sich der steten Begegnung mit dem Wort Gottes
- Vizepräsident Knöppel: Konsolidierungsmaßnahmen werden fortgesetzt
- Prälatin Natt zu den Neuregelungen im Pfarrerdienstgesetz und zur Debattenkultur in der Synode
- Landessynode ermöglicht öffentliche Segnung von Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, im Gottesdienst
- Synoden der EKHN und EKKW befassen sich mit Kooperationsgesetz
- Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013 verabschiedet
- Kirchenkreise Marburg-Stadt, Marburg-Land und Kirchhain zu zwei Kirchenkreisen vereinigt
- Landessynode fordert Null-Toleranz bei der Ausbringung von gentechnisch verändertem Saatgut
- Landessynode verabschiedet Resolution zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Libyen
- Gottesdienst zur Eröffnung der Landessynode
- Tagesordnung der Herbsttagung
- Geschäftsstelle / Kontakt
- Pressekontakt
arrow_forward Tipp:
Ausführliche Meldungen, Berichte und Fotos finden Sie auf den jeweiligen Tagesseiten:
file_download Verlaufsplan:
Hier können Sie den vorläufigen Verlaufsplan der Herbsttagung herunterladen (Stand: 27.10.2011):
arrow_forward Hintergrund:
Allgemeine Informationen zur Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck finden Sie hier:
Hofgeismar (medio). Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, hat dazu aufgerufen, sich der weiten Bandbreite evangelischer Frömmigkeit und geistlichen Lebens wieder bewusst zu werden. Dies sagte er in seinem jährlichen Bericht zum Auftakt der Herbsttagung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, der unter dem Thema «Geistliches Leben» stand.
Christliche Frömmigkeit konkurriert mit anderen spirituellen Angeboten
Der Bischof führte in seinem Bericht aus, dass es einen großen Reichtum geistlichen Lebens in der Kirche gäbe, der jeweils auf bestimmte Milieus abgestimmt sei. «Vielfalt ist der evangelischen Kirche in die Wiege gelegt.» Es sei deshalb unangemessen, «bestimmte Frömmigkeitsformen als `besser´ oder ´reifer´, andere hingegen als ´schlechter´ oder ´unreifer´ zu etikettieren». Freilich konkurrierten diese Formen geistlichen Lebens inzwischen mit einem großen «Markt der spirituellen Möglichkeiten», der ein breites Spektrum von der Esoterik bis zu Beratungsangeboten abdecke. «Spiritualität» werde dabei oft mit der Verheißung eines besseren Lebens, höherer Gesundheit und mehr Lebensqualität verbunden. Das «religiöse Sinnstiftungsmonopol der Kirche» gebe es heute nicht mehr. Auch sei Religiosität nicht automatisch mit Kirchlichkeit verbunden. Da stelle sich die Frage nach dem Unterschied von christlicher Spiritualität von andern spirituellen Angeboten. Darum bevorzuge der Bischof den Begriff «Frömmigkeit», wenn er vom geistlichen Leben rede, und definierte: «Evangelische Frömmigkeit verdankt sich der steten Begegnung mit dem Wort Gottes, sie ist auf Jesus Christus ... bezogen und weiß sich durch den Heiligen Geist gewirkt und beschenkt.» (21.11.2011)
Bericht vor der Landessynode
Bischof Hein: Evangelische Frömmigkeit verdankt sich der steten Begegnung mit dem Wort Gottes
Hofgeismar (medio). Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, hat dazu aufgerufen, sich der weiten Bandbreite evangelischer Frömmigkeit und geistlichen Lebens wieder bewusst zu werden. Dies sagte er in seinem jährlichen Bericht zum Auftakt der Herbsttagung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, der unter dem Thema «Geistliches Leben» stand.
