Donnerstag, 24. November 2011
Hofgeismar / Frankfurt (medio). Mit einem Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) haben sich die Synoden beider Kirchen am Donnerstag (24.11.) gleichzeitig auf ihren jeweiligen Tagungen in Hofgeismar und Frankfurt befasst. Dies teilten die beiden Kirchen in gleichlautenden Pressemitteilungen am Freitag mit. Die Vereinbarung soll die verbindliche Zusammenarbeit über die Kirchengrenzen hinweg für die Bereiche Akademiearbeit, Mission und Ökumene, Religionspädagogik und Theologische Ausbildung und weitere mögliche Aufgabenbereiche festlegen.
Der Vertragsentwurf wurde wortgleich in beide Synoden eingebracht, aber noch nicht beschlossen, heißt es in der Mitteilung. Der Kooperationsvertrag werde vielmehr in den kommenden Monaten in den unterschiedlichen Ausschüssen und Leitungsgremien weiter beraten. Nach den gegenwärtigen Planungen sollen die beiden Synoden das Zustimmungsgesetz und den Kooperationsvertrag endgültig im Herbst des kommenden Jahres verabschieden.
Der Vertrag zur Zusammenarbeit der Nachbarkirchen sehe im Einzelnen vor, dass es ab 2013 eine gemeinsame Evangelische Akademie an zwei Standorten geben soll. Einbezogen werde die Akademie Hofgeismar, die Akademie in Hessen und Nassau und die Stadtakademie in Frankfurt. Standorte sollten Hofgeismar und Frankfurt werden mit der Geschäftsstelle und dem Direktorat in Frankfurt.
Der Arbeitsbereich «Ökumene – Mission – Weltverantwortung» soll in den Jahren 2013 bis 2014 für beide Kirchen in einem Zentrum in Frankfurt konzentriert werden, wofür das bisherige Zentrum Ökumene der EKHN umgebaut werden soll. Die derzeitigen regionalen Beauftragungen in der EKKW werden dem Zentrum zugeordnet und die Zweigstelle der Ökumenischen Werkstatt der EKKW in Langenselbold soll aufgegeben werden. Das neue Zentrum wird auch das Arbeitsfeld «Ökumenische Diakonie» enthalten.
Ebenfalls 2013 bis 2014 wollen die EKHN und die EKKW ein gemeinsames Religionspädagogisches Institut errichten, das für die Qualitätssicherung von Religionsunterricht und die Fortbildung von Unterrichtenden zuständig sein soll, als Ansprechpartner für staatliche Stellen dienen soll und auch die religionspädagogische Arbeit in den Regionen beider Kirchen verantworten soll, heißt es in der Pressemitteilung. Die Kirchen würden auf die bisherigen Standorte Kassel und Dietzenbach verzichten und prüfen die Möglichkeit für einen Standort Marburg.
In der theologischen Ausbildung sollen die Theologischen Seminare vorerst nicht zusammen gelegt werden, allerdings sollen die Prüfungsordnungen, Ausbildungs- und Einstellungsgesetze angeglichen und «wechselseitig durchlässig» gestaltet werden. Zusammen soll zum Beispiel auch für Theologennachwuchs geworben und Lehrinhalte abgestimmt werden.
Darüber hinaus sieht der Vertrag vor, weitere Kooperationsfelder zu überprüfen, wie zum Beispiel eine Zusammenarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit oder bei Freiwilligendiensten.
EKHN-Präses Dr. Ulrich Oelschläger und EKKW-Präses Kirchenrat Rudolf Schulze hatten zu Beginn der Debatte darauf hingewiesen, dass es in den beiden Kirchen jeweils unterschiedliche Verfahren der Gesetzgebung gebe, der vorgeschlagene Entscheidungsweg aber den gewohnten Verfahren in beiden Landeskirchen weitgehend entgegen komme. Während in der EKKW häufig Gesetzesvorgaben schon vor der Einbringung zwischen Rat der Landeskirche und den synodalen Ausschüssen beraten werden, beraten in der EKHN nach der Einbringung durch die Kirchenleitung die Ausschüsse der Synode weitgehend selbstständig.
Die Begründung für den Kooperationsvertrag weist unter anderem auf gemeinsame und verbindende Kirchengeschichte, die räumliche Nähe und gemeinsame Interesse beider Kirchen zum Beispiel im Gegenüber zu staatlichen Einrichtungen hin. Zudem könnten durch gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben «Wissenstransfer und Synergieeffekte erreicht werden». Die Zusammenarbeit könne für die Zukunft wichtige Arbeitsbereiche stärken, die sonst Einschnitte hinnehmen müssten. Der Finanzierungsschlüssel für die gemeinsamen Aufgaben sieht – in etwa entsprechend der Kirchengröße – vor, dass die EKHN zwei Drittel der Kosten übernimmt, die EKKW ein Drittel.
