Was bisher geschah: Reformprozess 2015 bis 2020

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) hat sich auf den Weg begeben, aktiv die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse aufzunehmen. Demografische Entwicklungen und geringer werdende Mitgliederzahlen haben die Synodalen veranlasst, auf der Herbstsynode 2015 etwa 180 zukunftsweisende Beschlüsse zu fassen. Mit diesen Beschlüssen soll es gelingen, die finanziellen Rahmenbedingungen den prognostizierten Ressourcen anzupassen. Der Prozess ist bis in das Jahr 2026 angelegt. Alle Bereiche kirchlichen Handelns, die gemeindlichen ebenso wie die landeskirchlichen, leisten ihren Beitrag zu dieser Konsolidierung. Zugleich sollen Freiräume entstehen und Ideen Gestalt gewinnen, die «Volkskirche qualitativ weiter entwickeln». Gemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen der Landeskirche sind ebenso gefragt, sich an diesem Prozess kreativ zu beteiligen, wie die Dezernate und Referate des Landeskirchenamtes. Sie sind gemeinsam auf dem Weg.

Die inhaltliche und rechtliche Ausgestaltung der gefassten Beschlüsse liegt nun federführend bei den Dezernaten im Landeskirchenamt. In eingesetzten Ausschüssen werden Umsetzungsvorschläge erarbeitet und Entscheidungen vorbereitet.

Interaktiver Zeitstrahl zum Reformprozess mit Downloads

Mit einem Klick auf die Abbildung können Sie den interaktiven Zeitstrahl zum Reformprozess als PDF-Dokument öffnen. Die beiden Seiten enthalten dann Erläuterungen mit Links zu weiterführenden Hintergrunddokumenten und Links.

Der Sachverhalt in den von der Herbstsynode identifizierten sogenannten «Korridoren» stellt sich folgendermaßen dar:

Korridor Theologisches Personal

  • Im Jahr 2026 wird es mindestens 400 Gemeindepfarrstellen und 150 Funktionspfarrstellen, z. B. im Bereich von Kliniken, Schulen und anderen Bildungs-einrichtungen, geben. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck bleibt weiterhin nahe bei den Menschen, auch wenn das Pfarrstellennetz nicht mehr in der bisherigen Dichte vorgehalten werden kann.
  • Es gilt viel deutlicher als bisher, die Potentiale kollegialer, haupt- und ehrenamtlicher Zusammenarbeit zu nutzen. Das gilt besonders hinsichtlich der Gottesdienste, wie auch in der Zusammenschau von multiprofessionellen Diensten in der Verkündigung, Seelsorge, Kirchenmusik, Diakonie und in der Gemeindepädagogik. Eine gute Basis dafür bietet die Errichtung von Kooperationsräumen, die bis zum 01.01.2018 flächendeckend gebildet sein sollen. Die Einführung von Pfarrstellenbudgets auf Kirchenkreisebene ermöglicht Entscheidungen nach regionalen Bedürfnissen. Assistenzen in der Verwaltung dienen der Entlastung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Kooperationsraum.
  • Studierende werden von Ansprechpartnern an den Universitäten in Marburg und neuerdings auch Kassel begleitet – nebst einer Studienbeihilfe – ein hoffnungsvoller Ansatz, drohendem Nachwuchsmangel rechtzeitig zu begegnen. Ein neues Online-Portal wirbt um Nachwuchs für die Berufe/Professionen: Pfarrer/in, Religionslehrer/in, Kirchenmusiker/in, Diakon/in, Erzieher/in, Verwaltungsangestellte/r, Kirchenbeamte/r.

Korridor Gebäude und Liegenschaften

  • Die Kirchen vor Ort behalten ihre zentrale Bedeutung als Blickpunkte und Zeugnisse gelebten Glaubens. Für den Erhalt und die Sicherung werden Gewichtungen vorgenommen. Zur gezielten Mittelvergabe für den Erhalt und die Sicherung von Kirchen wird eine dreiteilige Einstufung vorgenommen – im Sinne von: A: Überregionale Kirche, B: Regionale Kirche, C: Lokale Kirche.
  • Die Anzahl der Gemeindehäuser und Gemeinderäume wird auf der Grundlage der Gebäudebedarfspläne weiter reduziert (200 qm je 1700 Gemeindeglieder).
  • Pfarrhäuser werden weiterhin für volle Gemeindepfarrstellen vorgehalten.