Christliche Frömmigkeit konkurriert mit anderen spirituellen Angeboten
Der Bischof führte in seinem Bericht aus, dass es einen großen Reichtum geistlichen Lebens in der Kirche gäbe, der jeweils auf bestimmte Milieus abgestimmt sei. «Vielfalt ist der evangelischen Kirche in die Wiege gelegt.» Es sei deshalb unangemessen, «bestimmte Frömmigkeitsformen als `besser´ oder ´reifer´, andere hingegen als ´schlechter´ oder ´unreifer´ zu etikettieren». Freilich konkurrierten diese Formen geistlichen Lebens inzwischen mit einem großen «Markt der spirituellen Möglichkeiten», der ein breites Spektrum von der Esoterik bis zu Beratungsangeboten abdecke. «Spiritualität» werde dabei oft mit der Verheißung eines besseren Lebens, höherer Gesundheit und mehr Lebensqualität verbunden. Das «religiöse Sinnstiftungsmonopol der Kirche» gebe es heute nicht mehr. Auch sei Religiosität nicht automatisch mit Kirchlichkeit verbunden. Da stelle sich die Frage nach dem Unterschied von christlicher Spiritualität von andern spirituellen Angeboten. Darum bevorzuge der Bischof den Begriff «Frömmigkeit», wenn er vom geistlichen Leben rede, und definierte: «Evangelische Frömmigkeit verdankt sich der steten Begegnung mit dem Wort Gottes, sie ist auf Jesus Christus ... bezogen und weiß sich durch den Heiligen Geist gewirkt und beschenkt.» (21.11.2011)
file_download Im Wortlaut:
Lesen Sie hier den Bericht von Bischof Martin Hein im Wortlaut:
arrow_forward Nachgefragt:
Bischof Hein im medio-Interview über die Gestaltung geistlichen Lebens, notwendige Reaktionen auf rechtsextreme Straftaten und politisch glaubwürdiges Handeln als Christ:
Hofgeismar (medio). Der Leitende Jurist der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW), Vizepräsident Dr. Volker Knöppel, hält die Fortsetzung der Einsparbemühungen in den Haushalten der Landeskirche für unbedingt erforderlich. Seit 2006 verfolge die Finanzpolitik der Landeskirche einen Konsolidierungsplan, der bis 2011 in drei Doppelhaushalten umgesetzt worden sei. Auch der Doppelhaushalt 2012/2013 werde ein Sparhaushalt sein, sagte Knöppel in seinem Finanzbericht am Dienstag (22.11.) vor der Landessynode in Hofgeismar. «Ziel dieser und vorausgegangener Konsolidierungsbestrebungen war und ist, das Ausgabeverhalten an die Steuerentwicklung anzupassen», so der Vizepräsident.
Gesamtkirchensteueraufkommen sinkt bei momentaner Erholung
Das Kirchensteueraufkommen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beziffere sich laut Knöppel im Jahr 2010 insgesamt auf 4,25 Mrd. Euro - ein Rückgang von 2,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2009. Die Landeskirche liege mit einem pro Kopf Kirchensteueraufkommen von 140,17 Euro pro Jahr im Rahmen der 22 EKD-Kirchen auf dem 14. Platz. Insgesamt seien die landeskirchlichen Einnahmen gegenüber 2009 um 5,4 Prozent gesunken. So seien im Jahr 2009 rund 124,9 Mio. Euro eingenommen worden, in 2010 seien es nur noch 117,6 Mio. Euro gewesen. Für das laufende Haushaltsjahr 2011 seien die Einnahmen seit August leicht angestiegen. Für die Schätzung des künftigen Steueraufkommens sei auch zu berücksichtigen, dass die Mitgliederzahl der Landeskirche im Sommer 2011 erstmals unter 900.000 gesunken sei; auch würden sich die Steuersenkungspläne der Bundesregierung sowie das EKD-interne Kirchenlohnsteuerverrechungsverfahren (Clearing) bemerkbar machen. Hier gehöre die Landeskirche immer noch zu den «Geberkirchen». Für den Kirchensteuerverwahr (Stand 2010: 95,3 Mio. Euro) werden rund 50 Prozent des landeskirchlichen Haushalts vorgehalten, für die angestrebten 75 Prozent seien für die kommenden Jahre weitere Aufstockungen notwendig. Für die Kapitalertragssteuer sieht der Bund ein automatisiertes Verfahren vor – bis dahin werde weiter über Abschläge in der EKD umgelegt. (22.11.2011)
Finanzbericht vor der Landessynode
Vizepräsident Knöppel: Konsolidierungsmaßnahmen werden fortgesetzt
Hofgeismar (medio). Der Leitende Jurist der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW), Vizepräsident Dr. Volker Knöppel, hält die Fortsetzung der Einsparbemühungen in den Haushalten der Landeskirche für unbedingt erforderlich. Seit 2006 verfolge die Finanzpolitik der Landeskirche einen Konsolidierungsplan, der bis 2011 in drei Doppelhaushalten umgesetzt worden sei. Auch der Doppelhaushalt 2012/2013 werde ein Sparhaushalt sein, sagte Knöppel in seinem Finanzbericht am Dienstag (22.11.) vor der Landessynode in Hofgeismar. «Ziel dieser und vorausgegangener Konsolidierungsbestrebungen war und ist, das Ausgabeverhalten an die Steuerentwicklung anzupassen», so der Vizepräsident.
