- EKKW-Synode vertagt Entscheidung über Einführung eines Intranets
- Doppelhaushalt 2006/2007 verabschiedet
- Landessynode verabschiedet überarbeitetes Finanzzuweisungsgesetz
- Synode macht Weg für evangelische Grundschule im thüringischen Schmalkalden frei
Hofgeismar (medio/epd). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch die Entscheidung über die Einführung eines Intranets in der Landeskirche auf Frühjahr 2006 vertagt. Nach einer kontrovers geführten Diskussion einigten sich die 90 Synodalen darauf, die Entscheidung darüber erst auf der Frühjahrssynode zu treffen. Die entsprechende Stelle im Haushaltsplan 2006/2007 wurde mit einem «qualifizierten Sperrvermerk» versehen, der nur durch eine Entscheidung der Synode wieder aufgehoben werden kann.
Die Einführung eines Intranets war vom Rat der EKKW im Vorfeld befürwortet worden. Viele Synodale signalisierten aber auf Grund der hohen Kosten – für 2006 und 2007 waren hier je 960.000 Euro vorgesehen – eine deutliche Ablehnung des Vorhabens. Die Synodale Ute Göpel aus Herleshausen bezeichnete eine solche Investition in der derzeitigen Situation als «nicht vertretbar». Auch Bischof Martin Hein zeigte sich angesichts der hohen Folgekosten skeptisch. Er warnte gleichzeitig davor, eine Entscheidung auf die lange Bank zu schieben.
Befürworter führten als Argument unter anderem datenschutzrechtliche Bestimmungen ins Feld, die einen ungeschützten Datenaustausch über eine ungesicherte Internetverbindung problematisch machten. Zudem, so Fritz-Eckard Schmidt aus Schlüchtern, hätten fast alle Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland bereits ein Intranet installiert.
Vizepräsident Friedrich Ristow hob hervor, dass ein Intranet, in dem alle Pfarrämter und Kirchenkreisämter mit dem Landeskirchenamt und untereinander kommunizieren können, ein monatliches Einsparvolumen von 104.000 Euro im Monat brächte, das vor allem im Personalbereich liegen würde. Außerdem verwies er auf die vierjährige Vorbereitungszeit, in der alle erdenklichen Alternativen geprüft und die veranschlagten Kosten wiederholt gesenkt worden seien.
Der kommenden Synode sollen nun zwei alternative Kalkulationen vorgelegt werden, die einmal eine umfassende Einführung sowie eine eingeschränkte Version des Intranets berücksichtigt, die lediglich bis auf die Ebene der Kirchenkreisämter hinunter reicht. In der EKKW wird seit 2001 über die Einführung eines Intranets beraten. (23.11.2005)
EKKW-Synode vertagt Entscheidung über Einführung eines Intranets
Hofgeismar (medio/epd). Die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch die Entscheidung über die Einführung eines Intranets in der Landeskirche auf Frühjahr 2006 vertagt. Nach einer kontrovers geführten Diskussion einigten sich die 90 Synodalen darauf, die Entscheidung darüber erst auf der Frühjahrssynode zu treffen. Die entsprechende Stelle im Haushaltsplan 2006/2007 wurde mit einem «qualifizierten Sperrvermerk» versehen, der nur durch eine Entscheidung der Synode wieder aufgehoben werden kann.
Die Einführung eines Intranets war vom Rat der EKKW im Vorfeld befürwortet worden. Viele Synodale signalisierten aber auf Grund der hohen Kosten – für 2006 und 2007 waren hier je 960.000 Euro vorgesehen – eine deutliche Ablehnung des Vorhabens. Die Synodale Ute Göpel aus Herleshausen bezeichnete eine solche Investition in der derzeitigen Situation als «nicht vertretbar». Auch Bischof Martin Hein zeigte sich angesichts der hohen Folgekosten skeptisch. Er warnte gleichzeitig davor, eine Entscheidung auf die lange Bank zu schieben.
Befürworter führten als Argument unter anderem datenschutzrechtliche Bestimmungen ins Feld, die einen ungeschützten Datenaustausch über eine ungesicherte Internetverbindung problematisch machten. Zudem, so Fritz-Eckard Schmidt aus Schlüchtern, hätten fast alle Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland bereits ein Intranet installiert.
Vizepräsident Friedrich Ristow hob hervor, dass ein Intranet, in dem alle Pfarrämter und Kirchenkreisämter mit dem Landeskirchenamt und untereinander kommunizieren können, ein monatliches Einsparvolumen von 104.000 Euro im Monat brächte, das vor allem im Personalbereich liegen würde. Außerdem verwies er auf die vierjährige Vorbereitungszeit, in der alle erdenklichen Alternativen geprüft und die veranschlagten Kosten wiederholt gesenkt worden seien.