Korridor Sonderhaushalte

  • Die Wahrnehmung weiterer kirchlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Bildung, der Kirchenmusik und der Seelsorge in besonderen Bereichen der Gesellschaft, orientiert sich an den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
  • Nutzerbefragungen, Aufgabenkritik und aktualisierte Konzepte gewährleisten, dass die kirchlichen Dienste, die Bildungs- und Ausbildungsarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit in der Region zeitgemäß und bedarfsgerecht unterstützt werden.
  • Der Bereich Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit soll hinsichtlich der personellen und sachlichen Ausstattung auf der mittleren und gemeindlichen Ebene verbessert werden. Es ist vorgesehen, für jeden fusionierten Kirchenkreis eine weitere Stelle für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bereitzustellen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit hat dem Landeskirchenamt und dem Rat der Landeskirche ein umfassendes Konzept vorgelegt, das einer veränderten Mediennutzung Rechnung trägt. Erste Umsetzungsschritte sind eingeleitet.

Korridor Diakonie

  • Die regionale Diakonie wird sich weiter entwickeln. Bis zum Jahr 2018 wird es voraussichtlich pro Landkreis ein regionales Diakonisches Werk geben. Diese erfahren ebenso wie die Diakoniestationen eine konzeptionell, strukturell und betriebswirtschaftlich zukunftsfähige Aufstellung.
  • Die Zusammenarbeit der diakonischen und kirchlichen Akteure wird auf regionaler Ebene gefördert und verbindlicher.
  • Das berufliche Profil der Diakoninnen und Diakone wird weiter entwickelt werden.
  • Die Kindertagesstättenarbeit ist von den Kürzungen ausgenommen.

Korridor Verwaltung/Perspektivausschuss Mitarbeitende

  • Im Verwaltungshandeln werden Strukturen vereinfacht, Wege verkürzt und die Zusammenarbeit gestärkt. Die Personalplanung und -entwicklung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie aller weiteren Mitarbeitenden wird künftig in einem gemeinsamen «Personalausschuss» vorgenommen. Anstellungsträgerschaften, z. B. in der Jugendarbeit, werden in größeren Verbünden zusammengefasst. Sie ermöglichen eine stringentere Personalplanung, Flexibilität, Durchlässigkeit und Verlässlichkeit.
  • Erforderliche Personalanpassungen erfolgen unter Maßgabe der Sozialverträglichkeit. Für Härtefallregelungen wurde ein Fonds eingerichtet.

Der Reformprozess 2026 ist eine gemeinschaftliche Aufgabe unserer Kirche. Wir sind gemeinsam auf dem Weg.

2023-06-27 24258

Wie alles begann
Reformprozess 2015 bis 2020

Reformprozess 2015 bis 2020

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) hat sich auf den Weg begeben, aktiv die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse aufzunehmen. Demografische Entwicklungen und geringer werdende Mitgliederzahlen haben die Synodalen veranlasst, auf der Herbstsynode 2015 etwa 180 zukunftsweisende Beschlüsse zu fassen. Mit diesen Beschlüssen soll es gelingen, die finanziellen Rahmenbedingungen den prognostizierten Ressourcen anzupassen. Der Prozess ist bis in das Jahr 2026 angelegt. Alle Bereiche kirchlichen Handelns, die gemeindlichen ebenso wie die landeskirchlichen, leisten ihren Beitrag zu dieser Konsolidierung. Zugleich sollen Freiräume entstehen und Ideen Gestalt gewinnen, die «Volkskirche qualitativ weiter entwickeln». Gemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen der Landeskirche sind ebenso gefragt, sich an diesem Prozess kreativ zu beteiligen, wie die Dezernate und Referate des Landeskirchenamtes. Sie sind gemeinsam auf dem Weg.

Die inhaltliche und rechtliche Ausgestaltung der gefassten Beschlüsse liegt nun federführend bei den Dezernaten im Landeskirchenamt. In eingesetzten Ausschüssen werden Umsetzungsvorschläge erarbeitet und Entscheidungen vorbereitet.

Interaktiver Zeitstrahl zum Reformprozess mit Downloads

Mit einem Klick auf die Abbildung können Sie den interaktiven Zeitstrahl zum Reformprozess als PDF-Dokument öffnen. Die beiden Seiten enthalten dann Erläuterungen mit Links zu weiterführenden Hintergrunddokumenten und Links.