Gesamtkirchensteueraufkommen sinkt bei momentaner Erholung
Das Kirchensteueraufkommen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beziffere sich laut Knöppel im Jahr 2010 insgesamt auf 4,25 Mrd. Euro - ein Rückgang von 2,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2009. Die Landeskirche liege mit einem pro Kopf Kirchensteueraufkommen von 140,17 Euro pro Jahr im Rahmen der 22 EKD-Kirchen auf dem 14. Platz. Insgesamt seien die landeskirchlichen Einnahmen gegenüber 2009 um 5,4 Prozent gesunken. So seien im Jahr 2009 rund 124,9 Mio. Euro eingenommen worden, in 2010 seien es nur noch 117,6 Mio. Euro gewesen. Für das laufende Haushaltsjahr 2011 seien die Einnahmen seit August leicht angestiegen. Für die Schätzung des künftigen Steueraufkommens sei auch zu berücksichtigen, dass die Mitgliederzahl der Landeskirche im Sommer 2011 erstmals unter 900.000 gesunken sei; auch würden sich die Steuersenkungspläne der Bundesregierung sowie das EKD-interne Kirchenlohnsteuerverrechungsverfahren (Clearing) bemerkbar machen. Hier gehöre die Landeskirche immer noch zu den «Geberkirchen». Für den Kirchensteuerverwahr (Stand 2010: 95,3 Mio. Euro) werden rund 50 Prozent des landeskirchlichen Haushalts vorgehalten, für die angestrebten 75 Prozent seien für die kommenden Jahre weitere Aufstockungen notwendig. Für die Kapitalertragssteuer sieht der Bund ein automatisiertes Verfahren vor – bis dahin werde weiter über Abschläge in der EKD umgelegt. (22.11.2011)
file_download Im Wortlaut:
Lesen Sie hier den Bericht von Vizepräsident Volker Knöppel im Wortlaut:
arrow_forward Nachgefragt:
Vizepräsident Knöppel im medio-Interview über die Finanzsituation der Landeskirche, die Auswirkungen der Finanzkrise und neue Ideen für zusätzliche Finanzquellen der Kirche.
Hofgeismar (medio). Die Prälatin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Marita Natt, hat in einem Interview mit der landeskirchlichen Medienagentur «medio» am Rande der Synode die Eckpunkte der neuen Regelungen im Pfarrerdienstgesetz verdeutlicht. Die Landeskirche übernehme das EKD-Pfarrerdienstgesetz, so Natt, habe es aber durch Ausführungsbestimmungen, z.B. in der Frage der Begrenzung von Funktionspfarrstellen und des Dienstalters, ergänzt. Bei den Regelungen zur Lebensführung von Pfarrerinnen und Pfarrern, ändere sich wenig. «Das ist im Gesetz sehr unspektakulär, da verändert sich im Grunde gar nichts», so die Prälatin gegenüber medio. Die Prälatin äußerte sich auch zu dem Beschluss und zur Debatte der Synode über die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Das ganze Interview mit Prälatin Marita Natt können Sie rechts neben diesem Artikel lesen. (25.11.2011)
Im Interview:
Prälatin Natt zu den Neuregelungen im Pfarrerdienstgesetz und zur Debattenkultur in der Synode
Hofgeismar (medio). Die Prälatin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Marita Natt, hat in einem Interview mit der landeskirchlichen Medienagentur «medio» am Rande der Synode die Eckpunkte der neuen Regelungen im Pfarrerdienstgesetz verdeutlicht. Die Landeskirche übernehme das EKD-Pfarrerdienstgesetz, so Natt, habe es aber durch Ausführungsbestimmungen, z.B. in der Frage der Begrenzung von Funktionspfarrstellen und des Dienstalters, ergänzt. Bei den Regelungen zur Lebensführung von Pfarrerinnen und Pfarrern, ändere sich wenig. «Das ist im Gesetz sehr unspektakulär, da verändert sich im Grunde gar nichts», so die Prälatin gegenüber medio. Die Prälatin äußerte sich auch zu dem Beschluss und zur Debatte der Synode über die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Das ganze Interview mit Prälatin Marita Natt können Sie rechts neben diesem Artikel lesen. (25.11.2011)
arrow_forward Nachgefragt:
Prälatin Natt im medio-Interview über die neuen Regelungen des Pfarrerdienstgesetzes und die Debattenkultur in der Synode:
Hofgeismar (epd). Mit großer Mehrheit hat die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck der öffentlichen Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren im Gottesdienst zugestimmt. Die 95 Synodalen folgten am Mittwoch (23.11.) in Hofgeismar bei fünf Gegenstimmen und neun Enthaltungen einer Vorlage des Rates der Landeskirche. Bislang war eine solche Segnung nach einem Beschluss aus dem Jahr 2003 nur im Rahmen der Seelsorge möglich.