Der kommenden Synode sollen nun zwei alternative Kalkulationen vorgelegt werden, die einmal eine umfassende Einführung sowie eine eingeschränkte Version des Intranets berücksichtigt, die lediglich bis auf die Ebene der Kirchenkreisämter hinunter reicht. In der EKKW wird seit 2001 über die Einführung eines Intranets beraten. (23.11.2005)
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch den Doppelhaushalt für die Jahre 2007/2007 verabschiedet. Das Votum der 90 Synodalen fiel einstimmig aus.
Das Gesamtvolumen des Doppelhaushaltentwurfs beträgt für das Jahr 2006 rd. 193 Mio. Euro und für 2007 192 Mio. Euro. Bezogen auf das Jahr 2005 können so in den beiden kommenden Jahren Einsparungen von 5 Prozent (2006) und 5,5 Prozent (2007) erreicht werden. Schwerpunkte des Haushaltes sind die Ausgaben für Diakonie, für die jährlich rund 14,4 Mio. Euro aufgewandt werden, für gemeindliche Baumaßnahmen stehen insgesamt rund 20 Mio. Euro zur Verfügung, für Weltmission und kirchlichen Entwicklungsdienst rund 3,1 Mio. Euro. Die Personalkosten (inklusive der Versorgungsleistungen) betragen als größter Posten in den kommenden Jahren rund 73 Prozent der Ausgaben. (23.11.2005)
Doppelhaushalt 2006/2007 verabschiedet
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch den Doppelhaushalt für die Jahre 2007/2007 verabschiedet. Das Votum der 90 Synodalen fiel einstimmig aus.
Das Gesamtvolumen des Doppelhaushaltentwurfs beträgt für das Jahr 2006 rd. 193 Mio. Euro und für 2007 192 Mio. Euro. Bezogen auf das Jahr 2005 können so in den beiden kommenden Jahren Einsparungen von 5 Prozent (2006) und 5,5 Prozent (2007) erreicht werden. Schwerpunkte des Haushaltes sind die Ausgaben für Diakonie, für die jährlich rund 14,4 Mio. Euro aufgewandt werden, für gemeindliche Baumaßnahmen stehen insgesamt rund 20 Mio. Euro zur Verfügung, für Weltmission und kirchlichen Entwicklungsdienst rund 3,1 Mio. Euro. Die Personalkosten (inklusive der Versorgungsleistungen) betragen als größter Posten in den kommenden Jahren rund 73 Prozent der Ausgaben. (23.11.2005)
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch ein überarbeitetes Finanzzuweisungsgesetz beschlossen. Der bei sechs Enthaltungen einmütig angenommene Entwurf reagiert auf die rückläufige Einnahmesituation. Deshalb werden die Zuweisungen an Kirchengemeinden und Kirchenkreise mit Beginn des Doppelhaushaltes 2006/2007 um rund 7 Prozent gekürzt.
Zugleich tritt eine Neuregelung des Verteilungsschlüssels für die Kirchengemeinden und Gesamtverbände in Kraft. Er richtet sich nach deren Größe. Die Landesynode will damit die Folgen der Kürzungen für kleinere Gemeinde milder gestalten. Davon profitieren vor allem kleine und mittlere Kirchengemeinden im Größenbereich von 600 bis 1.800 Gemeindegliedern, die rund 45 Prozent der Kirchengemeinden in der Landeskirche darstellen, sowie sehr große Kirchengemeinden von mehr als 5.950 Gemeindegliedern. Kleinste Kirchengemeinden (unter 400 Gemeindeglieder) sowie größere Kirchengemeinden (1.800 bis 5.950 Gemeindeglieder) müssen hingegen nach dem neuen Schlüssel Verluste hinnehmen.
Zusammenschluss von Gemeinden wird gefördert – Kirchengemeinden und Kirchenkreise sollen Anstrengungen für weitere Einnahmen unternehmen
Weiterhin fördert die neue gesetzliche Regelung den Zusammenschluss bislang selbständiger Kirchengemeinden. Außerdem sollen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zusätzlich zu ihren Zuweisungen aus der Landeskirchensteuer «Maßnahmen zur Erzielung weiterer Einnahmen planen und durchführen».
Zuweisungen für Kindertagesstätten bleiben in der Summe unverändert
Von den Zuweisungskürzungen sind die Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft in der Summe ausgenommen. Allerdings wird die neue Höhe der Zuweisung durch die Änderung des Verteilungsschlüssels gegenüber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Um möglichen Härten hier vorzubeugen, sieht das Gesetz eine Überleitungsregelung vor, die überdurchschnittliche Verluste in drei Schritten abbaut und bis einschließlich 2007 Kompensationsmittel aus der Kollekte für Kindertagesstätten vorsieht. (23.11.2005)
Landessynode verabschiedet überarbeitetes Finanzzuweisungsgesetz
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch ein überarbeitetes Finanzzuweisungsgesetz beschlossen. Der bei sechs Enthaltungen einmütig angenommene Entwurf reagiert auf die rückläufige Einnahmesituation. Deshalb werden die Zuweisungen an Kirchengemeinden und Kirchenkreise mit Beginn des Doppelhaushaltes 2006/2007 um rund 7 Prozent gekürzt.
