Vizepräsident Dr. Knöppel vor den Synodalen in Hofgeismar. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Vizepräsident Dr. Knöppel vor den Synodalen in Hofgeismar. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 27 Nov 2019

Hofgeismar (medio). Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Mittwoch in Hofgeismar den Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 verabschiedet. Vizepräsident Dr. Volker Knöppel erläuterte in seiner Einbringung, dass der vorliegende Doppelhaushalt von vielen Faktoren beeinflusst werde. Dazu gehörten die Auswirkungen des Zukunftsprozesses in der Landeskirche, das Pfarrstellenbudgetgesetz, die neue Finanzverfassung und die langfristigen Projektionen der Kirchenmitgliederentwicklung und des Kirchensteueraufkommens, heißt es in einer Mitteilung der Pressestelle.

Gesamtvolumen des Haushalts

Der verabschiedete Doppelhaushalt verfügt über ein Gesamtvolumen von 273,6 Mio. Euro im Jahr 2020 und von 275,5 Mio. Euro im Jahr 2021. Davon entfallen im Jahr 2020 auf den landeskirchlichen Teil des Haushalts 178,5 Mio. Euro. Im Jahr 2021 sind es 180,3 Mio. Euro. Auf den gemeindlichen Teil des Haushalts entfallen 95, 2 Mio. Euro im Jahr 2020 und 95,3 Mio. Euro im Jahr 2021.

Einsparungen im Zuge des Reformprozesses noch nicht vollumfänglich erkennbar

Dr. Knöppel räumte ein, dass im vorliegenden Doppelhaushalt die finanziellen Auswirkungen im Bereich des Abbaus von Personalstellen noch nicht «vollumfänglich erkennbar» seien. Dies werde sich aber durch den Ruhestandseintritt der so genannten «Babyboomer-Jahrgänge» in den nächsten Jahren vollziehen. Durch die Übernahme von Tarifabschlüssen der Länder sowie die Einrechnung der Besoldungs- und Versorgungssteigerungen würden Mehrausgaben in Höhe von 10 Mio. Euro in 2020 und 11,4 Mio. Euro in 2021 veranschlagt. Außerdem werde man für die Umsetzung der im Zukunftsprozess getroffenen Beschlüsse zusätzliche Mittel bereitstellen: Für die Schaffung der Verwaltungsassistenzen in den Kooperationsräumen werden je Rechnungsjahr 2,3 Mio. Euro und für die Ausstattung der Dekanatssekretariate mit Vollzeitstellen je 425.000 Euro eingeplant.

Entnahmen aus der Kirchensteuerschwankungsreserve werden erforderlich

In den Jahren 2020 und 2021 wird laut Dr. Knöppel das prognostizierte Gesamtkirchensteueraufkommen nicht ausreichen, um den Haushaltsausgleich aus den laufenden Kirchensteuereinnahmen sicherzustellen. Entnahmen aus der Kirchensteuerschwankungsreserve seien daher erforderlich. Der Vizepräsident stellte fest: «Wir leben in den beiden kommenden Haushaltsjahren insofern über unsere Verhältnisse.»

Kirchensteuerverteilungsschlüssel muss auf den Prüfstand

Nach Einschätzung von Dr. Knöppel steht der hälftige Verteilungsschlüssel der Landeskirchensteuer zwischen landeskirchlichem und gemeindlichem Teil des Haushalts einer bedarfsgerechten Aufstellung entgegen. Die Planungen sehen für den kommenden Doppelhaushalt für beide Haushaltsteile je 94,8 Mio. Euro in 2020 und je 94,9 Mio. Euro in 2021 vor. Der Vizepräsident resümierte: Der 50:50-Kirchensteuerverteilungsschlüssel «muss im Rahmen der neuen Finanzverfassung zwingend auf den Prüfstand». (27.11.2019)