Voraussetzung einer solchen Segnung ist neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft, dass mindestens einer der Partner evangelisch ist, heißt es in dem Beschluss. Pfarrer dürfen zu einer solchen Handlung nicht gezwungen werden, müssen die Antragsteller dann aber an einen anderen Seelsorger verweisen.
Vorausgegangen war der Zustimmung eine ausführliche Debatte, an der sich zahlreiche Synodale beteiligten. Dem Wunsch von Präses Rudolf Schulze, in dem Beschluss festzuhalten, dass Ehe und Familie Leitbild der Kirche für verbindlich gelebte Partnerschaft seien und die Segnung in klar zu unterscheidender Weise von einer Trauung geschehen solle, folgte die Synode nicht. (23.11.2011)
Landessynode ermöglicht öffentliche Segnung von Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, im Gottesdienst

Nach ausführlicher Debatte: Die Synode stimmt für die öffentliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren im Gottesdienst. (Foto: medio.tv/Küster)
Hofgeismar (epd). Mit großer Mehrheit hat die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck der öffentlichen Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren im Gottesdienst zugestimmt. Die 95 Synodalen folgten am Mittwoch (23.11.) in Hofgeismar bei fünf Gegenstimmen und neun Enthaltungen einer Vorlage des Rates der Landeskirche. Bislang war eine solche Segnung nach einem Beschluss aus dem Jahr 2003 nur im Rahmen der Seelsorge möglich.
Voraussetzung einer solchen Segnung ist neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft, dass mindestens einer der Partner evangelisch ist, heißt es in dem Beschluss. Pfarrer dürfen zu einer solchen Handlung nicht gezwungen werden, müssen die Antragsteller dann aber an einen anderen Seelsorger verweisen.
Vorausgegangen war der Zustimmung eine ausführliche Debatte, an der sich zahlreiche Synodale beteiligten. Dem Wunsch von Präses Rudolf Schulze, in dem Beschluss festzuhalten, dass Ehe und Familie Leitbild der Kirche für verbindlich gelebte Partnerschaft seien und die Segnung in klar zu unterscheidender Weise von einer Trauung geschehen solle, folgte die Synode nicht. (23.11.2011)
file_download Download:
Lesen Sie hier die Beschlussvorlage des Rates der Landeskirche im Wortlaut:
file_download Download:
Lesen Sie hier die Einbringung des Ratsbeschlusses zur Segnung von Menschen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, von Propst Helmut Wöllenstein im Wortlaut:
Hofgeismar / Frankfurt (medio). Mit einem Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) haben sich die Synoden beider Kirchen am Donnerstag (24.11.) gleichzeitig auf ihren jeweiligen Tagungen in Hofgeismar und Frankfurt befasst. Dies teilten die beiden Kirchen in gleichlautenden Pressemitteilungen am Freitag mit. Die Vereinbarung soll die verbindliche Zusammenarbeit über die Kirchengrenzen hinweg für die Bereiche Akademiearbeit, Mission und Ökumene, Religionspädagogik und Theologische Ausbildung und weitere mögliche Aufgabenbereiche festlegen.
Der Vertragsentwurf wurde wortgleich in beide Synoden eingebracht, aber noch nicht beschlossen, heißt es in der Mitteilung. Der Kooperationsvertrag werde vielmehr in den kommenden Monaten in den unterschiedlichen Ausschüssen und Leitungsgremien weiter beraten. Nach den gegenwärtigen Planungen sollen die beiden Synoden das Zustimmungsgesetz und den Kooperationsvertrag endgültig im Herbst des kommenden Jahres verabschieden. (25.11.2011)
Verbindliche Zusammenarbeit über Kirchengrenzen hinweg
Synoden der EKHN und EKKW befassen sich mit Kooperationsgesetz

Vizepräsident Dr. Volker Knöppel bei der Einbringung der Beschlussvorlage für die synodale Beratung des Kooperationsprozesses (Fotos: medio.tv/Küster)
Hofgeismar / Frankfurt (medio). Mit einem Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) haben sich die Synoden beider Kirchen am Donnerstag (24.11.) gleichzeitig auf ihren jeweiligen Tagungen in Hofgeismar und Frankfurt befasst. Dies teilten die beiden Kirchen in gleichlautenden Pressemitteilungen am Freitag mit. Die Vereinbarung soll die verbindliche Zusammenarbeit über die Kirchengrenzen hinweg für die Bereiche Akademiearbeit, Mission und Ökumene, Religionspädagogik und Theologische Ausbildung und weitere mögliche Aufgabenbereiche festlegen.