Der Sachverhalt in den von der Herbstsynode identifizierten sogenannten «Korridoren» stellt sich folgendermaßen dar:

Korridor Theologisches Personal

  • Im Jahr 2026 wird es mindestens 400 Gemeindepfarrstellen und 150 Funktionspfarrstellen, z. B. im Bereich von Kliniken, Schulen und anderen Bildungs-einrichtungen, geben. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck bleibt weiterhin nahe bei den Menschen, auch wenn das Pfarrstellennetz nicht mehr in der bisherigen Dichte vorgehalten werden kann.
  • Es gilt viel deutlicher als bisher, die Potentiale kollegialer, haupt- und ehrenamtlicher Zusammenarbeit zu nutzen. Das gilt besonders hinsichtlich der Gottesdienste, wie auch in der Zusammenschau von multiprofessionellen Diensten in der Verkündigung, Seelsorge, Kirchenmusik, Diakonie und in der Gemeindepädagogik. Eine gute Basis dafür bietet die Errichtung von Kooperationsräumen, die bis zum 01.01.2018 flächendeckend gebildet sein sollen. Die Einführung von Pfarrstellenbudgets auf Kirchenkreisebene ermöglicht Entscheidungen nach regionalen Bedürfnissen. Assistenzen in der Verwaltung dienen der Entlastung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Kooperationsraum.
  • Studierende werden von Ansprechpartnern an den Universitäten in Marburg und neuerdings auch Kassel begleitet – nebst einer Studienbeihilfe – ein hoffnungsvoller Ansatz, drohendem Nachwuchsmangel rechtzeitig zu begegnen. Ein neues Online-Portal wirbt um Nachwuchs für die Berufe/Professionen: Pfarrer/in, Religionslehrer/in, Kirchenmusiker/in, Diakon/in, Erzieher/in, Verwaltungsangestellte/r, Kirchenbeamte/r.

Korridor Gebäude und Liegenschaften

  • Die Kirchen vor Ort behalten ihre zentrale Bedeutung als Blickpunkte und Zeugnisse gelebten Glaubens. Für den Erhalt und die Sicherung werden Gewichtungen vorgenommen. Zur gezielten Mittelvergabe für den Erhalt und die Sicherung von Kirchen wird eine dreiteilige Einstufung vorgenommen – im Sinne von: A: Überregionale Kirche, B: Regionale Kirche, C: Lokale Kirche.
  • Die Anzahl der Gemeindehäuser und Gemeinderäume wird auf der Grundlage der Gebäudebedarfspläne weiter reduziert (200 qm je 1700 Gemeindeglieder).
  • Pfarrhäuser werden weiterhin für volle Gemeindepfarrstellen vorgehalten.

Korridor Sonderhaushalte

  • Die Wahrnehmung weiterer kirchlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Bildung, der Kirchenmusik und der Seelsorge in besonderen Bereichen der Gesellschaft, orientiert sich an den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
  • Nutzerbefragungen, Aufgabenkritik und aktualisierte Konzepte gewährleisten, dass die kirchlichen Dienste, die Bildungs- und Ausbildungsarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit in der Region zeitgemäß und bedarfsgerecht unterstützt werden.
  • Der Bereich Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit soll hinsichtlich der personellen und sachlichen Ausstattung auf der mittleren und gemeindlichen Ebene verbessert werden. Es ist vorgesehen, für jeden fusionierten Kirchenkreis eine weitere Stelle für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bereitzustellen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit hat dem Landeskirchenamt und dem Rat der Landeskirche ein umfassendes Konzept vorgelegt, das einer veränderten Mediennutzung Rechnung trägt. Erste Umsetzungsschritte sind eingeleitet.

Korridor Diakonie

  • Die regionale Diakonie wird sich weiter entwickeln. Bis zum Jahr 2018 wird es voraussichtlich pro Landkreis ein regionales Diakonisches Werk geben. Diese erfahren ebenso wie die Diakoniestationen eine konzeptionell, strukturell und betriebswirtschaftlich zukunftsfähige Aufstellung.
  • Die Zusammenarbeit der diakonischen und kirchlichen Akteure wird auf regionaler Ebene gefördert und verbindlicher.
  • Das berufliche Profil der Diakoninnen und Diakone wird weiter entwickelt werden.
  • Die Kindertagesstättenarbeit ist von den Kürzungen ausgenommen.

Korridor Verwaltung/Perspektivausschuss Mitarbeitende

  • Im Verwaltungshandeln werden Strukturen vereinfacht, Wege verkürzt und die Zusammenarbeit gestärkt. Die Personalplanung und -entwicklung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie aller weiteren Mitarbeitenden wird künftig in einem gemeinsamen «Personalausschuss» vorgenommen. Anstellungsträgerschaften, z. B. in der Jugendarbeit, werden in größeren Verbünden zusammengefasst. Sie ermöglichen eine stringentere Personalplanung, Flexibilität, Durchlässigkeit und Verlässlichkeit.
  • Erforderliche Personalanpassungen erfolgen unter Maßgabe der Sozialverträglichkeit. Für Härtefallregelungen wurde ein Fonds eingerichtet.

Der Reformprozess 2026 ist eine gemeinschaftliche Aufgabe unserer Kirche. Wir sind gemeinsam auf dem Weg.


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