Auf dieser Seite möchten wir Ihnen viele Fragen rund um den Eintritt in die evangelische Kirche beantworten. Wenn eine Ihrer Fragen hier nicht beantwortet ist, so stehen Ihnen der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde oder die Ansprechpartner in den Kircheneintrittsstellen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Rede und Antwort.
Wie kann ich in die Evangelische Kirche eintreten?
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen viele Fragen rund um den Eintritt in die evangelische Kirche beantworten. Wenn eine Ihrer Fragen hier nicht beantwortet ist, so stehen Ihnen der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde oder die Ansprechpartner in den Kircheneintrittsstellen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Rede und Antwort.
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
- Werde ich noch einmal getauft?
- Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
- Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
- Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Was kostet mich der Eintritt?
- Was kostet mich die Mitgliedschaft?
- Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
arrow_forward Kircheneintritt:
Zwei Wege stehen Ihnen dazu offen. Der erste Weg ist der Kontakt zu Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer in der Gemeinde. Im Telefonbuch finden Sie unter «Kirche, evangelisch» die Telefonnummer des Pfarramtes, das für Ihren Ort zuständig ist. Viele Kirchengemeinden finden Sie auch schon im Internet zu erreichen. Hier können Sie in der Regel ein Gespräch vereinbaren und sich über das weitere Vorgehen informieren. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren.
Wenn Sie früher schon einmal zur Evangelischen Kirche gehörten und nun wieder eintreten wollen, ist die Kontaktaufnahme mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer vor Ort ebenfalls der naheliegendste Schritt.
Vielleicht gibt es für Sie aber Gründe, einen anderen Gesprächspartner für Ihren Wiedereintritt in die Kirche zu suchen. Darum gibt es einen zweiten Weg: Sie haben die Möglichkeit, mit einer Kircheneintrittsstelle der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Kontakt aufzunehmen. Die Kircheneintrittsstellen werden von Pfarrerinnen und Pfarrern geleitet. Nach einem Gespräch wird in der Regel eine Aufnahme stattfinden.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Zwei Wege stehen Ihnen dazu offen. Der erste Weg ist der Kontakt zu Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer in der Gemeinde. Im Telefonbuch finden Sie unter «Kirche, evangelisch» die Telefonnummer des Pfarramtes, das für Ihren Ort zuständig ist. Viele Kirchengemeinden finden Sie auch schon im Internet zu erreichen. Hier können Sie in der Regel ein Gespräch vereinbaren und sich über das weitere Vorgehen informieren. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren.
Wenn Sie früher schon einmal zur Evangelischen Kirche gehörten und nun wieder eintreten wollen, ist die Kontaktaufnahme mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer vor Ort ebenfalls der naheliegendste Schritt.
Vielleicht gibt es für Sie aber Gründe, einen anderen Gesprächspartner für Ihren Wiedereintritt in die Kirche zu suchen. Darum gibt es einen zweiten Weg: Sie haben die Möglichkeit, mit einer Kircheneintrittsstelle der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Kontakt aufzunehmen. Die Kircheneintrittsstellen werden von Pfarrerinnen und Pfarrern geleitet. Nach einem Gespräch wird in der Regel eine Aufnahme stattfinden.
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Im Wesentlichen zahlen Arbeitnehmer*innen mit eigenem Einkommen und Selbstständige Kirchensteuer. Keine Kirchensteuer zahlen in der Regel Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem oder keinem zu versteuerndem Einkommen. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen und den dafür zu zahlenden Steuern. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Das sind etwa zwei Drittel der Kirchenmitglieder der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Oder umgekehrt: Nur ein Drittel der Kirchenmitglieder verdienen so viel, dass sie Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer beträgt zurzeit 9 Prozent der Einkommensteuer. Um ein starkes Anwachsen der persönlichen Kirchensteuerbelastung zu vermeiden, besteht bei höheren Einkommen die Möglichkeit, auf Antrag die Kirchensteuer auf 3,5 Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens zu begrenzen. Ein so genannter Kappungsantrag rechnet sich allerdings erst ab einem bestimmten zu versteuernden Jahreseinkommen. Für das Steuerjahr 2020 liegt dieser bei einer Alleinveranlagung (z. B. bei Ledigen) bei circa 280.000 € und bei einer Zusammenveranlagung (z. B. bei Ehegatten) bei circa 560.000 €. In allen übrigen Fällen ist der normale Steuersatz günstiger. Die Höhe dieser Grenze ist jedoch von den persönlichen Verhältnissen, insbesondere dem individuellen Steuersatz, abhängig.
Die Effektivbelastung bei der Kirchensteuer ist aber deutlich geringer, da sie als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer-Erklärung vom Einkommen abgesetzt werden kann. So verringert sich Ihre Steuerschuld.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Im Wesentlichen zahlen Arbeitnehmer*innen mit eigenem Einkommen und Selbstständige Kirchensteuer. Keine Kirchensteuer zahlen in der Regel Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem oder keinem zu versteuerndem Einkommen. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Einkommen und den dafür zu zahlenden Steuern. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Das sind etwa zwei Drittel der Kirchenmitglieder der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Oder umgekehrt: Nur ein Drittel der Kirchenmitglieder verdienen so viel, dass sie Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer beträgt zurzeit 9 Prozent der Einkommensteuer. Um ein starkes Anwachsen der persönlichen Kirchensteuerbelastung zu vermeiden, besteht bei höheren Einkommen die Möglichkeit, auf Antrag die Kirchensteuer auf 3,5 Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens zu begrenzen. Ein so genannter Kappungsantrag rechnet sich allerdings erst ab einem bestimmten zu versteuernden Jahreseinkommen. Für das Steuerjahr 2020 liegt dieser bei einer Alleinveranlagung (z. B. bei Ledigen) bei circa 280.000 € und bei einer Zusammenveranlagung (z. B. bei Ehegatten) bei circa 560.000 €. In allen übrigen Fällen ist der normale Steuersatz günstiger. Die Höhe dieser Grenze ist jedoch von den persönlichen Verhältnissen, insbesondere dem individuellen Steuersatz, abhängig.
Die Effektivbelastung bei der Kirchensteuer ist aber deutlich geringer, da sie als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer-Erklärung vom Einkommen abgesetzt werden kann. So verringert sich Ihre Steuerschuld.
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Weitere Informationen zur Kirchensteuer finden Sie in der Broschüre «Kirchensteuer konkret» der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck:
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
(Basismaterial der Fragen und Antworten mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Kirche in Deutschland)
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
(Basismaterial der Fragen und Antworten mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Kirche in Deutschland)