Der Vertragsentwurf wurde wortgleich in beide Synoden eingebracht, aber noch nicht beschlossen, heißt es in der Mitteilung. Der Kooperationsvertrag werde vielmehr in den kommenden Monaten in den unterschiedlichen Ausschüssen und Leitungsgremien weiter beraten. Nach den gegenwärtigen Planungen sollen die beiden Synoden das Zustimmungsgesetz und den Kooperationsvertrag endgültig im Herbst des kommenden Jahres verabschieden. (25.11.2011)
Hofgeismar (epd). Einen Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013 hat am Mittwochabend (23.11.) die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Hofgeismar verabschiedet. Das Volumen umfasst rund 200 Millionen Euro für 2012 und etwa 201 Millionen Euro für 2013. Für die Finanzierung müsse nur in ganz bescheidenem Umfang auf Rücklagen zurückgegriffen werden, erläuterte Vizepräsident Dr. Volker Knöppel. Für 2012 sind Entnahmen von 1,3 Millionen Euro und für 2013 von weiteren 1,5 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage angesetzt. (24.11.2011)
Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013 verabschiedet
Hofgeismar (epd). Einen Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013 hat am Mittwochabend (23.11.) die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Hofgeismar verabschiedet. Das Volumen umfasst rund 200 Millionen Euro für 2012 und etwa 201 Millionen Euro für 2013. Für die Finanzierung müsse nur in ganz bescheidenem Umfang auf Rücklagen zurückgegriffen werden, erläuterte Vizepräsident Dr. Volker Knöppel. Für 2012 sind Entnahmen von 1,3 Millionen Euro und für 2013 von weiteren 1,5 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage angesetzt. (24.11.2011)
Hofgeismar (medio/epd). Im Rahmen des Strukturreformprozesses der Landeskirche werden die drei Kirchenkreise Kirchhain, Marburg-Land und Marburg-Stadt zu zwei Kirchenkreisen vereinigt. Die in Hofgeismar tagende Landessynode folgte am Mittwochabend (23.11.) einem entsprechenden Vorschlag des Rates der Landeskirche, den neu entstehenden südlichen Kirchenkreis mit «Marburg» und den nördlichen mit «Kirchhain» zu benennen. Die Neuordnung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. (24.11.2011)
Strukturreform
Kirchenkreise Marburg-Stadt, Marburg-Land und Kirchhain zu zwei Kirchenkreisen vereinigt
Hofgeismar (medio/epd). Im Rahmen des Strukturreformprozesses der Landeskirche werden die drei Kirchenkreise Kirchhain, Marburg-Land und Marburg-Stadt zu zwei Kirchenkreisen vereinigt. Die in Hofgeismar tagende Landessynode folgte am Mittwochabend (23.11.) einem entsprechenden Vorschlag des Rates der Landeskirche, den neu entstehenden südlichen Kirchenkreis mit «Marburg» und den nördlichen mit «Kirchhain» zu benennen. Die Neuordnung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. (24.11.2011)
Hofgeismar (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in einer Entschließung am Mittwochabend gefordert, die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zum Anbau auszusetzen. Die Synodalen appellierten bei nur wenigen Enthaltungen an den Deutschen Bundestag, die Regierung damit zu beauftragen, bei der Europäischen Union für ein entsprechendes Moratorium einzutreten.
Das bisherige Zulassungsverfahren bei der EU für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen sei mangelhaft, hieß es in der Begründung. Soziale und wirtschaftliche Schadwirkungen würden nicht berücksichtigt. (24.11.2011)
Landessynode fordert Null-Toleranz bei der Ausbringung von gentechnisch verändertem Saatgut
Hofgeismar (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in einer Entschließung am Mittwochabend gefordert, die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zum Anbau auszusetzen. Die Synodalen appellierten bei nur wenigen Enthaltungen an den Deutschen Bundestag, die Regierung damit zu beauftragen, bei der Europäischen Union für ein entsprechendes Moratorium einzutreten.
Das bisherige Zulassungsverfahren bei der EU für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen sei mangelhaft, hieß es in der Begründung. Soziale und wirtschaftliche Schadwirkungen würden nicht berücksichtigt. (24.11.2011)
Hofgeismar (medio). Die Landessynode hat am Mittwoch (23.11.) eine Resolution zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Libyen verabschiedet, die sich an die hessische Landesregierung, die hessischen Bundestagsabgeordneten sowie an die Gemeinden, Kreissynoden und diakonischen Einrichtungen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wendet.
