Das Präsidium der Synode mit (v.l.) Vizepräsident Dr. Knöppel, Prälat Böttner, Bischöfin Dr. Hofmann, Präses Dr. Dittmann, Dr. Schneider-Wölfinger und Dr. Mantey. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Das Präsidium der Synode mit (v.l.) Vizepräsident Dr. Knöppel, Prälat Böttner, Bischöfin Dr. Hofmann, Präses Dr. Dittmann, Dr. Schneider-Wölfinger und Dr. Mantey. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 25 Nov 2019

Hofgeismar (medio). In seiner Eröffnung der Herbsttagung 2019 der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck erinnerte Präses Dr. Thomas Dittmann u. a. an das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 70 Jahren; er verlieh seiner Freude darüber Ausdruck, dass «die gelebte Verfassungswirklichkeit nach wie vor kraftvoll und wirksam prägt». Dies sei ein Geschenk, dessen Wert man nicht hoch genug einschätzen könne. Doch der Präses mahnte: «Es ist zugleich unser aller Aufgabe; denn Demokratie ist kein Selbstläufer, sondern will immer erkämpft, erstritten und verteidigt werden.» Das gelte für jeden Einzelnen genauso wie für Kirche und Diakonie als gesellschaftliche Akteure im Gemeinwesen, sei es im Alltag, als Teilnehmende in politischen Diskursen, als Träger sozialer Einrichtungen und als Mitgestalter des Schulwesens. 

Besonders gefordert sei die Kirche, wenn die Menschenrechte und die demokratischen Grundlagen des Gemeinwesens bedroht seien. Dankbar zeigte sich der Präses dafür, dass die Kirche nach der Ermordung Walter Lübckes unmissverständlich Stellung bezogen habe. Demokratie sei keine «Harmonie-Veranstaltung», wie Dr. Dittmann betonte, sondern lebe «vom friedlichen Wettkampf der Ideen und Interessen, also vom Streitgespräch». Und mit Blick auf die kommende Synodaltagung fuhr der Präses fort: «Für unsere Synode gilt dies auch, allerdings mit dem entscheidenden Zusatz, dass wir die Aufgabe haben, im Hören auf Gottes Wort nach dem richtigen Weg für unsere Kirche zu suchen und dabei auch miteinander zu ringen.»

Stichwort:  Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und Landessynode

Der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören rund 800.000 Menschen an. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden.

Aufgaben und Kompetenzen der Landessynode

Die Landessynode besitzt herausragende Kompetenzen: Sie hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Die geistliche und rechtliche Leitung der Landeskirche teilt sie mit dem Bischof, den Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Die Synode wählt den Bischof/die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte den Rat der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Sie schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

Zusammensetzung der Landessynode

87 Mitglieder gehören der Landessynode an; dabei sind die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise für sechs Jahre ge-wählt. Hinzu kommen von Amts wegen die Bischöfin sowie ihre Stellvertreter, der Vizepräsident (juristischer Stellvertreter) und der Prälat (theologischer Stellvertreter), die Pröpstinnen und der Propst der drei Sprengel sowie die Direktoren des Evangelischen Predigerseminars und der Evangelischen Akademie. Der Rat der Landeskirche beruft zwölf weitere Mitglieder der Landessynode, von denen mindestens acht Laien sein müssen. Bei deren Berufung sollen laut Grundordnung «die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte» vertreten sein.

Informationen zur 13. Landessynode

Die Landessynode tagt in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Ihre Sitzungen werden durch den Präses oder seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter geleitet. Seit Frühjahr 2016 ist die 13. Landessynode im Amt. Ihre Amtszeit endet im Frühjahr 2022. Präses ist der emeritierte Vorsitzende Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann (Kassel), Erste Beisitzerin ist die Dozentin am Evangelischen Fröbelseminar, Dr. Isabel Schneider-Wölfinger, Zweiter Beisitzer Pfarrer Dr. Volker Mantey, Kirchengemeinde Spangenberg (Melsungen). (25.11.2019)