Zugleich tritt eine Neuregelung des Verteilungsschlüssels für die Kirchengemeinden und Gesamtverbände in Kraft. Er richtet sich nach deren Größe. Die Landesynode will damit die Folgen der Kürzungen für kleinere Gemeinde milder gestalten. Davon profitieren vor allem kleine und mittlere Kirchengemeinden im Größenbereich von 600 bis 1.800 Gemeindegliedern, die rund 45 Prozent der Kirchengemeinden in der Landeskirche darstellen, sowie sehr große Kirchengemeinden von mehr als 5.950 Gemeindegliedern. Kleinste Kirchengemeinden (unter 400 Gemeindeglieder) sowie größere Kirchengemeinden (1.800 bis 5.950 Gemeindeglieder) müssen hingegen nach dem neuen Schlüssel Verluste hinnehmen.
Zusammenschluss von Gemeinden wird gefördert – Kirchengemeinden und Kirchenkreise sollen Anstrengungen für weitere Einnahmen unternehmen
Weiterhin fördert die neue gesetzliche Regelung den Zusammenschluss bislang selbständiger Kirchengemeinden. Außerdem sollen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zusätzlich zu ihren Zuweisungen aus der Landeskirchensteuer «Maßnahmen zur Erzielung weiterer Einnahmen planen und durchführen».
Zuweisungen für Kindertagesstätten bleiben in der Summe unverändert
Von den Zuweisungskürzungen sind die Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft in der Summe ausgenommen. Allerdings wird die neue Höhe der Zuweisung durch die Änderung des Verteilungsschlüssels gegenüber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Um möglichen Härten hier vorzubeugen, sieht das Gesetz eine Überleitungsregelung vor, die überdurchschnittliche Verluste in drei Schritten abbaut und bis einschließlich 2007 Kompensationsmittel aus der Kollekte für Kindertagesstätten vorsieht. (23.11.2005)
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch die Gründung einer evangelischen Grundschule im thüringischen Schmalkalden beschlossen. Für den Antrag stimmten 77 der 90 Synodalen, 4 waren dagegen, 9 enthielten sich der Stimme.
Der im Freistaat Thüringen gelegene Kirchenkreis Schmalkalden gehört zum Kirchengebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Die Landeskirche reagiert damit positiv auf das am 1. September 2005 vom Kreistag Schmalkalden-Meiningen beschlossene Angebot, die bisher staatliche Grundschule in Schmalkalden-Weidebrunn zum Schuljahr 2007/2008 in kirchliche Trägerschaft zu übergeben. Die Schule kann 120 Schüler aufnehmen. Die Landeskirche wird für die Betriebskosten der evangelischen Grundschule in Schmalkalden pro Jahr voraussichtlich etwa 57.000 Euro bereitstellen. Der Kirchenkreis Schmalkalden beteiligt sich zusätzlich mit 10.000 Euro pro Jahr.
In Trägerschaft der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck befinden sich bereits zwei Schulen: ein Gymnasium, die Melanchthonschule in Willingshausen-Steinatal, sowie eine evangelische Grundschule in Oberissigheim (Kirchenkreis Hanau-Land). (23.11.2005)
Synode macht Weg für evangelische Grundschule im thüringischen Schmalkalden frei
Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch die Gründung einer evangelischen Grundschule im thüringischen Schmalkalden beschlossen. Für den Antrag stimmten 77 der 90 Synodalen, 4 waren dagegen, 9 enthielten sich der Stimme.
Der im Freistaat Thüringen gelegene Kirchenkreis Schmalkalden gehört zum Kirchengebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Die Landeskirche reagiert damit positiv auf das am 1. September 2005 vom Kreistag Schmalkalden-Meiningen beschlossene Angebot, die bisher staatliche Grundschule in Schmalkalden-Weidebrunn zum Schuljahr 2007/2008 in kirchliche Trägerschaft zu übergeben. Die Schule kann 120 Schüler aufnehmen. Die Landeskirche wird für die Betriebskosten der evangelischen Grundschule in Schmalkalden pro Jahr voraussichtlich etwa 57.000 Euro bereitstellen. Der Kirchenkreis Schmalkalden beteiligt sich zusätzlich mit 10.000 Euro pro Jahr.
In Trägerschaft der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck befinden sich bereits zwei Schulen: ein Gymnasium, die Melanchthonschule in Willingshausen-Steinatal, sowie eine evangelische Grundschule in Oberissigheim (Kirchenkreis Hanau-Land). (23.11.2005)