In der Resolution werde zum einen dazu aufgerufen, die Forderung des UN-Flüchtlingswerk UNHCR nach einem dauerhaften Resettlementprogramm zu unterstützen, teilte die Pressestelle der Landeskriche mit. Einige Tausend afrikanische Flüchtlinge säßen in Libyen fest und könnten nicht in ihre Heimatländer zurückkehren. Ähnlich sei es auch in anderen Ländern Afrikas und Asiens, genannt werde ausdrücklich die Situation irakischer Flüchtlinge in Syrien. Deutschland müsse im Rahmen des Resettlementprogramms die Bereitschaft zeigen, eine dauerhafte Ansiedlung von Flüchtlingen in Deutschland zu ermöglichen. (24.11.2011)
Forderung nach dauerhaften Resettlementprogramm
Landessynode verabschiedet Resolution zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Libyen
Hofgeismar (medio). Die Landessynode hat am Mittwoch (23.11.) eine Resolution zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Libyen verabschiedet, die sich an die hessische Landesregierung, die hessischen Bundestagsabgeordneten sowie an die Gemeinden, Kreissynoden und diakonischen Einrichtungen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wendet.
In der Resolution werde zum einen dazu aufgerufen, die Forderung des UN-Flüchtlingswerk UNHCR nach einem dauerhaften Resettlementprogramm zu unterstützen, teilte die Pressestelle der Landeskriche mit. Einige Tausend afrikanische Flüchtlinge säßen in Libyen fest und könnten nicht in ihre Heimatländer zurückkehren. Ähnlich sei es auch in anderen Ländern Afrikas und Asiens, genannt werde ausdrücklich die Situation irakischer Flüchtlinge in Syrien. Deutschland müsse im Rahmen des Resettlementprogramms die Bereitschaft zeigen, eine dauerhafte Ansiedlung von Flüchtlingen in Deutschland zu ermöglichen. (24.11.2011)
Hofgeismar (medio). Mit einem Gottesdienst in der Hofgeismarer Brunnenkirche ist die Herbsttagung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am Montagvormittag eröffnet worden.
Schwerpunkte der Beratungen, die voraussichtlich bis einschließlich Donnerstag dauern werden, sind unter anderem der Bericht von Bischof Prof. Dr. Martin Hein zum Thema «Geistliches Leben», der Finanzbericht des Vizepräsidenten Dr. Volker Knöppel, die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2012/2013, die Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sowie die Beratung und Verabschiedung einiger Kirchengesetze.
Prälatin Natt: Jesus brachte uns die Hoffnung, dass der Tod nicht das letzte Wort hat
«Christen sind Menschen, die über den Horizont hinausschauen!» Mit diesem Satz begann Prälatin Marita Natt im Eröffnungsgorresdienst ihre Predigt. Sie legte ein Lied aus dem Dreißigjährigen Krieg aus: «Es ist ein Schnitter, heißt der Tod, hat Gwalt vom ewigen Gott... .» Der Ewigkeitssonntag erinnere an die Vergänglichkeit und besonders an den Tod. Den Dichter des Schnitterliedes habe vor allem das Bild der dahinwelkenden und schließlich abgeschnittenen Blumen bewegt. (21.11.2011)
Gottesdienst zur Eröffnung der Landessynode
Hofgeismar (medio). Mit einem Gottesdienst in der Hofgeismarer Brunnenkirche ist die Herbsttagung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am Montagvormittag eröffnet worden.
Schwerpunkte der Beratungen, die voraussichtlich bis einschließlich Donnerstag dauern werden, sind unter anderem der Bericht von Bischof Prof. Dr. Martin Hein zum Thema «Geistliches Leben», der Finanzbericht des Vizepräsidenten Dr. Volker Knöppel, die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2012/2013, die Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sowie die Beratung und Verabschiedung einiger Kirchengesetze.
Prälatin Natt: Jesus brachte uns die Hoffnung, dass der Tod nicht das letzte Wort hat
«Christen sind Menschen, die über den Horizont hinausschauen!» Mit diesem Satz begann Prälatin Marita Natt im Eröffnungsgorresdienst ihre Predigt. Sie legte ein Lied aus dem Dreißigjährigen Krieg aus: «Es ist ein Schnitter, heißt der Tod, hat Gwalt vom ewigen Gott... .» Der Ewigkeitssonntag erinnere an die Vergänglichkeit und besonders an den Tod. Den Dichter des Schnitterliedes habe vor allem das Bild der dahinwelkenden und schließlich abgeschnittenen Blumen bewegt. (21.11.2011)
1.
Bericht des Bischofs
2.
Finanzbericht
3.
Landeskirchliche Jahresrechnung 2010
4.
Nachtragshaushalt 2011
5.
Haushalts- und Finanzplanung
a)
Doppelhaushalt 2012/2013 einschließlich Haushaltsgesetz und Stellenplan 2012/2013
b)
Mittelfristige Finanzplanung der Landeskirche 2011 bis 2015
c)
Mittelfristige Finanzplanung für gesamtkirchliche Bauten 2012 bis 2015
d)
Sammlungen für die Diakonie 2012, Aktion «Brot für die Welt» und Aktion «Hoffnung für Osteuropa»
6.
Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
a)
Kirchengesetz zum Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
b)
Sachstandsbericht zum Fusionsprozess der beiden Diakonischen Werke
7.
Kirchengesetz zur Einführung des Pfarrdienstgesetzes der EKD in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
8.
Kirchengesetz zur Anwendung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der EKD (MVG-Anwendungsgesetz, MVG.EKD.AG)
9.
Kirchengesetz über die Veränderung der Kirchenkreise Frankenberg, Kirchhain, Marburg-Land und des Stadtkirchenkreises Marburg
10.
«Salz der Erde – Licht der Welt» - Vortrag von Prof. Dr. Heinz Bude: «Bildung für alle»
11.
Verfahrensvorschlag zur Posterioritätendiskussion
12.
Segnung von Menschen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
13.
Antrag zur Agro-Gentechnik
14.
Nachwahl in den Synodalvorstand
15.
Nachwahl in den Benennungsausschuss
16.
Nachwahl in das Landeskirchengericht
17.
Berufung der Mitglieder der Schlichtungsstelle – Kammer für den kirchlichen Bereich
18.
Bericht von der EKD-Synode
19.
Bericht des Rates der Landeskirche über die an ihn verwiesenen Anträge
20.
Anträge aus den Kreissynoden:
a) Wolfhagen:
«Umkehr zum Leben - Schöpfungsverantwortung unserer Kirche»
b) Hanau-Stadt:
Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
c) Fulda:
Resolution «Brot statt Sprit»
d) Kirchhain:
Vorbereitung gesetzlicher Regelungen (Strukturreform in der Region Marburg)
e) Gelnhausen:
Evangelische Kindertagesstätten; hier: Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher und Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen der Mitarbeitenden
f) Ziegenhain:
Überarbeitung des Entwurfs der Trauagende
21. Informationen zum Projekt «Erwachsen glauben»
22. Aktuelle Fragestunde
23. Verschiedenes
Tagesordnung der Herbsttagung
1.
Bericht des Bischofs
2.
Finanzbericht
3.
Landeskirchliche Jahresrechnung 2010
4.
Nachtragshaushalt 2011
5.
Haushalts- und Finanzplanung
a)
Doppelhaushalt 2012/2013 einschließlich Haushaltsgesetz und Stellenplan 2012/2013
b)
Mittelfristige Finanzplanung der Landeskirche 2011 bis 2015
c)
Mittelfristige Finanzplanung für gesamtkirchliche Bauten 2012 bis 2015
d)
Sammlungen für die Diakonie 2012, Aktion «Brot für die Welt» und Aktion «Hoffnung für Osteuropa»
6.
Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
a)
Kirchengesetz zum Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
b)
Sachstandsbericht zum Fusionsprozess der beiden Diakonischen Werke
7.
Kirchengesetz zur Einführung des Pfarrdienstgesetzes der EKD in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
8.
Kirchengesetz zur Anwendung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der EKD (MVG-Anwendungsgesetz, MVG.EKD.AG)
9.
Kirchengesetz über die Veränderung der Kirchenkreise Frankenberg, Kirchhain, Marburg-Land und des Stadtkirchenkreises Marburg
10.
«Salz der Erde – Licht der Welt» - Vortrag von Prof. Dr. Heinz Bude: «Bildung für alle»
11.
Verfahrensvorschlag zur Posterioritätendiskussion
12.
Segnung von Menschen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
13.
Antrag zur Agro-Gentechnik
14.
Nachwahl in den Synodalvorstand
15.
Nachwahl in den Benennungsausschuss
16.
Nachwahl in das Landeskirchengericht
17.
Berufung der Mitglieder der Schlichtungsstelle – Kammer für den kirchlichen Bereich
18.
Bericht von der EKD-Synode
19.
Bericht des Rates der Landeskirche über die an ihn verwiesenen Anträge
20.
Anträge aus den Kreissynoden:
a) Wolfhagen:
«Umkehr zum Leben - Schöpfungsverantwortung unserer Kirche»
b) Hanau-Stadt:
Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
c) Fulda:
Resolution «Brot statt Sprit»
d) Kirchhain:
Vorbereitung gesetzlicher Regelungen (Strukturreform in der Region Marburg)
e) Gelnhausen:
Evangelische Kindertagesstätten; hier: Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher und Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen der Mitarbeitenden
f) Ziegenhain:
Überarbeitung des Entwurfs der Trauagende
21. Informationen zum Projekt «Erwachsen glauben»
22. Aktuelle Fragestunde
23. Verschiedenes
file_download Verlaufsplan:
Hier können Sie den vorläufigen Verlaufsplan der Herbsttagung herunterladen (Stand: 27.10.2011):
Willkommen im Online-Bereich der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Hier finden Sie Berichte von den Tagungen, Hintergründe und Informationen zu den Mitgliedern.