Bereits im Jahr 2009 hatten die Synoden über eine verbindliche Kooperation diskutiert. Damals stimmte die Synode der EKKW einer bereits ausgearbeiteten Vereinbarung zu, die Synode der EKHN billigte diese aber nur im Grundsatz und forderte die Klärung weiterer Detailfragen. Diese Beschlusslage führte zu weiteren Verhandlungen, deren Ergebnisse in den jetzt vorgeschlagenen Vertragstext eingeflossen sind. (25.11.2011)
Verbindliche Zusammenarbeit über Kirchengrenzen hinweg
Synoden der EKHN und EKKW befassen sich mit Kooperationsgesetz

Vizepräsident Dr. Volker Knöppel bei der Einbringung der Beschlussvorlage für die synodale Beratung des Kooperationsprozesses (Fotos: medio.tv/Küster)
Hofgeismar / Frankfurt (medio). Mit einem Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) haben sich die Synoden beider Kirchen am Donnerstag (24.11.) gleichzeitig auf ihren jeweiligen Tagungen in Hofgeismar und Frankfurt befasst. Dies teilten die beiden Kirchen in gleichlautenden Pressemitteilungen am Freitag mit. Die Vereinbarung soll die verbindliche Zusammenarbeit über die Kirchengrenzen hinweg für die Bereiche Akademiearbeit, Mission und Ökumene, Religionspädagogik und Theologische Ausbildung und weitere mögliche Aufgabenbereiche festlegen.
Der Vertragsentwurf wurde wortgleich in beide Synoden eingebracht, aber noch nicht beschlossen, heißt es in der Mitteilung. Der Kooperationsvertrag werde vielmehr in den kommenden Monaten in den unterschiedlichen Ausschüssen und Leitungsgremien weiter beraten. Nach den gegenwärtigen Planungen sollen die beiden Synoden das Zustimmungsgesetz und den Kooperationsvertrag endgültig im Herbst des kommenden Jahres verabschieden.
Der Vertrag zur Zusammenarbeit der Nachbarkirchen sehe im Einzelnen vor, dass es ab 2013 eine gemeinsame Evangelische Akademie an zwei Standorten geben soll. Einbezogen werde die Akademie Hofgeismar, die Akademie in Hessen und Nassau und die Stadtakademie in Frankfurt. Standorte sollten Hofgeismar und Frankfurt werden mit der Geschäftsstelle und dem Direktorat in Frankfurt.
Der Arbeitsbereich «Ökumene – Mission – Weltverantwortung» soll in den Jahren 2013 bis 2014 für beide Kirchen in einem Zentrum in Frankfurt konzentriert werden, wofür das bisherige Zentrum Ökumene der EKHN umgebaut werden soll. Die derzeitigen regionalen Beauftragungen in der EKKW werden dem Zentrum zugeordnet und die Zweigstelle der Ökumenischen Werkstatt der EKKW in Langenselbold soll aufgegeben werden. Das neue Zentrum wird auch das Arbeitsfeld «Ökumenische Diakonie» enthalten.
Ebenfalls 2013 bis 2014 wollen die EKHN und die EKKW ein gemeinsames Religionspädagogisches Institut errichten, das für die Qualitätssicherung von Religionsunterricht und die Fortbildung von Unterrichtenden zuständig sein soll, als Ansprechpartner für staatliche Stellen dienen soll und auch die religionspädagogische Arbeit in den Regionen beider Kirchen verantworten soll, heißt es in der Pressemitteilung. Die Kirchen würden auf die bisherigen Standorte Kassel und Dietzenbach verzichten und prüfen die Möglichkeit für einen Standort Marburg.
In der theologischen Ausbildung sollen die Theologischen Seminare vorerst nicht zusammen gelegt werden, allerdings sollen die Prüfungsordnungen, Ausbildungs- und Einstellungsgesetze angeglichen und «wechselseitig durchlässig» gestaltet werden. Zusammen soll zum Beispiel auch für Theologennachwuchs geworben und Lehrinhalte abgestimmt werden.
Darüber hinaus sieht der Vertrag vor, weitere Kooperationsfelder zu überprüfen, wie zum Beispiel eine Zusammenarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit oder bei Freiwilligendiensten.
EKHN-Präses Dr. Ulrich Oelschläger und EKKW-Präses Kirchenrat Rudolf Schulze hatten zu Beginn der Debatte darauf hingewiesen, dass es in den beiden Kirchen jeweils unterschiedliche Verfahren der Gesetzgebung gebe, der vorgeschlagene Entscheidungsweg aber den gewohnten Verfahren in beiden Landeskirchen weitgehend entgegen komme. Während in der EKKW häufig Gesetzesvorgaben schon vor der Einbringung zwischen Rat der Landeskirche und den synodalen Ausschüssen beraten werden, beraten in der EKHN nach der Einbringung durch die Kirchenleitung die Ausschüsse der Synode weitgehend selbstständig.
Die Begründung für den Kooperationsvertrag weist unter anderem auf gemeinsame und verbindende Kirchengeschichte, die räumliche Nähe und gemeinsame Interesse beider Kirchen zum Beispiel im Gegenüber zu staatlichen Einrichtungen hin. Zudem könnten durch gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben «Wissenstransfer und Synergieeffekte erreicht werden». Die Zusammenarbeit könne für die Zukunft wichtige Arbeitsbereiche stärken, die sonst Einschnitte hinnehmen müssten. Der Finanzierungsschlüssel für die gemeinsamen Aufgaben sieht – in etwa entsprechend der Kirchengröße – vor, dass die EKHN zwei Drittel der Kosten übernimmt, die EKKW ein Drittel.
Bereits im Jahr 2009 hatten die Synoden über eine verbindliche Kooperation diskutiert. Damals stimmte die Synode der EKKW einer bereits ausgearbeiteten Vereinbarung zu, die Synode der EKHN billigte diese aber nur im Grundsatz und forderte die Klärung weiterer Detailfragen. Diese Beschlusslage führte zu weiteren Verhandlungen, deren Ergebnisse in den jetzt vorgeschlagenen Vertragstext eingeflossen sind. (25.11.2011)
(alle Fotos: medio.tv/Küster)