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Willkommen im Online-Bereich der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Hier finden Sie Berichte von den Tagungen, Hintergründe und Informationen zu den Mitgliedern.
Landeskirche und Landessynode
Der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören rund 730.000 Menschen (Stand 31. Dezember 2022) an. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden.
Landessynode: Das sind ihre Aufgaben und Kompetenzen
Die Landessynode besitzt herausragende Kompetenzen: Sie hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Die geistliche und rechtliche Leitung der Landeskirche teilt sie mit der Bischöfin, den Pröpstinnen und dem Propst, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Die Synode wählt den Bischof / die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte den Rat der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt und schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.
So setzt sie sich zusammen
78 Mitglieder gehören der 14. Landessynode an; dabei sind die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen von Amts wegen die Bischöfin, die Vizepräsidentin (juristische Stellvertreterin der Bischöfin) und der Prälat (theologischer Stellvertreter der Bischöfin), die Pröpstinnen bzw. der Propst der drei Sprengel sowie die Direktoren des Evangelischen Studienseminars und der Evangelischen Akademie. Der Rat der Landeskirche beruft zwölf weitere Mitglieder der Landessynode, von denen mindestens acht Laien sein müssen. Bei deren Berufung sollen laut Grundordnung „die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte“ vertreten sein.
So oft tagen die Synodalen
Die Landessynode tagt in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Ihre Sitzungen werden durch den / die Präses oder ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter geleitet. Am 5. Mai 2022 begann die Amtszeit der 14. Landessynode mit der Segnung der Synodalen im Eröffnungsgottesdienst und der offiziellen Verpflichtung zu Beginn der Sitzung. Die Amtszeit endet im Frühjahr 2028. Die Synode wählt zu Beginn ihrer Tagung den Synodalvorstand, bestehend aus dem / der Präses und zwei beisitzenden Mitgliedern sowie den Rat der Landeskirche, der die Synode in ihrer tagungsfreien Zeit vertritt.
Präses der 14. Landessynode ist Dr. Michael Schneider (Schlüchtern), erste Beisitzerin ist Kirchenrätin Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (Espenau) und zweiter Beisitzer Pfarrer Jan Friedrich Eisenberg (Vöhl).
info_outline Navigationshinweis:
Weitere Rubriken dieses Bereichs erreichen Sie über den Pfeil oben neben dem Reiter in der Hauptnavigation.
arrow_forward Fragen & Antworten:
Was ist die Landessynode? Wie setzt sich die Synode zusammen und wie werden Beschlüsse gefasst? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir hier:
arrow_forward Rat & Ausschüsse:
Informationen zum Rat der Landeskirche und den Ausschüssen der Landessynode finden Sie hier:
Büro der Landessynode
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Tel.: (0561) 9378-277 (Bettina Groß, Leiterin)
Tel.: (0561) 9378-276 (Christiane Kriege, Assistentin)
Fax: (0561) 9378-288
E-Mail: synode@ekkw.de
Während der Tagung der Landessynode:
Ev. Tagungsstätte Hofgeismar im VCH
Gesundbrunnen 8
34369 Hofgeismar
Tel.: (05671) 881-0
Fax: (05671) 881-203
Geschäftsstelle / Kontakt
Büro der Landessynode
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Tel.: (0561) 9378-277 (Bettina Groß, Leiterin)
Tel.: (0561) 9378-276 (Christiane Kriege, Assistentin)
Fax: (0561) 9378-288
E-Mail: synode@ekkw.de
Während der Tagung der Landessynode:
Ev. Tagungsstätte Hofgeismar im VCH
Gesundbrunnen 8
34369 Hofgeismar
Tel.: (05671) 881-0
Fax: (05671) 881-203
Landeskirchenamt der EKKW, Pressestelle
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Tel.: (0561) 9378-396
Fax: (0561) 9378-450
E-Mail: pressestelle.lka@ekkw.de
Während der Tagung der Landessynode:
Dr. Anja Berens (Pressesprecherin)
Tel.: (0561) 9378-272
E-Mail: anja.berens@ekkw.de
Pressekontakt
Landeskirchenamt der EKKW, Pressestelle
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Tel.: (0561) 9378-396
Fax: (0561) 9378-450
E-Mail: pressestelle.lka@ekkw.de
Während der Tagung der Landessynode:
Dr. Anja Berens (Pressesprecherin)
Tel.: (0561) 9378-272
E-Mail: anja.berens@ekkw.de